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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
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Bekanntmachung

II. Satzung zur Änderung

der Satzung über die Erhebung von Entgelten

für die öffentliche Wasserversorgung - Entgeltsatzung Wasserversorgung – der Verbandsgemeindewerke Thalfang am Erbeskopf

vom 01.01.2025

Der Verbandsgemeinderat Thalfang am Erbeskopf hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2, 7, des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in seiner Sitzung am 25.03.2025 die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel I

In § 12 wird die Erhebung wiederkehrender Beiträge geändert.

(1) Der wiederkehrende Beitrag für die Wasserversorgung wird nach einem die mögliche Nutzung berücksichtigenden Maßstab berechnet.

(2) Maßstab für die Wasserversorgung ist die Größe der einzubauenden Wasserzähler, hierbei ist von folgenden Werten (als Dauerdurchfluss) auszugehen:

Grundstücke bis

1.400 m²

=

1mal Q3 = 4 m³/h (bisher Qn 2,5)

Grundstücke über

1.400

bis

=

2mal Q3 = 4 m³/h (bisher Qn 2,5)

Grundstücke über

2.500

bis

=

3mal Q3 = 4 m³/h (bisher Qn 2,5)

Grundstücke über

4.000

bis

=

1mal Q3 = 16 m³/h (bisher Qn 10)

Grundstücke über

6.000

bis

=

1mal Q3 = 25 m³/h (bisher Qn 15)

Grundstücke über

10.000

bis

=

2mal Q3 = 25 m³/h (bisher ab 40m³)

Grundstücke über

50.000 m²

=

3mal Q3 = 25 m³/h (bisher ab 60m³)

(3) Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2, Satz 1 und 2 gelten auch für angeschlossene Grundstücke im Außenbereich.

(4) Die Bestimmungen des § 5 Abs. 2 und 4 finden entsprechende Anwendung.

Artikel II

Damit erhält §12 folgende neue Fassung:

§ 12

Erhebung wiederkehrender Beiträge

(1) Der wiederkehrende Beitrag für die Wasserversorgung wird nach einem die mögliche Nutzung berücksichtigenden Maßstab berechnet.

(2) Maßstab für die Wasserversorgung ist die Größe der einzubauenden Wasserzähler, hierbei ist von folgenden Werten (als Dauerdurchfluss) auszugehen:

Grundstücke bis

=

1mal Q3 = 4 m³/h (bisher Qn 2,5)

Grundstücke über

=

2mal Q3 = 4 m³/h (bisher Qn 2,5)

Grundstücke über

=

3mal Q3 = 4 m³/h (bisher Qn 2,5)

Grundstücke über

=

1mal Q3 = 16 m³/h (bisher Qn 10)

Grundstücke über

=

1mal Q3 = 25 m³/h (bisher Qn 15)

Grundstücke über

=

2mal Q3 = 25 m³/h (bisher ab 40m³)

Grundstücke über

=

3mal Q3 = 25 m³/h (bisher ab 60m³)

(3) Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2, Satz 1 und 2 gelten auch für angeschlossene Grundstücke im Außenbereich.

(4) Die Bestimmungen des § 5 Abs. 2 und 4 finden entsprechende Anwendung.

Artikel III

Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft und ergänzt die Bestimmungen der Entgeltsatzung vom 13.12.2023.

Thalfang, den 26.03.2025
Verbandsgemeindewerke Thalfang
am Erbeskopf
gez.
(Vera Höfner)
Bürgermeisterin