Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
I. Öffentlicher Teil
Zu TOP 1: Ausschreibung - Vergabe der Bauleistungen zur Sanierung des EGZ-Schwimmbades (Lose 01-05); Erteilung eines Vorratsbeschlusses
Für die Sanierung des EGZ-Schwimmbades steht die Ausschreibung der zentralen technischen und baulichen Gewerke an. Grundlage ist die Planung und Kostenberechnung des Ingenieurbüros Invertec.
Folgende Lose sollen zur Ausschreibung gebracht werden:
| Los 01 - Sanitärarbeiten: | 289.647,76 € |
| Los 02 - Heizungsbauarbeiten: | 355.325,98 € |
| Los 03 - EMSR-Technik: | 129.462,24 € |
| Los 04 - Erd-, Maurer- und Betonbauarbeiten: | 19.338,45 € |
| Los 05 - Dämmung | 57.726,84 € |
| Gesamtkosten (Prognose 100%): | 851.501,27 € brutto |
Um den straffen Zeitplan des Projektes einzuhalten und einen Baubeginn im Frühsommer zu sichern, wird ein Vorratsbeschluss zur Vergabe der Leistungen angestrebt. Der Werkausschuss kann nach erfolgter Submission und Prüfung der Angebote, den Auftrag direkt erteilen (bis zu einer Kostensteigerung von 15% der prognostizierten Gesamtkosten). Ein Baubeginn wäre ab dem 15.06.2026 möglich.
Ein separates Los zur Herstellung der Barrierefreiheit wird nachgelagert umgesetzt.
Die ursprünglich erwogene Sanierung des Daches und der Lüftungsanlage wird in diesem Bauabschnitt nicht umgesetzt. Verwaltung und Werke prüfen, diese und weitere energetische Maßnahmen in einem zweiten Sanierungsschritt zu bündeln und über ein separates Förderprogramm zu finanzieren.
| Kostenprognose (Lose 01-05): | 851.501,27 € brutto |
| Bewilligte Förderung: | 745.200,00 € brutto |
| Eigenanteil: | 106.301,27 € brutto |
| Im Wirtschaftsplan 2026 veranschlagt: | 900.000,00 € brutto |
Die Finanzierung der ausgeschriebenen Lose ist durch die im Wirtschaftsplan eingestellten Mittel sowie durch die Förderzusage gedeckt.
Die Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigungen und kreditfinanzierten Verpflichtungsermächtigungen dient nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, welche nachweislich rentierlich sind, die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen.
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:
| 1. | Der Werkausschuss wird durch den Verbandsgemeinderat ermächtigt, nach erfolgter Submission für die Sanierung des EGZ-Schwimmbades (Lose 01-05) den Auftrag an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. |
| 2. | Diese Ermächtigung gilt unter der Bedingung, dass die Summe der Angebotspreise aller fünf Lose die zugrundeliegende Kostenberechnung des Ingenieurbüros Invertec in Höhe von 851.501,27 € brutto um nicht mehr als 15 % überschreitet. |
Der Beschluss erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung.
Zu TOP 2: Vergabe - Organisationsuntersuchung EGZ-Schwimmbad
Im Rahmen der Einarbeitung in die Prozesse des Schwimmbades hat die Werkleitung, in enger Abstimmung mit der Badleitung, die operativen Abläufe im Erholungs- und Gesundheitszentrum (EGZ) analysiert. Die Analyse zeigt, dass Potenziale zur Verbesserung bestehen.
Die Werkleitung empfiehlt daher dringend, eine externe Organisationsuntersuchung durchführen zu lassen.
Für die Organisationsuntersuchung wurde ein Angebot der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingeholt. Die Kosten betragen ca. 12.000 € brutto.
Die Maßnahme ist nicht im Wirtschaftsplan 2026 abgebildet. Aufgrund der kurzfristigen Erkenntnisse aus der Analyse durch die Werkleitung wird die Einschätzung abgegeben, dass die Organisationsuntersuchung für die Betriebssicherheit dringend und unabweisbar ist.
Die Finanzmittel aus der Investitionsmaßnahme „Erweiterung Schließanlage“ mit dem Investitionsvolumen von 15.000 € brutto werden dafür zurückgestellt und im Wirtschaftsplan 2027 erneut eingeplant und umgesetzt. Die Finanzierung kann somit sichergestellt werden.
Die Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigungen und kreditfinanzierten Verpflichtungsermächtigungen dient nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, welche nachweislich rentierlich sind, die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen.
Beschluss:
Der Werkausschuss beschließt:
Die Werkleitung wird beauftragt, die Organisationsuntersuchung für das Erholungs- und Gesundheitszentrum (EGZ) Thalfang an die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH zu vergeben.
Der Beschluss erfolgt mit 7 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 1 Gegenstimme.
Zu TOP 3: Ausschreibung - Erneuerung der Rechenanlage und des Rechen-gebäudes GKA Bruderbach
Das vorhandene Rechengebäude in Holz- Blockhausbauweise ist sanierungsbedürftig. Ebenfalls ist die vorhandene Rechenanlage durch Verschleißerscheinungen und damit verbundenen hohen Wartungsaufwendungen erneuerungsbedürftig. Es ist der Austausch des Filterstufenrechens mit Waschpresse gegen eine verschleißärmere Anlage vorgesehen.
Die Investitionskosten wurden auf 370.000 € (brutto) ermittelt. Auf Grundlage der Entwurfsplanung soll nun die Ausschreibung erfolgen.
Mit dem Wirtschaftsplan 2026 wurden im Betriebszweig Abwasserreinigung Investitionskosten von 300.000 € brutto und Verpflichtungsermächtigungen für 2027 von 180.000 € eingestellt. Die Finanzierung für die geplante Investitionsmaßnahme kann somit sichergestellt werden.
Die Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigungen und kreditfinanzierten Verpflichtungsermächtigungen dient nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, welche nachweislich rentierlich sind, die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen.
Beschluss:
Die Werkleitung wird beauftragt, die Ausschreibung zur Erneuerung der Rechenanlage und des Rechengebäudes durchzuführen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 4: Ausschreibung - Standortoptimierung der Verbandsgemeindewerke, Erweiterung auf der KA Bruderbach
Am 05.08.2025 wurde auf der Werkausschusssitzung wegen der Platzproblematik im Betriebsgebäude der Verbandsgemeindewerke hinsichtlich Umkleide, Sanitär- und Sozialräume die Auslagerung des Personals des Abwasserwerkes auf die Kläranlage Bruderbach beschlossen.
Die Räumlichkeiten sollen im Rahmen einer Containeranlage errichtet werden. Diese Container sollen den Mitarbeitern die Möglichkeit zum Umziehen und Aufenthalt bieten. Zudem wird ein Büro für die Betriebsführung errichtet. Die Investitionskosten wurden auf 290.000 € (netto) ermittelt. Auf Grundlage der Entwurfsplanung soll nun die Ausschreibung erfolgen.
Mit dem Wirtschaftsplan 2026 wurden im Betriebszweig Abwasserreinigung Investitionskosten von 320.000 € brutto eingestellt. Die Finanzierung für die geplante Investitionsmaßnahme kann somit sichergestellt werden.
Die Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigungen und kreditfinanzierten Verpflichtungsermächtigungen dient nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, welche nachweislich rentierlich sind, die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen.
Beschluss:
Die Werkleitung wird beauftragt, die Ausschreibung zur Errichtung der Container Umkleide- und Duschen (Schwarz-Weiß-Trennung) sowie Meisterbüro und Sozialraum in Containerbauweise auf der Kläranlage Bruderbach durchzuführen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 5: Vergabe - Kanalreinigung - und Inspektionsarbeiten Breit, Büdlich und Schönberg
Im Rahmen der EUVOA führen die Verbandsgemeindewerke jährliche Kanal- TV Untersuchungen in den Orten der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf durch.
Die Verbandsgemeindewerke Thalfang am Erbeskopf - Betriebszweig Abwasserreinigung beabsichtigen Kanalfernuntersuchungen im Kanalnetz in den Ortsgemeinden Breit, Büdlich und Schönberg durchzuführen.
Für die o.g. Leistungen wurde drei Anbieter angefragt. Nach Wertung der eingegangenen Angebote hat die Firma Kanaltechnik Martini mit einer Angebotssumme von 118.678,11 € brutto das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Mit dem Wirtschaftsplan 2026 wurden im Betriebszweig Abwasserreinigung Investitionskosten von 600.000 € brutto eingestellt. Die Finanzierung für die geplante Investitionsmaßnahme kann somit sichergestellt werden.
Die Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigungen und kreditfinanzierten Verpflichtungsermächtigungen dient nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, welche nachweislich rentierlich sind, die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen.
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Die Werkleitung wird beauftragt, die Leistungen zur Kanalreinigung - und Inspektionsarbeiten Breit, Büdlich und Schönberg an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Kanaltechnik Martini, mit einer geprüften Angebotssumme von 118.678,11 € brutto zu beauftragen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 6: Vergabe - Betriebsfahrzeug für den Betriebszweig Abwasserreinigung
Die VG-Werke beabsichtigen die Ersatzbeschaffung eines Betriebsfahrzeuges im Bereich der Abwasserbeseitigung. Es wurden vier Angebote zur Lieferung eines Transporters (Kastenwagen mit Allradantrieb) angefragt. Nach Wertung der eingegangenen Angebote hat die Firma Auto Erz GmbH Hermeskeil mit einer geprüften Angebotssumme von 54.883,67 € brutto das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Mit dem Wirtschaftsplan 2026 wurden im Betriebszweig Abwasserreinigung Investitionskosten von 90.000 € brutto eingestellt. Die Finanzierung für die geplante Investitionsmaßnahme kann somit sichergestellt werden.
Die Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigungen und kreditfinanzierten Verpflichtungsermächtigungen dient nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, welche nachweislich rentierlich sind, die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen.
Beschluss:
Die Werkleitung wird beauftragt, das Fahrzeug beim wirtschaftlichsten Bieter Firma Auto Erz GmbH Hermeskeil mit einer geprüften Angebotssumme von 54.883,67 € brutto zu beschaffen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 7: Vergabe - Herstellung Stromanschluss Hochbehälter Thiergarten
Der Hochbehälter (HB) Thiergarten ist sanierungsbedürftig. Zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und zur Einhaltung der gesetzlichen und technischen Regelwerke (u. a. TrinkwV, DVGW-Regelwerk) ist eine grundlegende Sanierung oder ein Neubau der Anlage unumgänglich.
Als vorbereitende und notwendige Teilmaßnahme muss für den Betrieb der zukünftigen Anlage ein leistungsfähiger Stromanschluss hergestellt werden. Die Verbandsgemeindewerke haben hierzu je drei Angebote für die Tiefbauarbeiten (Kabelverlegung) sowie für die Materiallieferung (Kabel) eingeholt. Basierend auf der wirtschaftlichsten und technisch vollständigen Kombination ergibt sich folgende Nettokostenschätzung:
| Tiefbau (Firma Fey): | 35.790,00 € |
| Material (Firma Sonepar): | 47.382,34 € |
| Summe vorläufig (netto): | 83.172,34 € |
Mit dem Wirtschaftsplan 2026 wurden für die Gesamtmaßnahme Investitionskosten in Höhe von 200.000 € netto und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 400.000 € netto vorgesehen. Die Finanzierung für die geplante Investitionsmaßnahme kann somit sichergestellt werden.
Die Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigungen und kreditfinanzierten Verpflichtungsermächtigungen dient nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, welche nachweislich rentierlich sind, die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen.
Beschluss:
Die Werkleitung wird beauftragt, folgende Aufträge für die Teilmaßnahme "Herstellung Stromanschluss Hochbehälter Thiergarten" zu vergeben:
| 1. | Tiefbauarbeiten: an die Firma Fey zum Angebotspreis von 35.790,00 € netto. |
| 2. | Materiallieferung Kabel: an die Firma Sonepar zum Angebotspreis von 47.382,34 € netto. |
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 8: Finanzen / Satzungen - Antrag der FWG-Fraktion vom 01.02.2026 - Einführung einer gestaffelten Entgeltsatzung
Mit Schreiben vom 01.02.2026 beantragt die Fraktion der FWG Erbeskopf, die Werkleitung mit der Ausarbeitung und Vorlage einer gestaffelten Entgeltsatzung für den Bezug von Trinkwasser zu beauftragen. Ziel des Antrags ist es, durch eine Verbrauchsstaffelung finanzielle Anreize für einen sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser zu schaffen. Als Referenz wird das „Witzenhausener Modell“ angeführt.
Der Werksausschuss entscheidet nach eingehender Beratung, dass die Werkleitung der Verbandsgemeindewerke Thalfang Kontakt zu der Unternehmensleitung der Stadtwerke Witzenhausen GmbH & Co. KG aufnehmen und sich zu den bisherigen Erfahrungen mit dem Entgeltmodell austauschen wird.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.