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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 16/2023
Sonstige Mitteilungen
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Verbandsgemeinderates Thalfang am Erbeskopf am Mittwoch, den 01.03.2023

Bürgermeisterin Vera Höfner eröffnet um 18.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen Form und Frist der Einladung werden keine Einwände erhoben. Es wird folgende Tagesordnung beraten:

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 gem. §§ 95 und 96 GemO

2.

Vergabe Erneuerung der Trinkwassertransportleitung zwischen dem Quellwassersammelwerk „Hohltrief“ und dem Zentralhochbehälter 2 BA

3.

Mitteilungen der Bürgermeisterin

I. Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023

gem. §§ 95 und 96 GemO

Einleitend verweist Bürgermeisterin Vera Höfner auf die intensiven Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss, deren Ergebnis der nunmehr vorliegende IV. Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 ist. Demnach ist die Verbandsgemeindeumlage mit 40% veranschlagt, um die ohnehin angespannte Haushaltslage der verbandsgemeindeangehörenden Ortsgemeinden nicht zusätzlich zu belasten. Der Haushalt der Verbandsgemeinde kann somit im Finanzhaushalt nicht ausgeglichen werden, was eine Beanstandung der Kommunalaufsicht nach sich ziehen wird.

Sodann übergibt sie das Wort an Verbandsgemeindeamtsrätin Anna-Katharina Ebel, die im Folgenden die wesentlichen Änderungen gegenüber dem letzten Entwurf erläutert. Diese ergeben sich insbesondere in den Bereichen Personalkosten (Verbesserung von 6.500 €), Brandschutz (Verbesserung von 32.000 €), Grundschule Thalfang (Verschlechterung von 5.000 €) und bei der Erbeskopf-Realschule plus. Hier kann aufgrund des höheren Zuschusses des Landkreises zu den Betriebskosten eine Verbesserung von 300.000 € eingeplant werden. Abschließend weist sie explizit darauf hin, dass ein unausgeglichener Haushalt (Ergebnis- und Finanzhaushalt) gegen geltendes Recht verstößt und von der Kommunalaufsicht keine Genehmigung erhalten wird. Zum Ausgleich des Haushaltes wäre eine Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 44,02 % notwendig.

Bürgermeisterin Vera Höfner weist darauf hin, dass der vorliegende Plan, wie im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, kostendeckende Beiträge für die betreuenden Grundschulen beinhaltet, wobei dies erst mit Beginn des neuen Schuljahres umgesetzt werden kann und die Auswirkung auf die Schülerzahlen nur schwer kalkulierbar ist. Anschließend gibt sie die Diskussion frei.

Ratsmitglied Richard Pestemer trägt seine bereits in der letzten Sitzung vorgetragenen Sachanträge (Senkung der Verbandsgemeindeumlage, Neuverhandlung „Solidarpakt Windenergie“) vor und kündigt an, gegen den seiner Meinung nach verfassungswidrigen Haushaltsplan vorgehen zu wollen.

Fraktionsvorsitzender Burkard Graul (SPD) befürwortet die Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 40 %, insbesondere deshalb, da die Ortsgemeinden bei einer höheren Umlagebelastung ihrerseits ihre Haushalte, trotz bereits erheblicher Einsparungen, nicht ausgleichen können. Die SPD-Fraktion wird dem vorliegenden Haushaltsplan zustimmen.

Auch die CDU-Fraktion wird laut Fraktionsvorsitzendem Winfried Welter, dem vorliegenden Haushalt zustimmen, wohlwissend, dass die Kommunalaufsicht den unausgeglichenen Haushalt nicht genehmigen wird. Die Ortsgemeinden können in der aktuellen Situation eine weiter Umlagebelastung nicht schultern und im Verbandsgemeindehaushalt sind aus seiner Sicht keine weiteren Einsparpotentiale vorhanden. Nichts desto trotz müssen zukünftig alle Einnahmen und Ausgaben auf Optimierungspotential hin überprüft werden, wobei insbesondere die freiwilligen Ausgaben z.B. im Tourismusbereich und bei der betreuenden Grundschule im Blickpunkt stehen sollten.

Die Fraktionssprecher Stefan Brück (Thalfanger Freie Liste), Werner Breit (FDP), Christian Synwoldt (Grüne) und der 1. Beigeordnete Detlef Jochem schließen sich den Vorrednern überwiegend an. Da es aktuell keine Alternative zum vorliegenden Planentwurf gibt, sollte dieser nunmehr mit einer Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 40 % beschlossen werden und die Reaktion der Kommunalaufsicht abgewartet werden.

Verbandsgemeindeamtsrätin Anna-Katharina Ebel verweist nochmals auf den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich und die möglichen Auswirkungen auf die geplante Entschuldungshilfe des Landes Rheinland-Pfalz (teilweise Übernahmen der Liquiditätskredite).

Beigeordneter Stephan Müller zollt den Vorrednern Respekt und findet es gut, nunmehr ein Zeichen zu setzen. “Kaputtsparen“ hilft langfristig nicht weiter und eine Umlageerhöhung nur kurzfristig. Zudem findet er, sollten die stetig steigenden Personalkosten auf den Prüfstand gestellt werde.

Burkard Graul (Fraktionsvorsitzender SPD) fordert den Rat auf Mut zu zeigen und den Haushalt so zu beschließen. Das Gebot des Haushaltsausgleiches gilt nicht nur für die Verbandsgemeinde, sondern auch für die Ortsgemeinden. Außerdem hofft er auf das Verständnis der Kommunalaufsicht und erhofft sich von dieser weitere Lösungsansätze und Hilfestellungen.

Der 1. Beigeordnete Detlef Jochem regt an, auch nach Beschluss des Haushaltsplanes, die Thematik weiter im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten, um auf die Reaktion der Kommunalaufsicht vorbereitet zu sein und weitere Optimierungsmöglichkeiten zu besprechen.

Sodann wird über den vorliegenden Sachantrag des Ratsmitgliedes Richard Pestemer abgestimmt.

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Umlagesatz gegenüber den Ortsgemeinden derartig abzusenken, sodass die Ortsgemeinden ohne Neuverschuldung, entsprechend der höchstrichterlichen Entscheidungen Ihre Selbstverwaltungsrechte wie in Artikel 28 Grundgesetz, wahrnehmen können.

Der Beschluss erfolgt mit 1 Ja-Stimme und 11 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen.

Der zweite Sachantrag von Herrn Pestemer, hinsichtlich der Neuverhandlung des Solidarpaktes „Windkraft“, wird zwar vom Rat dem Grunde nach als verständlich angesehen, jedoch hält man es mehrheitlich für schwierig, den bestehenden, gut funktionierenden Solidarpakt in der aktuellen Situation zu ändern. Zudem verweist Herr Breit (FDP) darauf, dass das eigentliche Problem darin liegt, dass die Einnahmen aus der Windenergie nicht umlagefähig sind.

Nach intensiver Diskussion spricht sich der Verbandsgemeinderat, mit Zustimmung von Ratsmitglied Pestemer, dafür aus, den vorliegenden Antrag bezüglich der Neuverhandlung des Solidarpaktes an den Bau- und Liegenschaftsausschuss zu verweisen. Zudem soll dem Ausschuss die Anregung mitgegeben werden, eine mögliche Umlagefähigkeit der Windenergieeinnahmen zu prüfen.

Beschlussvorschlag:

Sodann beschließt der Verbandsgemeinderat, der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgend, der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2023 in der von der Verwaltung vorgelegten Form mit einer Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 40 % und unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen (betreuende Grundschule) zuzustimmen. Sollte die Kommunalaufsicht den Haushaltsplan nicht genehmigen, behält man sich die Einlage eines Widerspruches vor.

Der Beschluss erfolgt mit 16 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme (Bürgermeisterin Vera Höfner) bei 1 Enthaltung.

Zu TOP 2: Vergabe Erneuerung der Trinkwassertransportleitung zwischen dem Quellwassersammelwerk „Hohltrief“ und dem Zentralhochbehälter 2 BA

In der Werkausschusssitzung vom 11.10.2022 wurde die Werkleitung mit der Ausschreibung des zweiten Bauabschnittes zur Ausführung der Erneuerung der Trinkwasserverbindungsleitung "Hohltrief"-Zentralhochbehälter Thalfang beauftragt.

Die Angebotsprüfung und -wertung erfolgt gemäß VOB/A in 4 Stufen:

1. Stufe: Prüfung bzgl. Ausschlussgründen

2. Stufe: Prüfung der Bietereignung

3. Stufe: Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung

4. Stufe: Auswahl des annehmbarsten Angebotes (Wertung)

15 Bieter haben Unterlagen angefordert, 7 Bieter haben Angebote elektronisch abgegeben und wurden berücksichtigt.

Wirtschaftlichster Bieter auf Grundlage des Hauptangebotes ist die Fa. M. Düpre GmbH, Im Adrian, 54411 Hermeskeil, mit einer geprüften Angebotssumme von 914.915,13 € netto. Aus dem vorliegenden Preisspiegel sind die Preisunterschiede der einzelnen Positionen ersichtlich. Alle Angebote zeigen knapp kalkulierte Einheitspreise, was ein Indiz dafür ist, dass Wettbewerb stattgefunden hat und dass kein durch Spekulation gemindertes oder überhöhtes Angebot abgegeben wurde.

Mit dem Wirtschaftsplan 2022 wurde im Betriebszweig Wasserversorgung ein

  • Kostenansatz von 750.000,00 € netto (WJ 2022) sowie
  • eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 750.000,00 € netto (WJ 2023)

beschlossen. Die Finanzierung für die geplante Investitionsmaßnahme kann somit aktuell sichergestellt werden. Die Grundsätze der Sparsamkeit und Nachhaltigkeit werden ebenfalls gewahrt. Durch die Erneuerung werden notwendige Instandhaltungsarbeiten vorgenommen, die den Leistungserhalt des Wasserversorgungsnetzes sicherstellen.

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Werkleitung mit der Vergabe der Bauleistungen zur Erneuerung der Trinkwassertransportleitung zwischen dem Quellwassersammelwerk "Hohltrief" und dem Zentralhochbehälter 2. BA an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. M. Düpre GmbH, Im Adrian, 54411 Hermeskeil, mit einer geprüften Angebotssumme von 914.915,13 € netto zu beauftragen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Ratsmitglied Pestemer hat den Sitzungssaal verlassen und nicht an der Beschlussfassung teilgenommen.

Zu TOP 3: Mitteilungen der Bürgermeisterin

Bürgermeisterin Vera Höfner informiert über den geplanten, kostenlosen und rechtlich vorgeschriebenen Wasserzählerwechsel in einigen verbandsangehörigen Ortsgemeinden und übergibt das Wort an Werkleiter Peter Piegza. Dieser erläutert die Maßnahme und informiert darüber, dass im Rahmen des Zählerwechsels auch die Installation einer vorgeschriebenen Wasserzählerhalterplatten, sofern notwendig, vorgesehen ist. Hierbei entstehen für den Anschlussbesitzer Kosten in Höhe von rd. 300 - 400 €. Eine entsprechende Information der Bevölkerung soll über das Amtsblatt erfolgen. Die Durchführung der Maßnahme soll an einen externen Dienstleister vergeben werden.