1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 24.04.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf im Rathaus, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, Zimmer 15, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminabsprache unter 06504 / 91 40-125 möglich.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Malborn haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab der Offenlage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf im Rathaus, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, oder elektronisch an Andrea.Scherer@rathaus-thalfang.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird im Rahmen seines Beschlusses über die 1. Nachtragshaushaltssatzung, über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge, in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.