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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 16/2023
Zweckverband der 12 Gemeinden
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Tronecken am Donnerstag, dem 19. Januar 2023

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird beantragt, die Tagesordnung insoweit zu ändern, dass TOP 6 vorgezogen wird auf TOP 2. Die übrigen TOPs verschieben sich entsprechend.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Somit ergibt sich folgende Tagesordnung:

Tagesordnung:

I. Öffentlicher Teil

1.

Forstwirtschaftsplan 2023

2.

Anpassung der Beiträge für das Essensgeld in den KiTas „Arche Noah“ und „Regenbogen“

3.

Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. §94 Abs. 3 GemO

4.

Abschluss eines Erdgasliefervertrages für die Jahre 2023 bis 2025

5.

Änderung der Friedhofssatzung (anonyme Bestattungen)

6.

Planung neuer Grabflächen für Urnen- und Urnenrasengrabstätten auf dem Friedhof in Thalfang

7.

Informationen / Verschiedenes

II. Nichtöffentlicher Teil

1.

Personalangelegenheiten

I. Öffentlicher Teil:

8.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

Zu TOP 1:

Forstwirtschaftsplan 2023

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Forstamtsleiter Vanck. Dieser teilt mit, dass der Wald des Zweckverbandes durch seinen guten Baumbestand wertvolle Erlöse bringt. Er weist auf das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ hin.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft führt eine langfristige Förderung ein, mit der zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen finanziert werden. Förderanträge können ab sofort online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) gestellt werden.

Aus dem neuen Programm können kommunale Waldbesitzende einschließlich Forstbetriebsgemeinschaften eine Förderung erhalten, die sich verpflichten, je nach Größe der Waldfläche 12 Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements entsprechend der Förderrichtlinie über 10 bzw. 20 Jahre einzuhalten. Wer gefördert wird, muss einen Nachweis eines anerkannten Zertifizierungssystems über die klimaangepasste Waldbewirtschaftung erbringen.

Einige der genannten Kriterien werden bereits seit Jahren praktiziert, so zum Beispiel der Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel, der Verzicht auf Kahlschlag, die natürliche Entwicklung auf Freiflächen sowie die natürliche Verjüngung.

Als schwierig schätzt der Forstamtsleiter jedoch Kennzeichnung und Erhalt von 5 Habitatbäumen/ha sowie die Stilllegung von 5% der Waldfläche für einen Zeitraum von 20 Jahren ein. Durch den hohen Fichtenanteil im Wald des Zweckverbands ist die Stilllegung zu risikoreich, da auch beim Befall mit Borkenkäfern auf dieser Fläche nicht gehandelt werden darf.

Das Forstamt rät dem Zweckverband von der Teilnahme an dem Förderprogramm ab. Nach Erörterung und der Beantwortung verschiedener Fragen beschließt die Verbandsversammlung, nicht an dem Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ teilzunehmen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Revierleiter Anell stellt den Forstwirtschaftsplan 2023 vor. Durch die guten Erlöse aus Holzverkäufen konnte das Jahr 2022 mit mehr als 200.000 € über Plan abgeschlossen werden. Für das Jahr 2023 wird eine Einschlagmenge von 2.650 fm geplant, 2.440 fm gelangen in den Verkauf, der Rest (z.B. Kronenholz) ist nicht nutzbar und verbleibt auf den Waldflächen.

Der von der Forstverwaltung vorgelegte Forstwirtschaftsplan 2023 weist bei Erträgen von 197.542 € und Aufwendungen von 151.730 € ein positives Ergebnis in Höhe von 45.812 € aus.

Die Verbandsversammlung beschließt den Forstwirtschaftsplan 2023 in der von der Verwaltung vorgelegten Form und beauftragt das Forstamt Hochwald in Dhronecken mit der Durchführung des Forstwirtschaftsplanes.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 2:

Anpassung der Beiträge für das Essensgeld in den KiTas „Arche Noah“ und „Regenbogen“

Den Verbandsmitgliedern liegt der Entwurf einer Vertragsänderung zur Teilnahme am Mittagessen in den KiTas vor. Ziel soll die Vereinheitlichung der Zahlungsabwicklung in allen KiTas der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf sein. Insbesondere soll eine Arbeitserleichterung sowohl für die KiTa-Mitarbeiter als auch für die Verwaltung erzielt werden.

Es besteht Einigkeit, dass die vorgeschlagene Vorgehensweise keine Arbeitserleichterung darstellt. Es müssen weiterhin tägliche Listen geführt werden und es erscheint fraglich, dass am Jahresende nachvollzogen werden kann, welches Kind wie oft das Mittagessen genutzt hat. Dies ist den Eltern in manchen Fällen am Monatsende schon unmöglich.

Die Sitzung wird unterbrochen, damit die anwesenden Eltern an der Beratung teilnehmen können. Hier wird erläutert, dass in anderen KiTas außerhalb des Verbandsgemeindebereichs die Möglichkeit angeboten wird, die Anmeldung über eine App zu steuern. Dies sei eventuell auch über die Homepage möglich.

Die Angelegenheit wird kontrovers diskutiert. Aus der Mitte der Versammlung wird bemängelt, dass die vorgelegte Vertragsänderung mit der Möglichkeit zur 2-, 3- oder 5-maligen Essensteilnahme keine Pauschale darstellt. Eine Pauschale definiert sich so, dass ein monatlicher Betrag erhoben wird, egal wie oft ein Kind am Mittagessen teilgenommen hat.

Nach weiteren Diskussionen und Erörterungen wird folgender Beschluss gefasst:

  • Ab dem Monat März 2023 wird eine monatliche Pauschale in Höhe von 50 € (inclusive der 6 € Selbstkostenbeitrag) erhoben.
  • Ab einer zusammenhängenden Fehlzeit von 14 Tagen (Krankheit oder urlaubsbedingte Abwesenheit) kann ein anteiliger Betrag nach Rücksprache mit der KiTa-Leitung rückerstattet werden.
  • Den Eltern wird zeitnah ein Änderungsvertrag zugeschickt, der unterzeichnet zurückgegen werden muss.
  • Wird der Vertrag nicht zurückgegeben oder nicht akzeptiert, kann das Kind am Mittagessen nicht teilnehmen.
  • Die 6,00 € Selbstbehalt sind trotzdem zu zahlen.
  • Die Regelung gilt vorläufig bis Ende Februar 2024 und wird dann überprüft.
  • Das Thema soll noch in den Elternausschüssen und Elternbeiräten besprochen werden.

Der Beschluss erfolgt mit 1 Gegenstimme.

Zu TOP 3:

Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. §94 Abs. 3 GemO

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 94 Abs. 3 GemO darf der Zweckverband zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme entscheidet die Verbandsversammlung.

Im Jahr 2021, 2022 und 2023 hat der Zweckverband nachfolgend aufgeführte Spenden erhalten:

Name:

Verwendungszweck:

Datum:

Betrag €:

verschiedene

Spenden-Schwein

anlässlich

St. Martins-Umzug

16.12.2021

325,80 €

Hochwald

Foods GmbH

Sachspende

Kitas Thalfang 2021

Milch

20.12.2021

1.027,63 €

Hochwald

Foods GmbH

Sachspenden

Kitas Thalfang 2022

Milch

19.01.2023

883,30 €

Die Verbandsversammlung beschließt, die bezeichneten Spenden vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde anzunehmen. Es wird in allen Fällen klargestellt, dass nach erfolgter Prüfung ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen Geber und Zweckverband nicht besteht.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Die Finanzabteilung wird angehalten, die verwaltungstechnische Abwicklung von Spenden und Sponsoringleistungen künftig, im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, zeitnah umzusetzen und Spendenquittungen schnellstmöglich auszustellen.

Zu TOP 4:

Abschluss eines Erdgasliefervertrages für die Jahre 2023 bis 2025

Der bestehende Erdgasliefervertrag mit der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs - GmbH endet am 31.12.2022. Infolgedessen wurde bei drei Erdgasanbietern Angebote angefordert. Die Leistung wurde aber lediglich vom bisherigen Versorger angeboten.

Die SWT Stadtwerke Trier Versorgungs - GmbH bietet folgende Arbeitspreise (netto) an:

15,350 ct/kWh

2023

14,090 ct/kWh

2024

10,930 ct/kWh

2025

Der bisherige Arbeitspreis betrug 4,821 ct/kWh. Infolge der Energiekrise hat sich diese enorme Preissteigerung bereits im Laufe des Jahres abgezeichnet.

Vergaberechtlich ist anzumerken, dass die Vergabe des Auftrages im Rahmen der sog. Verhandlungsvergabe erfolgen kann. Eine öffentliche Ausschreibung ist nicht erforderlich. Es erfolgt eine Beschaffung einer „börsennotierten Ware“, so dass die Wettbewerblichkeit der Beschaffung bereits darüber sichergestellt ist. Wegen der Versorgungssicherheit liegt auch eine besondere Dringlichkeit vor (vgl. § 8 Abs. 4 iVm. § 12 Abs. 3 UVgO). Dies bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit den Angebotspreis nachzuverhandeln.

Der Zweckverband beauftragt die Verwaltung, das Angebot nachzuverhandeln und anschließend den Erdgasliefervertrag für das Jahre 2023 mit der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs - GmbH abzuschließen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 5:

Änderung der Friedhofssatzung

a.

Einebnung von Grabstätten

Bezüglich der Einebnung von Grabstätten heißt es in § 13, 4 der Satzung:

4. Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird 3 Monate vorher öffentlich und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung durch ein Hinweisschild ist nicht möglich, da die einzuebnenden Grabstätten sich über den ganzen Friedhof verteilt in verschiedenen Grabfeldern befinden. Dieser Passus ist somit ersatzlos zu streichen.

b.

Anonyme Bestattungen

In der Vergangenheit gab es wiederholt Probleme bei anonymen Bestattungen.

Sinn und Zweck einer „anonymen Bestattung“ ist, dass niemandem bekannt ist, wo die/der Verstorbene bestattet wurde bzw. wer an welchem Ort bestattet wird. Gäste bzw. geistlicher Beistand sind aus diesem Grund bei anonymen Bestattungen nicht zugelassen. Lediglich der Bestatter, der Gemeindearbeiter und die Verwaltung sind über die Lage der Grabstätte informiert.

Auf dem Friedhof in Thalfang ist das Grabfeld „NeuD“ für anonyme Sarg- und Urnenbestattungen zur Verfügung. Es handelt sich um Rasengräber, die von der Friedhofsverwaltung gepflegt werden.

Hier kann auch nicht argumentiert werden, dass einem praktizierenden Christen die geistliche Begleitung bei der Bestattung versagt wird. Den Hinterbliebenen und auch der mit der Bestattungsvorsorge beauftragten Person muss klar sein, was der Name „anonyme Bestattung“ bedeutet. Zudem kann zwischen verschiedenen anderen Bestattungsarten gewählt werden, bei der Gäste und geistlicher Beistand zulässig sind.

Die zuständige Rechtsanwältin des Gemeinde- und Städtebundes, Frau Reis, teilt auf Nachfrage mit, dass die Bezeichnung „anonym“ in der Satzung eindeutig definiert werden soll, um für die Zukunft Unklarheiten und Streitigkeiten diesbezüglich vorzubeugen. Dies soll mit der Satzungsänderung nunmehr geschehen.

Die Verbandsversammlung beschließt die Satzungsänderung wie folgt:

Artikel 1

Das Aufstellen einer Hinweistafel auf Grabfeldern, die eingeebnet werden sollen, ist nicht möglich. Die Grabstätten sind meist über den kompletten Friedhof in verschiedenen Grabfeldern verstreut.

Der entsprechende Passus wird gestrichen und lautet somit wie folgt:

§ 13, 4 (Reihengrabstätten) wird wie folgt geändert:

4. Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird 3 Monate vorher öffentlich bekannt gemacht.

Artikel 2

Die Definition „anonyme Bestattung“ soll umfassend und eindeutig definiert werden.

In § 13 wird zusätzlich Ziffer 5 eingefügt.

5.

Anonyme Bestattungen finden lediglich im Beisein des Bestatters und des Gemeindearbeiters auf dem besonders ausgewiesenen Rasengrabfeld statt. Gäste und Geistliche sind hierzu nicht zugelassen.

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder:

11

mit 85 Stimmen

Anwesende Ratsmitglieder:

8

mit 69 Stimmen

Für die Satzung haben gestimmt

8

Verbandsvertreter mit 69 Stimmen *)

Gegenstimmen:

0

Verbandsvertreter mit 0 Stimmen *)

Stimmenthaltungen:

0

*) Bei Entscheidungen zum Friedhofswesen hat laut geltender Verbandsordnung die Ortsgemeinde Deuselbach kein Stimmrecht.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 6:

Planung neuer Grabflächen für Urnen- und Urnenrasengrabstätten auf dem Friedhof in Thalfang

Die vorhandenen Felder für Urnenrasengräber und Urnengräber sind in absehbarer Zeit belegt. Während bei den Rasenurnengräbern lediglich ca. 10 Grabstätten verfügbar sind, können noch 30 Urnengräber belegt werden.

Die Planungen für neue Grabfelder sollten frühzeitig starten, damit ein Engpass bezüglich der Versorgung vermieden wird.

Den Verbandsmitgliedern wird die derzeitige Situation anhand eines Lageplans erläutert.

Auf dem Feld F befinden sich die derzeitigen Urnengräber - allerdings sind noch einige Grabstätten mit langen Liegezeiten im direkten Umfeld dieser Urnengräber vorhanden.

Feld T neben der Remise ist komplett geräumt. Im mittleren Bereich stehen auch die Felder E und K zur Verfügung.

Es besteht Einigkeit, dass verschiedene Friedhöfe aufgesucht werden sollen, um Ideen zur Anlage von neuen Grabfeldern zu sammeln. Sobald die Witterung dies zulässt, soll ein Termin stattfinden, zu dem die Versammlungsmitglieder eingeladen werden.

Insbesondere soll bei den neuen Grabfeldern darauf geachtet werden, dass die Gräber mit einem Rollstuhl bzw. Rollator aufgesucht werden können. Dies ist weder beim Urnengrabfeld noch im oberen Teil des Friedhofs möglich.

Zu TOP 7:

Informationen

  • Der Vorsitzende weise darauf hin, dass der Personalkostenanteil für kommunale Kindertagesstätten von 12,5% auf 11% gesenkt wurde. Die restlichen Kosten werden von Land und Kreisverwaltung getragen, wobei die 1,5% aus der Senkung den Kosten des Kreises zugeschlagen wurden.
  • Wegen Personalknappheit wurden die Kindertagesstätten früher geschlossen. Es stand jedoch keine Busverbindung zur Verfügung, welche die Kinder nutzen konnten. Dies wird bemängelt und angeregt, dass für die Zukunft Abhilfe geschaffen werden muss.

Nicht alle Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder in Thalfang abzuholen, wenn die KiTa außerplanmäßig früher schließt.

Zu TOP 8:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Die Verbandsversammlung stimmt der Einstellung von Albert Petry als Unterstützung für den Gemeindearbeiter in den beiden Thalfanger KiTas zu.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.