Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 7.501.813 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 7.219.895 Euro
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf — 281.918 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 945.080 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 958.155 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 2.321.148 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf - 1.362.993 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 417.913 Euro.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 Euro
verzinste Kredite auf — 1.137.135 Euro
zusammen auf — 1.137.135 Euro
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf — 1.050.000 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf — 788.500 Euro.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf — 25.000.000 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
wird festgesetzt auf — 10.000.000 Euro.
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
a) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Betriebszweig Wasserversorgung auf — 2.959.000 €
Betriebszweig Abwasserreinigung auf — 3.053.000 €
Betriebszweig Wärmeversorgung auf — 153.000 €
Zusammen auf — 6.165.000 €
b) Kredite zur Liquiditätssicherung
Betriebszweig Wasserversorgung auf — 350.000 €
Betriebszweig Abwasserreinigung auf — 400.000 €
Betriebszweig Wärmeversorgung auf — 150.000 €
Zusammen auf — 900.000 €
c) Verpflichtungsermächtigungen
Betriebszweig Wasserversorgung auf — 2.091.000 €
Betriebszweig Abwasserreinigung auf — 4.944.000 €
Betriebszweig Wärmeversorgung auf — 1.000 €
Zusammen auf — 7.036.000 €
d) Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Jahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen:
Betriebszweig Wasserversorgung auf — 1.156.000 €
Betriebszweig Abwasserreinigung auf — 3.394.000 €
Betriebszweig Wärmeversorgung auf — 1.000 €
Zusammen auf — 4.551.000 €
Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 44,13 v. H. festgesetzt.
Sonderumlagen werden nicht erhoben.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug – 6.118.155 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt – 5.629.271 Euro und zum 31.12. 2024 – 5.347.353 Euro
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 Euro überschritten sind.
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 3.000 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in 1,0 Fällen zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 1,0 Fällen zugelassen.
Nachstehend aufgezeigte Produkte bilden mit der Konsequenz der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb des Produktes eine Bewirtschaftungseinheit:
| Produkt: | 1260 | Brandschutz |
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| 2110 | Grundschule Thalfang |
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| 2111 | Grundschule Heidenburg |
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| 2160 | Regionale Schule Thalfang/Realschule Plus |
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| 2430 | Schulturnhalle Thalfang |
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| 2431 | Schulturnhalle Heidenburg |
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| 2432 | Sonstige schulische Aufgaben |
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| 2620 | Förderung der Musikpflege |
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| 2710 | Volkshochschule Thalfang |
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| 2720 | Verbandsgemeindebücherei |
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| 2812 | Kulturförderung |
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| 4210 | Förderung des Sports |
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| 4241 | Erholungs- und Gesundheitszentrum |
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| 5710 | Wirtschaftsförderung |
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| 5750 | Tourismusförderung |
Innerhalb eines Teilhaushaltes sind grundsätzlich alle Aufwendungsansätze gegenseitig deckungsfähig, dies gilt auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt. Die Summe aller Mehrerträge/Mehreinzahlungen abzüglich der Summe aller Mindererträge/Mindereinzahlungen kann insgesamt zur Verstärkung der Aufwendungsansätze/Auszahlungsansätze herangezogen werden. Darüber hinaus bilden Personal, Versorgungsaufwendungen sowie bilanzielle Abschreibungen produkt- und/oder teilhaushaltübergreifend jeweils eine eigenständige Bewirtschaftungseinheit und werden daher gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang, den 19.04.2024
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung wurden unter Auflagen erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom Montag, 22.04.2024 bis Donnerstag, 02.05.2024
während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus, Zimmer 15, öffentlich aus.