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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 16/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
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Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf für das Jahr 2024

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  7.501.813 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  7.219.895 Euro

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf  —  281.918 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  945.080 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  958.155 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  2.321.148 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf - 1.362.993 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  417.913 Euro.

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 Euro

verzinste Kredite auf  —  1.137.135 Euro

zusammen auf  —  1.137.135 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf  — 1.050.000 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf  —  788.500 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf  —  25.000.000 Euro.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

wird festgesetzt auf  —  10.000.000 Euro.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

a) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Betriebszweig Wasserversorgung auf  —  2.959.000 €

Betriebszweig Abwasserreinigung auf  —  3.053.000 €

Betriebszweig Wärmeversorgung auf  —  153.000 €

Zusammen auf  —  6.165.000 €

b) Kredite zur Liquiditätssicherung

Betriebszweig Wasserversorgung auf  —  350.000 €

Betriebszweig Abwasserreinigung auf  —  400.000 €

Betriebszweig Wärmeversorgung auf  —  150.000 €

Zusammen auf  —  900.000 €

c) Verpflichtungsermächtigungen

Betriebszweig Wasserversorgung auf  —  2.091.000 €

Betriebszweig Abwasserreinigung auf  —  4.944.000 €

Betriebszweig Wärmeversorgung auf  —  1.000 €

Zusammen auf  —  7.036.000 €

d) Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Jahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen:

Betriebszweig Wasserversorgung auf  —  1.156.000 €

Betriebszweig Abwasserreinigung auf  —  3.394.000 €

Betriebszweig Wärmeversorgung auf  —  1.000 €

Zusammen auf  —  4.551.000 €

§ 6 Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 44,13 v. H. festgesetzt.

§ 7 Sonderumlagen

Sonderumlagen werden nicht erhoben.

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug – 6.118.155 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt – 5.629.271 Euro und zum 31.12. 2024 – 5.347.353 Euro

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 Euro überschritten sind.

§ 10 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 3.000 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

§ 11 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in 1,0 Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 1,0 Fällen zugelassen.

§ 12 Weitere Bestimmungen

Nachstehend aufgezeigte Produkte bilden mit der Konsequenz der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb des Produktes eine Bewirtschaftungseinheit:

Produkt:

1260

Brandschutz

2110

Grundschule Thalfang

2111

Grundschule Heidenburg

2160

Regionale Schule Thalfang/Realschule Plus

2430

Schulturnhalle Thalfang

2431

Schulturnhalle Heidenburg

2432

Sonstige schulische Aufgaben

2620

Förderung der Musikpflege

2710

Volkshochschule Thalfang

2720

Verbandsgemeindebücherei

2812

Kulturförderung

4210

Förderung des Sports

4241

Erholungs- und Gesundheitszentrum

5710

Wirtschaftsförderung

5750

Tourismusförderung

Innerhalb eines Teilhaushaltes sind grundsätzlich alle Aufwendungsansätze gegenseitig deckungsfähig, dies gilt auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt. Die Summe aller Mehrerträge/Mehreinzahlungen abzüglich der Summe aller Mindererträge/Mindereinzahlungen kann insgesamt zur Verstärkung der Aufwendungsansätze/Auszahlungsansätze herangezogen werden. Darüber hinaus bilden Personal, Versorgungsaufwendungen sowie bilanzielle Abschreibungen produkt- und/oder teilhaushaltübergreifend jeweils eine eigenständige Bewirtschaftungseinheit und werden daher gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang, den 19.04.2024

Gez.
Vera Höfner
Bürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung wurden unter Auflagen erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, 22.04.2024 bis Donnerstag, 02.05.2024

während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus, Zimmer 15, öffentlich aus.

Thalfang, den 19.04.2024
Gez.
Vera Höfner
Bürgermeisterin