vom 24.04.2024
Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 7 KomZG vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der zzt. geltenden Fassung i.V.m. § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 2023 | 2024 | |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 385.498 Euro | 378.951 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 363.898 Euro | 363.568 Euro |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | 21.600 Euro | 15.383 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 60.100 Euro | 52.583 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro | 0 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro | 0 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit auf | 0 Euro | 0 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen ausFinanzierungstätigkeit | - 60.100 Euro | - 40.300 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2023 | 2024 | |
| zinslose Kredite auf | 0 Euro | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0 Euro | 16.000 Euro |
| zusammen auf | 0 Euro | 0 Euro |
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf
für das Jahr 2023: — 800.000 Euro
und für das Jahr 2024: — 800.000 Euro
Der Zweckverband erhebt nach § 10 der Verbandsordnung eine Verbandsumlage, die entsprechend dem Stimmenverhältnis gem. § 6 Abs. 2 festgesetzt wird. Die Umlage wird so bemessen, dass sowohl der Finanz als auch der Ergebnishaushalt ausgeglichen ist.
Auf die Verbandsmitglieder entfallen demnach folgende Beträge:
| I. Verbandsmitglieder | %-Anteil nach Verb.Ordn. | Umlage 2023 -€- | Umlage 2024 -€- |
| 1. Landkreis Bernkastel-Wittlich | 25,00 | 74.152 | 73.418 |
| 2. Verbandsgemeinde Thalfang a.E. | 42,00 | 124.576 | 123.342 |
| 3. Gemeinde Morbach | 25,00 | 74.152 | 73.418 |
| 4. Ortsgemeinde Deuselbach | 2,00 | 5.932 | 5.873 |
| 5. Ortsgemeinde Gräfendhron | 1,00 | 2.966 | 2.937 |
| 6. Ortsgemeinde Hilscheid | 1,00 | 2.966 | 2.937 |
| 7. Ortsgemeinde Thalfang | 2,00 | 5.932 | 5.873 |
| 8. Ortsgemeinde Malborn | 2,00 | 5.932 | 5.873 |
| II. Summe | 100,00 | 296.608 | 293.671 |
Die Umlage wird fällig auf Anforderung je zur Hälfte am 01. April und 01. Oktober des jeweiligen Jahres.
Bei der Umlage handelt es sich um vorläufige Planzahlen. Die endgültige Abrechnung erfolgt mit der Jahresrechnung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 nach den entsprechenden Anteilen nach der Verbandsordnung.
Die Sätze der öffentlich-rechtlichen Entgelte werden gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit den im Einzelfall maßgebenden zzt. gültigen Benutzungsordnungen wie folgt festgesetzt:
I. Benutzungsentgelte für die Schlepplifte
Preise für Liftkarten
Tageskarte Lift: — 17,00 €
Tageskarte Lift für Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr — 14,00 €
| zum 31.12.2022 = | -608.082 € |
| zum 31.12.2023 = | -586.482 € |
| zum 31.12.2024 = | -571.099 € |
Die Produkte 2521, 4241, 5512, 5731, und 5751 bilden innerhalb des Produktes eine Bewirtschaftungseinheit mit der Konsequenz der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Aufwendungen.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 15.000 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 3.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 / 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen im § 4 der Haushaltssatzung wurden bezogen auf das Haushaltsjahr 2024 erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 29.04.2024 bis Freitag, 10.05.2024 während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang im Rathaus, Zimmer 15, öffentlich aus.