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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 16/2024
Zweckverband Wintersport-, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf
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Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Wintersport-, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf“ für die Jahre 2023 und 2024

vom 24.04.2024

Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 7 KomZG vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der zzt. geltenden Fassung i.V.m. § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen ausFinanzierungstätigkeit

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

für das Jahr 2023:  —  800.000 Euro

und für das Jahr 2024:  —  800.000 Euro

§ 5 Umlagen

Der Zweckverband erhebt nach § 10 der Verbandsordnung eine Verbandsumlage, die entsprechend dem Stimmenverhältnis gem. § 6 Abs. 2 festgesetzt wird. Die Umlage wird so bemessen, dass sowohl der Finanz als auch der Ergebnishaushalt ausgeglichen ist.

Auf die Verbandsmitglieder entfallen demnach folgende Beträge:

I. Verbandsmitglieder

Umlage 2023

-€-

1. Landkreis Bernkastel-Wittlich

2. Verbandsgemeinde Thalfang a.E.

3. Gemeinde Morbach

4. Ortsgemeinde Deuselbach

5. Ortsgemeinde Gräfendhron

6. Ortsgemeinde Hilscheid

7. Ortsgemeinde Thalfang

8. Ortsgemeinde Malborn

II. Summe

Die Umlage wird fällig auf Anforderung je zur Hälfte am 01. April und 01. Oktober des jeweiligen Jahres.

Bei der Umlage handelt es sich um vorläufige Planzahlen. Die endgültige Abrechnung erfolgt mit der Jahresrechnung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 nach den entsprechenden Anteilen nach der Verbandsordnung.

§ 6 Öffentlich-rechtliche Entgelte

Die Sätze der öffentlich-rechtlichen Entgelte werden gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit den im Einzelfall maßgebenden zzt. gültigen Benutzungsordnungen wie folgt festgesetzt:

I. Benutzungsentgelte für die Schlepplifte

Preise für Liftkarten

Tageskarte Lift:  — 17,00 €

Tageskarte Lift für Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr  —  14,00 €

§ 7 Eigenkapital

zum 31.12.2022 =

zum 31.12.2023 =

zum 31.12.2024 =

§ 8 Bewirtschaftungsregeln

Die Produkte 2521, 4241, 5512, 5731, und 5751 bilden innerhalb des Produktes eine Bewirtschaftungseinheit mit der Konsequenz der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Aufwendungen.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 15.000 € überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 3.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Thalfang, den
- Höfner -
Verbandsvorsteherin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 / 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen im § 4 der Haushaltssatzung wurden bezogen auf das Haushaltsjahr 2024 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 29.04.2024 bis Freitag, 10.05.2024 während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang im Rathaus, Zimmer 15, öffentlich aus.

Thalfang, den 19.04.2024
Gez.
Vera Höfner
Verbandsvorsteherin