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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 17/2024
Unsere Dörfer
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Ortsgemeinderates Merschbach am Mittwoch, den 20.03.2024

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Wahl eines besonderen stellvertretenden Wahlleiters

3.

Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag

4.

Informationen

Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner informiert sich über die bevorstehende Ortsgemeinderatswahl am 09.06.2024. Frau Hornberg erklärt ihm den Ablauf der Ortsgemeinderatswahl.

Zu TOP 2: Wahl eines besonderen stellvertretenden Wahlleiters

Gemäß § 59 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) gilt Folgendes:

Bewirbt sich der Ortsbürgermeister, tritt an seine Stelle als Wahlleiter der Erste Beigeordnete, sofern sich dieser nicht ebenfalls bewirbt, andernfalls die weiteren Beigeordneten in der Reihenfolge ihrer Vertretungsbefugnis.

Nehmen alle Beigeordneten an der Wahl als Bewerber teil, so wählt der Ortsgemeinderat für die Dauer des Wahlverfahrens einen besonderen Wahlleiter und einen besonderen Stellvertreter.

Sofern nur ein Beigeordneter als Wahlleiter zur Verfügung steht, wählt der Ortsgemeinderat für die Dauer des Wahlverfahrens einen besonderen Stellvertreter. Zum besonderen Wahlleiter und zum besonderen Stellvertreter kann nur gewählt werden, wer im Wahlgebiet wahlberechtigt.

Die Ortsbürgermeisterin Iris Hornberg tritt wieder zur Wahl der Ortsbürgermeisterin an. Deshalb tritt der Erste Beigeordnete Witold Bogacki an die Stelle des Wahlleiters.

Da die Ortsgemeinde Merschbach nur einen Beigeordneten hat, ist ein besonderer stellvertretender Wahlleiter zu wählen.

Auf Antrag der Vorsitzenden wird die Wahl nach § 40 Abs. 5 GemO offen durchgeführt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zur Wahl des besonderen stellvertretenden Wahlleiters wird vorgeschlagen:

Herr Berthold Burkart

Herr Burkart wird mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zum besonderen stellvertretenden Wahlleiter gewählt.

Zu TOP 3: Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag

Dem Ortsgemeinderat wird das Angebot der Westenergie zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung für den geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag vom 08.08.2016 vorgelegt.

Die Zusatzvereinbarung dient der Vertragsverlängerung des aktuellen Licht- & Service-Vertrages bis zum 31.12.2035 in Verbindung mit einer Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter.

Darüber hinaus bietet diese Vereinbarung den Vertragspartnern die Möglichkeit, ein individuelles Sanierungsprogramm zu vereinbaren. Dieses Sanierungsprogramm kann im Rahmen der ersten vier Jahre über eine separate Finanzierungsvereinbarung, mit an die Restlaufzeit des Vertrages angepasster Finanzierungslaufzeit, vereinbart werden.

Darüber hinaus verpflichtet sich die Westenergie zu aktuellen Themen wie Digitalisierung der Straßenbeleuchtung, Umweltschutz und Straßenbeleuchtung, Smarte Straßenbeleuchtung, Solarbeleuchtung auf Wunsch der Ortsgemeinde/Stadt beratend tätig zu werden.

Die vereinbarten Vertragsgegenstände des bestehenden Vertrages beziehen sich ebenfalls auf diese Zusatzvereinbarung.

Die Vertragspartner würden im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung über das bisher definierte Leistungsspektrum hinaus rückwirkend ab dem 01.01.2023 mit Wirkung bis zum 31.12.2035 vereinbaren:

  • dass bisher gültige Pauschalentgelt je Leuchtstelle und Jahr für den Betrieb und die Instandhaltung inkl. Vandalismus von 39,32 Euro (abzüglich 6,48 Euro bei bereits umgerüsteten LED-Leuchten) für das Basisjahr ab dem 01.01.2023.
  • die Weiterführung der bestehenden und bekannten Preisgleitklausel mit angepassten Basiswerten
  • eine Vertragsanpassung und
  • eine Verlängerung der Vertragslaufzeit

Vor dem nächsten Wartungszyklus der Straßenbeleuchtung soll ein Infoabend mit Westenergienetz vereinbart werden. Dabei soll beraten werden, welche Straßenbeleuchtung zukünftig in der Ortsgemeinde umgerüstet wird.

Der Ortsgemeinderat beschließt, der von der Westenergie angebotenen Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag vom 23.03.2017 entsprechend dem beigefügten Entwurf zuzustimmen. Die Ortsbürgermeisterin wird ermächtigt die Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 4: Informationen

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Die Ortsbürgermeisterin informiert die Anwesenden, dass für die neu anzuschaffenden Spielgeräte noch eine Fläche ausgeschachtet werden muss. Aktuell wartet Sie noch auf ein Angebot. Weiterhin muss mit dem TÜV abgeklärt werden, ob ein Zaun um die Fläche errichtet werden muss.

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Die Plane beim Friedhof wurde entfernt und abgemulcht. Demnächst wird dort eine Blumenwiese angepflanzt.

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Herr Bogacki regt an, dass ein Tagesordnungspunkt „Anpassung der Friedhofssatzung“ in der nächsten Sitzung aufgenommen wird.

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Weiterhin wird erklärt, dass die asphaltierten Wirtschaftswege noch nicht freigeschnitten wurden, da das Unternehmen hierfür die Maschinen noch umbauen muss.