Wegen des Feiertages am 01. Mai 2025 ist eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses notwendig!
Alle gewünschten Veröffentlichungen für das Amtsblatt 18/2025 (02.05.2025) müssen bis
eingegangen sein.
Später eingehende Artikel werden ohne weitere Benachrichtigung nicht berücksichtigt!
Wir bitten um Beachtung!