Die Wahlzeit der Haupt- und Hilfsschöffen bei den Schöffengerichten und den Strafkammern der Landgerichte läuft Ende des Jahres aus. Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 werden daher in diesem Jahr die entsprechenden Neuwahlen durchgeführt.
Hierbei sind gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 06.12.2022 die Ortsgemeinden maßgeblich an der Erstellung der Vorschlagsliste zur Wahl zu beteiligen.
In Anlehnung an die Einwohnerzahlen mit Stand vom 30.06.2022 hat der Präsident des Landgerichts Trier die Zahl der vorzuschlagenden Haupt- und Hilfsschöffen festgelegt.
Für den Amtsgerichtsbezirk Hermeskeil ist von der Ortsgemeinde
Neunkirchen bis spätestens 30.06.2023
1 Person für die Vorschlagsliste zu benennen.
Ich bitte daher interessierte Personen sich bis 15.05.2023 bei mir zu bewerben. Nach Ende der Bewerbungsfrist wird bei einer Ortsgemeinderatssitzung über eine geeignete Kandidatin oder einen geeigneten Kandidaten zur Vorschlagsliste beraten und abgestimmt.
Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass jeder Schöffe damit rechnen muss, zumindest einmal pro Monat zu einer Sitzung geladen zu werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.schoeffenwahl2023.de.