Vor Eintritt in die Tagesordnung beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig, den Tagesordnungspunkt:
„Antrag auf Umbau eines Wohnhauses zu einem Mehrfamilienwohnhaus; Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB“ im nichtöffentlichen Teil zu beraten.
Es ergibt sich folgende neue Tagesordnung:
Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters |
| 3. | Ernennung, Vereidigung und Einführung der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters |
| 4. | Wahl der/des I. Beigeordneten |
| 5. | Ernennung, Vereidigung und Einführung der/des I. Beigeordneten |
| 6. | Wahl eines besonderen stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahlen 2024 |
| 7. | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 |
| 8. | Entlastung gemäß § 114 GemO zum Jahresabschluss 2020 |
| 9. | Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag |
| 10. | Überprüfung der Spielplätze |
| 11. | Reparatur bzw. Anschaffung eines Rasenmähers |
| 12. | Breitbandausbau „Graue-Flecken-Programm“ |
| 13. | Antrag auf Änderung / Verstärkung eines Bauteils (Adapter als Verbindungsteil zwischen |
| Stahlbeton- und Stahlturm) zur Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen; |
| Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB |
| 14. | Informationen und Verschiedenes |
| II. Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Antrag auf Umbau eines Wohnhauses zu einem Mehrfamilienwohnhaus; |
| Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 15. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. Öffentlicher Teil
Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde
Es wurde festgestellt, dass der Abfall auf dem Friedhof nicht vorschriftmäßig getrennt wird. Um dem entgegenzuwirken wird empfohlen, Hinweise über die korrekte Mülltrennung anzubringen.
Zu TOP 2: Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
Aufgrund fehlender Wahlvorschläge kann die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters nicht durchgeführt werden.
Zu TOP 3: Ernennung, Vereidigung und Einführung der/des Ortsbürgermeisterin/
Ortsbürgermeisters
Aufgrund der nicht durchgeführten Wahl (siehe TOP 2) entfällt die Beratung und Beschlussfassung.
Zu TOP 4: Wahl der/des I. Beigeordneten
Aufgrund fehlender Wahlvorschläge kann die Wahl der/des Beigeordneten nicht durchgeführt werden.
Zu TOP 5: Ernennung, Vereidigung und Einführung der/des I. Beigeordneten
Aufgrund der nicht durchgeführten Wahl (siehe TOP 4) entfällt die Beratung und Beschlussfassung.
Zu TOP 6: Wahl eines besonderen stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunal-
wahlen 2024
Gemäß § 59 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) gilt Folgendes:
Bewirbt sich der Ortsbürgermeister, tritt an seine Stelle als Wahlleiter der Erste Beigeordnete, sofern sich dieser nicht ebenfalls bewirbt, andernfalls die weiteren Beigeordneten in der Reihenfolge ihrer Vertretungsbefugnis.
Nehmen alle Beigeordneten an der Wahl als Bewerber teil, so wählt der Ortsgemeinderat für die Dauer des Wahlverfahrens einen besonderen Wahlleiter und einen besonderen Stellvertreter.
Sofern nur ein Beigeordneter als Wahlleiter zur Verfügung steht, wählt der Ortsgemeinderat für die Dauer des Wahlverfahrens einen besonderen Stellvertreter. Zum besonderen Wahlleiter und zum besonderen Stellvertreter kann nur gewählt werden, wer im Wahlgebiet wahlberechtigt.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Wahl nach § 40 Abs. 5 GemO offen durchgeführt.
Der Beschluss erfolgt mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.
Zur Wahl des besonderen stellvertretenden Wahlleiters wird Herr Christoph Lang vorgeschlagen.
Er wird mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zum besonderen stellvertretenden Wahlleiter gewählt.
ZU TOP 7: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Markus Stein, Vorsitzender der Rechnungsprüfer, der über die am 13.02.2024 durchgeführte Prüfung informiert und das Prüfungsergebnis wie folgt erläutert:
I. Gesamtaussage zum Jahresabschluss
Die Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss – bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang – für das Haushaltsjahr 2020 in ihrer Sitzung am 13.02.2024 nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Dem Jahresabschluss waren als Anlagen beigefügt: Der Rechenschaftsbericht, die Anlagen-/Sonderpostenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen.
Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Rheinland-Pfalz und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Büdlich. Aufgabe der Rechnungsprüfer ist es, auf der Grundlage durchgeführter Prüfungen eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben.
II. Prüfergebnis
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Büdlich.
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 führte zu folgendem Ergebnis:
| 1. | Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 1.889.329,50 € ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 33.687,43 € aus. |
| 2. | Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen: |
| - | Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze gemäß § 33 GemHVO wurden eingehalten; |
| - | ein Inventar gem. § 31 GemHVO liegt vor; |
| - | die Buchführung ist in dem von uns geprüften Umfang beweiskräftig; |
| - | der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und seine Angaben vermitteln keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Büdlich. |
| 3. | Es wird ein Eigenkapital in Höhe von 1.415.671,01 € ausgewiesen. Das Eigenkapital hat sich demnach gegenüber dem 31.12.2019 um 33.687,43 € verbessert. |
| 4. | Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen: |
| - | Im Prüfungszeitraum hat sich das Vermögen um 10.470,24 € auf 1.889.329,52 € erhöht; |
| - | das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen reduzierte sich um 5.595,82 € auf 261.074,44 €. |
| 5. | Abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung: |
| - | Die Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde hat sich in 2020 um 29.674,27 € auf 56.406,83 € erhöht. |
| - | Die Investitionskredite verminderten sich in 2020 um 22.104,44 € auf 229.382,79 €. |
| 6. | Prüfungsempfehlung: |
| Nach Abschluss unserer Prüfung empfehlen wir die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 durch den Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Büdlich und die Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO. |
| Es wird empfohlen, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen (§ 100 GemO). |
Der Ortsgemeinderat folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellt gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO den Jahresabschluss in der o.g. Form fest.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Beigeordneter Albert Hoff und der ehem. Erste Beigeordnete Andreas Paulus haben gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Zu Top 8: Entlastung gemäß § 114 GemO zum Jahresabschluss 2020
Aufgrund der erfolgten Prüfung und den Feststellungen zum Jahresabschluss 2020 stellt der Vorsitzende der Rechnungsprüfer, Herr Markus Stein, den Antrag, der Bürgermeisterin, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Beigeordneter Albert Hoff und der ehemalige Erste Beigeordnete Andreas Paulus haben gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Zu TOP 9: Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum geltenden Straßenbeleuchtungs-
vertrag
Dem Gemeinderat liegt das Angebot der Westenergie zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung für den geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag vom 08.08.2016 vorgelegt.
Die Zusatzvereinbarung dient der Vertragsverlängerung des aktuellen Licht- & Service-Vertrages bis zum 31.12.2035 in Verbindung mit einer Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter.
Darüber hinaus verpflichtet sich die Westenergie zu aktuellen Themen wie Digitalisierung der Straßenbeleuchtung, Umweltschutz und Straßenbeleuchtung, Smarte Straßenbeleuchtung, Solarbeleuchtung auf Wunsch der Ortsgemeinde/Stadt beratend tätig zu werden.
Die vereinbarten Vertragsgegenstände des bestehenden Vertrages beziehen sich ebenfalls auf diese Zusatzvereinbarung.
Die Vertragspartner würden im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung über das bisher definierte Leistungsspektrum hinaus rückwirkend ab dem 01.01.2023 mit Wirkung bis zum 31.12.2035 vereinbaren:
Nach erfolgter Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, der von der Westenergie angebotenen Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag vom 23.03.2017 entsprechend dem beigefügten Entwurf zuzustimmen.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 10: Überprüfung der Spielplätze
Die Ortsgemeinde Büdlich wird nicht mehr an der gemeinschaftlichen Ausschreibung zur Überprüfung der Kinderspielplätze durch die Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf teilnehmen.
Die Überprüfung soll, wie in der Vergangenheit, von dem Sicherheitsbüro Klauck, Heidenburg zu dessen Angebotspreis von 80,00 €/Jahr mit einer Preisbindung von 3 Jahren erfolgen.
Nach erfolgter Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, das Sicherheitsbüro Klauck, Heidenburg entsprechend dessen Angebot für einen Zeitraum von 3 Jahren mit der Überprüfung des Spielplatzes zu beauftragen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 11: Reparatur bzw. Anschaffung eines Rasenmähers
Der Rasenmäher der Ortsgemeinde ist defekt. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass eine Reparatur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht vertretbar erscheint, da die Reparaturkosten nur minimal geringer ausfallen als eine Ersatzbeschaffung.
Insofern wurden Preisangebote für die Beschaffung eines neuen Gerätes eingeholt. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Rasenmähers belaufen sich auf rd. 2.000 €. Eine Beschaffung ist unverzüglich vorzunehmen, da die Grünflächenpflege ansonsten nicht gewährleistet werden kann. Die Nutzung des Altgerätes kommt aus sicherheitstechnischen Gründen nicht infrage.
Im Haushaltsplan ist die Ersatzbeschaffung eines Rasenmähers nicht vorgesehen. Diese kann im Wege der Beschlussfassung einer außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 GemO erfolgen. Die Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe ist zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet ist. Ein dringendes Bedürfnis ergibt sich daraus, dass ohne die Beschaffung eines Ersatzgerätes die Instandhaltung der gemeindlichen Liegenschaften nicht erfolgen kann. Die Finanzierung ist über den positiven Kassenbestand der Ortsgemeinde gesichert.
Der Ortsgemeinderat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung gem. § 100 GemO in Höhe von 2.000 € brutto zur Ersatzbeschaffung eines Rasenmähers.
Der Vorsitzende wird beauftragt, den Rasenmäher zum angebotenen Preis zu erwerben.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 12: Breitbandausbau „Graue-Flecken-Programm“
Der Vorsitzende und Ratsmitglied Paulus informieren über den aktuellen Sachstand. Demnach ist nunmehr lediglich der Bereich „Büdlicherbrück“ für das „Graue-Flecken-Programm“ vorgesehen. Der Glasfaserausbau in der Ortsgemeinde Büdlich als Ganzes ist in diesem Programm nicht mehr enthalten. Offensichtich handelte es sich seinerzeit bei der Präsentation des Programms um eine Fehleinschätzung, da theoretisch in der Ortslage Büdlich eine Bandbreite von {{gt}} 100 MB möglich sei.
Nunmehr obliegt es der Entscheidung des Ortsgemeinderates, ob die Ortsgemeinde Büdlich weiterhin am „Graue-Flecken-Programm“ teilnehmen möchten.
Der Ortsgemeinderat ist der Auffassung, dass es zwingend notwendig sei, im Bereich „Büdlicherbrück“ das Glasfasernetz zu installieren und stimmt der weiteren Teilnahme am „Graue-Flecken-Programm“ zu.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 13: Antrag auf Änderung/Verstärkung eines Bauteils (Adapter als Verbindungs-
teil zwischen Stahlbeton- und Stahlturm) zur Errichtung und Betrieb von drei
Windenergieanlagen; Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB
Im Rahmen der Realisierung des Windparks Berglicht Repowering hat sich eine Änderung beim Turm ergeben. Bei dem Hybridturm, bestehend aus dem unteren Bauteil aus Stahlbeton und dem oberen Stahlrohraufsatz, werden beide Teile über einen Adapter verbunden. Der Adapter wurde konstruktiv verstärkt und die Typenprüfung entsprechend angepasst.
Für diese Änderung ist nach Einschätzung der Unteren Bauaufsichtsbörde eine Baugenehmigung erforderlich.
Turm, Fundament und alle anderen Bauteile der WEA bleiben ansonsten unverändert. An den Dimensionen, dem Erscheinungsbild, den Emissionen und Umweltauswirkungen sowie den Einsatzstoffen ändert sich nichts.
Die Ortsgemeinden Berglicht und Breit haben Ihr Einvernehmen zu dem Vorhaben bereits erteilt.
Zu dem Vorhaben insgesamt (Rückbau von 9 WEA und Errichtung und Betrieb von 3 neuen WEA) hat der Ortsgemeinderat Büdlich bereits am 16. September 2021 sein Einvernehmen erteilt.
Das Ortsgemeinderat beschließt, das Einvernehmen der Ortsgemeinde Büdlich gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 14: Informationen und Verschiedenes
| a) | Der Vorsitzende informiert über den Sachstand des geplanten Windparks Detzem. Die Firma JUWI beabsichtigt, im Bereich „Büdlicherberg“ auf den Gemarkungen Detzem und Leiwen einen Windpark zu errichten. Inwiefern eine Beteiligung der Ortsgemeinde Büdlich erforderlich bzw. möglich ist, sollte geprüft werden. |
| b) | Der Betreiber der Mobilfunkstation beabsichtigt, zur besseren Versorgung eine weitere Station am Mobilfunkmast anzubringen. |
| c) | Auf dem Friedhof in Büdlich ist die Einebnung einzelner Gräber erforderlich. Der Vorsitzende wird sich mit der zuständigen Sachbearbeiterin bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf in Verbindung setzen, um die Vorgehensweise zu besprechen. |
| d) | Es besteht die Möglichkeit der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Maßnahme „Risse-Sanierung Innerortsstraßen“. Hierzu soll im Rahmen einer Begehung der mögliche Bedarf ermittelt werden. |
Zu TOP 15: Bekanntmachung der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Ortsgemeinderat hat unter dem Vorbehalt der Prüfung verschiedener Bedenken das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu dem Umbau eines Wohnhauses zu einem Mehrfamilienhaus erteilt.