Tagesordnung
| I. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Definition Bilanzierungsrichtlinien Abwasserreinigung, Wasserversorgung, Wärmeversorgung |
| 2. | Satzungsänderung der Entgeltsatzung Wasserversorgung |
| 3. | Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR (KRT) - Veränderung der Trägerschaft |
| 4. | Informationen |
I. Öffentlicher Teil
Zu TOP 1: Definition Bilanzierungsrichtlinien Abwasserreinigung, Wasserversorgung, Wärmeversorgung
Die Verbandsgemeindewerke Thalfang am Erbeskopf haben Bilanzierungsrichtlinien für die Betriebszweige Abwasserreinigung, Wasserversorgung und Wärmeversorgung erarbeitet. Diese Richtlinien dienen der systematischen und einheitlichen Bilanzierung von Investitionen und Aufwendungen und sollen eine transparente und nachhaltige Entwicklung der Unterhaltskosten und Investitionen gewährleisten. Zudem sollen sie Schwankungen minimieren und den Stetigkeitsgrundsatz gemäß § 252 HGB einhalten.
Der Werkausschuss beschließt die vorgelegten Bilanzierungsrichtlinien der Verbandsgemeindewerke Thalfang am Erbeskopf für die Betriebszweige Abwasserreinigung, Wasserversorgung und Wärmeversorgung. Die Richtlinien treten mit Beschlussfassung durch den Werkausschuss in Kraft.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 2: Satzungsänderung der Entgeltsatzung Wasserversorgung
Die Verbandsgemeindewerke Thalfang am Erbeskopf beabsichtigen die Anpassung der Entgeltsatzung Wasserversorgung. Ziel der Änderung ist die Einführung der Erhebung wiederkehrender Beiträge gemäß § 12 der Entgeltsatzung Wasserversorgung, angepasst an die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen, insbesondere die Mustervorgaben des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.
Die Änderungen wurden in Zusammenarbeit mit der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz ausgearbeitet und umfassen insbesondere die folgenden Punkte:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung: Der Verbandsgemeinderat beschließt die II. Satzung zur Änderung der Entgeltsatzung Wasserversorgung in der vorliegenden Fassung.
Der Beschluss erfolgt mit 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.
Zu TOP 3: Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR (KRT) - Veränderung der Trägerschaft
Zum 01.01.2024 wurden die Verbandsgemeindewerke Konz, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Konz, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Konz AöR. Die Verbandsgemeindewerke Konz AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig. Die Verbandsgemeinde Konz überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke AöR. Gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) der Satzung der KRT AöR bedarf die Veränderung der Trägerschaft die Zustimmung aller Anstaltsträger.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung: Der Verbandsgemeinderat stimmt der Veränderung der Trägerschaft gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) der Satzung der KRT AöR zu. Die Verbandsgemeindewerke Konz AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2024 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Konz.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 4: Informationen
Die Werkleitung informiert den Werkausschuss über die Themen Maßnahme Deuselbach / Lubig, Maßnahme Wasserversorgung Malborn, Einschränkung Nahwärmenetz Thalfang durch Hochwald Foods GmbH, Standort / Arbeitsplatz Problematik Werke & Rathaus.