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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 19/2023
Sonstige Mitteilungen
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf am Mittwoch, dem 05.04.2023

Sodann beantragt die Vorsitzende die Tagesordnung gem. § 34 (7) Nr. 1 GemO im nichtöffentlichen Teil um den Tagesordnungspunkt „Personalangelegenheiten“ zu erweitern.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Demnach wird folgende Tagesordnung beraten:

Tagesordnung

I. Nichtöffentlicher Teil:

1.

Personalangelegenheiten

II. Öffentlicher Teil:

1.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

2.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 gem. §§ 95 und 96 GemO

3.

Kommunaler Klimapakt

Vor Eintritt in Tagesordnung begrüßt die Vorsitzende Frau Andrea Scherer, die sich im Folgenden den Ausschussmitgliedern kurz vorstellt. Frau Scherer ist ab dem 01.04.2023 im Fachbereich 1 / Finanzen im Haushaltswesen tätig.

II. Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.

Zu TOP 2: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 gem. §§ 95 und 96 GemO

Bürgermeisterin Vera Höfner verweist auf den vorliegenden V. Entwurf des Haushaltsplanes 2023 mit einer Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 44 % und die zahlreichen Vorberatungen. Sie setzt den Ausschuss über ein Schreiben des Landrates des Landkreises Bernkastel-Wittlich vom 22.03.2023 in Kenntnis, indem explizit darauf hingewiesen wird, dass ein unausgeglichener Haushalt (Ergebnis- und Finanzhaushalt) rechtswidrig und somit nicht genehmigungsfähig ist. Die Gründe für die Forderungen der Aufsichtsbehörde wurden den Fraktionen ausführlich erläutert. Die aufsichtsbehördliche Entscheidung soll nunmehr letztmalig bis zur Sitzung des Verbandsgemeinderates am 26.04.2023 zurückgestellt werden. Bis dahin gelten für die Verbandsgemeinde die Regelungen gem. § 99 GemO zur vorläufigen Haushaltsführung.

Sodann übergibt sie das Wort an Verbandsgemeindeamtsrätin Anna-Katharina Ebel zur Erläuterung der wesentlichen Änderungen im vorliegenden Planentwurf.

Demnach enthält der vorliegende, ausgeglichene Haushaltsplan eine Verbands-gemeindeumlage in Höhe von 44 % und erstmalig einen Ansatz von 25.000 € für die Durchführung einer vielfach geforderten Organisationsuntersuchung durch einen externen Dienstleister (Kommunalberatung). Anschließend erläutert Frau Ebel dem Ausschuss die dringende Notwendigkeit einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen und zeigt die Konsequenzen im Falle einer möglichen Ersatzvornahme durch die Kommunalaufsicht auf (Gefährdung der KEF-Teilnahme, Wegfall von Zuschüssen, Erhöhung Verbandsgemeindeumlage usw.).

In der sich anschließenden Diskussion teilt Fraktionsvorsitzender Winfried Welter (CDU) mit, dass er keine Alternative zur aufgezeigten Handlungsweise und der Zustimmung zum vorliegenden Haushaltsplan sieht.

Burkhard Graul (Fraktionsvorsitzender SPD) stellt die Frage, warum andere Kommunen unausgeglichene Haushalte genehmigt bekommen. Er fühlt sich von der Kommunalaufsicht erpresst. Die Ortsgemeinden, die in ihren Haushalten mit einer Verbandgemeindeumlage vom 43 % geplant haben, sind die Leidtragenden einer Umlageerhöhung. Die SPD-Fraktion schlägt eine Verbandsgemeindeumlage von 43 % und die weitere Suche nach Einsparpotentialen vor.

In der Diskussion über mögliche Einsparpotentiale werden insbesondere die Personalkosten (Stellenplan), das fehlende Raumkonzept, aufzuholende Arbeitsrückstände (Regressansprüche) und die Stellungnahme zum Prüfbericht des Gemeinde- und Prüfungsamtes thematisiert.

Auf Nachfrage informiert Frau Ebel, dass bei einer Senkung der Verbandsgemeindeumlage von 44 auf 43 % Einsparungen in Höhe von rd. 83.000 € notwendig sind, um einen Haushaltsausgleich zu erreichen.

Da es aktuell offensichtlich nicht möglich ist 83.000 € einzusparen, schlägt Beigeordneter Detlef Jochem vor, den Haushalt heute mit 44 % VG-Umlage zu beschließen und weiterhin intensiv nach Einsparpotentialen zu suchen. Dabei darf es keine Denkverbote geben. Im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes könnte dann noch im Laufe des Jahres eine Senkung der Verbandsgemeindeumlage realisiert werden.

Die FDP-Fraktion (Georg Klein) glaubt nicht an eine nachträgliche Umlagesenkung im Rahmen eines Nachtragshaushaltes und plädiert für die Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage auf 43 %.

Mehrheitlich ist man sich einig, dass alle im Plan enthaltenen Maßnahmen wichtig und notwendig sind, um die vorhandenen Strukturen zu entwickeln und zu erhalten. Eine Verschiebung einzelner Maßnahmen in die Folgejahre ist mittel- und langfristig weder zielführend noch lösungsbezogen. Man kommt überein, heute keinen Beschluss zu fassen und dem Verbandsgemeinderat keine Empfehlung für seine Beratung am 24.06.2023 auszusprechen.

Insbesondere auch weil die Ortsgemeinden mit einer Verbandsgemeindeumlage von 43 % geplant haben, soll die Verwaltung einen VI. Planentwurf mit einer Verbandsgemeindeumlage von 43 % fertigen und diesen bezüglich des Genehmigungsverfahrens mit der Kommunalaufsicht besprechen. Oberstes Ziel soll der Beschluss eines genehmigungsfähigen Haushaltsplanes in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 26.04.2023 sein.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Zu TOP 3: Kommunaler Klimapakt

Unter Hinweis auf die vorliegende Sitzungsvorlage erläutern Bürgermeisterin Vera Höfner und Bauamtsleiter Alfred Loch die Sach- und Rechtslage.

Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis spätestens 2040 (lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden – und so dazu beizutragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen. Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn auf dieser Ebene werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen gesetzt, insbesondere in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung erneuerbarer Energien sowie Mobilität / ÖPNV.

Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VkU), die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium (MKUEM) einschließlich des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (KfK), sowie das Wirtschafts- und Innenministerium (MWVLW bzw. MdI) haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Grundlage hierfür ist eine Gemeinsame Erklärung vom 29. November 2022.

Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen. Hierzu benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte“ Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird. Im Rahmen des „Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) erhalten die Kommunen zusätzlich eine individuelle Unterstützung zum effizienten und strukturierten Einsatz der Mittel.

Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.

Voraussetzung für den Beitritt ist u.a. ein entsprechender Beschluss des Verbandsgemeinderates und der Ortsgemeinderäte mit dieser Selbstverpflichtung; weiterhin sind dazu bis zu fünf konkrete Maßnahmen zu nennen, die die Kommune dazu umsetzen will.

Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden, unsere Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt jede Kommune mit dem Beitritt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt. Für unsere Kommune kommen dazu folgende in Betracht:

Unterstützung von Veranstaltungen Dritter zum Thema Klimaschutz und Klimawandelanpassung (z.B. Energieagentur RLP)

Erfassung der Eignung und schrittweise Realisierung von PV-Anlagen auf kommunalen Dachflächen

Energetische Sanierung kommunaler Gebäude (z.B. EGZ, Grundschule Heidenburg, Rathaus, Schulsporthalle Thalfang)

Umstellung auf E-Mobilität

Umsetzung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge auf Grundlage der derzeit in Erstellung befindlichen Konzepte (Ortsgemeinden)

Diese Ziele bzw. Maßnahmen werden nach dem Beitritt im Zuge des exklusiv für die „KKP-Kommunen“ zur Verfügung stehenden Beratungsangebots nochmals im Einzelnen besprochen, dabei im jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und priorisiert, je nach Bedarf auch modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im Ergebnis ein Paket an wirksamen, effektiven und auch im Hinblick auf den finanziellen Aufwand effizienten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so einen bestmöglichen Beitrag zur zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. zur Anpassung an Klimawandelfolgen zu leisten. Das Ergebnis dieser Beratung wird im Nachgang nochmals in den kommunalen Gremien beraten und die dann noch erforderlichen Folgebeschlüsse gefasst. Um diesen Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird die Verwaltung entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale Ansprechperson in der Verwaltung benennen und deren Stellvertretung sicherstellen.

Der Beitritt von Ortsgemeinden kann nur gebündelt über die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen. Jede Ortsgemeinde entscheidet eigenständig durch Ratsbeschluss, ob (und mit welchen Maßnahmen) sie am KKP teilnehmen will. Der Verbandsgemeinde müssen die entsprechenden Ratsbeschlüsse der Ortsgemeinden vorliegen; in der Beitrittserklärung genügt die Angabe der betreffenden Ortsgemeinden und der Ratsbeschluss der Verbandsgemeinde. Für den Beitritt einer Verbandsgemeinde ist es zwar wünschenswert, aber nicht zwingend, dass alle Ortsgemeinden dem KKP beitreten. Dies wirkt sich keinesfalls negativ auf den Beitritt aus.

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf dem Kommunalen Klimapakt beizutreten. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

Unterstützung von Veranstaltungen Dritter zum Thema Klimaschutz und Klimawandelanpassung (z.B. Energieagentur RLP)

Erfassung der Eignung und schrittweise Realisierung von PV-Anlagen auf kommunalen Dachflächen

Energetische Sanierung kommunaler Gebäude (z.B. EGZ, Grundschule Heidenburg, Rathaus, Schulsporthalle Thalfang)

Umstellung auf E-Mobilität

Umsetzung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge auf Grundlage der derzeit in Erstellung befindlichen Konzepte (Ortsgemeinden)

Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,

die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,

zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie

entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Die Vorsitzende dankt den Ausschussmitgliedern für die konstruktiven Beratungen, wünscht frohe und erholsame Osterfeiertage und schließt die Sitzung.