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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 19/2026
Sonstige Mitteilungen
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf

am Donnerstag, den 09.04.2026,

Bürgermeisterin Tamara Breitbach eröffnet um 18.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen Form und Frist der Einladung werden keine Einwände erhoben. Zudem verweist sie auf § 22 (5) GemO, wonach vor Beratung und Beschlussfassung mitzuteilen ist, ob Ausschließungsgründe vorliegen oder Tatsachen dafürsprechen, dass solche Gründe vorliegen könnten.

Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Stefan Thömmes darum, dass die Sitzungsunterlagen auch an die beratenden Stimmen der Fraktionen weitergeleitet werden. Die Vorsitzende erklärt, dass dies durch die Fraktionen selbst erfolgen muss, da die Berater der Fraktionen pro Sitzung wechseln können und der Verwaltung nicht bekannt sind.

Es wird folgende Tagesordnung beraten:

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Informationen und Verschiedenes

2.

Feuerwehrbedarfsplan

3.

Neubau Feuerwehrgerätehaus Deuselbach

4.

Neubau Feuerwehrgerätehaus Horath

5.

Fahrzeugbeschaffungen

6.

Änderung der Hauptsatzung

7.

Änderung der Anlage der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf

I. Öffentlicher Teil

Zu TOP 1: Informationen und Verschiedenes

Die Vorsitzende informiert die Ausschussmitglieder über folgende Punkte im Hinblick auf die Feuerwehren der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf:

-

Anzahl der Freiwilligen Feuerwehren innerhalb der Verbandsgemeinde

-

Anzahl der aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen

-

Anzahl der Kinder- und Jugendfeuerwehren innerhalb der Verbandsgemeinde

-

Anzahl ehrenamtlichen Gerätewarte

-

Ausbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen

-

Übersicht der Feuerwehrfahrzeuge

Die geplanten Sitzungstermine des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten im Jahr 2026 werden von der Vorsitzenden ebenfalls mitgeteilt. Hier weist sie darauf hin, dass der Ausschuss hauptsächlich zur Beschlussfassung über (Leistungs-)Vergaben im Bereich der Feuerwehren der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf tagen soll.

Es folgt eine kurze Diskussion über die fehlende Funktionalität der Sirenen. Hier informiert die Verwaltung, dass dies den fehlenden Sirenensteuerempfängern geschuldet ist, welche zurzeit noch zur Programmierung dem Land vorliegen.

Zu TOP 2: Feuerwehrbedarfsplan

Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses in seiner Sitzung vom 18.09.2024 wurde dem Verbandsgemeinderat empfohlen aufgrund der Komplexität der Aufgabe und der im Raum stehenden Investitionssummen, ein Fachbüro mit der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes (Bedarfs- und Entwicklungsplan) zu beauftragen. Der Verbandsgemeinderat hat daraufhin in seiner Sitzung vom 16.10.2024 den vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan mehrheitlich befürwortet. Im Jahr 2025 wurden daraufhin entsprechende Mittel in den Haushalt gestellt, welche jedoch noch nicht genutzt wurden.

Die Vorsitzende informiert, dass die Verwaltung bereits in Kontakt mit der Kommunalberatung RLP zur Erstellung eines entsprechenden Angebotes steht.

Nach einer intensiven Diskussion wird sich darauf geeinigt, dass der Verbandsgemeinderat um Erneuerung des Beschlusses zur Beauftragung eines Fachbüros zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes gebeten wird. Anschließend sollen für 2027 entsprechende Mittel in den Haushalt gestellt werden.

Beschluss:

Der Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Erneuerung des Beschlusses vom 16.10.2024 zur Beauftragung eines Fachbüros zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes und der Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln für 2027.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Da die Landesregierung ein neues Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz erlassen hat mit neuen Anforderungen an Feuerwehren, die auch Auswirkungen auf die Ertüchtigung der Infrastruktur der Feuerwehren der VG Thalfang hat und nach aktuellem Stand nicht ausreichend von Landesseite gefördert werden, enthält sich Herr Pestemer mit Hinweis auf das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt.“) bei diesem Beschluss.

Die Verwaltung wird bis zur nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates ein Angebot bei einem Fachbüro anfordern.

Zu TOP 3: Neubau Feuerwehrgerätehaus Deuselbach

Die Vorsitzende teilt vor Eintritt in TOP 3 die aktualisierte Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Jakobs + Fuchs, Morbach, vom 08.04.2026 aus.

Anschließend gibt sie einen kurzen Sachstand über die seit 2022 laufenden Gespräche mit dem Ingenieurbüro Jakobs + Fuchs, welche nach längerer Ruhephase Anfang 2026 intensiviert wurden.

Der Grund für die aktualisierte Entwurfsplanung vom 08.04.2026 ist der angepasste Raumbedarf an die aktuelle Mannschaftsstärke, was u. a. eine Korrektur des Raumbedarfes im Schulungsraum notwendig macht. Im Zuge dessen kam während des Gespräches mit dem Ingenieurbüro vom 24.03.2026 die Überlegung auf, die räumlich abgetrennte Küche in den Schulungsraum mittels einer Küchenzeile zu integrieren, um eine kompaktere Bauweise zu ermöglichen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten empfiehlt dem Verbandsgemeinderat zur Anpassung des erhöhten Raumbedarfes die abgetrennte Küche in den Schulungsraum mittels einer Küchenzeile zu integrieren.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 4: Neubau Feuerwehrgerätehaus Horath

Die Vorsitzende informiert, dass der Erwerb der Grundstücke Fl. 24, Flst. 8/1, 8/2, 9/1 und 9/2 rund 4.000 € günstiger erfolgen konnte als in der Sitzung des Bauausschusses vom 28.08.2026 mitgeteilt (rund 70.000 €).

Es hat inzwischen ein erstes Gespräch mit dem Architekturbüro Pur+ Architekten, Kasel, stattgefunden, woraufhin am 02.04.2026 die Vermessung des Grundstückes durchgeführt worden ist.

Die angedachte Realisierung des Neubaus kann nicht, wie die parallel laufenden Planungen in Deuselbach, durch das Ingenieurbüro Jakobs + Fuchs erfolgen, da in 2023 bereits ein Vertrag mit dem Architekturbüro Pur+ Architekten geschlossen wurde. Der Zeitaspekt sowie hohe Vertragsstrafen machen die Vertragsauflösung mit dem Architekturbüro Pur+ Architekten unmöglich.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Zu TOP 5: Fahrzeugbeschaffungen

Die Vorsitzende informiert über aktuell laufenden Fahrzeugbeschaffungen.

Die Auslieferung der beiden Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge 10 für die Standorte Heidenburg und Horath ist aktuell für das 4. Quartal 2026 geplant. Hierfür soll das Mittlere Löschfahrzeug Standort Heidenburg nach Deuselbach umstationiert werden.

Da jedoch erst mit einer Fertigstellung der Feuerwehrgerätehäuser Deuselbach und Horath Ende 2027 bzw. Mitte 2028 gerechnet werden kann und weder das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 für Horath noch das Mittlere Löschgruppenfahrzeug für Deuselbach in die entsprechenden örtlichen Gerätehäuser passen, haben sich hier zwei Lösungsmöglichkeiten ergeben:

-

vorübergehende Unterstellung der Fahrzeuge in einer mobilen Zelthalle

-

Verschiebung der Auslieferung der Fahrzeuge auf Sommer 2028

Das Mittlere Löschgruppenfahrzeug für Deuselbach könnte nach Info des Wehrführers in einer im Ort liegenden Scheune bis zur Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses untergestellt werden.

Die Ortsgemeinde Horath kann das Grundstück gegenüber des bestehenden Feuerwehrgerätehauses für die vorübergehende Unterstellung des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 zur Verfügung stellen.

Eine getrennte Auslieferung der beiden Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge 10 ist seitens der Fa. Schmitz Feuerwehrtechnik aus logistischen Gründen nicht möglich.

Nach einer kurzen Diskussion kommt der Ausschuss zu der Entscheidung, dass die aus der Verschiebung der Auslieferung der Fahrzeuge entstehenden Probleme (Garantieablauf, mögliche Veränderung der DIN-Normen) nicht tragbar sind und daher die mobile Unterstellmöglichkeit in Betracht zu ziehen ist.

Beschluss:

Der Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten beschließt die Verschiebung der Auslieferung der Fahrzeuge aufgrund des daraus resultierenden Garantieablaufs und mögliche Veränderung der DIN-Normen nicht in Betracht zu ziehen, sondern die Verwaltung mit der Anforderung eines Angebotes für die Miete und für den Kauf eines Zeltes zu beauftragen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 6: Änderung der Hauptsatzung

In der neuen Hauptsatzung vom 29.11.2024 und der Änderung vom 15.12.2025 wurde die Regelung nach § 47 Abs. 8 Satz 3 und 8 LBKG für die Zahlung der Aufwandsentschädigung von Feuerwehrangehörigen für Einsätze, bei denen Kostersatz nach § 55 LBKG geleistet worden ist, nach Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 16.10.2024 gestrichen. Somit besteht die Grundlage zur Auszahlung der den Feuerwehrangehörigen zustehenden Aufwandsentschädigung nicht mehr, obwohl der grundsätzliche rechtliche Anspruch auf Zahlung der Aufwandsentschädigung nach der vorstehenden Rechtsvorschrift weiterhin bestehen bleibt.

Folglich ist eine Änderung der Hauptsatzung nötig, da ansonsten die Aufwandsentschädigung seit dem 29.11.2024 nicht mehr ausgezahlt werden kann.

Beschluss:

Der Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung mit den sich aus der Beratung ergebenden Änderungen zu beschließen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 7: Änderung der Anlage über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf

Bisher hat die Aufwandsentschädigung nach § 47 Abs. 8 Satz 3 und Satz 8 LBKG i. V. m. der Hauptsatzung vom 15.08.2019 7,50 € pro Einsatzstunde betragen.

Die Höhe des Zuschlags für die Aufwandsentschädigung ergibt sich aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des LBKG vom 16.10.2015 (s. Gesetzesentwurf zur Änderung des LBKG vom 16.10.2015 auf Seite 58).

Hier hat die Anlage zum Satzungsmuster Kostenersatz des Gemeinde- und Städtebundes auf den Seiten 32 bis 34 ebenfalls drauf verwiesen (s. Auszug des Satzungsmuster Kostenersatz des GStB auf den Seiten 32 bis 34).

Die Anlage zur Satzung über den Kostenersatz vom 11.12.2025 ist entsprechend anzupassen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den Zuschlag zur Aufwandsentschädigung nach § 47 Abs. 8 Satz 3 LBKG auf 8,00 € pro Einsatzstunde festzusetzen. Die Personalkosten erhöhen sich dementsprechend auf 46,30 € pro Stunde.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Bürgermeisterin Tamara Breitbach dankt den Anwesenden für die gute Zusammenarbeit und die konstruktiven Beratungen, und schließt die Sitzung um 20:06 Uhr.