Gemäß § 5 Abs. 1 des Kindertagesstättengesetzes Rheinland-Pfalz (KTagStG) vom 07.03.2008 haben seit
1. August 2013 alle Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten.
Zudem haben seit dem 1. Juli 2021 alle Kinder einen Anspruch auf eine tägliche Betreuungszeit von regelmäßig durchgängig 7 Stunden. Bei einer Betreuung über die Mittagszeit besteht ein Anspruch auf ein Mittagessen (gebührenpflichtig).
Folgend finden Sie ein Bedarfsermittlungsvordruck, den Sie bitte bis zum 31. Januar 2024 in einer der beiden Kindertagesstätten abgeben.
Wir bitten um Beachtung!
Bei späteren Eingängen laufen Sie Gefahr, dass ihr Bedarf keine zeitnahe Berücksichtigung findet.
| Wichtig für Ihre Entscheidung ist, dass Sie folgendes beachten: | |
| • | Kinder aus den umliegenden Ortschaften müssen bis zum 3. Geburtstag in Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten zum Kindergarten in Thalfang gebracht und wieder abgeholt werden. |
| • | alle Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt sind beitragsfrei |
| • | Kinder im Alter von 1 - 2 Jahren sind beitragspflichtig (Beitragshöhe richtet sich nach dem Einkommen der Eltern jedoch mindestens 20,00 € und höchstens 500,00 €.) |
| • | die Aufnahme erfolgt nach dem Alter der Kinder und den sozialen Gegebenheiten der Familie, nicht nach dem Datum der Anmeldung |
| • | die Kindertagesstätten bieten verschiedene Betreuungsvarianten in unterschiedlicher Platzanzahl: |
Kita Arche Noah:
Betreuung von frühestens 7.00 Uhr bis spätestens 17.00 Uhr
Betreuung von frühestens 7.30 Uhr bis spätestens 16.30 Uhr
Betreuung von frühestens 8.00 Uhr bis spätestens 16.30 Uhr
mit der Möglichkeit zum Mittagessen (beitragspflichtig)
Kita Regenbogen:
Betreuung von frühestens 7.15 Uhr bis spätestens 16.45 Uhr
Betreuung von frühestens 7.30 Uhr bis spätestens 16.30 Uhr
mit der Möglichkeit zum Mittagessen (beitragspflichtig)
Sie haben die Möglichkeit, zwischen diesen beiden Blöcken eine Version für Ihr Kind auszuwählen.
| Bitte beachten Sie folgende Hinweise: | |
| • | Die Anmeldung ist verbindlich und kann nicht innerhalb des Kindergartenjahres verändert werden. |
| • | Sollten Sie zu einem neuen Kindergartenjahr einen anderen Betreuungsblock benötigen, müssen Sie spätestens zum 1. Februar einen Antrag auf Änderung stellen. |
Die Bedarfsermittlung im Anhang dient ausschließlich der Bedarfserfassung und ist noch keine Anmeldung.
Die konkrete Anmeldung müssen Sie (soweit noch nicht geschehen) zu gegebener Zeit mit der Leitung der jeweiligen Einrichtung absprechen.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe, und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
| Kindertagesstätte Arche Noah, | Frau Eck, | Tel: 06504 - 474 |
| Kindertagesstätte Regenbogen, | Frau Jung, | Tel: 06504 - 381 |
(Bitte nur abgeben, wenn Sie bisher noch nicht per Voranmeldung mit einer der beiden Einrichtungen in Kontakt standen!)
Zur Planung der Platzkapazitäten und der Aufnahme Ihres Kindes in der Kindertagesstätte „Arche Noah“ oder „Regenbogen“. Zurzeit ist die Kinderzuteilung wie folgt:
Kindertagesstätte Regenbogen: Kinder aus den Ortschaften Thalfang Unterdorf, Deuselbach und Rorodt
Kindertagesstätte Arche Noah: Thalfang Oberdorf, Bäsch, Burtscheid, Dhronecken, Etgert, Gielert, Hilscheid, Immert, Lückenburg, Talling
In begründeten Situationen besteht die Möglichkeit auch davon abzuweichen. In diesen Fällen bitte vorab die entsprechende Kita-Leitung kontaktieren.
Erziehungsberechtigte:
Name, Vorname, Straße, Wohnort und Telefonnummer:
Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes:
Gewünschtes bitte ankreuzen:
| Kita Arche Noah | |
| 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr | O |
| 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr | O |
| 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr | O |
| Kita Regenbogen | |
| 7.15 Uhr bis 16.45 Uhr | O |
| 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr | O |
| Mir/Uns ist bewusst, dass ich/wir mein/unser Kind bis zum 3. Geburtstag eigenverantwortlich zur Kita bringen und abholen muss/müssen | O |
| Ich würde/ wir würden den Platz: | |
| ab dem 1. Geburtstag nutzen (Kita-Platz ist vom 1. zum 2. Lebensjahr beitragspflichtig) | O |
| ab dem 2. Geburtstag des Kindes nutzen | O |
| erst nutzen, wenn das Kind 3 Jahre ist und mit dem Bus fahren darf | O |
| gerne ab dem nutzen | O |