über die Ergebnisse der Sitzung des Ortsgemeinderates Talling
am Mittwoch, dem 02.04.2025
| Tagesordnung | ||
| I. Öffentlich: | ||
| 1. | Fragestunde | |
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| a) | § 16c GemO - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
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| b) | § 16a GemO – Einwohnerfragestunde |
| 2. | Jagdangelegenheiten | |
| 3. | Informationen und Verschiedenes | |
| II. Nichtöffentlich: | ||
| 1. | Grundstücksangelegenheiten | |
| 2. | Informationen und Verschiedenes | |
| I. Öffentlich: | ||
| 4. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | |
I. Öffentlich
Zu TOP 1: Fragestunde
a) § 16c GemO - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Olivia Kok möchte ein Projekt ins Leben rufen: Kinder und Jugendliche besuchen/treffen regelmäßig ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit dem Ziel, gemeinsam Zeit zu verbringen, Spiele zu spielen und sich auszutauschen. Durch diese Begegnungen sollen Generationen miteinander verbunden und ältere Menschen wieder stärker in die Gemeinschaft integriert werden. Aus Elternsicht bietet das Projekt Kindern und Jugendlichen eine wertvolle Möglichkeit, soziale Kompetenzen zu stärken und neue Erfahrungen zu sammeln.
Für die Umsetzung dieses Projekts bittet Olivia um die Unterstützung der Ortsgemeinde – sei es durch organisatorische Hilfe, eventuell die Bereitstellung von Räumlichkeiten oder durch die Vernetzung mit interessierten Seniorinnen und Senioren.
Ortsbürgermeisterin Bettina Hoff begrüßt die Initiative und sichert jegliche Unterstützung der Ortsgemeinde zu. Sie wird eine entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt veranlassen und zudem in der Einwohnerversammlung am 12.04.2025 informieren.
b) § 16a GemO – Einwohnerfragestunde
Es ist nichts zu protokollieren.
Zu TOP 2: Jagdangelegenheiten
Ortsbürgermeisterin Bettina Hoff informiert darüber, dass der Jagdpachtvertrag über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Talling, zwischen der Jagdgenossenschaft Talling und dem langjährigen Jagdpächter, erloschen ist. In diesem Zusammenhang werden strukturelle Veränderungen im Jagdrevier Talling diskutiert. Zur Erläuterung der Sachlage übergibt sie das Wort an Kreisjagdmeister Franck Neygenfind.
Dieser erläutert zunächst die rechtliche Lage, wonach gemäß Landesjagdgesetz zusammenhängende Grundflächen eines Eigentümers von mindestens 75 ha einen Eigenjagdbezirk bilden. Alle Flächen einer Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 250 ha (in Ausnahmefällen 225 ha) umfassen.
Für die Gemarkung Talling wurde in 2006 eine Größe von rd. 390 ha festgestellt. Davon ist eine zusammenhängende Fläche von rd. 165 ha im Eigentum der Ortsgemeinde Talling und würde demnach einen Eigenjagdbezirk bilden. Die Ortsgemeinde Talling hat jedoch mit Schreiben vom 21.09.2006 gem. § 5 (2) LJG auf die Bildung eines Eigenjagdbezirkes verzichtet. Die Untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat daraufhin am 08.12.2006 ein Ausnahme nach § 6 (1) Satz 3 Landesjagdgesetz (LJG) zugelassen, da dem keine Belange der Jagdpflege entgegenstehen. Demnach wird die Fläche des Eigenjagdbezirkes der übrigen Gemarkungsfläche von rd. 225 ha zugeschlagen und bildet mit dieser einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk.
Um eine bessere Übersicht zu erhalten, wurden die Flächen in der Gemarkung Talling durch die Ortsgemeinde digital erfasst. Rechnerisch ergeben sich dabei Abweichungen von den damals festgestellten Flächenangaben, sodass eventuell kein gemeinschaftlicher Jagdbezirk mehr vorliegt und der Verzicht auf die Bildung eines Eigenjagdbezirkes gar nicht möglich ist. In diesem Falle würde wieder ein Eigenjagdbezirk vorliegen und die übrigen Gemarkungsflächen würden diesem in Form einer Angliederungsgenossenschaft zugeschlagen. Bis zur Klärung des Sachverhaltes gilt jedoch die Verfügung der Unteren Jagdbehörde aus 2006.
Kreisjagdmeister Franck Neygenfind schlägt vor, dass die tatsächlichen Flächenverhältnisse durch die Verbandsgemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit Jagdgenossenschaft und Ortsgemeinde, überprüft und aktualisiert werden. Er stellt jedoch klar, dass das aufgrund des erloschenen Jagdpachtvertrages neu zu wählende Bejagungsmodell (Regiejagd, Verpachtung) völlig unabhängig von der Struktur des Jagdrevieres ist.
Die Vorsitzende dankt Herrn Neygenfind für seine Ausführungen und wünscht sich rechtliche Klarheit in der Angelegenheit. Sodann übergibt sie das Wort an Herrn Uli Osterheld von der Pro Jagdkonzept GmbH aus Vorderweidenthal.
Herr Osterheld erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation detailliert die verschiedenen Bejagungsarten und -konzepte und deren Auswirkungen auf das Jagdrevier und die Kulturlandschaft.
Ortsbürgermeisterin Bettina Hoff bedankt sich bei Herrn Osterheld für sein Kommen und die aufschlussreichen Ausführungen.
Nach erfolgter Beratung und Beantwortung der Fragen der Ratsmitglieder durch die Herren Neygenfind und Osterheld wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Jagd auf den Flächen der Ortsgemeinde Talling ab dem 01.04.2025 zunächst in Eigenbewirtschaftung / Regiejagd durchzuführen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig bei 1 Enthaltung.
Zu TOP 3: Informationen und Verschiedenes
| Ortsbürgermeisterin Hoff informierte über folgende Themengebiete: | |
| - | Die Verkehrssicherungsmaßnahmen an der Birkenallee wurden durchgeführt. Nachpflanzungen sollen zeitnah erfolgen. |
| - | Der geplante Obstbaumschnitt hat stattgefunden. |
| - | Die Vergabe der Planungsleistungen für den Gemeinschaftsraum Borwiese ist erfolgt. |
| - | Die Verbandsgemeindewerke haben angefragt, die im Rahmen des Neubaus der Kläranlage Talling bisher provisorisch errichtete Zuwegung nunmehr dauerhaft auszubauen. Weiter Informationen sollen in der nächsten Ortsgemeinderatssitzung folgen. |
| - | Am 12.04.2025 findet eine Vorstellung der Kandidaten für das Amt der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf statt, anschließend eine Einwohnerversammlung. |
Zu TOP 4: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Teil wurde beschlossen der Wohnbebauung auf gemeindeeigenen Flächen im Mischgebiet Vorrang einzuräumen. Zudem wurde beschlossen gemeindeeigene Grundstücke zum Preis von 65 €/m² anzubieten.