Wegen der Pflegearbeiten auf dem Friedhof darf seit Anfang April auf den Rasengrabstätten kein Grabschmuck (z. B. Pflanzen, Blumenvasen, Grablichter, Blumengebinde) oder ähnliches abgestellt werden.
Die Unterhaltungspflichtigen werden gebeten, die Grabplatten komplett abzuräumen. Die Gemeindearbeiter sind ohne weiteren Hinweis dazu berechtigt, die aufgestellten Gegenstände zu entsorgen.