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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 20/2025
Sonstige Mitteilungen
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Verbandsgemeinderates Thalfang am Erbeskopf am Dienstag, den 25.03.2025

Bürgermeisterin Vera Höfner eröffnet um 18.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen Form und Frist der Einladung werden keine Einwände erhoben. Zudem verweist sie auf § 22 (5) GemO, wonach vor Beratung und Beschlussfassung mitzuteilen ist, ob Ausschließungsgründe vorliegen oder Tatsachen dafürsprechen, dass solche Gründe vorliegen könnten.

Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet die Bürgermeisterin das neue Ratsmitglied Jörg Christen gemäß § 30 Abs. 2 GemO per Handschlag in öffentlicher Sitzung namens der Verbandsgemeinde auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Herr Christen rückt aufgrund der Mandatsniederlegung von Herrn Stefan Thömmes in den Verbandsgemeinderat nach. Sie verweist insbesondere auf § 30 Absatz 1 GemO (genereller Pflichtenkatalog), § 20 GemO (Schweigepflicht), § 21 GemO (Treuepflicht) und § 22 Abs. 4, Satz 1 GemO (Pflicht zum Hinweis auf Ausschließungsgründe). Die Verpflichtung ist eine formelle Bekräftigung. Eine rechtsbegründende Wirkung hat sie nicht, da den Ratsmitgliedern ihr Amt unmittelbar durch die rechtsgültig konstitutiv wirkende Wahl übertragen wird.

Sodann wird folgende Tagesordnung beraten:

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Wahl von Ausschussmitgliedern

2.

Übernahme Erbeskopf-Realschule plus

3.

Überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse 2024

4.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 gemäß § 114 Abs. 1 GemO

5.

Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 2021

6.

Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR (KRT) - Veränderung der Trägerschaft

7.

Satzungsänderung der Entgeltsatzung Wasserversorgung

8.

Informationen und Verschiedenes

II. Nichtöffentlicher Teil

1.

Personalangelegenheiten

2.

Rechtsangelegenheiten

3.

Informationen

I. Nichtöffentlicher Teil

9.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

Zu TOP 1: Wahl von Ausschussmitgliedern

a) Wahl eines Mitgliedes für den Haupt- und Finanzausschuss

Gemäß § 3 der Hauptsatzung des Verbandsgemeinderates ist der Haupt- und Finanzausschuss aus Mitgliedern des Verbandsgemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde zu wählen. Die Wahl ist nach den Grundsätzen des § 40 Abs. 5 GemO durchzuführen.

Für die Nachbesetzung für das ausgeschiedene Ausschussmitglied Stefan Thömmes hat die Neue Liste e.V. das Vorschlagsrecht.

Von der Neuen Liste e.V. wird Herr Jörg Christen vorgeschlagen. Weitere Personen werden nicht vorgeschlagen.

Es wird einstimmig offene Wahl beschlossen.

Die Wahl erfolgt einstimmig bei 1 Enthaltung.

b) Wahl eines stellvertretenden Ausschussmitgliedes für den Rechnungsprüfungsausschuss

Gemäß § 3 der Hauptsatzung des Verbandsgemeinderates ist der Rechnungsprüfungsausschuss aus der Mitte der Ratsmitglieder zu wählen. Die Wahl ist nach den Grundsätzen des § 40 Abs. 5 GemO durchzuführen.

Für die Nachbesetzung für das ausgeschiedene stellvertretende Ausschussmitglied Stefan Thömmes hat die Neue Liste e.V. das Vorschlagsrecht.

Von der Neuen Liste e.V. wird Herr Jörg Christen vorgeschlagen. Weitere Personen werden nicht vorgeschlagen.

Es wird einstimmig offene Wahl beschlossen.

Die Wahl erfolgt einstimmig.

c) Wahl eines stellvertretenden Ausschussmitgliedes für den Ausschuss Wirtschaft, Tourismus und Kultur

Gemäß § 3 der Hauptsatzung des Verbandsgemeinderates ist der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur aus Mitgliedern des Verbandsgemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde zu wählen. Die Wahl ist nach den Grundsätzen des § 40 Abs. 5 GemO durchzuführen.

Für die Nachbesetzung für das ausgeschiedene stellvertretende Ausschussmitglied Stefan Thömmes hat die Neue Liste e.V. das Vorschlagsrecht.

Von der Neuen Liste e.V. wird Herr Jörg Christen vorgeschlagen. Weitere Personen werden nicht vorgeschlagen.

Es wird einstimmig offene Wahl beschlossen.

Die Wahl erfolgt einstimmig.

d) Wahl eines stellvertretenden Ausschussmitgliedes für den Schulträgerausschuss

Gemäß § 3 der Hauptsatzung des Verbandsgemeinderates ist der Schulträgerausschuss aus Mitgliedern des Verbandsgemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde zu wählen. Die Wahl ist nach den Grundsätzen des § 40 Abs. 5 GemO durchzuführen.

Für die Nachbesetzung für das ausgeschiedene stellvertretende Ausschussmitglied Stefan Thömmes hat die Neue Liste e.V. das Vorschlagsrecht.

Von der Neuen Liste e.V. wird Herr Jörg Christen vorgeschlagen. Weitere Personen werden nicht vorgeschlagen.

Es wird einstimmig offene Wahl beschlossen.

Die Wahl erfolgt einstimmig.

Zu TOP 2: Übernahme Erbeskopf-Realschule plus

Die Vorsitzende verweist auf die Vorberatungen in den Ausschüssen und die umfangreichen Sitzungsvorlagen zu diesem Tagesordnungspunkt und erläutert die Sachlage wie folgt:

In der Sitzung vom 16.12.2024 hat der Kreistag des Landkreises Bernkastel-Wittlich in Bezug auf die Übernahme der Schulträgerschaft der Erbeskopf Realschule plus folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

1.

Der Landkreis ist bereit, ab dem Jahre 2026 die Erbeskopf Realschule plus in seine Trägerschaft zu übernehmen. Zum Ausgleich der im Rahmen der Generalsanierung entstandenen Kosten wird der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf ab dem Jahr der Übernahme der Schulträgerschaft durch den Landkreis für einen Zeitraum von 20 Jahren ein Zuschuss zum Schuldendienst in Höhe von 248.800 € gezahlt. Der dem Zuschuss zum Schuldendienst zugrundeliegende durchschnittliche Zinssatz wird gegebenenfalls im Rahmen einer Anschlussfinanzierung abgepasst. Im Gegenzug wird dem Landkreis mit Übernahme der Schulträgerschaft Eigentum am beweglichen und unbeweglichen Vermögen, das für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb erforderlich ist, übertragen. Die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf weist durch Gutachten nach, dass die Schule frei von Baumängeln ist, die im Rahmen der Generalsanierung entstanden sind.

2.

Mit dem Übergang der Schule geht auch die sowohl von der Realschule plus als auch der Grundschule genutzte Turnhalle in die Trägerschaft des Landkreises über. Die im Zusammenhang mit der Turnhalle entstehenden Kosten werden im Verhältnis der Schülerzahlen zwischen den beiden Schulträgern aufgeteilt. Im Hinblick auf die Sanierungsbedürftigkeit der Turnhalle wird der Landkreis zeitnah einen Förderantrag vorbereiten und unmittelbar nach Übergang der Schulträgerschaft bei der ADD einreichen.

3.

Der Landrat wird beauftragt, mit der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf auf der Basis dieses Beschlusses eine Vereinbarung über den Übergang der Schulträgerschaft abzuschließen. Es wird erwartet, dass sich die Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf bis zum Ablauf des 1. Quartals 25 verbindlich zur Annahme dieses Angebotes erklärt.

4.

Bis zum Übergang der Schulträgerschaft zahlt der Landkreis einen Zuschuss in Höhe der zahlungswirksamen Aufwendungen - einschließlich der Zinsen - nach Verrechnung mit dem schulbezogenen Ansatz der Schlüsselzuweisung B.

Aus der Beschlussfassung des Landkreises ergeben sich für den Haushalt der Verbandsgemeinde erhebliche finanzielle Konsequenzen. Diese werden im Folgenden durch die Berechnung des auf die Finanzierung der Erbeskopf Realschule plus entfallenden prozentualen Anteils der Verbandsgemeindeumlage dargestellt. Als Berechnungsbasis dient die Finanzausgleichsberechnung für das Jahr 2025.

Im Falle der Übernahme der Schulträgerschaft durch den Landkreis kommt einmalig der buchhalterische Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen (nach Abzug der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen) von rd. 10.300.000 € (in Abhängigkeit des genauen Zeitpunktes des Übergangs) hinzu. Der buchhalterische Verlust belastet die Ergebnisrechnung sowie die Bilanz des Jahres in dem der Eigentumsübergang erfolgt, wird jedoch nicht verumlagt.

In der Berechnung noch nicht berücksichtigt sind die zu erwartenden höheren Zinsbelastungen durch erforderliche Anschlussfinanzierungen im Jahr 2026 sowie sich evtl. ergebende Anpassungen der Kreisumlage. Eine Übersicht über die Finanzierung der Generalsanierung der Erbeskopf Realschule plus liegt den Ausschussmitgliedern vor.

Der Haupt- und Finanzausschuss und der Schulträgerausschuss haben dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die Schulträgerschaft der Erbeskopf Realschule plus auf den Landkreis zu übertragen.

Fraktionsvorsitzender Richard Pestemer (FWG Erbeskopf) bittet den Rat den Empfehlungen der Ausschüsse nicht zu folgen und das Angebot des Kreises abzulehnen. Er bemängelt die rein monetäre Betrachtung des Sachverhaltes und fordert Nachverhandlungen. Um die „Leuchtturmprojekte“ Schulzentrum und Erholungs- und Gesundheitszentrum (EGZ) eigenverantwortlich voranzubringen, sollen möglichst Mittel aus dem bundesweiten Investitionsprogramm akquiriert werden.

Bürgermeisterin Vera Höfner hält das einzigartige, freiwillige Angebot des Kreises für einen akzeptablen Kompromiss und empfiehlt die Annahme des Angebotes.

Zudem berichtet die Bürgermeisterin über die erfreuliche Entwicklung der Schülerzahlen. Für das neue Schuljahr sind bereits drei Klassen für das 5. Schuljahr geplant. Ebenfalls wird die nun erfolgte Nachbesetzung der vakanten Konrektor-Stelle durch Herrn Dr. Ruf positiv gesehen.

Burkhard Graul (Fraktionsvorsitzender SPD) verweist auf die jahrelangen Bemühungen in Sachen Trägerschaft der Erbeskopf Realschule plus und befürwortet die Annahme des Angebotes. Nachverhandlungen wird es nach Aussagen des Kreises nicht geben. Eine Ablehnung des Angebotes ginge auf Kosten der Ortsgemeinden, da dies eine nicht unerhebliche Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage zur Folge hätte.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Winfried Welter schließt sich seinem Vorredner an. Das Angebot des Kreises geht über die gesetzlichen Regelungen hinaus und beinhaltet zudem die Übernahme der sanierungsbedürftigen Schulturnhalle. Ein Ausschlagen des Angebotes würde sich negativ auf die finanzielle Situation der Verbandsgemeinde auswirken.

Stephan Müller (Neue Liste e.V.) fühlt sich vom Kreis unter Druck gesetzt. Er kritisiert, dass es keine Verhandlungen gegeben hat und hält das Angebot für nicht akzeptabel. Zudem sollte auch beim Land Rheinland-Pfalz bezüglich einer Beteiligung nachgehakt werden. Außerdem sind seiner Meinung nach noch einige Fragen im Hinblick auf Hallennutzung, bewegliches Vermögen, Baumängel usw. ungeklärt.

Auch Fraktionsvorsitzender Stefan Brück (Thalfanger Freie Liste e.V.) bemängelt, dass es keine Verhandlungen auf Augenhöhe gegeben hat, obwohl der Verbandsgemeinderat dies in 2023 so beschlossen hat. Er gibt zu bedenken, dass durch die fehlende Zuwendung des Kreises ein erhebliches „Loch“ im Haushalt 2025 entsteht, was zwangsläufig einen Nachtragshaushalt notwendig macht. Seine Fraktion hat den Sachverhalt intensiv diskutiert und wird ihr Votum nicht einheitlich abgeben.

Karl Heinz Koch (CDU) gibt seinem Vorredner in vielem Recht, mahnt aber an, dass die Annahme des Angebotes alternativlos ist, wenn man finanziellen Schaden von der Verbandsgemeinde abwenden will.

Silvia Pfeiffer (FWG Erbeskopf) hält das Angebot des Kreises für unausgegoren und sieht noch erheblichen Klärungsbedarf.

Bürgermeisterin Vera Höfner teilt mit, dass es sich um einen Grundsatzbeschluss handelt. Im Anschluss werden für die offenen Fragen (Personal, Grundstück, Eigenkapital usw.) zeitnah, in Zusammenarbeit mit dem Kreis, Lösungen erarbeitet.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und des Schulträgerausschusses, die Schulträgerschaft der Erbeskopf Realschule plus auf den Landkreis zu übertragen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zu schließen.

Der Beschluss erfolgt mit 13 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen.

Zu TOP 3: Überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse 2024

Zu diesem Tagesordnungspunkt informiert die Verwaltung ausführlich über die überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse in 2024. Dabei wird explizit auf den Prüfbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes vom 05.09.2024 und die daraufhin erfolgte Stellungnahme der Verwaltung vom 04.03.2025 verwiesen. Die Unterlagen wurden den Ausschussmitgliedern als Sitzungsvorlage mit der Einladung zugestellt und sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses hat die Verwaltung sofortigen Handlungsbedarf erkannt und umgehend strukturelle und personelle Maßnahmen umgesetzt.

Fraktionsvorsitzender Burkhard Graul (SPD) zeigt sich schockiert von den im Rahmen der überörtlichen Prüfung festgestellten, gravierenden Verstößen, die die Finanzsituation der Verbandsgemeinde massiv beeinflussen. Er fordert eine lückenlose Aufklärung, insbesondere im Hinblick auf die entgangenen Zinserträge, ungeklärte Ein- / Auszahlungen und offene Forderungen.

Die Vorsitzende versichert, dass man die Feststellungen des Prüfberichtes sehr ernst nimmt und unverzüglich personelle und strukturelle Gegenmaßnahmen eingeleitet hat. Die kommunale Versicherung teilte zunächst mit, dass die entgangenen Zinserträge nicht über die Eigenschadenversicherung der Verbandsgemeinde abgedeckt sind. Der Vorgang wird jedoch noch geprüft.

Ratsmitglied Richard Pestemer (FWG Erbeskopf) erklärt, dass die Bürgerinnen und Bürger ein vollumfängliches Anrecht darauf haben, zu erfahren, wie mit ihren Steuergeldern umgegangen wird. Herr Pestemer gibt folgende Anmerkungen zum Prüfbericht zu Protokoll:

1.) Warum blieb die Zahlstelle Wintersport ungeprüft, bzw. wurden die Zahlungsvorgänge an die überörtliche Kassenprüfung nachgeliefert?

2.) Stimmt die Feststellung der überörtlichen Kassenprüfung, wo es heißt: „Am 24.01.2024 wurde das Geldmarktkonto fast auf „Null“ reduziert und danach gar nicht mehr bedient, obwohl nach der vorgenommenen Auswertung der Kassenbestände teilweise 4.000.000 € auf nicht verzinsten Konten verbucht waren. Es wurden auf Zinserträge von täglich 360,00 € verzichtet. Die Berechnung ergab, dass die Verbandsgemeindekasse für den Überprüfungsraum Juli 2023 bis Juli 2024 Zinserträge in Höhe von mehr als 87.000 € hätte erzielen können. Würde man zusätzlich den Zeitraum ab dem Zeitpunkt der „Zinswende“ im Januar 2023 bis zum Juni 2023 mitbetrachten, würde dieser Betrag nochmals deutlich höher ausfallen.“

3.) Offene Forderungen der Verbandsgemeindekasse: Ein Schuldner hat Rückstände an Gewerbesteuer aus mindestens drei Veranlagungen in Höhe von 562.041, 45 €, 123.187.16 € und 112.408, 28 €. Laut überörtlicher Prüfung waren die Forderungen jeweils zum 11.04.24 überfällig. Die hiesige Kassenleitung hat mitgeteilt, dass die zugrundeliegenden Messbescheide angefochten wurden und das Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung angeordnet habe. Dies sei in den Kassenvorgängen nicht vermerkt worden. Aus der Stellungnahme der Verbandsgemeindekasse zu diesen Vorhaltungen wird nicht ersichtlich, wie der Stand der Dinge ist. Hier wird um Aufklärung gebeten.

4.) Die überörtliche Kassenprüfung gelang daher zu der Schlussfolgerung: „Die Verwaltung kam (damit) der Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung der Kasse und der Zahlstellen nicht nach. Wären die Prüfungen erfolgt, hätten eine Reihe von Feststellungen der aktuellen überörtlichen Prüfung, insbesondere die Feststellungen der Liquidität der Verbandsgemeindekasse und der Anlage nicht benötigter Kassenbestände, frühzeitig auffallen können. Es wird im Prüfbericht darauf hingewiesen, dass die Bürgermeisterin die Letztverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Kassenaufsicht und der unvermuteten Kassenprüfungen obliegt. Insofern hat sie auch die Durchführung der örtlichen Kassenprüfungen zu überwachen.“

Sodann beantragt er, dass der „Prüfbericht über die überörtliche Kassenprüfung 2024“ zusammen mit der Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung sowie Stellungnahmen der Fraktionen - hier der Fraktion der FWG Erbeskopf - auf der Website der Verbandsgemeindeverwaltung veröffentlicht werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den „Prüfbericht über die überörtliche Kassenprüfung 2024“ zusammen mit der Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung sowie Stellungnahmen der Fraktionen auf der Website der Verbandsgemeindeverwaltung zu veröffentlichen.

Der Beschluss erfolgt mit 5 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen.

Bürgermeisterin Vera Höfner hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Bürgermeisterin Vera Höfner stellt klar, dass die geforderte Transparenz jederzeit gegeben ist und der Prüfbericht bereits jetzt von jedermann im Rathaus eingesehen werden kann.

Stephan Müller von der Neuen Liste e.V. kritisiert, dass er in seiner Funktion als Ortsbürgermeister in das Erstellen der Dienstanweisung „Zahlstelle Postagentur“ nicht eingebunden war.

Bürgermeisterin Vera Höfner erläutert, dass die Verwaltung die Amtsgeschäfte für die Ortsgemeinde führt und die Dienstanweisung, orientiert an den Vorgaben des Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamtes, erstellt wurde. Sie bietet Herrn Ortsbürgermeister Müller jederzeitige Gesprächsbereitschaft und konstruktive Zusammenarbeit an.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Zu TOP 4: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 gemäß § 114 Abs. 1 GemO

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt die Vorsitzende das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Johannes Kopp. Dieser bedankt sich zunächst bei der Finanzabteilung für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie bei den Mitarbeitern der Verwaltung, die die Rechnungsprüfung begleitet haben und für Erläuterungen und Fragen zur Verfügung standen. Weiterhin führt Herr Kopp aus, dass die Rechnungsprüfung intensiv und konstruktiv durchgeführt wurde, und im Ergebnis keine abnahmehindernden Feststellungen bestehen.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf.

Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 führte zu folgendem Ergebnis:

1. Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 51.040.973,25 € ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss von 1.413.756,85 € aus.

2. Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen:

-

die allgemeinen Bewertungssätze gemäß § 33 GemHVO wurden eingehalten;

-

ein Inventar gem. § 31 GemHVO liegt vor;

-

die Buchführung ist in dem von uns geprüften Umfang beweiskräftig;

-

der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und seine Angaben vermitteln keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf;

3. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt zum 31.12.2021 4.841.551,61 €. Er hat sich damit gegenüber dem 31.12.2020 um 1.413.756,85 € verringert. Insoweit konnte auch für den Jahresabschluss 2021 der Bestimmung des § 93 Abs. 6 GemO nicht Rechnung getragen werden.

4. Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen:

-

im Prüfungszeitraum hat sich das Vermögen (Anlagevermögen zzgl. Umlaufvermögen) um 1.468.904,04 € auf 46.182.491,64 € erhöht;

-

das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen verringerte sich um 74.654,51 € auf 43.275.720,88 €.

5. Abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung:

-

die Liquiditätskredite des Kernhaushaltes haben sich in 2021 um 989.127,12 € auf 9.944.981,23 € verringert;

-

die Investitionskredite haben sich in 2021 um 129.100,20 € auf 14.213.986,87 € erhöht.

6. Aufgrund der durchgeführten Prüfung wurden folgende, nicht abnahmerelevante, Feststellungen getroffen:

• Entwicklung der Überstunden- und Urlaubsrückstellungen Im Zuge der stattgefundenen Belegprüfung wurde festgestellt, dass die verbuchten Rückstellungen für Überstunden und Urlaub wieder ansteigen. Die Verwaltung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass diese abgebaut werden bzw. dies künftig vermieden wird.

• Stellungnahme über die Nichtinanspruchnahme der im Haushalt 2021 eingestellten Kosten für die Dachsanierung der Grundschule Thalfang

Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben, warum die im Haushalt 2021 geplanten Kosten für die Dachsanierung der Grundschule Thalfang in Höhe von 63.000,00 € nicht in Anspruch genommen wurden bzw. warum in den Folgejahren hier kein Ansatz mehr erfolgte.

• Erläuterung der Forderungen gegen den öffentlichen und privaten Bereich

Die Verwaltung wird gebeten, den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses eine detaillierte Aufstellung über Entwicklung der Forderungen gegen den öffentlichen und privaten Bereich zu erstellen.

7. Prüfungsempfehlung:

Nach Abschluss unserer Prüfung empfehlen wir die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 durch den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang und die Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO.

Es wird empfohlen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen (§ 100 GemO).

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

In der sich anschließenden Debatte wird die verspätete Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Nichtbeantwortung der getroffenen, jedoch nicht abnahmerelevanten, Feststellungen gerügt.

Bürgermeisterin Vera Höfner sichert eine Beantwortung der Feststellungen seitens der Finanzabteilung zu. An der Erstellung der ausstehenden Jahresabschlüsse wird intensiv gearbeitet.

Sodann beantwortet Kämmerin Anna-Katharina Ebel die Fragen der Ratsmitglieder.

Beschluss:

Nach erfolgter Beratung wird der Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit Anhang und Anlagen entsprechend der Verwaltungsvorlage vom Verbandsgemeinderat gem. § 114 Abs. 1 S. 1 GemO festgestellt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Bürgermeisterin Vera Höfner und die Beigeordneten haben gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.

Zu TOP 5: Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 2021

Bürgermeisterin Vera Höfner übergibt zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz an das älteste Ratsmitglied, Herrn Richard Pestemer, der die Entlastung der Bürgermeisterin und der Beigeordneten gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO beantragt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, bezüglich des Jahresabschlusses 2021 der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf der Bürgermeisterin und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Bürgermeisterin Vera Höfner und die Beigeordneten haben gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.

Zu TOP 6: Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR (KRT) - Veränderung der Trägerschaft

Zum 01.01.2024 wurden die Verbandsgemeindewerke Konz, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Konz, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Konz AöR. Die Verbandsgemeindewerke Konz AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig. Die Verbandsgemeinde Konz überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke AöR. Gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) der Satzung der KRT AöR bedarf die Veränderung der Trägerschaft die Zustimmung aller Anstaltsträger. Demnach möge die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf über der Veränderung der Trägerschaft der KRT AöR beraten.

Ratsmitglied Silvia Pfeiffer (FWG Erbeskopf) gibt folgenden Redebeitrag zu Protokoll:

„In der VG-Ratssitzung vom 20.10.2020 wurde von Richard Pestemer (Ratsmitglied der FWG Erbeskopf) in Übereinstimmung mit dem BUND (Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland) darauf hingewiesen, dass das „Oberste Ziel in Richtung einer ökologisch vertretbaren Verwendung von Klärschlamm die strikte Vermeidung des Eintrages gefährlicher Substanzen in die Umwelt und damit auch letztlich in den Klärschlamm sein muss. Da eine Verbrennung durch Klärschlamm aus ökologischen Gründen grundsätzlich abgelehnt wird, werden wir bei der vorliegenden Verwaltungsvorlage, wo nur innerorganisatorische Maßnahmen getroffen werden, nicht zustimmen, sondern uns enthalten.“

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Veränderung der Trägerschaft gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) der Satzung der KRT AöR zu. Die Verbandsgemeindewerke Konz AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2024 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Konz.

Der Beschluss erfolgt einstimmig bei 2 Enthaltungen.

Zu TOP 7: Satzungsänderung der Entgeltsatzung Wasserversorgung

Die Verbandsgemeindewerke Thalfang am Erbeskopf beabsichtigen die Anpassung der Entgeltsatzung Wasserversorgung. Ziel der Änderung ist die Einführung der Erhebung wiederkehrender Beiträge gemäß § 12 der Entgeltsatzung Wasserversorgung, angepasst an die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen, insbesondere die Mustervorgaben des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.

Die Änderungen wurden in Zusammenarbeit mit der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz ausgearbeitet und umfassen insbesondere die folgenden Punkte:

Anpassung des Beitragsmaßstabs an die Größe der Wasserzähler gemäß den neuen Anforderungen.

Inkrafttreten der Satzungsänderung zum 01.01.2025.

Die Änderungen wurden im Entwurf der II. Satzung zur Änderung der Entgeltsatzung Wasserversorgung abgebildet und entsprechen den Empfehlungen aus den Mustersatzungen. Die Thematik wurde im Vorfeld den Beigeordneten und Vertretern der Fraktionen erörtert.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die II. Satzung zur Änderung der Entgeltsatzung Wasserversorgung in der vorliegenden Fassung.

Der Beschluss erfolgt einstimmig bei 2 Enthaltungen.

Zu TOP 8: Informationen und Verschiedenes

a) Bericht der Bürgermeisterin gemäß § 119 Abs. 3 LBG zu ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern im Jahre 2024

Die Vorsitzende führt aus, dass mit der Änderung des Landesbeamtengesetzes für Rheinland-Pfalz in § 119 Abs. 3 Kommunalbeamte auf Zeit verpflichtet wurden, bis zum 01. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu unterrichten.

Bürgermeisterin Vera Höfner informiert hiermit über die von ihr ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter in 2024. Eine entsprechende Übersicht liegt den Ratsmitgliedern vor und wird als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

Die Niederschrift der Sitzung inkl. der Anlage 1 wird im Amtsblatt und auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf veröffentlicht.

b) Informationen

Bürgermeisterin Vera Höfner informiert über:

  • Das Projekt „Furt Neunkirchen“, welches nunmehr im Bau- und Liegenschaftsausschuss beraten und zeitnah angegangen werden soll.
  • Den Abruf der Fördermittel im Rahmen der Maßnahme „DigitalPakt Schule“, wie bereits im Schulträgerausschuss mitgeteilt.

Zu TOP 9: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung

gefassten Beschlüsse

In nichtöffentlicher Sitzung wurden folgende Personalentscheidungen beschlossen:

  • Einstellung eines IT-Administrators
  • Schaffung einer Ausbildungsstelle im Studienschwerpunkt Verwaltungsinformatik