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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 20/2026
Sonstige Mitteilungen
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Unterrichtung

über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Thalfang am Erbeskopf am Mittwoch, den 11.03.2026

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Wahl eines Ausschussmitgliedes

2.

Änderung des FNP „Windkraft I“; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Freigabe der Planunterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.2, § 4 Abs.2 i.V.m. § 4a Abs.2 BauGB

3.

Katzenschutzverordnung

4.

Bildung eines Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten

5.

Wahl von Mitgliedern für den Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten

6.

Änderung der Hauptsatzung

7.

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bezüglich PV-Freiflächenanlagen (Antrag CDU)

8.

Beschluss zur Schaffung eines Klimaschutzmanagements

9.

Ausschreibung - Vergabe der Bauleistungen zur Sanierung des EGZ-Schwimmbades (Lose 01-04); Erteilung eines Vorratsbeschlusses

10.

Vergabe - Kanalreinigung - und Inspektionsarbeiten Breit, Büdlich

und Schönberg

11.

Informationen

II. Nichtöffentlicher Teil

1.

Grundstücksangelegenheiten

2.

Informationen

I. Öffentlicher Teil

12.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

Zu TOP 1:  Wahl eines Ausschussmitgliedes

Ratsmitglied Günter Stutzenberger hat mit Wirkung vom 05.03.2026 sein Ratsmandat einschließlich der Ausschussmitgliedschaften niedergelegt. Er wurde seinerzeit als Ratsmitglied in den Werkausschuss gewählt, so dass die vakante Position im Werkausschuss auch mit einem Ratsmitglied nachbesetzt werden muss. Die Wahl ist nach den Grundsätzen des § 40 Abs. 5 GemO durchzuführen.

Von der vorschlagsberechtigten Fraktion Thalfanger Freie Liste e.V wird das Ratsmitglied Timo Haink als Mitglied für den Werkausschuss vorgeschlagen.

Es wird einstimmig offene Wahl beschlossen.

Die Wahl erfolgt einstimmig bei 2 Enthaltung.

Zu TOP 2: Änderung des FNP „Windkraft I“; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Freigabe der Planunterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.2, § 4 Abs.2 i.V.m. § 4a Abs.2 BauGB

Von November 2025 bis Dezember 2025 hat das Beteiligungsverfahren sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Gebäude der VG Thalfang stattgefunden. Im Zuge dessen wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlichen Belange, die in ihrem Aufgabenbereich von der Planung betroffen sind sowie sämtliche Bürger beteiligt.

Von diesen Stellungnahmen müssen nur die abwägungsrelevanten abgewogen werden. Das Planungsbüro B.K.S. hat entsprechende Vorschläge in der beigefügten Abwägungstabelle unterbreitet.

Der Bau- und Liegenschaftsausschuss hat die entsprechende Abwägung in seiner Sitzung am 11.02.2026 empfohlen.

Sodann übergibt die Vorsitzende das Wort an Herrn Jonas Müller vom Planungsbüro B.K.S., der im Folgenden anhand einer PowerPoint-Präsentation die Abwägungstabelle detailliert erläutert.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die eingegangenen abwägungsrelevante Stellungnahmen entsprechend den Vorschlägen des Planungsbüros abzuwägen.

Der Beschluss erfolgt mit 16 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen.

Durch die eingegangenen Stellungnahmen kann nun identifiziert werden, wie innerhalb der Potenzialflächen für Windenergie die Beschleunigungsgebiete und auszuweisende Sondergebiete eingeteilt werden müssen. Die Errichtung der Windenergieanlage soll weiterhin bevorzugt innerhalb der Beschleunigungsgebieten erfolgen.

Nachdem die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde, kann nun der nächste Verfahrensschritt, nämlich die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.2, 4 Abs.2 i.V.m. § 4a Abs.2 BauGB, eingeleitet werden. Die aus der frühzeitigen Beteiligung entwickelten Unterlagen des Planungsbüros sollen nun im nächsten Verfahrensschritt für die öffentliche Beteiligung freigegeben werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Planunterlagen für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung i.S.d. § 3 Abs.2, 4 Abs.2 i.V.m. § 4a Abs.2 BauGB freizugeben.

Der Beschluss erfolgt mit 16 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen.

Zu TOP 3: Katzenschutzverordnung

Im Rahmen einer Bürgersprechstunde mit der Bürgermeisterin wurde erneut auf die Problematik freilaufender Katzen im Gebiet der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf hingewiesen. Insbesondere die unkontrollierte Vermehrung führt zu einer zunehmenden Zahl verwilderter Katzen, verbunden mit Tierleid, Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie steigenden Fundtierzahlen.

Eine Katzenschutzverordnung besteht derzeit nicht. Der Erlass einer solchen Verordnung wurde in der Vergangenheit bereits beraten, jedoch nicht weiterverfolgt.

Nach § 13b Tierschutzgesetz können Kommunen Regelungen zum Schutz freilebender Katzen treffen, sofern eine erhebliche Anzahl dieser Tiere festzustellen ist und deren unkontrollierte Fortpflanzung zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führt.

Durch den Erlass einer Katzenschutzverordnung soll die unkontrollierte Vermehrung freilaufender Katzen eingedämmt, Tierleid reduziert und eine nachhaltige Stabilisierung der Population erreicht werden. Gleichzeitig können langfristig ordnungsrechtliche und finanzielle Belastungen für die Verbandsgemeinde verringert werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, sich dem Grunde nach für den Erlass einer Katzenschutzverordnung für das Gebiet der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf auszusprechen.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Verordnungsentwurf zur weiteren Beratung vorzulegen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 4:  Bildung eines Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten

Gem. § 44 (1) GemO kann der Verbandsgemeinderat für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seine Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern der Verbandsgemeinde zusammen; mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses soll jedoch Ratsmitglied sein. Der Verbandsgemeinderat bestimmt das Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie die Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen wählbaren Bürger in den einzelnen Ausschüssen. Diese Bestimmungen können auch durch die Hauptsatzung getroffen werden.

Aufgrund der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 19.02.2026 soll für den Verbandsgemeinderat ein Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten gebildet werden. Dazu hat die Verwaltung einen Beschlussvorschlag erarbeitet.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt einen Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten zu bilden. Der Ausschuss soll analog zu den übrigen Ausschüssen des Verbandsgemeinderates aus 9 Mitgliedern und 9 stellvertretenden Mitgliedern bestehen und sich aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern der Verbandsgemeinde zusammensetzen, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder des Ausschusses Ratsmitglieder sein sollen.

Der Wehrleiter der Verbandsgemeinde und je eine Person jeder Fraktion des Verbandsgemeinderates können mit beratender Stimme an den Sitzungen des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten teilnehmen.

Die Bildung des Ausschusses und die Aufgabenübertragung auf den Ausschuss sollen gem. § 32 (3) GemO i. V. m. § 25 GemO in der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde geregelt werden.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 5: Wahl von Mitgliedern für den Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten

Der Verbandsgemeinderat hat die Bildung eines Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten mit 9 Mitgliedern bzw. Stellvertreter beschlossen. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Verbandsgemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter/innen der Ausschussmitglieder.

Mitglieder für Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO aufgrund von Vorschlägen der im Rat vertretenen politischen Gruppierungen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt. Dabei ist die Einbringung eines gemeinsamen (zusammengefassten) Wahlvorschlages aller politischen Gruppierungen möglich.

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 09.06.2024 und dem darauf basierenden Stärkeverhältnis ergibt sich, bezogen auf 9 zu wählende Mitglieder, folgende Sitzverteilung für den Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten:

CDU  —  3 Sitze

SPD  —  2 Sitze

TFL e.V.  —  1 Sitz

Neue Liste e.V.  —  1 Sitz

FWG Erbeskopf e.V.  —  1 Sitz

 —  8 Sitze

Der verbleibende Sitz muss in der Verbandsgemeinderatssitzung zwischen der TFL e.V. und der Neuen Liste e.V. gelost werden. Sofern ein gemeinsamer Wahlvorschlag erfolgt, ist das Losverfahren entbehrlich.

Die Vorsitzende teilt mit, dass die Fraktionen ihre Wahlvorschläge eingereicht haben, die als gemeinsamer Wahlvorschlag vorliegen, sodass diesbezüglich das Wahlverfahren gem. § 40 Abs. 5 GemO anzuwenden ist. Die Wahl ist geheim durchzuführen, sofern nicht der Verbandsgemeinderat etwas anderes beschließt. Bezüglich der zu wählenden Ausschussmitglieder und dessen Stellvertreter wird auf die Hauptsatzung verwiesen.

Die Vorsitzende beantragt offene Abstimmung bei der Wahl der Mitglieder / Stellvertreter des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten. Dem stimmt der Rat in einem einstimmigen Beschluss zu. Anschließend beschließt der Rat über folgenden gemeinsamen Wahlvorschlag:

Partei / Wählergruppe

Mitglied

Stellvertreter

CDU

Kopp, Johannes

Pfeiffer, Bernd

Welter, Winfried

Koch, Karl Heinz

Lorscheter, Mike *

Kube, Armin *

SPD

Jochem, Detlef

Graul, Burkhard

Jochem, Florian *

Klein, Thomas *

Thalfanger Freie Liste e.V.

Haink, Timo

Hürtgen, Stefan

Brück, Stefan

Hagenburger, Karsten

Neue Liste e.V.

Wallerius, Michael *

Becker, Bruno *

FWG Erbeskopf e.V.

Pestemer, Richard

Pfeiffer, Sylvia

* sonstige wählbare Bürger

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 6:  Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des Verbandsgemeinderates. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderungen bedürfen jeweils die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates (§ 25 Abs. 2 GemO).

Die aufgrund der Bildung des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten geänderte Fassung der Hauptsatzung vom 15.12.2025 liegt den Ratsmitgliedern vor.

Bezüglich der Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates auf den Werkausschuss in § 4 (6) der Hauptsatzung ist man mehrheitlich der Meinung, sich zunächst an den Wertgrenzen des Bau- und Liegenschaftsausschusses zu orientieren und dem Werkausschuss folgende Aufgaben zu übertragen:

1.

Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu einem Betrag von 25.000 €;

2.

Vergabe von Aufträgen über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Bürgermeister übertragen ist;

Die Wertgrenzen gelten zuzüglich Umsatzsteuer und im Einzelfall bzw. je Auftrag.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die vorliegende Hauptsatzung mit den sich aus der Beratung ergebenden Änderungen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 7: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bezüglich PV-Freiflächenanlagen (Antrag CDU)

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung erneuerbaren Energien sowie der aktuellen energiepolitischen Zielsetzungen gewinnt die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zunehmend an Bedeutung. Auch innerhalb des Gebietes der Verbandsgemeinde besteht vermehrtes Interesse an der Ausweisung geeigneter Flächen für entsprechende Anlagen. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und mögliche Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen planerisch zu steuern, ist eine Fortschreibung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Die Verwaltung wird daher beauftragt, die notwendigen vorbereitenden Schritte zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Hinblick auf mögliche Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu prüfen und entsprechende Abstimmungen vorzunehmen.

Fraktionsvorsitzender Winfried Welter (CDU) erläutert und bergründet den Antrag seiner Fraktion und verweist auf die Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss am 19.02.2026.

Demnach ergeht folgender Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bezüglich PV-Freiflächenanlagen grundsätzlich zuzustimmen. Im Rahmen dessen soll ein entsprechender Leitlinienkatalog erstellt werden und der im Antrag der CDU-Fraktion vorgezeichnete „Fahrplan“ sukzessive abgearbeitet werden.

Der Beschluss erfolgt mit 17 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen.

Zu TOP 8: Beschluss zur Schaffung eines Klimaschutzmanagements

Zu den Aufgaben des Klimaschutzmanagements gehört die Koordination kommunaler Aktivitäten und Projekte zum Klimaschutz. Es geht insbesondere darum, den Co2-Ausstoß in der Verbandsgemeinde zu reduzieren und langfristig die Lebens- und Existenzbedingungen für Menschen, Tiere und Natur in unserer schönen Verbandsgemeinde zu erhalten.

Insoweit begleitet und moderiert das Klimaschutzmanagement den Prozess der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes. Seine Aufgaben umfassen dabei insbesondere:

-

Die Festlegung von konkreten Zielsetzungen zum Klimaschutz mit den beteiligten Gremien und der Verwaltung,

-

die Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zum Klimaschutz,

-

die Identifikation von Klimawandelanpassungsmaßnahmen,

-

die enge Abstimmung mit dem Energiemanagement der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf,

-

fachliche und organisatorische Unterstützung bei der Vorbereitung, Planung und Umsetzung einzelner Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept

-

Sensibilisierung, Mobilisierung und Koordination von privaten, gewerblichen und kommunalen Akteuren im Handlungsfeld Klimaschutz,

-

Fördergeldakquise für Umwelt- und Klimaschutzprojekte,

-

Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.

Die Einrichtung eines Klimaschutzmanagements in der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf wird von der Nationalen Klimaschutzinitiative flankiert. Die Personaleinstellung wird vom Bundesumweltministerium gefördert, das seit 2008 zahlreiche Projekte realisiert, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab. Die Schaffung eines Klimaschutzmanagements vor Ort wird mit einer 90%igen Personalkostenförderung für den Zeitraum von 24 Monaten gefördert.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Schaffung eines Klimaschutzmanagements in der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf. Das Klimaschutzmanagement soll die vielseitigen Projekte im Bauamt und im Bereich des Energiemanagements unterstützen. Hierzu wird die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, einen Förderantrag zur 90%igen Förderung der befristeten Personalstelle zu konzipieren und beim Bund einzureichen. Die Bürgermeisterin verpflichtet sich, den Verbandsgemeinderat regelmäßig über den Antragsstand und die Einrichtung des Klimaschutzmanagements zu informieren.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 9:  Ausschreibung - Vergabe der Bauleistungen zur Sanierung des EGZ-Schwimmbades (Lose 01-04); Erteilung eines Vorratsbeschlusses

Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert Werkleiter Peter Piegza, dass für die Sanierung des EGZ-Schwimmbades die Ausschreibung der zentralen technischen und baulichen Gewerke ansteht. Grundlage ist die Planung und Kostenberechnung des Ingenieurbüros Invertec.

Folgende Lose sollen zur Ausschreibung gebracht werden:

Los 01 - Sanitärarbeiten:

217.474,62 €

Los 02 - Heizungsbauarbeiten:

332.842,46 €

Los 03 - EMSR-Technik:

135.344,36 €

Los 04 - Erd-, Maurer- und Betonbauarbeiten:

19.338,45 €

Los 05 - Dämmung

57.726,84 €

Gesamtkosten (Prognose 100%):

762.726,73 € brutto

Um den straffen Zeitplan des Projektes einzuhalten und einen Baubeginn im Frühsommer zu sichern, wird ein Vorratsbeschluss zur Vergabe der Leistungen angestrebt. Der Werkausschuss kann nach erfolgter Submission und Prüfung der Angebote, den Auftrag direkt erteilen (bis zu einer Kostensteigerung von 15% der prognostizierten Gesamtkosten). Ein Baubeginn wäre ab dem 15.06.2026 möglich.

Ein separates Los zur Herstellung der Barrierefreiheit wird nachgelagert umgesetzt.

Die ursprünglich erwogene Sanierung des Daches und der Lüftungsanlage wird in diesem Bauabschnitt nicht umgesetzt. Verwaltung und Werke prüfen, diese und weitere energetische Maßnahmen in einem zweiten Sanierungsschritt zu bündeln und über ein separates Förderprogramm zu finanzieren.

Finanzierung:

Kostenprognose (Lose 01-05):

762.726,73 € brutto

Bewilligte Förderung max.:

745.200,00 € brutto

Förderung max. 90% der Kosten:

686.454,06 € brutto

Eigenanteil VG 10% der Kosten:

76.272,67 € brutto

Im Wirtschaftsplan 2026 veranschlagt:

900.000,00 € brutto

Die Finanzierung der ausgeschriebenen Lose ist durch die im Wirtschaftsplan eingestellten Mittel sowie durch die Förderzusage gedeckt.

Die Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigungen und kreditfinanzierten Verpflichtungsermächtigungen dient nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, welche nachweislich rentierlich sind, die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

1.

Der Werkausschuss wird durch den Verbandsgemeinderat ermächtigt, nach erfolgter Submission für die Sanierung des EGZ-Schwimmbades (Lose 01-05) den Auftrag an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

2.

Diese Ermächtigung gilt unter der Bedingung, dass die Summe der Angebotspreise aller fünf Lose die zugrundeliegende Kostenberechnung des Ingenieurbüros Invertec in Höhe von 762.726,73 € brutto um nicht mehr als 15 % überschreitet. Anderenfalls soll der Verbandsgemeinderat erneut beraten.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 10: Vergabe - Kanalreinigung - und Inspektionsarbeiten Breit, Büdlich und Schönberg

Im Rahmen der EUVOA führen die Verbandsgemeindewerke jährliche Kanal- TV Untersuchungen in den Orten der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf durch.

Die Verbandsgemeindewerke Thalfang am Erbeskopf – Betriebszweig Abwasserreinigung beabsichtigen Kanalfernuntersuchungen im Kanalnetz in den Ortsgemeinden Breit, Büdlich und Schönberg durchzuführen.

Für die o.g. Leistungen wurde durch das Ingenieurbüro Stratec im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung drei Anbieter angefragt. Nach Wertung der eingegangenen Angebote hat die Firma Kanaltechnik Martini mit einer Angebotssumme von 118.678,11 € brutto das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Mit dem Wirtschaftsplan 2026 wurden im Betriebszweig Abwasserreinigung Investitionskosten von 600.000 € brutto eingestellt. Die Finanzierung für die geplante Investitionsmaßnahme kann somit sichergestellt werden.

Die Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigungen und kreditfinanzierten Verpflichtungsermächtigungen dient nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, welche nachweislich rentierlich sind, die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Werkleitung zu beauftragen, die Leistungen zur Kanalreinigung - und Inspektionsarbeiten Breit, Büdlich und Schönberg an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Kanaltechnik Martini, mit einer geprüften Angebotssumme von 118.678,11 € brutto zu vergeben.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 11:  Informationen

Bürgermeisterin Tamara Breitbach informiert über folgende Themen:

Einführung von „Mobilem Arbeiten“ für die Mitarbeitenden der Verwaltung

Beauftragung einer neuen Homepage für die Verbandsgemeinde

Geplante Einführung des Ratsinformationssystems „RUBIN“

Einführung einer kreiseinheitlichen Finanzsoftware „KIS“ der Firma OrgaSoft Kommunal GmbH

Gründung eines Pflegenetzwerkes

Besichtigung des Feuerwehrgerätehauses Piesport

Besichtigung des Vitelliusbades in Wittlich

Zuordnung des Minispielfeldes zur Grundschule Thalfang

Fahrplan für die Wahl des Jugendparlamentes

Wichtige Termine im Veranstaltungskalender der Verbandsgemeinde 2026

-

28.03.

VG-Sängertag in Malborn

-

07.05.

Lesung mit Shida Bazyar in Dhronecken

-

20.06.

Wein-Wanderung „Lecker-Pfädchen“

-

19.07.

Kunst-Handwerkermarkt

-

01.08.

Bier-Wanderung „Lecker-Pfädchen“

-

22. & 23.08

Young- und Oldtimertreffen

-

14. & 21.11

Theater in Heidenburg

-

28.11.

Letzter Markt und Weihnachtsmarkt

Zu TOP 12: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Der Verbandsgemeinderat beschließt im nichtöffentlichen Teil den Erwerb mehrerer Grundstücke.