Tagesordnung
| I. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 gem. §§ 95 und 96 GemO |
| 3. | Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden und sonstigen Zuwendungen gem. § 94 Abs 3 GemO |
| 4. | Informationen und Verschiedenes |
Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde
Von der nach § 16 a GemO und § 21 der Mustergeschäftsordnung eingeräumten Möglichkeit, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, wird kein Gebrauch gemacht.
Zu TOP 2: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 gem. §§ 95 und 96 GemO
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Ortsbürgermeister Wagner das Wort an die Mitarbeiterin der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf, Frau Scherer, die den Entwurf der Haushaltssatzung des Haushaltsplanes 2024 vorstellt.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Immert stimmt dem vorliegenden I. Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2024 zu und bittet um Einholung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung.
Der Beschluss erfolgt mit 4 Ja Stimmen und 3 Nein Stimmen.
Zu TOP 3: Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden und sonstigen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO darf die Ortsgemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme entscheidet der Ortsgemeinderat.
Im Jahr 2024 wurden seit 05.04.2024 im Einzelnen folgend aufgeführten und erläuterten Spenden verbucht:
| Name: | Verwendungszweck: | Datum: | Betrag €: |
| Sparkasse Mittelmosel – Eifel – Mosel - Hunsrück | Spende für Spielplatz Immert | 05.04.2024 | 500,00 |
| Verschiedene Personen | Spende für Spielplatz Immert | 18.04.2024 | 525,00 |
| Prokon, Mainz | Spende für Spielplatz Immert | 22.04.2024 | 1.000,00 |
| Christina und Dominik Bernhard, Immert | Spende für Spielplatz Immert | 06.05.2024 | 100,00 |
Der Ortsgemeinderat beschließt, die bezeichneten Spenden vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde anzunehmen. Es wird in allen Fällen klargestellt, dass nach erfolgter Prüfung ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen Geber und Ortsgemeinde nicht besteht.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 4: Informationen und Verschiedenes
Der Vorsitzende informiert über folgendes:
- Termin Revierbegehung am 18.05.2024 um 14.00 Uhr
- Pfingstquak am 20.05.2024