Wegen des Feiertages „Christi Himmelfahrt“ wird der Redaktionsschluss vorverlegt!
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Alle gewünschten Veröffentlichungen für das Amtsblatt 22/2025 (30.05.2025) müssen bis
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eingegangen sein.
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Später eingehende Artikel werden ohne weitere Benachrichtigung nicht berücksichtigt!
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Wir bitten um Beachtung!