Bürgermeisterin Vera Höfner eröffnet die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und begrüßt die Anwesenden. Sie stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Vor Eintritt in die Tagesordnung kritisiert Ausschussmitglied Burkhard Graul (SPD) die kurzfristige Zustellung der Sitzungsunterlagen zum Tagesordnungspunkt 2. Dadurch waren eine angemessene Sitzungsvorbereitung und Besprechung in den Fraktionen unmöglich. Er beantragt den Tagesordnungspunkt gem. § 34 (7) Nr. 2 abzusetzen.
Die Vorsitzende bittet darum die Tagesordnung unverändert zu beraten. Sie zeigt Verständnis für die berechtigte Kritik an der verspäteten Übersendung der Sitzungsvorlagen, weist aber darauf hin, dass die Fertigstellung aufgrund der angespannten Personalsituation nicht früher möglich war. Trotz allem sollte der vorliegende Nachtrag in der heutigen Sitzung vorgestellt werden. Eine Beratung in den Fraktionen kann im Nachgang immer noch unproblematisch vor der Verbandsgemeinderatssitzung erfolgen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt 2 im öffentlichen Teil „I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan 2025 gem. § 98 GemO“ von der Tagesordnung abzusetzen.
Der Beschluss erfolgt mit 3 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Demnach wird folgende Tagesordnung beraten:
Tagesordnung
I. Nichtöffentlicher Teil:
1. Personalangelegenheiten
II. Öffentlicher Teil:
1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
2. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan 2025 gem. § 98 GemO
3. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden und sonstigen
Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO
Zu TOP 1: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurden keine Beschlüsse gefasst.
Zu TOP 2: I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan 2025 gem. § 98 GemO
Bürgermeisterin Vera Höfner bittet nochmals um Verständnis für die kurzfristige Übersendung der Unterlagen und übergibt das Wort an Frau Anna-Katharina Ebel zur Erläuterung des I. Nachtragshaushaltsplanes.
Diese führt aus, dass die Reduzierung der Betriebskostenübernahme für die Erbeskopf-Realschule plus, aufgrund der Übernahme der Schule durch den Kreis Bernkastel-Wittlich, die Erstellung eines Nachtragshaushaltes notwendig macht.
Der Ergebnishaushalt kann mit einem Überschuss von 185.682 € weiterhin ausgeglichen werden. Der Finanzhaushalt schließt jedoch mit einem Defizit von 29.250 € ab. Um hier den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich zu erreichen wäre eine Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage von 44,31 % auf 44,62 % notwendig. Mit der zuständigen Kommunalaufsicht wäre zu besprechen, ob als Ausfluss des Gebots der interkommunalen Rücksichtnahme, sowie vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich garantierten Mindestfinanzbedarfs der nachgelagerten Gebietskörperschaften, auf eine Anhebung der Verbandsgemeindeumlage verzichtet werden kann.
Sodann erläutert Frau Ebel die wesentlichen Eckpunkte des Nachtrages wie folgt:
- Produkt 1110 – Sachkonto 442430 – Verwaltungskostenerstattung für die Wahrnehmung der Aufgaben der Beauftragten für zwei Ortsgemeinden
Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Beauftragten für zwei Ortsgemeinden wurde die Verwaltungskostenerstattung nach den Grundsätzen der Berechnung von Verwaltungskostenerstattungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt) zwischenzeitlich berechnet. Hieraus ergeben sich Mehrerträge in Höhe von 10.000 Euro.
- Produkt 2160 – Sachkonto 442430 – Betriebskostenzuschuss Erbeskopf Real-schule plus
Als Ausfluss der Beschlussfassung des Kreistages vom 16.12.2024 hinsichtlich der Übernahme der Schulträgerschaft der Erbeskopf Realschule plus reduziert sich der jährliche Betriebskostenzuschuss bis zum Zeitpunkt der Übernahme um die anteiligen Schlüsselzuweisungen B. Dies verursacht Mindererträge in Höhe von 290.000 Euro.
- Produkt 5710 – Sachkonto 4760000 – Vorteilsausgleich Zweckverband „HuMos“
Auf der Basis der zwischenzeitlich vorliegenden Haushaltsplanung 2025 des Zweckverbandes „HuMos“ ist mit Mehrerträgen aus Vorteilsausgleichszahlungen in Höhe von 57.000 Euro zu rechnen.
- Produkt 6110 – Sachkonten 41490/545000 – Solidarfonds „Windenergie“
Durch Mehrerträge aufgrund des Repowering des Windparks Berglicht, die ursprünglich nicht berücksichtigt waren, ergeben sich nach der Ausschüttung an die Ortsgemeinden Mehrerträge in Höhe von 5.000 Euro.
- Gesamthaushalt Position E9 – Personal- und Versorgungsaufwendungen
Aufgrund des Erfordernisses der Erstellung eines Nachtragshaushaltsplanes wurde die ursprüngliche Personalkostenberechnung unter Berücksichtigung der sich zwischenzeitlich ergebenden Änderungen der Personalsituation unter Berücksichtigung der sich aus der Änderung des Stellenplanes ergebenden Auswirkungen neu gefasst. Durch temporäre Vakanzen und unterjährige Neueinstellungen ergeben sich netto Minderpersonalaufwendungen in Höhe von 188.750 Euro. Von den Änderungen ist jedes Produkt des Haushaltsplanes betroffenen. Aus Opportunitätsgründen wird auf die Darstellungen der Änderungen auf Produktebene verzichtet.
Weiterhin weist Sie darauf hin, dass die in der Haushaltssatzung 2025 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen für das HLF-10 Horath und das HLF-10 Heidenburg in Höhe von 600.000 Euro auf der Basis des tatsächlichen Ausschreibungsergebnisses um 118.000 Euro erhöht werden.
Die Gesamtzahl der Stellen (55,376 Stellen, ohne Verbandsgemeindewerke) erhöht sich um 1,0 Stellen durch die Schaffung einer zusätzlichen Ausbildungsstelle mit dem Studienschwerpunkt Verwaltungsinformatik. Darüber hinaus wird die Besoldungsgruppe der Stelle Nr. 59 (Büroleitung) nach Maßgabe einer entsprechenden Bewertung durch die Kommunalberatung angepasst auf A13.
Sodann beantwortet Frau Ebel die Fragen der Ausschussmitglieder.
In der sich anschließenden Diskussion wird insbesondere die zum Haushaltsausgleich notwendige Umlageerhöhung kontrovers beraten. Hier soll der Kontakt mit der zuständigen Kommunalaufsicht gesucht werden um diesbezüglich bis zur Sitzung des Verbandsgemeinderates am 27.05.2025 Klarheit zu schaffen.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Zu TOP 3: Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden und sonstigen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO darf die Verbandsgemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme entscheidet grundsätzlich der Verbandsgemeinderat. Gemäß § 3 der Hauptsatzung wurde die Entscheidung über die Annahme und Spenden und Sponsoringleistungen bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 5.000 € im Einzelfall auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen.
Im Zeitraum vom 06.03.2025 bis zum 12.05.2025 wurden für die Verbandsgemeinde Thalfang nachfolgend aufgeführte Spenden und Sponsoringleistungen avisiert bzw. gebucht:
| Name: | Verwendungszweck: | Datum: | Betrag €: |
| Sparkasse Mittelmosel – Eifel-Mosel-Hunsrück, 54424 Thalfang | Spende für den Kunst- und Handwerkermarkt 2025 | 14.04.2025 | 300 € |
| Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG, 55469 Simmern | Spende für den Kunst- und Handwerkermarkt 2025 |
| 500 € |
| Westenergie, 54294 Trier | Sponsoring für den Kunst- und Handwerkermarkt 2025 |
| 500 € |
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die bezeichneten Spenden vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde anzunehmen. Es wird in allen Fällen klargestellt, dass nach erfolgter Prüfung ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen Geber und Ortsgemeinde nicht besteht.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Die Vorsitzende dankt den Ausschussmitgliedern für die konstruktiven Beratungen und schließt die Sitzung.