Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.237.899 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.211.850 Euro |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | 26.049 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -245.711 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.126.790 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 961.756 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 165.034 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus | 80.677 Euro |
| Finanzierungstätigkeit | |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 750.000 Euro.
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | |
| - Grundsteuer A | 345 v.H. |
| - Grundsteuer B | 465 v.H. |
| - Gewerbesteuer | 380 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |
| - für den ersten Hund | 60 Euro |
| - für den zweiten Hund | 80 Euro |
| - für jeden weiteren Hund | 100 Euro |
Die Sätze der öffentlich-rechtlichen Entgelte für ständige Gemeindeeinrichtungen gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit den im Einzelfall maßgebenden zzt. gültigen Benutzungsordnungen werden wie folgt
| festgesetzt: | |||
| 1. | Landtaxe je ha — 50 Euro | ||
| 2. | Friedhofsgebühren | ||
| I. Reihengrabstätten | ||
| 1. | Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 der Friedhofssatzung | 230 Euro |
| 2. | Überlassung einer Rasenreihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 der Friedhofssatzung einschließlich Pflege für die Dauer der Ruhezeit (25 Jahre) | 1.230 Euro |
| 3. | Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr. 1 | 200 Euro |
| 4. | Überlassung einer Urnenrasengrabstätte an Berechtigte nach Nr. 2 einschließlich Pflege für die Dauer der Ruhezeit (25 Jahre) | 700 Euro |
| 5. | Überlassung einer vorhandenen Reihengrabstätte zur Beisetzung einer Urne (Urnenwahlgrabstätte) | 200 Euro |
| II. | Verleihung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten | |
| 1. | Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 der Friedhofssatzung | |
| a) | für eine Doppelgrabstätte | 450 Euro |
| b) | für jede weitere Grabstätte | 350 Euro |
| c) | Verlängerung des Nutzungsrechtes bei späteren Bestattungen je Jahr | 20 Euro |
| 2. | Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit werden die gleichen Gebühren wie nach Nr. 1 erhoben. | |
| III. | Ausheben und Schließen der Gräber | |
| 1. | Reihengräber für Verstorbene(§ 13 Friedhofssatzung) | |
| a) | bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 530 Euro |
| b) | ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 640 Euro |
| c) | Urnenbeisetzung je Beisetzung | 210 Euro |
| 2. | Wahlgräber (§ 14 Friedhofssatzung) | |
| a) | Doppel- und weitere Grabstellen für die erste Bestattung | 640 Euro |
| b) | für jede weitere Bestattung | 640 Euro |
| c) | Urnenbeisetzung je BeisetzungSofern die Gräber an einem Samstag ausgehoben oder geschlossen werden müssen, wird ein Samstagszuschlag von 10 % erhoben. | 210 Euro |
| IV. | Ausgaben und Umbetten von Leichen und Aschen | |
| Die für das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen entstehenden Kosten, sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen. | ||
| V. | Benutzung der Leichenhalle | |
|
| Je Leiche, bis zur Bestattung | 50 Euro |
| VI. | Anbringung eines Namensschildes bei Bestattung im Urnenrasengrabfeld (optional) | 220 Euro |
| 3. | Gebühren Grillhütte | |
| Privatfeiern | 100 Euro |
| Die vorstehende Gebühr bezieht sich jeweils auf einen Tag. | |
| Beginn der Veranstaltung: | 00:00 Uhr |
| Ende der Veranstaltung: | 24:00 Uhr |
| Neben dem vorstehend aufgezeigten Gebührensatz sind die Stromkosten nach dem tatsächlichen Stromverbrauch zu erstatten. | |
| Kaution | |
| Die Kaution beträgt | 100 Euro |
| Falsche Angaben über Mieter oder Nutzung der Hütte berechtigt zur Einbehaltung der Kaution. Nachzahlungen der Benutzungsgebühr wegen Überschreitung der Mietzeit können von der Kaution einbehalten werden. | |
| 4. | Benutzungsentgelte Dorfgemeinschaftshaus | ||
| I. | Benutzungsgebühren | |
| 1. | Bürgersaal, Empore, Küche, Jugendraum | 150 Euro |
|
| jeder weitere Tag der Nutzung | 75 Euro |
| 2. | Bürgersaal, Empore, Küche | 135 Euro |
|
| jeder weitere Tag der Nutzung | 70 Euro |
| 3. | Bürgersaal und Küche | 120 Euro |
|
| jeder weitere Tag der Nutzung | 60 Euro |
| 4. | Bürgersaal | 105 Euro |
|
| jeder weitere Tag der Nutzung | 55 Euro |
| 5. | Empore und Küche | 105 Euro |
|
| jeder weitere Tag der Nutzung | 55 Euro |
| 6. | Empore | 60 Euro |
|
| jeder weitere Tag der Nutzung | 30 Euro |
| 7. | Jugendraum und Küche | 90 Euro |
|
| jeder weitere Tag der Nutzung | 45 Euro |
| 8. | Jugendraum | 45 Euro |
|
| jeder weitere Tag der Nutzung | 25 Euro |
| 9. | Toilettenanlagen und Treppenhaus sind in den Benutzungsgebühren enthalten. | |
| Die Stromkosten werden nach dem tatsächlichen Verbrauch und den jeweils gültigen Strompreisen abgerechnet. | ||
| Heizkosten werden nicht berechnet. | ||
| II. | Reinigungsgebühren | |
| Die Grobreinigung erfolgt durch den Mieter. Die Endreinigung wird generell von den, durch die Gemeinde beauftragten Reinigungskräften durchgeführt. | ||
| a) | Die Reinigungsentgelte betragen für: | |
| 1. | Bürgersaal, Empore, Küche und Jugendraum | 50 Euro |
| 2. | Bürgersaal, Empore, Küche | 45 Euro |
| 3. | Bürgersaal und Küche | 40 Euro |
| 4. | Bürgersaal | 25 Euro |
| 5. | Empore und Küche | 25 Euro |
| 6. | Empore | 20 Euro |
| 7. | Jugendraum und Küche | 20 Euro |
| 8. | Jugendraum | 15 Euro |
| 9. | Toilettenanlage und Treppenhaus sind in den Reinigungsentgelten enthalten. | |
| b) | Die Kaution beträgt | 150 Euro |
| Bei Nichterfüllung der Reinigungspflicht/Grobreinigung kann eine besondere Reinigungsgebühr erhoben werden, deren Höhe sich nach den der Gemeinde zusätzlich entstehenden Reinigungskosten richtet. | |||
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 2.967.435 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 3.112.125 Euro und zum 31.12.2025 3.138.174 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.
Innerhalb eines Teilhaushaltes sind grundsätzlich alle Aufwendungsansätze gegenseitig deckungsfähig, dies gilt auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt. Die Summe aller Mehrerträge/Mehreinzahlungen abzüglich der Summe aller Mindererträge/Mindereinzahlungen kann insgesamt zur Verstärkung der Aufwendungsansätze/Auszahlungsansätze herangezogen werden. Darüber hinaus bilden Personal, Versorgungsaufwendungen sowie bilanzielle Abschreibungen produkt- und/ oder teilhaushaltübergreifend jeweils eine eigenständige Bewirtschaftungseinheit und werden daher gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: Der unter § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse i.H.v. bis zu 750.000 € wird genehmigt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 02.06.2025 bis Mittwoch, 11.06.2025, während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 15 öffentlich aus.