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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 22/2025
Zweckverband der 12 Gemeinden
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Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Tronecken für das Jahr 2025 vom 30.05.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

Die Paragraphen 2 bis 6 bleiben unverändert.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum

31.12.2022: voraussichtlich:

2.808.081,59 Euro

31.12.2023: voraussichtlich:

2.808.081,59 Euro

31.12.2024: voraussichtlich:

2.776.611,59 Euro

Die Paragraphen 8 bis 11 bleiben unverändert.

Thalfang, den 30.05.2025
gez.
Stefan Thömmes,
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 8. April 2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, 02.06.2025 bis Mittwoch, 11.06.2025,

während der üblichen Öffnungszeiten,

im Rathaus, Zimmer 15 öffentlich aus.

Thalfang, den 30.05.2025
gez.
Stefan Thömmes,
Verbandsvorsteher