Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetzt auf |
| Euro | Euro | Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 2.635.326 | 124.750 | 2.760.076 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.666.296 | 214.370 | 2.880.666 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -30.970 | -89.620 | -120.590 |
| 2. im Finanzhaushalt |
| ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0 | -77.850 | -77.850 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 | 0 | 0 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 | 104.400 | 0 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 | - 104.400 | - 104.400 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 | 182.250 | 182.250 |
Die Paragraphen 2 bis 6 bleiben unverändert.
Der Stand des Eigenkapitals betrug zum
| 31.12.2022: voraussichtlich: | 2.808.081,59 Euro |
| 31.12.2023: voraussichtlich: | 2.808.081,59 Euro |
| 31.12.2024: voraussichtlich: | 2.776.611,59 Euro |
Die Paragraphen 8 bis 11 bleiben unverändert.
Hinweis:
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 8. April 2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom Montag, 02.06.2025 bis Mittwoch, 11.06.2025,
während der üblichen Öffnungszeiten,
im Rathaus, Zimmer 15 öffentlich aus.