am Dienstag, den 18 April 2024
I. Öffentlicher Teil:
| 1. | Dachsanierung an der Grundschule Thalfang; |
| Vergabe von Planungsleistungen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie |
| 2. | Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang, Teilgebiet Windenergie (IPP Malborn); |
| Städtebaulicher Vertrag über Planungsleistungen |
| 3. | Flurbereinigung Thalfang Nord; |
| Grundsatzbeschluss zur Übernahme der Eigenleistung |
| 4. | Verschiedenes |
I. Öffentlicher Teil
| Zu TOP 1: | Dachsanierung der Grundschule Thalfang, |
| Vergabe von Planungsleistungen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie |
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes für das Dach der Grundschule in Thalfang zu beauftragen. Die weitere Beratung solle dann im Bau- und Liegenschaftsausschuss erfolgen.
Das Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs, Zur Lay 4 + 6, 54497 Morbach, bietet die Planungsleistungen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Dachsanierung an der Grundschule Thalfang zum Angebotspreis in Höhe von 8.968,55 € (brutto) an.
Das Angebot beinhaltet die Ausarbeitung eines Konzeptes mit Massenermittlung, Kostenschätzung und Bericht für 2 Varianten.
| Variante 1 | Sanierung des bestehenden Flachdaches |
| Variante 2 | Erneuerung des Daches als Satteldach oder geneigtes Dach mit Iso-Dacheindeckung |
Nach § 3 Abs. 4 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf kann der Bau- und Liegenschaftsausschuss über die Vergabe von Aufträgen bis zu einer Höchstgrenze von 50.000,00 € abschließend beschließen.
Vergaberechtlich ist anzumerken, dass nach § 50 UVgO iVm. Nr. 5.2.2 der VV Öffentliches Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz, bis zu einer Auftragswertgrenze von 25.000,00 € auch ohne Aufforderung weiterer Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes, ein Auftrag vergeben werden kann.
Beschluss:
Der Bau- und Liegenschaftsausschuss beschließt, den Auftrag zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Dachsanierung an der Grundschule in Thalfang zum Angebotspreis von 8.968,55 € brutto) an das Ingenieur- und Architekturbüro Jakobs-Fuchs, Zur Lax 4 + 6, 54497 Morbach, zu vergeben.
Beschlussergebnis:
| Ja – Stimmen: | 9 |
| Nein – Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu TOP 2: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang, Teilgebiet Windenergie (IPP Malborn);
Städtebaulicher Vertrag über Planungsleistungen
Sachverhalt:
Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 06. Februar 2024 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, auch auf der Gemarkung Malborn den Flächennutzungsplan, Teilgebiet Windenergie, fortzuschreiben.
Der Projektierer ist bereit, die Planungsleistungen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilgebiet Windkraft, durch die B.K.S. Ingenieurgesellschaft für Stadtplanung, Maximinstraße 17b, 54292 Trier, auf eigene Kosten erstellen zu lassen.
Die Bereitstellung der Planungsleistungen soll durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf und dem Projektierer geregelt werden. Die formale Durchführung des Planverfahrens obliegt demnach weiterhin der Verbandsgemeinde, während der Projektierer bzw. das beauftragte Planungsbüro durch Erbringen der erforderlichen Planungsleistungen sämtliche Verfahrensschritte in Abstimmung mit der Verbandsgemeinde vorbereitet.
Ein Anspruch auf die Änderung des Flächennutzungsplanes wird durch den Abschluss des Vertrages ausdrücklich nicht begründet. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes der Genehmigung der Unteren Landesplanungsbehörde, Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, bedarf. Den Vertragsparteien ist weiterhin bekannt, dass für die beabsichtigte isolierte Positivplanung die Durchführung eines Zielabweichungsverfahren vom Regionalen Raumordnungsplan Region Trier, Teilfortschreibung Energieversorgung/Teilbereich Windenergie (2004 (ROP Trier), erforderlich ist.
Beschluss:
Dem Verbandsgemeinderat wird empfohlen, dem Abschluss des beigefügten Städtebaulichen Vertrages über Planungsleistungen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang, Teilgebiet Windenergie, zuzustimmen.
Beschlussergebnis:
| Ja – Stimmen: | 9 |
| Nein – Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu TOP 3: Flurbereinigung Thalfang Nord;
Grundsatzbeschluss zur Übernahme der Eigenleistung
Sachverhalt:
Mit dem 2. Änderungsbeschluss des DLR Mosel vom 16.02.2024 wurde das neue Teilverfahren aus dem bisherigen Stammverfahren „Oberlauf Kleine Dhron“ abgeteilt und wird unter der Bezeichnung „Thalfang Nord“ fortgeführt.
Auch im neuen Verfahren ist vorgesehen gemeinschaftliche Anlagen neu zu schaffen oder bestehende Anlagen ggf. zu verändern. Damit diese Anlagen nach Beendigung der Bodenordnung ihre Funktion erfüllen können ist es auch hier notwendig, dass die jeweiligen Ortsgemeinden oder die Verbandsgemeinde diese in die Unterhaltung übernehmen.
Nach dem bereits am 25.03.2014 erteilten Grundsatzbeschluss für das gesamte Verfahrensgebiet „Oberlauf Kleine Dhron“ soll nunmehr auch für das neue Teilverfahren die Zustimmung zur Übernahme der Flurstücke und der darauf geplanten gemeinschaftlichen Anlagen, sowie die Zustimmung zur Übernahme der Eigenleistung zu den Ausführungskosten erteilt werden. Dieser Beschluss ist Voraussetzung dafür, dass der noch aufzustellende Wege- und Gewässerplan (§ 41 FlurbG) und der Finanzierungsplan durch die ADD genehmigt werden kann.
Für die Umsetzung der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen sollen Flächen an den Fließgewässern ausgewiesen werden und vorab in das Eigentum der Verbandsgemeinde übertragen werden. Das DLR schlägt hierfür einen einheitlichen Preis von 1,00 €/m² vor, der damit etwas oberhalb der aktuell vorliegenden Bodenrichtwerte liegt.
Der Ankauf der Flächen soll über das Programm Aktion Blau Plus gefördert werden. Bei der derzeitigen Förderung von 90 % verbleibt beim Ankauf ein Eigenanteil in Höhe von 0,10 €/m²
Die Ortsgemeinden Dhronecken und Malborn haben den Änderungen bereits zugestimmt und gleichzeitig die Aufstellung eines Starkregenvorsorgekonzeptes beschlossen. Die Aufgabenbeschreibung für die Ausschreibung und die Auftragserteilung zur Erstellung des Konzeptes stehen noch aus.
Beschluss:
Der Bau- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:
1. Übernahme der gemeinschaftlichen Anlagen
Die Verbandsgemeinde Thanfag am Erbeskopf übernimmt die ihr zugeteilten Flurstücke im Flurbereinigungsverfahren Thalfang Nord, sowie die neu geschaffenen oder veränderten gemeinschaftlichen Anlagen in Eigentum und Unterhaltung. Die Übernahme umfasst:
| - | Die befestigten und unbefestigten Wirtschaftswege, einschließlich Nebenanlagen, |
| - | Die wasserwirtschaftlichen Anlagen und |
| - | Die landespflegerischen Anlagen. |
Die Übernahme der Unterhaltung erfolgt jeweils nach beendetem Ausbau und bleibt einer gesonderten Übergabeverhandlung vorbehalten.
2. Übernahme der Eigenleistung zu den Ausführungskosten
Der durch die Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen entstehende finanzielle Anteil zu den Ausführungskosten (Eigenleistung) wird durch die Verbandsgemeinde Thalfang übernommen.
3. Übernahme der Eigenleistung beim Grunderwerb
Für die Umsetzung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen sollen nach Verfügbarkeit vorab Flurstücke erworben und in das Eigentum der Verbandsgemeinde übertragen werden. Der Ankauf der Flächen soll über das Programm Aktion Blau Plus erfolgen und mit den entsprechenden Fördermitteln bezuschusst werden. Die Verbandsgemeinde verpflichtet sich den erforderlichen finanziellen Anteil der Eigenleistung zum Erwerb der Flächen zu übernehmen.
Beschlussergebnis:
| Ja – Stimmen: | 9 |
| Nein – Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu TOP 4: Verschiedenes
Es gibt nichts zu protokollieren.