Ortsgemeinderates und Haupt- und Finanzausschuss
der Ortsgemeinde Thalfang
am Donnerstag, dem 04. Mai 2023
Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende die Tagesordnung gem. § 34 GemO wie folgt zu ändern:
| - | Top 8 „Kommunaler Klimapakt“ |
| - | Top 10 „Windkraft“ |
| - | Top 11 „Weirich Daubenfeldstiftung“ |
Weiter wird der bisherige Top 7 „Bauvoranfragen“ ersetzt durch „Vergabe der Ingenieurleistungen B-Plan und Flächennutzungsplan OT Bäsch“.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Demnach wird folgende Tagesordnung beraten:
Tagesordnung
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Informationen des Ortsbürgermeisters |
| 3. | Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028; Benennung geeigneter Personen für die Vorschlagsliste der Ortsgemeinde Thalfang |
| 4. | Anträge auf Abweichung der Festsetzungen im B-Plan „In den Mühlenfeldern“ |
| 5. | Antrag auf Abweichung der Festsetzungen im B-Plan „Rübenfelder II“ |
| 6. | Erteilung des Einvernehmens zur Errichtung einer Garage im unbeplanten Innenbereich |
| 7. | Vergabe der Ingenieurleistungen B-Plan und Flächennutzungsplan OT Bäsch |
| 8. | Kommunaler Klimapakt |
| 9. | Verschiedenes |
| 10. | Windkraft |
| 11. | Weirich-Daubenfeld-Stiftung |
| II. Nichtöffentlicher Teil: | |
| 1. | Beratung über mögliche Einsparpotentiale im Haushaltsplan der Ortsgemeinde |
| 2. | Informationen |
| I. Öffentlicher Teil: | |
| 12. | Bekanntgabe der in nichtöffentlichem Teil gefassten Beschlüsse |
I. Öffentlicher Teil:
Zu Top 1: Einwohnerfragestunde
Aus den Reihen der Einwohner wird sich über den aktuellen Sachstand bezüglich der Festhalle erkundigt. Der Vorsitzende verweist auf den späteren Top 8. Weiterhin wird angeregt in der Ortsgemeinde Thalfang zu einer „Gemarkungsputzaktion“ mit ehrenamtlichen Helfern aufzurufen.
Zu Top 2: Informationen des Ortsbürgermeisters
Der Vorsitzende setzt die Mitglieder davon in Kenntnis, dass
| - | für den Pakt der Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz ein Antrag für die Ortsgemeinde Thalfang gestellt werden muss |
| - | die neu eingerichtete 30er-Zonen bereits im Amtsblatt veröffentlicht wurde und die Beschilderung vorbereitet wird. Weiter wurden für die Markierungsarbeiten vier Angebote abgegeben |
| - | im Rahmen der Partnerschaft Villeneuve La Guyard findet das nächste Treffen im Mai statt. |
Zu Top 3: Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028; Benennung geeigneter Personen für die Vorschlagsliste der Ortsgemeinde Thalfang
Die Wahlzeit der Haupt- und Hilfsschöffen bei den Schöffengerichten und den Strafkammern der Landgerichte läuft Ende dieses Jahres aus. Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 werden daher in diesem Jahr die entsprechenden Neuwahlen durchgeführt.
Hierbei sind gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i.V.m. der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 06.12.2022 die Ortsgemeinden maßgeblich an der Erstellung der Vorschlagslisten zur Wahl zu beteiligen.
In Anlehnung an die Einwohnerzahlen mit Stand vom 30.06.2022 hat der Präsident des Landgerichts Trier die Zahl der vorzuschlagenden Haupt- und Hilfsschöffen festgelegt.
Für den Amtsbezirk Hermeskeil soll die Ortsgemeinde eine geeignete Person für die Vorschlagliste benennen und zwar bis spätestens 30.06.2023.
Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderats, erforderlich (§ 36 Abs. 1 Satz 2 und § 77 GVG).
Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl i.S.d. § 40 GemO, mit den weiteren Folgen, dass bei der Entscheidung des Ortsgemeinderates das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht und Ausschließungsgründe keine Anwendung finden sowie dass der Ortsgemeinderat gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO beschließen kann, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.
Gemäß § § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO wird die offene Abstimmung beantragt.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Folgende Person/en haben sich für die Vorschlagsliste zur Haupt- und Schöffenwahl gemeldet bzw. werden vorgeschlagen:
- Gabriele Eckert
Der Ortsgemeinderat Thalfang beschließt Frau Gabriele Eckert für die Vorschlagsliste zu benennen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu Top 4: Anträge auf Abweichung der Festsetzungen im B-Plan „In den Mühlenfeldern“
| a) | Bauantrag im vereinfachten Verfahren; Neubau eines Einfamilienwohnhauses; |
| Antrag auf Befreiung für die Überschreitung der Traufhöhe |
Der Ortsgemeinderat Thalfang hat in seiner Sitzung am 05.09.2022 über den Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses und Doppelgarage mit Antrag auf Überschreitung der Traufhöhe entschieden und hier sein Einvernehmen versagt.
Mit Bescheid vom 25.11.2022 wurde von der unteren Bauaufsichtsbehörde ein ablehnender Bescheid an die Bauherren zugestellt. Die Gründe für die Ablehnung waren u.a. dieselben, welche in der Sitzung am 04.03.2022 vorgelegt wurden. Daraufhin haben die Antragsteller nun mit der neuen und geänderten Planung einen Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren mit Antrag auf Befreiung für die Überschreitung der Traufhöhe gestellt. Somit ist das Vorhaben in diesem Verfahren erneut zu bewerten und das Einvernehmen der Ortsgemeinde herzustellen.
Die Antragsteller beabsichtigen auf dem Grundstück, Gemarkung Thalfang, Flur 9, Flurstück 55/22 den Neubau eines Einfamilienwohnhauses. Die Traufhöhe soll um 0,13 m überschritten werden. In Bezug auf die Aufschüttung und Abgrabung wird sich unterhalb der 30 Prozentregelung gehalten.
Das Vorhaben befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplangebiet „In den Mühlenfeldern“ in der Ortsgemeinde Thalfang. Die maximal zulässige Traufhöhe ab dem Topographisch höchstgelegenen Fußpunkt, derjenigen aufgehenden Wand, die den Topographisch höchstgelegenen Fußpunkt aller Wände aufweist, beträgt 4,20 m.
Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die geplante Traufhöhenüberschreitung von 0,13 m ist unter einer geringfügigen Überschreitung einzustufen. Mit der vorliegenden Überschreitung der Traufhöhe werden nunmehr keine öffentlichen Belange und nachbarliche Interessen beeinträchtigt.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen das Einvernehmen der beantragten Befreiung hinsichtlich Überschreitung der Traufhöhe und Aufschüttung zu erteilen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Thalfang erteilt das Einvernehmen nach den §§ 30, 31 und 36 BauGB für die Befreiung für die Überschreitung der Traufhöhe.
Der Beschluss erfolgt mit einstimmig bei 2 Enthaltungen.
| b) | Bauantrag im vereinfachten Verfahren; Neubau einer Doppelgarage und Gerätehaus; |
| Antrag auf Abweichung Aufschüttung |
Die Antragsteller beabsichtigen auf dem Grundstück, Gemarkung Thalfang, Flur 9, Flurstück 55/6 den Neubau einer Doppelgarage und Gerätehaus. In Bezug auf die Aufschüttung wird ein Antrag auf Abweichung für die Überschreitung um 5 % gestellt.
Das Vorhaben befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplangebiet „In den Mühlenfeldern“ in der Ortsgemeinde Thalfang. Nach den Örtlichen Bauvorschriften Buchstabe J) Ziffer 2 sind flächenhafte Anhebungen ganzer Grundstücke oder größere Teile auf maximal 30 % beschränkt.
Im vorliegenden Fall handelt es sich hier um eine geringfügige Überschreitung von 5 %. Daher bestehen aus Sicht der Verwaltung gegen die Abweichung keine grundsätzlichen Bedenken, da die Grundzüge der Bebauungsplanung hierdurch nicht tangiert werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar erscheint. Da es sich vorliegend um eine bauordnungsrechtliche Festsetzung handelt, ist das gemeindliche Einvernehmen nicht erforderlich. Die Ortsgemeinde ist lediglich nach § 88 Abs. 7 LBauO zu hören. Die abschließende Entscheidung obliegt der Kreisverwaltung.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Thalfang nimmt die beantragte Abweichung zur Kenntnis und hat hierzu keinerlei Einwände vorzubringen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu Top 5: Antrag auf Abweichung der Festsetzungen im B-Plan „Rübenfelder II“
Der Vorsitzende teilt mit, dass eine unverbindliche Bauanfrage in Bezug auf die Errichtung eines Gartenhauses im hinteren Teil des Grundstücks Flur 17 Flurstück 258/2 vorliegt. Der rechtskräftige Bebauungsplan „In den Rübenfeldern II“ schließt nach Ziffer 1.1 Gartenhäuser im Bereich der rückwärtigen Baugrenzen aus. Hier kann laut Verwaltung keine Befreiung, ohne Änderung des Bebauungsplanes, erfolgen. Um hier eine rechtsverbindliche Auskunft zu erteilen, soll die Verwaltung Kontakt mit der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde aufnehmen. Weiter soll nach den bereits in dem Plangebiet errichteten Gartenhäuser in Erfahrung bringen, in wie weit hier Befreiungen erteilt wurden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Thalfang beauftragt die Verwaltung, die rechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Gartenhauses im Bebauungsplangebiet „In den Rübenfeldern II“ zu überprüfen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu Top 6: Erteilung des Einvernehmens zur Errichtung einer Garage im unbeplanten Innenbereich
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben nach § 34 BauGB zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Laut Flächennutzungsplan befindet sich das Grundstück in einem Mischgebiet.
Die Antragsteller möchten im Rahmen einer Bauvoranfrage die Bebaubarkeit ihres Grundstückes abgeklärt wissen. Geplant ist die Errichtung eines Garagengebäudes mit vier Torzugängen. Dem Antrag wurde ein Lageplan beigefügt, auf dem eine Grundfläche von ca. 138,00 m² dargestellt ist (siehe Anlage 1 + 2). Das Gebäude soll in der offenen Bauweise errichtet werden. Die Firsthöhe des Pultdaches zur Straße beträgt 4,21 m und die Traufhöhe zur rückwärtigen Seite 3,34 m.
Die von den Antragstellern gestellte Frage kann wie folgt beantwortet werden:
„Ist das geplante Bauvorhaben, wie in den beigefügten Plänen dargestellt, genehmigungsfähig?“
Die nähere Umgebungsbebauung ist mit Wohngebäuden, Gewerbebetrieben, Anlagen für Verwaltungen und soziale Zwecke geprägt. Auf den umliegenden Grundstücken sind ein- und zweigeschossigen Gebäuden vorhanden. In Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung spielt insbesondere die Traufhöhe eine Rolle. In diesem Bereich der Straße sind ein- und zweigeschossige Gebäude vorhanden. Weiter fügt sich die Bauweise und Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die nähere Umgebung ein. Das Bauvorhaben ist daher nach § 34 BauGB zulässig.
Die Bauordnungsrechtlichen Vorschriften werden von Seite der Unteren Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen das Einvernehmen der Ortsgemeinde Thalfang gem. §36 BauGB zu erteilen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Thalfang erteilt der Bauvoranfrage auf Errichtung einer Garage gem. § 36 BauGB sein Einvernehmen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu Top 7: Vergabe der Ingenieurleistungen B-Plan und Flächennutzungsplan OT Bäsch
Auf der Gemarkung Bäsch, Flur 13, Nr. 24 und 23/24 soll nach Möglichkeit ein weiteres Neubaugebiet für den Ortsteil Bäsch ausgewiesen werden. Hierfür ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf erforderlich.
Für die hierfür erforderlichen Planungsleistungen wurden von der Verwaltung bei 5 Planungsbüros Angebote angefragt. 2 Firmen haben die angefragten Leistungen komplett angeboten. 1 Büro hat lediglich die Städtebaulichen Planungsleistungen angeboten, nicht aber den Fachbeitrag Naturschutz und den Umweltbericht.
Wirtschaftlichster Anbieter ist die Planungsgemeinschaft Planung 1, Wittlich (Städtebauliche Planleistungen) mit dem Büro Högner Landschaftsarchitektur aus Minheim (Fachbeitrag Naturschutz/Umweltbericht) mit einem Angebotspreis in Höhe von 24.555,65 € (brutto). Hiervon entfallen auf die Ortsgemeinde Thalfang (Bebauungsplanung) 18.272,45 € (brutto) und auf die Verbandsgemeinde Thalfang (Flächennutzungsplanung) 6.283,20 € (brutto).
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Thalfang beschließt, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates, die Planungsleistungen zur Ausweisung eines Neubaugebietes im Ortsteil Bäsch, an die Planungsgemeinschaft Planung 1, Schlossstraße 11, Wittlich und das Büro Högner Landschaftsarchitektur, Im Bungert 6, Minheim, zum Angebotspreis in Höhe von 24.555,65 € (brutto) zu vergeben.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu Top 8: Kommunaler Klimapakt
Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis spätestens 2040 (lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden – und so dazu beizutragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen. Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn auf dieser Ebene werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen gesetzt, insbesondere in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung erneuerbarer Energien sowie Mobilität / ÖPNV.
Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VkU), die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium (MKUEM) einschließlich des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (KfK), sowie das Wirtschafts- und Innenministerium (MWVLW bzw. MdI) haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Erklärung vom 29. November 2022 (Anlage 1).
Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen. Hierzu benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte“ Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird. Im Rahmen des „Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) erhalten die Kommunen zusätzlich eine individuelle Unterstützung zum effizienten und strukturierten Einsatz der Mittel.
Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.
Voraussetzung für den Beitritt ist u.a. ein entsprechender Beschluss des Verbandsgemeinderates und der Ortsgemeinderäte mit dieser Selbstverpflichtung; weiterhin sind dazu bis zu fünf konkrete Maßnahmen zu nennen, die die Kommune dazu umsetzen will.
Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden, die Aktivitäten der Ortsgemeinde sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt jede Kommune mit dem Beitritt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt.
Diese Ziele bzw. Maßnahmen werden nach dem Beitritt im Zuge des exklusiv für die „KKP-Kommunen“ zur Verfügung stehenden Beratungsangebots nochmals im Einzelnen besprochen, dabei im jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und priorisiert, je nach Bedarf auch modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im Ergebnis ein Paket an wirksamen, effektiven und auch im Hinblick auf den finanziellen Aufwand effizienten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so einen bestmöglichen Beitrag zur zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. zur Anpassung an Klimawandelfolgen zu leisten. Das Ergebnis dieser Beratung wird im Nachgang nochmals in den kommunalen Gremien beraten und die dann noch erforderlichen Folgebeschlüsse gefasst. Um diesen Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird die Verwaltung entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale Ansprechperson in der Verwaltung benennen und deren Stellvertretung sicherstellen.
Der Beitritt von Ortsgemeinden kann nur gebündelt über die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen. Jede Ortsgemeinde entscheidet eigenständig durch Ratsbeschluss, ob (und mit welchen Maßnahmen) sie am KKP teilnehmen will. Der Verbandsgemeinde müssen die entsprechenden Ratsbeschlüsse der Ortsgemeinden vorliegen; in der Beitrittserklärung genügt die Angabe der betreffenden Ortsgemeinden und der Ratsbeschluss der Verbandsgemeinde. Für den Beitritt einer Verbandsgemeinde ist es zwar wünschenswert, aber nicht zwingend, dass alle Ortsgemeinden dem KKP beitreten. Dies wirkt sich keinesfalls negativ auf den Beitritt aus.
Das Gremium möchte hierzu mehr Informationen über den Ablauf insbesondere der Fristen. Diese sollen von Seiten der Verwaltung dem Vorsitzenden mitgeteilt und sodann an die Fraktionen weitergegeben werden.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Thalfang tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie wird zeitnah die Ziele und Maßnahmen benennen und bringt diese in das weitere Verfahren ein.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu Top 9: Verschiedenes
Der Vorsitzende schlägt vor, die Sitzung zu unterbrechen, da ein Vortrag von der Jugendinitiative vorgesehen ist. Der Unterbrechung wird einstimmig zugestimmt.
Jugendraum Thalfang
Herr Graul erteilt das Wort an Frau Hürtgen, welche sodann das Konzept für den neuen Jugendraum vorstellt.
Als Übergangslösung soll der Jugendtreff im Vorraum des Sitzungssaales im Haus der Begegnung zur Verfügung gestellt werden, bis eine Räumlichkeit in Aussicht steht. Geplant sind zwei Tage wöchentlich im Wechsel Freitag und Samstag. Hier soll durch Veröffentlichungen im Amtsblatt auf das Angebot aufmerksam gemacht werden. Der Teilnehmerkreis soll sich auf Jugendliche ab 12 Jahren erstrecken. Als Aufsichtspersonen sind immer zwei ältere Jugendliche und ein Erwachsener vor Ort vorgesehen. Zur Ausstattung wäre es wünschenswert, wenn Sitzgelegenheiten, alkoholfreie Getränke, eine mobile Musikanlage, Beleuchtung, Spiele und Lagerräume bereitgestellt werden könnten. Der Auf- und Abbau wird selbstständig durchgeführt. Die Endreinigung soll nach Möglichkeit von der Ortsgemeinde übernommen werden.
Die Jugendinitiative wünscht sich von Seiten der Ortsgemeinde folgende Leistungen:
| - | Räumlichkeiten |
| - | Übernahme Nebenkosten, Versicherungskosten |
| - | Seminare für die Aufsichtspersonen beispielsweise Ersthelfer Kurse, Betreuung von Jugendlichen |
| - | Unterstützung beim Drucken der Flyer und Plakate |
Abschließend teilt Frau Hürtgen mit, dass ein Beginn in den nächsten zwei bis vier Wochen wünschenswert sei.
Das Gremium wird sich hier in den einzelnen Fraktionen zu den vorgebrachten Anliegen beraten und dementsprechendes Feedback geben.
Die Sitzungsunterbrechung wird aufgehoben und die Sitzung fortgeführt.
Partnerschaft
Der Vorsitzende erteilt das Wort an Ratsmitglied Michael Klee. Dieser berichtet über die stattgefundene Veranstaltung mit der Partnerschaft Villeneuve La Guyard. Er teilt mit, dass hier leider eine geringe Teilnahme der Ratsmitglieder festzustellen war. Weiter verweist er auf die Verpflichtung dieser Partnerschaft und möchte diese freundlich in Erinnerung rufen.
Grundstücksverkauf Gewerbegebiet Thalfang
Der Vorsitzende teilt mit, dass aktuell ein großer Gewerbebetrieb Interesse an den beiden letzten freien Grundstücken im Gewerbegebiet Thalfang bekundet. Hier finden aktuell Grundstücksverhandlungen statt.
Zukunftscheckdorf
Der Vorsitzende informiert, dass ein neuer Termin geplant ist und die Einladung in den nächsten Tagen an die Ratsmitglieder versendet wird.
Zu Top 10: Windkraft
Die isolierte Positivplanung für die Windkraft in der Ortsgemeinde Heidenburg sei bereits genehmigt. Standard ist jedoch, dass eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Windkraft im gesamten für alle Ortsgemeinden durchgeführt werden soll. Der Zweckverband der 12 Gemeinden sollte hier ein gemeinsames Projekt starten und eine AöR gründen. Es ist wünschenswert eine gemeinsame Lösung für alle Ortsgemeinden anzustreben.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Thalfang beschließt sich an einer isolierten Positivplanung zu beteiligen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu Top 11: Weirich-Daubenfeld-Stiftung
Der Vorsitzende erteilt das Wort an Ratsmitglied Karl Heinz Koch. Dieser führt aus, dass die Zusammenarbeit im Vorstand der Weirich-Daubenfeld-Stiftung nicht so abläuft wie er sich diese vorstellt und diese Zusammenarbeit, aus seiner Sicht, auch nicht Satzungskonform ist. Daher sei es ihm nicht möglich das Amt entsprechend auszuüben. Laut Karl Heinz Koch sei, trotz Nachfragen, keine Verbesserung eingetreten. Daher legt das Gemeinderatsmitglied Karl Heinz Koch sein Amt im Vorstand der Weirich-Daubenfeld-Stiftung mit sofortiger Wirkung nieder.
Der Vorsitzende beendet den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.23 Uhr.
Vor Eintritt in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung stellt Herr Stefan Brück einen Antrag auf eine kurze Unterbrechung der Sitzung. Dieser wird vom Gremium einstimmig angenommen und beschlossen.
Zu Top 12: Bekanntgabe der in nichtöffentlichem Teil gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Ortsgemeinderat, die Verwaltung aufzufordern, die fehlenden Jahresabschlüsse zeitnah zu erstellen. Weiter werden die Preiserhöhungen für die gemeindeeigenen Mietobjekte sowie Miete für die Bücherei und Touristikinformation beschlossen.