Sie können am Wahltag nicht in Ihrem Wahlraum wählen gehen und möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Diesen erhalten Sie wie folgt:
Mit OLIWA, dem Internetwahlschein, können Sie beides online beantragen. Besuchen Sie hierzu unsere Internetseite www.erbeskopf.de.
Der Antrag selbst wird vom Wahlamt geprüft und unverzüglich bearbeitet. Innerhalb von wenigen Tagen erhalten Sie auf dem Postweg Ihre Briefwahlunterlagen. Sollen die Briefwahlunterlagen an eine der Hauptwohnung abweichende Anschrift versendet werden, geben Sie bitte die abweichende Anschrift an.
Die Briefwahlunterlagen können Sie ebenfalls mit dem Antragsvordruck (Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung) beantragen. Sofern Sie diese bei der Hauptwahl im Wahllokal abgegeben haben, erhalten Sie die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung. Bringen Sie bitte hierzu Ihren Personalausweis mit.
Wer für eine andere Person einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Wer mit der zur ersten Wahl übersandten Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl einen Wahlschein beantragt (angekreuzt) hatte, erhält ohne erneuten Antrag einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.
Bitte beachten!
Bei Rückgabe der Wahlunterlagen muss der Wahlschein vollständig und unterschrieben im orangefarbenen Briefwahlumschlag enthalten sein. Ein zerschnittener oder nicht unterschriebener Wahlschein ist ungültig.
Stimmabgabe im Wahllokal!
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung mehr besitzen, können Sie, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, trotzdem im Wahllokal wählen. Hierzu halten Sie bitte Ihren Personalausweis bereit.