Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 7.076.863 | - 211.000 | 6.865.863 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 6.861.931 | - 211.000 | 6.650.931 |
| der Jahresüberschuss | 214.932 | 0 | 214.932 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 917.788 | 0 | 917.788 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 374.200 | 0 | 374.200 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.532.000 | 0 | 1.532.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 1.157.800 | 0 | - 1.157.800 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 240.012 | 0 | 240.012 |
bleibt unverändert
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 2.450.000 Euro auf 2.568.000 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, erhöht sich von bisher 1.857.000 Euro auf 1.975.000 Euro.
bleibt unverändert
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt
| 1. | Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | ||
| Betriebszweig Wasserversorgung | von bisher 2.036.000 Euro auf | 2.084.000 Euro | |
| Betriebszweig Abwasserreinigung | von bisher 3.361.000 Euro auf | 3.513.000 Euro | |
| Betriebszweig Wärmeversorgung | von bisher 292.000 Euro auf | 285.000 Euro | |
| zusammen | von bisher 5.689.000 Euro auf | 5.882.000 Euro | |
| 2. | Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (unverändert) | ||
| Betriebszweig Wasserversorgung | von bisher 350.000 Euro auf | 350.000 Euro | |
| Betriebszweig Abwasserreinigung | von bisher 400.000 Euro auf | 400.000 Euro | |
| Betriebszweig Wärmeversorgung | von bisher 150.000 Euro auf | 150.000 Euro | |
| zusammen | von bisher 900.000 Euro auf | 900.000 Euro | |
| 3. | Verpflichtungsermächtigungen (unverändert) | ||
| Betriebszweig Wasserversorgung | von bisher 3.292.000 Euro auf | 3.292.000 Euro | |
| Betriebszweig Abwasserreinigung | von bisher 3.718.000 Euro auf | 3.718.000 Euro | |
| Betriebszweig Wärmeversorgung | von bisher 4.000 Euro auf | 4.000 Euro | |
| zusammen | von bisher 7.014.000 Euro auf | 7.014.000 Euro | |
| 4. | Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen (unverändert) | ||
| Betriebszweig Wasserversorgung | von bisher 2.420.000 Euro auf | 2.420.000 Euro | |
| Betriebszweig Abwasserreinigung | von bisher 2.217.000 Euro auf | 2.217.000 Euro | |
| Betriebszweig Wärmeversorgung | von bisher 4.000 Euro auf | 4.000 Euro | |
| zusammen | von bisher 4.641.000 Euro auf | 4.641.000 Euro | |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug — – 4.335 T Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 beträgt — 3.330 T Euro
und zum 31.12.2025 — 3.516 T Euro.
Hinweis:
Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 3 und 5 der Nachtragshaushaltssatzung wurden unter Auflagen erteilt.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom Montag, 16.06.2025 bis Donnerstag, 26.06.2025
während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus, Zimmer 15, öffentlich aus.