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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
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Bekanntmachung der I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf für das Jahr 2025

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2

bleibt unverändert

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 2.450.000 Euro auf 2.568.000 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, erhöht sich von bisher 1.857.000 Euro auf 1.975.000 Euro.

§ 4

bleibt unverändert

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt

1.

2.

3.

4.

Die §§ 6 und 7 bleiben unverändert.

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug  —  – 4.335 T Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt  —  3.330 T Euro

und zum 31.12.2025  —  3.516 T Euro.

Die §§ 9 – 12 bleiben unverändert.

Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang, den 13.06.2025
Gez.
Vera Höfner
Bürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 3 und 5 der Nachtragshaushaltssatzung wurden unter Auflagen erteilt.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, 16.06.2025 bis Donnerstag, 26.06.2025

während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus, Zimmer 15, öffentlich aus.

Thalfang, den 13.06.2025
Gez.
Vera Höfner
Bürgermeisterin