Titel Logo
Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 25/2023
Unsere Dörfer
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Amtsgericht Trier

Vollstreckungsgericht

Az.:

23 K 36/22

Trier, 07.06.2023

Terminsbestimmung:

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Mittwoch,

10.01.2024

09:00 Uhr

230, Sitzungssaal

Amtsgericht Trier, Justizstraße 2,4,6, 54290 Trier

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Deuselbach

lfd.Nr.

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

1

Deuselbach

Flur 8 Nr. 57/5

Gebäude- und Freifläche

Erbeskopfstraße 35

408

515 BV 8

2

Deuselbach

Flur 8 Nr. 56/1

Gebäude- und Freifläche

Erbeskopfstraße 35

50

515 BV 2

3

Deuselbach

Flur 8 Nr. 55/18

Gebäude- und Freifläche

Erbeskopfstraße 35

4

515 BV 5

Deuselbach

Flur 8 Nr. 55/19

Gebäude- und Freifläche

Erbeskopfstraße 35

0

515 BV 5

Deuselbach

Flur 8 Nr. 55/20

Verkehrsfläche

Erbeskopfstraße, K 117

18

515 BV 5

4

Deuselbach

Flur 8 Nr. 57/4

Verkehrsfläche

10

515 BV 7

-

Objektbeschreibung/Lage lfd. Nr. 1 bis 4 (lt Angabe d. Sachverständigen):

Bebautes Grundstück mit teilseitig angebauten Wohnhaus

Lfd. Nr. 1

Verkehrswert:  —  123.232,00 €

Lfd. Nr. 2

Verkehrswert:  —  15.102,00 €

Lfd. Nr. 3

Verkehrswert:  —  6.646,00 €

Lfd. Nr. 4

Verkehrswert:  —  3.020,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 02.05.2022 (BV 8 Flur 8 Nr. 57/5) und 15.11.2022 (BV 2 Flur 8 Nr. 56/1, BV 5 Flur 8 Nr. 55/18, Flur 8 Nr. 55/19, Flur 8 Nr. 55/20, BV 7 Flur 8 Nr. 57/4) in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Kirsten-Glasner
Rechtspflegerin