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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 25/2023
Unsere Dörfer
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Ortsgemeinderates Heidenburg am Dienstag, den 18. April 2023

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt die Vorsitzende aus Dringlichkeitsgründen gem. § 34 Abs. 7 Nr. 1 GemO die Tagesordnung um den TOP „Kommunaler Klimapakt“ zu erweitern.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Demnach wird folgende Tagesordnung beraten:

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

2.

Ernennung, Vereidigung und Einführung der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

3.

Wahl der/des I. Beigeordneten

4.

Ernennung, Vereidigung und Einführung der/des I. Beigeordneten

5.

Wahl der weiteren Beigeordneten

6.

Ernennung, Vereidigung und Einführung der weiteren Beigeordneten

7.

Kooperationsvereinbarung für den Ausbau einer Glasfaserinfrastruktur in der Ortsgemeinde Heidenburg

8.

Grundstückangelegenheiten;

Entfernung eines gemeindeeigenen Baumes

9.

Bauantrag auf Neubau eines Carports mit Geräteunterstand;

Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB

10.

Bauantrag auf Aufstockung und Umbau eines Wohn- und Bürogebäudes;

Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB

11.

Kommunaler Klimapakt

12.

Informationen

II. Nichtöffentlicher Teil

1.

Vertragsangelegenheiten

2.

Informationen

I. Öffentlicher Teil

13.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

Zu TOP 1: Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

Laut besonderer Wahlniederschrift wird Herr Dieter Mattes zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Heidenburg gewählt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.

Zu TOP 2: Ernennung, Vereidigung und Einführung der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

Der gewählte Ortsbürgermeister Dieter Mattes wird durch die Beauftragte der Ortsgemeinde Heidenburg, Vera Höfner, durch Aushändigung der Ernennungsurkunde, entsprechend § 54 GemO zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Heidenburg ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt.

Anschließend bedankt sich Dieter Mattes für das entgegenbrachte Vertrauen bei den Ratsmitgliedern und hofft weiterhin auf eine konstruktive und gute Zusammenarbeit.

Zu TOP 3: Wahl der/des I. Beigeordneten

Der Ortbürgermeister Dieter Mattes übernimmt den Vorsitz.

Laut besonderer Wahlniederschrift wird Herr Jörg Christen zum 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde Heidenburg gewählt. Er nimmt die Wahl an.

Der Vorsitzende hat gem. § 36 Abs.3 GemO an dem Wahlvorgang nicht teilgenommen.

Zu TOP 4: Ernennung, Vereidigung und Einführung der/des I. Beigeordneten

Der I. Beigeordnete Jörg Christen wird von Ortsbürgermeister Dieter Mattes gemäß § 54 GemO durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Heidenburg ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt.

Jörg Christen bedankt sich bei den Ratsmitgliedern für die Wahl und das entgegengebrachte Vertrauen.

Zu TOP 5: Wahl der weiteren Beigeordneten

Laut besonderer Wahlniederschrift wird Herr Dietmar Schemer zum Beigeordneten der Ortsgemeinde Heidenburg gewählt. Er nimmt die Wahl an.

Der Vorsitzende hat gem. § 36 Abs.3 GemO an dem Wahlvorgang nicht teilgenommen.

Laut besonderer Wahlniederschrift wird Herr Helmut Steinhoff zum Beigeordneten der Ortsgemeinde Heidenburg gewählt. Er nimmt die Wahl an.

Der Vorsitzende hat gem. § 36 Abs.3 GemO an dem Wahlvorgang nicht teilgenommen.

Zu TOP 6: Ernennung, Vereidigung und Einführung der weiteren Beigeordneten

Der Beigeordnete Dietmar Schemer wird von Ortsbürgermeister Dieter Mattes gemäß § 54 GemO durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Heidenburg ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt.

Der Beigeordnete Helmut Steinhoff wird von Ortsbürgermeister Dieter Mattes gemäß § 54 GemO durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Heidenburg ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt.

Die beiden Beigeordneten bedanken sich bei den Ratsmitgliedern für die Wahl und das entgegengebracht Vertrauen.

Die Sitzung wird von 21.18 Uhr bis 21.25 Uhr einstimmig unterbrochen.

Zu TOP 7: Kooperationsvereinbarung für den Ausbau einer Glasfaserinfrastruktur in der Ortsgemeinde Heidenburg

Ortsbürgermeister Dieter Mattes nimmt aufgrund möglicher Ausschließungsgründen nach § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Der I. Beigeordnete Jörg Christen übernimmt den Vorsitz.

Die Westconnect GmbH bietet der Ortsgemeinde Heidenburg den flächendeckenden Ausbau eines Glasfasernetzes an. Hierzu ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Westconnect GmbH und der Ortsgemeinde Heidenburg erforderlich.

Die Kooperationspartner haben das gemeinsame Ziel, den Anforderungen der Zukunft bereits jetzt zu begegnen und den Bürgern der Ortsgemeinde Heidenburg flächendeckend den Zugang zu gigabitfähigen Glasfaserhausanschlüssen ohne öffentlichen Zuschuss zu ermöglichen. Dazu beabsichtigt die Westconnect GmbH, ein FTTH-Netz zu errichten. Die Ortsgemeinde begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich und unterstützt die Westconnect GmbH bei der Umsetzung. Die flächendeckende Versorgung mit FTTH-Anschlüssen erfordert umfangreiche Tiefbauaktivitäten und erhebliche Investitionen in die entsprechende Glasfaserinfrastruktur. Üblicherweise ergibt sich bei vergleichbaren Maßnahmen daher eine Wirtschaftlichkeitslücke, welche mittels öffentlicher Förderung geschlossen werden muss. Ziel der Kooperationspartner ist es, die Ausweisung einer Wirtschaftlichkeitslücke durch das Erreichen einer entsprechenden Vorvermarktungsquote zu vermeiden und den Ausbau ohne die Einbringung öffentlicher Mittel durchzuführen. Für die Ortsgemeinde Heidenburg wurde eine gemeinsame Vorvermarktungsquote von 40% ermittelt, dies entspricht dem Abschluss von 131 Endkundenverträgen für ein Produkt der Westconnect GmbH. Die Westconnect beabsichtigt den Ausbau bei Erreichen der Quote im Jahr 2024. Wird die Quote von 40% verfehlt ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht gegeben und es erfolgt grundsätzlich keine Umsetzung des Projektes. Über ggf. mögliche Alternativen und Varianten stimmen sich die Kooperationspartner auf Wunsch ab.

Grundsätzlich erfolgt die Errichtung des Längsnetzes flächendeckend in allen Bereichen, in denen Endkundenverträge abgeschlossen werden. Die Dimensionierung erlaubt den Anschluss aller im Ausbaubereich liegenden Grundstücke unabhängig vom Abschluss eines Endkundenvertrages im Rahmen der Vorvermarktung. Die Errichtung des Hausanschlusses soll nach den aktuellen Erkenntnissen im Rahmen der Ersterschließung für alle Kunden kostenlos erfolgen, welche im Rahmen der Vorvermarktung einen Endkundenvertrag mit der WEB abgeschlossen haben. Für alle Teilnehmer, die sich zu einem späteren Zeitpunkt für einen Glasfaserhausanschluss entscheiden, erfolgt die Errichtung des Hausanschlusses nach entsprechender Beauftragung. Es fallen dann für den Kunden Kosten gemäß des jeweils gültigen Preisblattes (z. Zt. rund 1.300,00 €) an. Um das gemeinsame Interesse am Glasfaserausbau zu unterstreichen, unterstützt die Ortsgemeinde die Westconnect GmbH bei der Vermarktung wie folgt:

Die Westconnect GmbH schreibt nach Abschluss des Kooperationsvertrages alle Eigentümer an und informiert über das Ausbauvorhaben und das gemeinsame Ziel der Kooperationspartner. Hierfür stellt die Ortsgemeinde das Wappen für den Briefkopf der Anschreiben zur Verfügung.

Die Westconnect GmbH führt in Abstimmung mit der Ortsgemeinde bei Bedarf eine Bürgerinformationsveranstaltung durch. Die Ortsgemeinde unterstützt die Westconnect GmbH nach Möglichkeit bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten und der Kommunikation des gemeinsamen Ziels während der Veranstaltung. Kosten für die Nutzung gemeindeeigener Räumlichkeiten zu diesem Zweck fallen dabei für die Westconnect GmbH nicht an.

Die Ortsgemeinde informiert die Bürger durch entsprechende Veröffentlichungen im Amtsblatt über das Ausbauvorhaben.

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Heidenburg, dem flächendeckenden Ausbau eines Glasfasernetzes in der Ortsgemeinde Heidenburg durch die Westconnect GmbH und der vorliegenden Kooperationsvereinbarung zuzustimmen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 8: Grundstückangelegenheiten;

Entfernung eines gemeindeeigenen Baumes

Dem Fachbereich 2 der Verwaltung liegt ein Antrag auf die Entfernung eines Baumes vor. Der Eigentümer des Grundstückes Flur 12 Flurstück 18/3 hat einen Antrag auf die Entfernung eines gemeindeeigenen Baumes (Nummer 888) vor seinem Grundstück gestellt.

Als Grund für die Entfernung des Baumes wird auf die neu genehmigte und bereits errichtete Rundbogenhalle sowie deren unbefestigte Zufahrt Bezug genommen. Weiter wurde mitgeteilt, dass sich keine Brutnester in dem Baum befinden.

Die restliche Breite des Grundstückes, ab Außenkante der vorderen Doppelgarage beträgt ca. 14,97 m. Der Antragsteller teilt ebenso mit, dass sich seitlich zur Straße bei der Doppelgarage eine Straßenlaterne befindet.

Am 25.07.2022 fand eine Baumkontrolle durch das beauftragte Büro Silvanus Baumkontrolle statt. Nach Durchsicht des Kontrollberichtes und Rücksprache mit der Gutachterin Frau Silvanus, befindet sich der Baum mit der Nr. 888 in einem gesunden Zustand mit lediglich kleinen Verletzungen (Kratzer). Die Krone des Baumes wurde im Jahr 2022 zurückgeschnitten. Es besteht somit kein Grund den Baum zu entfernen.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, das Einvernehmen der Ortsgemeinde Heidenburg zur Entfernung des Baumes zu versagen, da die vorhandene Grundstücksbreite und mögliche Zufahrt mehr als ausreichend angesehen wird.

In Bezug auf die Straßenlaterne ist es möglich, einen Antrag auf Versetzung zu stellen. Die Kosten hierfür muss der Eigentümer des betroffenen Grundstückes tragen.

Der Ortsgemeinderat Heidenburg lehnt die Entfernung des Baumes anhand des vorliegenden Baumkontrollberichtes ab.

Der Beschluss erfolgt einstimmig mit 2 Enthaltungen.

Zu TOP 9: Bauantrag auf Neubau eines Carports mit Geräteunterstand;

Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben nach § 34 BauGB zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Antragstellerin beabsichtigt auf dem Grundstück der Gemarkung Heidenburg, Flur 12, Flurstück 18/4 hinter die bestehende, grenzständige Garage ein Carport und Geräteunterstand zu errichten. Die Länge beträgt 13,00 m (Abbildung 1). Insgesamt weist die Grenzbebauung somit eine Länge von 20,50 m zur Grundstücksgrenze Flur 12 Flurstück 18/3 auf. An der hinteren Grundstücksgrenze Flur 12 Flurstück 17/1 ist lediglich ein Grenzabstand von 0,98 m vorhanden. Hier beträgt die Grenzbebauung 5,50 m. Der Anbau soll ein Pultdach mit einer Traufhöhe von 2,75 m und eine Firsthöhe von 3,08 m erhalten.

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Demnach ist ein Vorhaben u.a. nur zulässig, wenn die Erschließung sichergestellt ist. Die Zufahrt soll hier über den Molterpfad erfolgen. Dieser ist jedoch keine öffentlich gewidmete Straße und somit die Erschließung von dieser Seite des Grundstückes nicht gegeben. Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über die Straße „Oberstwiese“.

In Bezug auf das Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Fläche, ist festzustellen, dass auf den benachbarten Grundstücken Flur 12 Flurstücke 18/3 und 18/6 ebenfalls Gebäude im rückwärtigen Grundstücksbereich errichtet wurden.

In Bezug auf die Grenzbebauung wurde von Seiten der Antragstellerin ein Antrag auf Abweichung von § 8 LBauO gestellt. Es handelt sich hier um eine Bauordnungsrechtliche Vorschrift, welche durch die Untere Bauaufsichtsbehörde zu bescheiden gilt. Nach Rücksprache, kann eine Genehmigung nur unter Eintragung einer Baulast in Aussicht gestellt werden.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, das Einvernehmen der Ortsgemeinde Heidenburg zu erteilen. Die Zufahrt kann über eine Widmung der Straße „Molterpfad“ erfolgen oder durch einen Vertrag zwischen Ortsgemeinde und Grundstückeigentümern.

Der Ortsgemeinderat Heidenburg erteilt nach § 36 BauGB für den Neubau eines Carports mit Geräteunterstand sein Einvernehmen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 10: Bauantrag auf Aufstockung und Umbau eines Wohn- und Bürogebäudes;

Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauBG

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben nach § 34 BauGB zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Antragstellerin beabsichtigt auf dem Grundstück der Gemarkung Heidenburg, Flur 15, Flurstück 56 und 57 das bestehende Wohn- und Bürogebäude umzubauen und den bestehenden eingeschossigen Anbau auf dem Flurstück 57 um ein weiteres Geschoss zu erweitern. Hier soll eine zweite Wohneinheit entstehen. Die Aufstockung ist mit einem Flachdach geplant und weist eine Höhe von 6,06 m auf. Auf dem Grundstück sind ausreichend Stellplätze vorhanden.

Die geplante Aufstockung und Umbau des Wohn- und Bürogebäudes fügt sich in die nähere Umgebung ein und ist daher nach § 34 BauGB zulässig.

Die Bauordnungsrechtlichen Vorschriften werden von Seite der Unteren Bauaufsichtsbehörde geprüft.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, das Einvernehmen der Ortsgemeinde Heidenburg zu erteilen.

Der Ortsgemeinderat Heidenburg erteilt nach § 36 BauGB für die Aufstockung und Umbau des Wohn- und Bürogebäudes sein Einvernehmen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 11: Kommunaler Klimapakt

Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis spätestens 2040 (lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden – und so dazu beizutragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen. Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn auf dieser Ebene werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen gesetzt, insbesondere in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung erneuerbarer Energien sowie Mobilität / ÖPNV.

Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VkU), die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium (MKUEM) einschließlich des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (KfK), sowie das Wirtschafts- und Innenministerium (MWVLW bzw. MdI) haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Erklärung vom 29. November 2022 (Anlage 1).

Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen. Hierzu benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte“ Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird. Im Rahmen des „Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) erhalten die Kommunen zusätzlich eine individuelle Unterstützung zum effizienten und strukturierten Einsatz der Mittel.

Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.

Voraussetzung für den Beitritt ist u.a. ein entsprechender Beschluss des Verbandsgemeinderates und der Ortsgemeinderäte mit dieser Selbstverpflichtung; weiterhin sind dazu bis zu fünf, konkrete Maßnahmen zu nennen, die die Kommune dazu umsetzen will.

Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden, die Aktivitäten der Ortsgemeinde sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt jede Kommune mit dem Beitritt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt.

Diese Ziele bzw. Maßnahmen werden nach dem Beitritt im Zuge des exklusiv für die „KKP-Kommunen“ zur Verfügung stehenden Beratungsangebots nochmals im Einzelnen besprochen, dabei im jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und priorisiert, je nach Bedarf auch modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im Ergebnis ein Paket an wirksamen, effektiven und auch im Hinblick auf den finanziellen Aufwand effizienten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so einen bestmöglichen Beitrag zur zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. zur Anpassung an Klimawandelfolgen zu leisten. Das Ergebnis dieser Beratung wird im Nachgang nochmals in den kommunalen Gremien beraten und die dann noch erforderlichen Folgebeschlüsse gefasst. Um diesen Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird die Verwaltung entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale Ansprechperson in der Verwaltung benennen und deren Stellvertretung sicherstellen.

Der Beitritt von Ortsgemeinden kann nur gebündelt über die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen. Jede Ortsgemeinde entscheidet eigenständig durch Ratsbeschluss, ob (und mit welchen Maßnahmen) sie am KKP teilnehmen will. Der Verbandsgemeinde müssen die entsprechenden Ratsbeschlüsse der Ortsgemeinden vorliegen; in der Beitrittserklärung genügt die Angabe der betreffenden Ortsgemeinden und der Ratsbeschluss der Verbandsgemeinde. Für den Beitritt einer Verbandsgemeinde ist es zwar wünschenswert, aber nicht zwingend, dass alle Ortsgemeinden dem KKP beitreten. Dies wirkt sich keinesfalls negativ auf den Beitritt aus.

Der Ortsgemeinderat beschließt, diesen Tagesordnungspunkt in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Dorferneuerungsausschusses und des Ausschusses für Tourismus, Kultur, Umwelt und Natur zu beraten und die Ziele bzw. Maßnahmen festzulegen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 12: Informationen

Bürgermeisterin Vera Höfner informiert als bisherige Beauftragte der Ortsgemeinde Heidenburg über folgendes:

Der Antrag der Ortsgemeinde Heidenburg zur Änderung, Darstellung einer Sonderbaufläche Wind auf der Gemarkung Heidenburg wird in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf am 26.04.2023 beraten.

Für die Gewährung einer Zuwendung für das Partnerschaftskomitee können Spendengelder genutzt werden. Ortsbürgermeister Dieter Mattes soll sich hierzu mit der Verwaltung in Verbindung setzen.

Ortsbürgermeister Dieter Mattes teilt Folgendes mit:

Die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Heidenburg findet am 22.04.2023 statt. Als Vertreter der Ortsgemeinde wird der I. Beigeordnete Jörg Christen teilnehmen.

Die Vereinsvertreterbesprechung der Vereine der Ortsgemeinde Heidenburg findet am 21.04.2023 statt.

Für den vorgesehenen Kita-Umbau nach dem Kita-Zukunftsgesetz werden Angebote eingeholt. Hierbei handelt es sich nur um eine vorübergehende Lösung. Dies ist notwendig, um dem Bedarf gerecht zu werden.

Die Sitzung der Jagdgenossenschaft findet am 05.05.2023 statt. Als Vertreter der Ortsgemeinde wird der Beigeordnete Dietmar Schemer teilnehmen.

Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028; interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich beim Ortsbürgermeister oder den Beigeordneten für die Vorschlagsliste melden. Eine Bewerbung für die Vorschlagsliste kann auch direkt über www.schoeffenwahl.de erfolgen.

Folgende Sitzungstermine für den Ortsgemeinderat werden vorgesehen:

• 22.06.2023

• 28.09.2023

• 30.11.2023

Eine gemeinsame Sitzung des Bau- und Dorferneuerungsausschusses sowie des Ausschusses für Tourismus, Kultur, Umwelt und Natur wird im Juni vor der Ortsgemeindesratssitzung vorgesehen. Das genaue Datum wird frühzeitig bekanntgegeben.

Treffen des Ortsgemeinderates jeden 3. Freitag im Monat

Spenden für das Partnerschaftskomitee

Zu TOP 13: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Es wurden keine Beschlüsse gefasst.