Titel Logo
Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 25/2023
Seite 8
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Lärm durch Rasenmäher

Aus gegebenem Anlass und in letzter Zeit wiederholter Beschwerden weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es keinen Rechtsanspruch darauf gibt, zu jeder Tageszeit seinen Rasen zu mähen.

Nach § 7 und § 8 der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dürfen Rasenmäher, außer solchen im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz, an Werktagen in der Zeit von

13.00 Uhr – 15.00 Uhr und

20.00 Uhr bis 07.00 Uhr, sowie an

Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden.

Künftige zur Anzeige gebrachten Zuwiderhandlungen werden mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige verfolgt und ggfl. mit einem Bußgeld geahndet.

54424 Thalfang, 19.06.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Thalfang am Erbeskopf
-Örtliche Ordnungsbehörde-