| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Der Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 26.06.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf im Rathaus, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, Zimmer 15, bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
Eine persönliche Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Kontaktieren Sie uns bitte unter Telefon-Nr. 06504 – 9140125 oder unter anna-katharina.ebel@rathaus-thalfang.de.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab der Offenlage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf im Rathaus, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, Vorschläge zum Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, oder elektronisch an anna-katharina.ebel@rathaus-thalfang.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird im Rahmen seines Beschlusses über die Nachtragshaushaltssatzung, über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge, in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.