- Öffentliche Sitzung -
Zu Punkt 2: Bebauungsplan Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos- Teilgebiet 1, 3. Änderung: Auswertung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist abgeschlossen.
Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen liegt als Anlage dieser Sitzungsvorlage bei. Die Auswertung enthält Beschlussvorschläge zur Abwägung. Sofern sich aus der Beteiligung kein Änderungsbedarf ergibt, kann der abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss:
Über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird entsprechend den vorliegenden Abwägungsvorschläge entschieden.
Der vorliegende Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos- Teilgebiet 1 einschließlich der gestalterischen Festsetzungen nach der Landesbauordnung wird unter Berücksichtigung der Auswertung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung als Satzung beschlossen.
| Beschlussergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 20 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 3: Vereinbarung mit der Gemeinde Morbach und dem Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos- zur Überwachung von Regenrückhaltebecken
Sachverhalt:
Die Gemeinde Morbach hat über die Gemeindewerke in den letzten Jahrzehnten bereits mehrere Regenrückhalteeinrichtungen hergestellt und sich damit vorausschauend auf die besonderen Regenereignisse der vergangenen Jahre und für die Zukunft entsprechend vorbereitet. Aktuell verfügen die Gemeinde Morbach und die Gemeindewerke Morbach über fünf große Regenrückhalteeinrichtungen (Bischofsdhron, 2x Morbach, 2x Rapperath) - sogenannte Polder- und über weitere 20 Regenrückhaltebecken in Bischofsdhron, Gonzerath, Haag, Merscheid, Morbach, Morscheid-Riedenburg und Wenigerath. Zwei weitere Becken werden in diesem Jahr in Hundheim umgesetzt.
Der Zweckverband HuMos hält auf der Gemarkung Gutenthal drei weitere Regenrückhaltebecken vor.
Diese Anlagen sind alle in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, um deren Schutzfunktion jederzeit gewährleisten zu können. Für die großen Polder gibt es spezielle Prüf- und Überwachungsvorschriften, deren Einhaltung in sogenannten Polderbüchern nachgewiesen werden muss. Auch die Regenrückhaltebecken bedürfen regelmäßiger Kontrollen und Säuberungseingriffen.
Die Zuständigkeit für die Überwachung stellt sich aktuell wie folgt dar:
Die Polder sind von der Gemeinde Morbach zu betreuen, wohingegen die Regenrückhaltebecken je nach Entstehungszeitpunkt von der Gemeinde oder den Gemeindewerken und vom Zweckverband HuMos kontrolliert werden. Dieser Umstand führt dazu, dass die Prüfung und etwaige Arbeiten von unterschiedlichen Personen durchgeführt und unterschiedlich gehandhabt werden.
Um nun diese wichtige Infrastruktur vollständig, einheitlich und regelmäßig unter Kontrolle zu haben, wurde, auf Empfehlung des Werkausschusses vom 23.03.2023 und Beschluss des HFA vom 21.03.2023, die Verwaltung beauftragt, eine Vereinbarung zur Überwachung der Stauanlagen und Regenrückhaltungen der Gemeinde Morbach, der Gemeindewerke Morbach und des Zweckverbandes Gewerbepark HuMos zu erarbeiten.
Da auch der Zweckverband HuMos Teil der Vereinbarung ist, war eine Umsatzsteuerprüfung erforderlich. Nach Rücksprache mit dem beratenden Wirtschaftsprüfer, der Firma Schüllermann ist eine Steuerbarkeit aktuell zu verneinen, da es sich um eine gemeinsame öffentliche Aufgabe handelt und der Anteil des Zweckverbandes an den Gesamtkosten 17.500,00 €/Jahr nicht überschreiten wird. Eine entsprechende Regelung für den Änderungsfall wurde ebenfalls aufgenommen.
Nach der vorläufigen Berechnung entfallen 78,4 % der Kosten auf die Gemeinde Morbach, 14,7 % der Kosten auf die Gemeindewerke und 6,9 % der laufenden Personal- und Sachkosten auf den Zweckverband HuMos.
Beschluss:
Der Verbandsvorsteher und sein Stellvertreter werden beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Zur Überwachung der öffentlichen Stauanlagen und Regenrückhaltungen im Gemeindegebiet Morbach und dem Gebiet des Zweckverbands Gewerbepark HuMos“ abzuschließen. Entsprechende Haushaltsmittel sind zu veranschlagen.
| Beschlussergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 20 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 4: Haushalt und Haushaltssatzung 2024 des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos-
Sachverhalt:
Der Verbandsvorsteher legt den Haushaltsentwurf nach den Vorschriften der Doppik Rheinland-Pfalz vor.
Der (doppische) Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 ist festgesetzt,
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.856.910,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.441.400,00 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf | 415.510,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 428.100,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.250.500,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.250.500,00 € |
| Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag | -822.400,00 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 822.400,00 € |
Der vorliegende Ergebnishaushalt ist ausgeglichen. Er weist einen Jahresüberschuss von 415.510 Euro aus.
Im Ergebnishaushalt 2024 ist gegenüber dem Jahr 2023 ein Ertragsrückgang von 430.780 Euro zu verzeichnen. Dies beruht insbesondere auf geringere Einzahlungen aus dem Vorteilsausgleich.
Der von der Gemeinde Morbach im Jahr 2024 an den Zweckverband abzuführende Vorteilsausgleich berücksichtigt die vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 aus dem Verbandsgebiet eingenommene Gewerbesteuer und die Grundsteuer B. Das Ist-Aufkommen der Steuereinnahmen im Erhebungszeitraum 2023 hat sich gegenüber dem Steueraufkommen im Jahr 2022 um 598.072,77 Euro verringert,
Die laufenden Aufwendungen (ohne Abschreibungen) betreffen die Sach- und Dienstleistungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und des Anlagevermögens sowie die sonstigen Aufwendungen für die Geschäftsstelle. Die Höhe der Aufwendungen von für Sach- und Dienstleistungen (E10) von 131.500 Euro haben sich gegenüber dem Vorjahresansatz um ca. 20.000 Euro erhöht, was auf Mehrbedarf bei der Unterhaltung der Grundstücke und Wasserrückhalteanlagen zurückzuführen ist.
Der Ressourcenverbrauch ist mit den Abschreibungen des Anlagevermögens in Höhe von 68.800 Euro veranschlagt. Dem stehen Auflösungen von Sonderposten (aus Zuwendungen) von 56.210 Euro gegenüber. Hieraus resultiert in diesem Jahr ein Negativsaldo von 12.590 Euro.
Die Freie Finanzspitze errechnet sich aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen, vermindert um die planmäßigen Tilgungen, und beträgt somit 428.100 Euro. Tilgungsleistungen stehen keine an. Es verbleibt damit eine „Freie Finanzspitze“ von 428.100 Euro. Der Finanzhaushalt ist damit ausgeglichen.
Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit des Zweckverbandes zeigt auch für die Folgejahre eine positive Entwicklung. Bei gleichbleibender Konjunktur werden sich sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben stabilisieren.
Der Finanzhaushalt stellt, im Gegensatz zum Ergebnishaushalt, die tatsächlichen Finanzströme dar. Neben den ordentlichen Ein- und Auszahlungen, beinhaltet der Finanzhaushalt aber auch die Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit.
Der Finanzhaushalt ist insgesamt ausgeglichen. Er weist einen positiven Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (ohne Investitionstätigkeit) in Höhe von 428.100 Euro aus. Dieser verringert sich durch den negativen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von –1.250.500 Euro auf –822.400 Euro. Tilgungen von Investitionskrediten stehen keine an.
Der Finanzmittelfehlbetrag von -822.400 Euro verringert die liquiden Mittel. Die Aufnahme von Krediten ist nicht erforderlich.
Für das Haushaltsjahr 2024 sind insgesamt Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 1.250.500 Euro vorgesehen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit werden keine erwartet, so dass der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit mit - 1.250.500 Euro abschließt.
| Unter Berücksichtigung des Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen(ohne Investitionstätigkeit) in Höhe von | 428.100 Euro |
| ergibt dies ein Finanzmittelfehlbetrag F34 in Höhe von | -822.400 Euro |
Der Finanzmittelfehlbetrag vermindert die liquiden Mittel entsprechend.
Die Entwicklung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf die Ergebnis- und Finanzhaushalte der folgenden Haushaltsjahre sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
Für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 ist jeweils ein Finanzmittelfehlbetrag zu verzeichnen, der über die Inanspruchnahme liquider Mittel finanziert werden kann.
Der Haushaltsausgleich ist damit auch für die mittelfristige Finanzplanung gewährleistet.
In der Investitionsübersicht werden die einzelnen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auch für die Folgejahre dargestellt.
Für das Haushaltsjahr 2024 sind Planungsleistungen für die Ingenieurplanung zur Erschließung des Gewerbegebietes Gonzerath Hinter Kreuz und Grunderwerb geplant. Geplant ist ferner, das Teilgebiet 2 auf der Gemarkung Gutenthal für eine gewerbliche Nutzung zu entwickeln. Für die Aufstellung einer Bauleitplanung sind bei Produktgruppe 511 weitere Haushaltsmittel veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen sind keine veranschlagt.
Der Haushaltsausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr und die Folgejahre ist insbesondere durch die Erträge / Einzahlungen des Vorteilsausgleichs gewährleistet.
Der von der Gemeinde Morbach im Jahr 2024 an den Zweckverband abzuführende Vorteilsausgleich von ca. 2.700.00 Euro berücksichtigt die vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 aus dem Verbandsgebiet tatsächlich eingenommene Gewerbesteuer und die Grundsteuer B. Das Ist-Aufkommen der Steuereinnahmen im Erhebungszeitraum 2023 hat sich gegenüber dem Steueraufkommen im Jahr 2022 zwar um 598.072,77 Euro verringert.
Nach § 13 Abs. 6 der Verbandsordnung werden Überschüsse –soweit sie nicht für Investitionen, Grunderwerb oder außerordentliche Schuldentilgungen genutzt werden- an die Verbandsmitglieder ausgezahlt.
Der Bestand an liquiden Mitteln erlaubt eine Auszahlung von 2.200.000 Euro an die Verbandsmitglieder. Die vorhandenen liquiden Mittel werden zusätzlich zur Finanzierung der Investitionstätigkeiten und für den vorgesehenen Grunderwerb eingesetzt. Schulden sind keine vorhanden. Somit sind die Voraussetzungen zur Auszahlung von Erlösen gegeben.
Der Betrag von 2.200.000 Euro ist wie folgt an die Verbandsmitglieder zu verteilen:
Die Erhebung einer Umlage nach § 14 Verbandsordnung (VerbO) ist nicht erforderlich.
Der Zweckverband ist seit 2008 schuldenfrei. Einzahlungen und Auszahlungen von Krediten zur Liquiditätssicherung sind keine veranschlagt. Die Haushaltssatzung legt einen Höchstbetrag für Zwischenfinanzierungen und Kontokorrentkredite von 0,00 Euro fest.
An liquiden Mitteln des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel –HuMos-
waren am 31.12.2023 vorhanden 4.819.423,61 Euro
abzgl. Auflösung liquider Mittel HH 2024 822.400,00 Euro.
Voraussichtlicher Stand der Liquidität
zum 31.12.2024 3.997.023,61 Euro
Beschluss:
Der vorliegenden Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und dem Haushaltsplan einschließlich des Ergebnishaushalts und dem Finanzhaushalt mit den geplanten Investitionsmaßnahmen auch für die Folgejahre laut der Investitionsübersicht und der Anlage Produkthaushaltsbuch wird zugestimmt.
| Beschlussergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 20 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |