Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 1.050.000 Euro auf 1.130.000 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, erhöht sich von bisher 788.500 Euro auf 838.500 Euro.
§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt
| 1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | ||
| Betriebszweig Wasserversorgung | von bisher 2.959.000 Euro auf | 2.918.000 Euro |
| Betriebszweig Abwasserreinigung | von bisher 3.053.000 Euro auf | 3.013.000 Euro |
| Betriebszweig Wärmeversorgung | von bisher 153.000 Euro auf | 153.000 Euro |
| zusammen | von bisher 6.165.000 Euro auf | 6.084.000 Euro |
| 2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (unverändert) | ||
| Betriebszweig Wasserversorgung | von bisher 350.000 Euro auf | 350.000 Euro |
| Betriebszweig Abwasserreinigung | von bisher 400.000 Euro auf | 400.000 Euro |
| Betriebszweig Wärmeversorgung | von bisher 150.000 Euro auf | 150.000 Euro |
| zusammen | von bisher 900.000 Euro auf | 900.000 Euro |
| 3. Verpflichtungsermächtigungen | ||
| Betriebszweig Wasserversorgung | von bisher 2.091.000 Euro auf | 2.761.000 Euro |
| Betriebszweig Abwasserreinigung | von bisher 4.944.000 Euro auf | 5.264.000 Euro |
| Betriebszweig Wärmeversorgung | von bisher 1.000 Euro auf | 1.000 Euro |
| zusammen | von bisher 7.036.000 Euro auf | 8.026.000 Euro |
| 4. Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | ||
| Betriebszweig Wasserversorgung | von bisher 1.156.000 Euro auf | 1.944.000 Euro |
| Betriebszweig Abwasserreinigung | von bisher 3.394.000 Euro auf | 3.395.000 Euro |
| Betriebszweig Wärmeversorgung | von bisher 1.000 Euro auf | 1.000 Euro |
| zusammen | von bisher 4.551.000 Euro auf | 5.340.000 Euro |
Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang, den 28.06.2024
Hinweis:
Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung wurden unter Auflagen erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 01.07.2024 bis Mittwoch, 10.07.2024 während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus, Zimmer 15, öffentlich aus.