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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
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Bekanntmachung der I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf für das Jahr 2024

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Die §§ 1 und 2 bleiben unverändert

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 1.050.000 Euro auf 1.130.000 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, erhöht sich von bisher 788.500 Euro auf 838.500 Euro.

§ 4 bleibt unverändert

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt

Die §§ 6 - 12 bleiben unverändert

Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang, den 28.06.2024

gez.
Vera Höfner
Bürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung wurden unter Auflagen erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 01.07.2024 bis Mittwoch, 10.07.2024 während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus, Zimmer 15, öffentlich aus.

Thalfang, den 28.06.2024
gez. Vera Höfner
Bürgermeisterin