Die von den jeweiligen Ortsgemeinderäten beschlossenen Vorschlagslisten über die Benennung von Personen zur Schöffenwahl 2024 bis 2028 liegen gem. § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), in der Zeit geltenden Fassung, von Montag, dem 10. Juli 2023 bis einschließlich Freitag, dem 14. Juli 2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, Zimmer 21, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gem. § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 31 und § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach § 33 und § 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.