Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 238.600 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 248.746 Euro
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf — 10.146 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — 2.024 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 10.000 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 10.000 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — 0 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — - 2.024 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 Euro
verzinste Kredite auf — 0 Euro
zusammen auf — 0 Euro
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse wird festgesetzt auf
für das Jahr 2024: — 250.000 Euro.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - | Grundsteuer A auf — 650 v. H. |
| - | Grundsteuer B auf — 650 v. H. |
| - | Gewerbesteuer auf — 380 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| - | für den ersten Hund — 52 Euro |
| - | für den zweiten Hund — 62 Euro |
| - | für jeden weiteren Hund — 72 Euro. |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
I. Benutzungsgebühren Gemeinschaftshaus
| 1.1 | Familienfeiern, kleiner Saal — 80 Euro |
|
| • jeder weitere Tag — 40 Euro |
| 1.2 | Familienfeiern, großer Saal — 120 Euro |
|
| • jeder weitere Tag — 60 Euro |
| 2. | Gewinnorientierte Veranstaltungen — 140 Euro |
|
| • jeder weitere Tag — 70 Euro |
| 3. | Jahresmiete für den Skatclub — 160 Euro |
| 4. | Jahresmiete der Interessengemeinschaft — 260 Euro |
Die Reinigungskosten bzw. -aufwendungen werden unmittelbar vom Veranstalter getragen.
| II. Benutzungsgebühren Grillhütte | |
| • | je Tag — 40 Euro |
Die Stromkosten für die unter I. und II. genannten Benutzungstatbestände werden zuzüglich nach dem tatsächlichen Verbrauch nach den jeweils gültigen Strompreisen abgerechnet (zzt. 0,55 €/kWh).
III. Keltergebühren
pro Zentner — 0,50 Euro/mindestens 5,00 Euro
IV. Einheitssatz für die Straßenentwässerung nach BauGB (Erschließung) und gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2
Erschließungsbeitragssatzung — 20,08 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum
31.12.2022 beträgt — 440.810 Euro
31.12.2023 beträgt — 415.107 Euro
31.12.2024 beträgt — 404.961 Euro
31.12.2025 beträgt — 407.060 Euro
Innerhalb eines Teilhaushaltes sind grundsätzlich alle Aufwendungsansätze gegenseitig deckungsfähig, dies gilt auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt. Die Summe aller Mehrerträge/Mehreinzahlungen abzüglich der Summe aller Mindererträge/Mindereinzahlungen kann insgesamt zur Verstärkung der Aufwendungsansätze/Auszahlungsansätze herangezogen werden. Darüber hinaus bilden Personal, Versorgungsaufwendungen sowie bilanzielle Abschreibungen produkt- und/oder teilhaushaltübergreifend jeweils eine eigenständige Bewirtschaftungseinheit und werden daher gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 Euro überschritten sind.
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom Montag, 08.07.2024 bis Dienstag, 16.07.2024
während den regulären Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 15 öffentlich aus.