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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 27/2025
Sonstige Mitteilungen
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Verbandsgemeinderates Thalfang am Erbeskopf am Dienstag, den 27.05.2025

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Ergebnisse der Organisationsuntersuchung VG-Werke

3.

Schlussbesprechung zum Jahresabschluss 2023 gem. § 3 Abs. 4 Landesverordnung zu § 89 Abs. 1 GemO für die Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung

4.

Entlastung gem. § 114 GemO zu den Jahresabschlüssen 2023

5.

I. Nachtragswirtschaftsplan 2025 Verbandsgemeindewerke

6.

Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 für die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf; Standort: Horath

Vergabe: Los I - Fahrgestell, Los II - Fahrzeugaufbau, Los III - Beladung

7.

Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 für die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf; Standort: Heidenburg

Vergabe: Los I - Fahrgestell, Los II - Fahrzeugaufbau, Los III - Beladung

8.

Dachsanierung Grundschule Thalfang;

Vergabe: Los I - Dachdeckerarbeiten, Los II - Photovoltaikanlage

9.

Schulentwicklungsplan 2025

10.

I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan 2025 gem. § 98 GemO

11.

Resolution zum Erhalt einer flächendeckenden Versorgung in der Hochwaldregion

12.

Informationen und Verschiedenes

II. Nichtöffentlicher Teil

1.

Personalangelegenheiten

2.

Rechtsangelegenheiten

3.

Informationen und Verschiedenes

I. Öffentlicher Teil

13. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde

Von der nach § 16 a Gemeindeordnung und § 21 der Geschäftsordnung eingeräumten Möglichkeit, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, wird kein Gebrauch gemacht.

Zu TOP 2: Ergebnisse der Organisationsuntersuchung VG-Werke

Bürgermeisterin Vera Höfner führt aus, dass in der Sitzung des Werkausschusses vom 09.11.2023 erste Informationen über das Investitionsprogramm und die beabsichtigte Förderung durch das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz vorgestellt wurden. Zuvor fand am 25.10.2023 eine Besprechung mit Herrn Winfried Schreiber (Spiegelreferent Aufbauabteilung MdI), der Verwaltung sowie der Werkleitung statt. Dabei wurden förderfähige Investitionen in den Bereichen Abwasser (10,64 Mio. €) und Wasser (4,59 Mio. €) für den Zeitraum 2024-2028 identifiziert. In Aussicht gestellt wurden ein zinsloses Darlehen sowie ein Zuschuss in Höhe von jeweils 30 % der Investitionssumme.

Daraufhin entwickelte die Werkleitung einen umfassenden Lösungsvorschlag in Form einer „Roadmap“, bestehend aus fünf Schritten, u. a. zur Klärung der Förderbedingungen, zur Analyse der Leistungsfähigkeit und zur Umsetzung organisatorischer Optimierungsmaßnahmen.

Sodann übergibt die Vorsitzende das Wort an die Herren Rolf Flerus und Manfred Kauer von der Kommunalberatung, die die Ergebnisse der von ihnen durchgeführten Organisationsuntersuchung und Personalbedarfsermittlung anhand einer PowerPoint-Präsentation vorstellen.

Das Gutachten zeigt deutlichen Optimierungsbedarf und formuliert konkrete Maßnahmen in mehreren Handlungsfeldern, u. a.:

-

Digitalisierung / Einführung DMS, ASP-Lösungen

-

Optimierung der Wirtschaftspläne durch digitalen Rechnungsworkflow

-

Beibehaltung der Sonderkasse

-

Optimierung Entgeltsystem / Bearbeitungsprozesse

-

Einführung TV-V & Personalentwicklungskonzept

-

Aktivierung von Eigenleistungen / Erhöhung der Bauherrenfunktion

-

Verbesserung der Raumsituation / Teambildung

-

Digitalisierung der Bestandsdokumentation (GIS)

-

Optimierung des Betriebszweigs Wärmeversorgung

-

Übernahme des Bäderbetriebs

-

Flexibilisierung von Arbeitszeit / Homeoffice

-

Weiterentwicklung der Rechtsform in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)

Anschließend beantworten Herr Flerus und Herr Kauer die Fragen der Ratsmitglieder, wobei insbesondere die Aufgaben des Verwaltungsrates und die Einflussmöglichkeiten des Verbandsgemeinderates thematisiert werden. Dabei wird herausgestellt, dass der Verbandsgemeinderat über die Regelungen in der noch zu erstellenden Anstaltssatzung jederzeit das „Heft des Handelns“ in der Hand hat.

In der sich anschließenden Beratung wir deutlich, dass der Rat die vorgestellte Vorgehensweise mehrheitlich begrüßt und als einen wichtigen Schritt in die Zukunft ansieht, der den Verbandsgemeindewerken mehr Flexibilität und Handlungsspielraum gibt.

Von der SPD-Fraktion (Bettina Brück) wird vorgeschlagen die Beschlussvorlage dahingehend abzuändern, dass die Werkleitung mit der „Vorbereitung“ und nicht mit der „Umsetzung“ der Maßnahme beauftragt wird.

Auf Nachfrage stellt Herr Flerus klar, dass auch bei einer Übernahme des Erholungs- und Gesundheitszentrums (EGZ) durch die Werke das Betriebsergebnis selbstverständlich bei der Verbandsgemeinde verbleibt.

Ratsmitglied Stephan Müller (Neue Liste e. V.) sieht Auswirkungen der Umstrukturierung auch auf die Kernverwaltung und fordert eine Forcierung der bereits angestoßenen Personalbedarfsplanung.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung folgender Maßnahmen:

1.

Umsetzung der im Gutachten dargestellten Optimierungsmaßnahmen in den Bereichen Aufbau-/Ablauforganisation, Digitalisierung, Personalentwicklung und Betriebsführung.

2.

Übernahme des Schwimmbades EGZ zum 01.01.2026 als vierter Betriebszweig der Verbandsgemeindewerke Thalfang. Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, überträgt die Bürgermeisterin die Zuständigkeit für die Leitung des Personals des Schwimmbades dem Werkleiter, nach Beschlussfassung.

3.

Einführung des Tarifvertrags Versorgungsbetriebe (TV-V) zum 01.01.2026, für die Beschäftigten der Verbandsgemeindewerke Thalfang.

4.

Änderung der Rechtsform der Verbandsgemeindewerke Thalfang vom Eigenbetrieb in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) mit Wirkung zum 01.01.2026.

5.

Personalaufstockung gemäß Personalbedarfsermittlung, insbesondere:

- Schaffung einer Stelle zum Aufbau und zur Betreuung eines GIS-Systems

- Schaffung einer zweiten Betriebsingenieurstelle zur Sicherstellung des technischen Betriebs und der Bauherrenfunktion bei wachsenden Aufgaben

Die Werkleitung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Vorbereitung der genannten Maßnahmen einzuleiten und den Werkausschuss regelmäßig über den Sachstand zu unterrichten.

Der Beschluss erfolgt einstimmig bei 1 Enthaltung.

Zu TOP 3: Schlussbesprechung zum Jahresabschluss 2023 gem. § 3 Abs. 4 Landesverordnung zu § 89 Abs. 1 GemO für die Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung

Gemäß § 3 LVO zu § 89 Abs. 1 GemO wurden in der Sitzung des Werkausschusses am 06.05.2025 die Ergebnisse der Prüfung in einer Schlussbesprechung erörtert. Die Vorabprüfberichte 2023 lagen den Mitgliedern des Werkausschusses vor.

Den Prüfungsberichten ist zu entnehmen, dass die Jahresabschlüsse der Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung für das Jahr 2023 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten und dass der jeweilige Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht.

Die Jahresergebnisse aller Betriebszweige sind nachfolgend aufgeführt:

nachrichtlich die Ergebnisse der letzten Jahre:

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, entsprechend der in der Sitzung des Werksausschusses am 06.05.2025 ausgesprochenen Empfehlung, die Feststellung der Jahresabschlüsse der Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 EigAnVO wie folgt:

Betriebszweig Wasserversorgung

Jahresabschluss zum 31.12.2023

1.

Die Bilanz zum 31.12.2023 schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 8.951.450,77 € ab.

2.

Die Jahreserfolgsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2023 weist einen Jahresverlust in Höhe 300.157,82 € aus.

3.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wird in der vorliegenden Form festgestellt und genehmigt.

4.

Der Jahresverlust 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Betriebszweig Abwasserreinigung

Jahresabschluss zum 31.12.2023

1.

Die Bilanz zum 31.12.2023 schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 16.426.648,92 € ab.

2.

Die Jahreserfolgsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2023 weist einen Jahresverlust in Höhe von 50.658,83 € aus.

3.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wird in der vorliegenden Form festgestellt und genehmigt.

4.

Der Jahresverlust 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Betriebszweig Wärmeversorgung

Jahresabschluss zum 31.12.2023

1.

Die Bilanz zum 31.12.2023 schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 933.395,93 € ab.

2.

Die Jahreserfolgsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2023 weist einen Jahresverlust in Höhe von 28.035,36 € aus.

3.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wird in der vorliegenden Form festgestellt und genehmigt.

4.

Der Jahresverlust 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Bürgermeisterin Vera Höfner und die Beigeordneten haben gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.

Zu TOP 4: Entlastung gem. § 114 GemO zu den Jahresabschlüssen 2023

Nach § 114 Absatz 1 Satz 2 GemO entscheidet der Verbandsgemeinderat in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin und der Beigeordneten.

Bürgermeisterin Vera Höfner übergibt zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz an das älteste Ratsmitglied, Herrn Richard Pestemer, der die Entlastung der Bürgermeisterin und der Beigeordneten gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO beantragt.

Die nach der Landesverordnung zu § 89 GemO vorgeschrieben Schlussbesprechung hat in der Sitzung des Werkausschusses am 06.05.2025 stattgefunden.

Neben der Empfehlung den Jahresabschluss 2023 für die Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung festzustellen, hat der Werkausschuss auf der Grundlage der erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerke empfohlen, bezüglich der vorstehend bez. Jahresabschlüsse die Entlastung der Bürgermeisterin und der Beigeordneten zu erteilen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, bezüglich des Jahresabschlusses 2023 für die Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung der Bürgermeisterin und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Bürgermeisterin Vera Höfner und die Beigeordneten haben gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.

Zu TOP 5: I. Nachtragswirtschaftsplan 2025 Verbandsgemeindewerke

Gem. § 15 Abs. 1 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) hat der Eigenbetrieb vor Beginn des Wirtschaftsjahres einen Wirtschafsplan aufzustellen. Für das Wirtschaftsjahr 2025 erfolgte die Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat Thalfang am Erbeskopf in seiner Sitzung am 11.12.2024.

Der Wirtschaftsplan ist gem. § 15 Abs. 3 EigAnVO darüber hinaus unter bestimmten Umständen zu ändern. Die Änderung des Wirtschaftsplanes 2025 erfolgt dabei durch den I. Nachtrags-Wirtschaftsplan.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses, die Festsetzung des I. Nachtragswirtschaftsplanes 2025 für die Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserreinigung der Verbandsgemeindewerke Thalfang am Erbeskopf (Eigenbetrieb) entsprechend der Sitzungsvorlage.

Der Beschluss erfolgt einstimmig bei 2 Enthaltungen.

Zu TOP 6: Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 für die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf; Standort: Horath;

Vergabe

Bürgermeisterin Vera Höfner erläutert, dass die Leistungen vom 12.02.2025 bis 26.03.2025 auf der Vergabeplattform ELVIS-Subreport in einem Offenen Verfahren europaweit ausgeschrieben wurden.

Los I - Fahrgestell:

Die Vergabeunterlagen für Los I - Fahrgestell wurden von 10 Firmen angefordert. Zur Angebotsöffnung lag 1 gültiges Angebot vor.

Das Angebot wurde nach VgV rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.

Wirtschaftlichster Anbieter ist die Firma MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, August-Horch-Straße 5-7, 56070 Koblenz, mit einem Angebotspreis in Höhe von 157.704,03 € (Brutto).

Los II - Fahrzeugaufbau:

Die Vergabeunterlagen für Los II - Fahrzeugaufbau wurden von 9 Firmen angefordert. Zur Angebotsöffnung lag 1 gültiges Angebot vor.

Das Angebot wurde nach VgV rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.

Wirtschaftlichster Anbieter ist die Firma Schmitz Feuerwehrtechnik GmbH, Unterm Weinberg 5, 06279 Farnstädt, mit einem Angebotspreis in Höhe von 337.691,06 € (Brutto).

Los III - Beladung:

Die Vergabeunterlagen für Los III - Beladung wurden von 9 Firmen angefordert. Zur Angebotsöffnung lag 1 gültiges Angebot vor.

Das Angebot wurde nach VgV rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.

Wirtschaftlichster Anbieter ist die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik, Rheinstraße 182, 56564 Neuwied, mit einem Angebotspreis in Höhe von 63.586,58 € (Brutto).

Die zur Bezuschlagung vorgeschlagenen Angebote erfüllen alle die Voraussetzung zur Angebotsannahme. Die Bindefristen enden zum 06.06.2025.

Im Rahmen der Beratung beantwortet Wehrleiter Ralf Mattes die Fragen der Ratsmitglieder. Er informiert über die geforderte interkommunale Zusammenarbeit bei Beschaffungen im Brandschutzbereich und erläutert die zurzeit noch unklare Situation bezüglich der Unterstellmöglichkeiten für die neuen Fahrzeuge.

Beschluss Los I - Fahrgestell:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf beschließt, den Auftrag zur Lieferung des Fahrgestells an die Firma MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, August-Horch-Straße 5-7, 56070 Koblenz, mit einem Angebotspreis in Höhe von 157.704,03 € (Brutto) zu vergeben.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Beschluss Los II - Fahrzeugaufbau:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf beschließt, den Auftrag zur Lieferung des Fahrzeugaufbaus an die Firma Schmitz Feuerwehrtechnik GmbH, Unterm Weinberg 5, 06279 Farnstädt, mit einem Angebotspreis in Höhe von 337.691,06 € (Brutto) zu vergeben.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Beschluss Los III - Beladung:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf beschließt, den Auftrag zur Lieferung der Beladung an die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik, Rheinstraße 182, 56564 Neuwied, mit einem Angebotspreis in Höhe von 63.586,58 € (Brutto) zu vergeben.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 7: Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 für die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf; Standort: Heidenburg;

Vergabe

Analog zu den Ausführungen unter TOP 6 wurden auch hier die Leistungen vom 12.02.2025 bis 27.03.2025 auf der Vergabeplattform ELVIS-Subreport in einem Offenen Verfahren europaweit ausgeschrieben.

Los I - Fahrgestell:

Die Vergabeunterlagen für Los I - Fahrgestell wurden von 10 Firmen angefordert. Zur Angebotsöffnung lag 1 gültiges Angebot vor.

Das Angebot wurde nach VgV rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.

Wirtschaftlichster Anbieter ist die Firma MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, August-Horch-Straße 5-7, 56070 Koblenz, mit einem Angebotspreis in Höhe von 157.704,03 € (Brutto).

Los II - Fahrzeugaufbau:

Die Vergabeunterlagen für Los II - Fahrzeugaufbau wurden von 8 Firmen angefordert. Zur Angebotsöffnung lag 1 gültiges Angebot vor.

Das Angebot wurde nach VgV rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.

Wirtschaftlichster Anbieter ist die Firma Schmitz Feuerwehrtechnik GmbH, Unterm Weinberg 5, 06279 Farnstädt, mit einem Angebotspreis in Höhe von 337.691,06 € (Brutto).

Los III - Beladung:

Die Vergabeunterlagen für Los III - Beladung wurden von 9 Firmen angefordert.

Zur Angebotsöffnung lag 1 gültiges Angebot vor.

Das Angebot wurde nach VgV rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.

Wirtschaftlichster Anbieter ist die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik, Rheinstraße 182, 56564 Neuwied, mit einem Angebotspreis in Höhe von 63.586,58 € (Brutto).

Die zur Bezuschlagung vorgeschlagenen Angebote erfüllen alle die Voraussetzung zur Angebotsannahme. Die Bindefristen enden zum 06.06.2025.

Beschluss Los I - Fahrgestell:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf beschließt, den Auftrag zur Lieferung des Fahrgestells an die Firma MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, August-Horch-Straße 5-7, 56070 Koblenz, mit einem Angebotspreis in Höhe von 157.704,03 € (Brutto) zu vergeben.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Beschluss Los II - Fahrzeugaufbau:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf beschließt, den Auftrag zur Lieferung des Fahrzeugaufbaus an die Firma Schmitz Feuerwehrtechnik GmbH, Unterm Weinberg 5, 06279 Farnstädt, mit einem Angebotspreis in Höhe von 337.691,06 € (Brutto) zu vergeben.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Beschluss Los III - Beladung:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf beschließt, den Auftrag zur Lieferung der Beladung an die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik, Rheinstraße 182, 56564 Neuwied, mit einem Angebotspreis in Höhe von 63.586,58 € (Brutto) zu vergeben.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 8: Dachsanierung Grundschule Thalfang;

Vergabe

Die Vorsitzende unterrichtet den Rat darüber, dass die Leistungen vom 23.04.2025 bis 21.05.2025 auf der Vergabeplattform ELVIS-Subreport in einer Öffentlichen Ausschreibung wie folgt ausgeschrieben wurden:

Los I - Dachdeckerarbeiten:

Die Vergabeunterlagen für Los I - Dachdeckerarbeiten wurden von 15 Firmen angefordert. Zur Angebotsöffnung lagen 7 gültige Angebote vor.

Die Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.

Wirtschaftlichster Anbieter ist die Firma HT Bedachungstechnik GmbH, Alte Mayener Str. 13, 56759 Kaisersesch, mit einem Angebotspreis in Höhe von 174.991,82 €€ (Brutto).

Los II - Photovoltaikanlage:

Die Vergabeunterlagen für Los II - Photovoltaikanlage wurden von 17 Firmen angefordert. Zur Angebotsöffnung lagen 3 gültige Angebot vor.

Die Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.

Wirtschaftlichster Anbieter ist die Firma Eiserloh & Mesenich Bedachungen GmbH, Barlstraße 36 56856 Zell, mit einem Angebotspreis in Höhe von 65.211,86 € (Brutto).

Die zur Bezuschlagung vorgeschlagenen Angebote erfüllen alle die Voraussetzung zur Angebotsannahme. Die Bindefristen enden zum 20.06.2025.

Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe (375.000 Euro) zur Verfügung.

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Bettina Brück (SPD) informiert Bürgermeisterin Vera Höfner, dass die Ausführung der Arbeiten in den Sommerferien erfolgen soll, sodass keine Ausweichräumlichkeiten für die Schüler notwendig sind.

Beschluss Los I - Dachdeckerarbeiten:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf beschließt, den Auftrag für die Dachdeckerarbeiten an die Firma HT Bedachungstechnik GmbH, Alte Mayener Str. 13, 56759 Kaisersesch, mit einem Angebotspreis in Höhe von 174.991,82 € (Brutto) zu vergeben.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Beschlussvorschlag Los II - Photovoltaikanlage:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf beschließt, den Auftrag für die Photovoltaikanlage an die Firma Eiserloh & Mesenich Bedachungen GmbH, Barlstraße 36 56856 Zell, mit einem Angebotspreis in Höhe von 65.211,86 € (Brutto) zu vergeben.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 9: Schulentwicklungsplan 2025

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Bürgermeisterin Vera Höfner das Wort an den Leiter des Fachbereiches 3, Herrn Jan Settemeyer, der den vorliegenden Schulentwicklungsplan detailliert vorstellt. Dabei geht er explizit auf die aufgrund der Beratungen im Schulträgerausschuss vorgenommen Änderungen ein.

Ratsmitglied Bettina Brück (SPD) bedankt sich zunächst für die Erstellung des Planes, findet diesen jedoch nicht ambitioniert genug. Aus ihrer Sicht fehlen zukunftsgerichtete Perspektiven und Visionen und sie empfiehlt die stetige Weiterentwicklung des Zahlenwerkes.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf beschließt den Schulentwicklungsplan 2025 in der vorliegenden Fassung

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 10: I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan 2025 gem. § 98 GemO

Der I. Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes liegt den Ratsmitgliedern vor. Aufgrund der kurzfristigen Vorlage hat der Haupt- und Finanzausschuss keine Empfehlung ausgesprochen. Bürgermeisterin Vera Höfner übergibt zur ausführlichen Erläuterung des Planes das Wort an Kämmerin Anna-Katharina Ebel.

Diese führt aus, dass der I. Nachtrag insbesondere deshalb notwendig wird, da aufgrund der Übernahme der Erbeskopf-Realschule plus durch den Kreis Bernkastel-Wittlich der entsprechende Betriebskostenzuschuss um rd. 290.000 € gekürzt wurde.

Sodann erläutert Frau Ebel die wesentlichen Eckpunkte des Nachtrages. Der Ergebnishaushalt kann mit einem Überschuss von 185.682 € weiterhin ausgeglichen werden. Der Finanzhaushalt schließt jedoch mit einem Defizit von 19.750 € ab. Um hier den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich zu erreichen ist eine Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage von 44,31 % auf 44,52 % notwendig.

Die in der Vorlage noch aufgeführte neu zu schaffende Anwärterstelle mit dem Studienschwerpunkt „Verwaltungsinformatik“ konnte leider nicht besetzt werden, sodass die diesbezügliche Änderung des Stellenplanes entfallen kann. Gleichzeitig können die Personalaufwendungen um die für das Jahr 2025 eingeplanten Anwärterbezüge ergebnisverbessernd um 9.500 Euro reduziert werden.

Bürgermeisterin Vera Höfner dankt Frau Ebel für ihre Ausführungen und berichtet von einem Preisgeld für die Verbandsgemeinde im Wettbewerb „Stadtradeln“ für die fahrradaktivste Kommune in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024 in Höhe von 2.000 €, welches das Defizit im Finanzhaushalt auf 17.750 € reduziert. Sie plädiert für die Beibehaltung der Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 44.31 % und fordert den Rat auf Einsparpotentiale zum Ausgleichen des Defizites vorzuschlagen.

Beigeordneter Detlef Jochem (SPD) stimmt der Vorsitzenden zu. Auch er ist gegen eine Erhöhung der Umlage und hat im Sinne der Haushaltskonsolidierung eine Liste mit möglichen Einsparpotentialen erarbeitet, die er dem Rat vorstellt.

Die Vorsitzende dankt Herrn Jochem für seine Vorschläge und stellt die aufgezeigten Einsparmöglichkeiten zur Diskussion.

In der sich anschließenden Aussprache bedankt man sich fraktionsübergreifend bei Ratsmitglied Detlef Jochem für seine Arbeit und bespricht intensiv und kontrovers die verschiedenen Positionen der Vorschlagsliste. Dabei werden insbesondere die Machbarkeitsstudie für das Rathaus, die Einsparungen im Bereich Brandschutz und das Budget für die Jubiläumsfeierlichkeiten des Erholungs- und Gesundheitszentrums thematisiert.

Die FWG Erbeskopf (Fraktionsvorsitzende Silvia Pfeiffer) hält die vorgeschlagene Vorgehensweise nicht für den richtigen Weg und gibt folgendes Statement zu Protokoll:

„Wir, die FWG, stellen fest, dass wir mit einer Zusatzverschuldung von 19.750 Euro im Nachtragshaushalt noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen sind. Trotzdem wäre es für die Erzielung des Haushaltsausgleiches offensichtlich zwingend notwendig die VG-Umlage von 44,31 % auf 44,52 % zu erhöhen. Dies hätte jedoch zur Folge, dass die Bürgerinnen und Bürger durch steigende kommunale Gebühren sowie eine Erhöhung der Grundsteuer B zusätzlich belastet würden, oder wie wir heute erleben müssen durch weitere Einsparmaßnahmen kaputtgespart werden.

Da die überörtliche Kassenprüfung bisher nur stichprobenartig erfolgte, wäre ein umfassender Kassensturz erforderlich, um eine fundierte Einschätzung der finanziellen Situation zu ermöglichen. Diese sollte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Verbandsgemeinde Thalfang a. E. in Zusammenarbeit mit dem Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung erfolgen.

Besonders bemerkenswert erscheint uns die Schlussformulierung in der Haushaltssatzung unter Punkt IV Haushaltsausgleich. Dort heißt es: Zitat: „Als Ausfluss des Gebots der interkommunalen Rücksichtnahme sowie vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich garantierten Mindestfinanzbedarfs der nachgelagerten Gebietskörperschaften wird auf eine Anhebung der Verbandsgemeindeumlage verzichtet.“

Wesentlich ist für uns dabei der Hinweis auf den verfassungsrechtlich garantierten Finanzbedarf aller Gemeinden in Rheinland-Pfalz. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder festgestellt, dass willentlich und willkürlich die grundrechtlich verbrieften Rechte der Gemeinden missachtet werden. Wir verweisen zum wiederholten Male auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes RLP vom 16.12.2020 hin. Zitat: „Die von Art. 46. Absatz 6 Landesverfassung gewährleistete Finanzausstattung der Kommunen stellt sich als angemessen dar, wenn die kommunalen Finanzmittel ausreichen, um den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Erfüllung aller zugewiesenen und im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auch die Wahrnehmung (jedenfalls eines Mindestbestandes) selbstgewählter Aufgaben zu ermöglichen.“

Zum Weiteren erinnern wir an das Malbergweichurteil schon aus dem Jahre 2013, wo es heißt: Zitat: „Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistet den Gemeinden das Recht auf eine aufgabenadäquate Finanzausstattung (BVerwGE 145, 378 [379 Rn. 11]). Die verfassungsgebotene finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden darf nicht unterschritten werden (BVerwGE 145, 378 [383 Rn. 18]). Die Gemeinden müssen hiernach mindestens über so große Finanzmittel verfügen, dass sie ihre pflichtigen Aufgaben ohne (nicht nur vorübergehend) Kreditaufnahme erfüllen können und darüber hinaus noch über eine „freie Spitze“ verfügen, um zusätzlich freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben in einem bescheidenen, aber doch merklichen Umfang wahrzunehmen (BVerwGE 145, 378 [383 f. Rn. 19]).“

Festzustellen ist, dass trotz der höchstrichterlichen Urteile laut einer Pressemitteilung des Gemeinde- u. Städtebundes RLP vom 01.04.2025 die Finanzlage der Kommunen eine alarmierende Entwicklung einnimmt und ein Rekorddefizit von 24,3 Milliarden Euro darstellt.

Fazit des Gemeindestädtebundes:

Die kommunale Handlungsfähigkeit, wie wir sie in der Verbandsgemeinde Thalfang a. E. tagtäglich erleben ist akut bedroht. So fordert zurecht der Gemeindestädtebund: „Rettet die lokale Demokratie durch Stärkung des kommunalen Finanzrahmens.“ In diesem Zusammenhang haben in den vergangenen Jahren immer mehr Ortsgemeinden, wie vom Südwestfunk berichtet, rechtliche Schritte eingeleitet und Klagen gegen den unzureichend funktionierenden Kommunalen Finanzausgleich auf den Weg gebracht.

Auf der Podiumsdiskussion in Berglicht haben wir in einem Flyer betont, dass es die Pflicht der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters ist, sich unabhängig von parteipolitischen Interessen schützend vor die Bürgerinnen und Bürger zu stellen. Daher ist es zwingend notwendig, dass die zukünftige Bürgermeisterin oder der zukünftige Bürgermeister prüfen soll, wie sich die Verbandsgemeinde Thalfang a. E. in Kooperation mit den klagenden Gemeinden sowie dem Gemeinde- und Städtebund wirkungsvoll an der „Klagewelle“ zur Durchsetzung eines verfassungskonformen Landesfinanzausgleichs beteiligen kann. Es ist allerhöchste Zeit, ein Umdenken einzuleiten, denn andernfalls besteht die reale Gefahr, dass bei den nächsten Kommunalwahlen Vertreter der AfD in die Räte einziehen. Ihre sogenannte „Argumentationsweise“ greift in rechtspopulistischer Art und Weise genau diese Themen auf. Daher ist es entscheidend, dieser Partei bereits im Vorfeld den Wind aus den Segeln zu nehmen und sicherzustellen, dass sich auch die Landesregierung konsequent an geltende Gesetze hält.

Zudem haben wir nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden zudem verpflichtet sind weitere Einnahmen gerecht zu erschließen ohne Belastungen der Bürgerinnen und Bürger. Die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden könnten sich gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern dafür einsetzen, die Wasserpreise möglichst niedrig zu halten. Dazu sollte geprüft werden, ob die Erhebung einer Konzessionsabgabe („Wassercent“) für die ansässigen Sprudelwerke rechtlich zulässig ist. Und indem die Einnahmen im Energiesolidarpakt VG-weit durch eine gerechte Pro-Kopf-Beteiligung eingeführt wird. Auf Grundlage der vorgelegten Informationen ist es nur folgerichtig, dass wir den Nachtragshaushalt in seiner aktuellen Form ablehnen.“

Bürgermeisterin Vera Höfner bemängelt, dass das Statement der FWG weit über das Thema hinausgeht und das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt keine Veranlassung für den geforderte „umfassende Kassensturz“ sieht und für diesen zudem auch nicht zur Verfügung steht. Im Rahmen der Prüfungsnachschau stellte das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt im April 2025 fest, dass das die getroffenen Feststellungen zwischenzeitlich umgesetzt wurden und das Liquiditätsmanagement der Kassenverwaltung funktioniert.

Sodann einigt man sich, auf Vorschlag von Ratsmitglied Karl Heinz Koch (CDU), die vom Beigeordneten Detlef Jochem (SPD) erarbeiteten Einsparpotentiale, unter Berücksichtigung der sich in der Beratung ergebenden Änderungen, wie folgt festzulegen:

Unter Berücksichtigung des noch zu vereinnahmenden Preisgeldes im Wettbewerb „Stadtradeln“ in Höhe von 2.000 € kann damit der Finanzhaushalt ausgeglichen und der geforderte Haushaltsausgleich ohne Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage erreicht werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die I. Nachtragshaushaltssatzung und den I. Nachtragshaushaltsplan 2025 in der von der Verwaltung vorgelegten Form unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen wie oben dargestellt.

Der Beschluss erfolgt mit 17 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung.

Zu TOP 11: Resolution zum Erhalt einer flächendeckenden Versorgung in der

Hochwaldregion

Das Krankenhaus Hermeskeil wird seit 01. Oktober 2024 als sogenannter Medizincampus mit stark reduziertem Leistungsangebot betrieben. Die Notaufnahme sowie mehrere Fachabtei-lungen wurden geschlossen, was zu erheblichen Versorgungsdefiziten in der Region führt. Die Versorgung konzentriert sich künftig auf ältere Patienten, ambulante Operationen, Rehabilitation und psychiatrische Tagesklinik.

Diese Entwicklung führt zu gravierenden Versorgungslücken in der medizinischen Daseinsvorsorge für über 60.000 Menschen im Hochwald - auch über die Grenzen der Verbandsgemeinde Hermeskeil hinaus. Im Notfall zählt jede Minute. Lange Anfahrtswege gefährden Leben, belasten Rettungsdienste und überfordern umliegende Krankenhäuser.

Erschwerte medizinische Versorgung im ländlichen Raum - Sorgen um Notfallversorgung

Bei akuten Notfällen oder kleineren Verletzungen fehlt eine wohnortnahe Anlaufstelle, was zu längeren Anfahrtswegen nach Trier oder Birkenfeld zwingt. Gerade ältere Menschen, die auf eine schnelle und wohnortnahe Versorgung angewiesen sind, werden durch das reduzierte Leistungsangebot besonders benachteiligt.

Verlängerte Rettungswege und potenzielle Gefährdung von Patienten

Die nächsten Notaufnahmen sind deutlich weiter entfernt. Im Notfall zählt jede Minute - längere Transportzeiten können die Überlebenschancen und die Genesungschancen der Patienten verschlechtern. Rettungsdienste werden häufiger und für weniger schwere Fälle in Anspruch genommen, was die Gefahr einer systemischen Überlastung mit sich bringt. Nicht nur bei den Bewohnern aus der Verbandsgemeinde Hermeskeil, sondern auch aus den Gemeinden der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, Morbach, Kell am See, Ruwer sowie der saarländischen Gemeinden Nonnweiler und Nohfelden hat das Krankenhaus Hermeskeil aufgrund seiner hervorragenden Leistungen im medizinischen und pflegerischen Bereich sowie der guten Erreichbarkeit - das St. Josef-Krankenhaus Hermeskeil befindet sich in einer überaus verkehrsgünstigen Lage direkt an der A1/A6/ A8 mit unmittelbarer ÖPNV-Anbindung - einen sehr guten Ruf. Daneben ist die Hochwaldregion geprägt von besonderen sozialen Strukturen.

Überlastung umliegender Kliniken - Steigende Patientenzahlen

Die Schließung der Notaufnahme in Hermeskeil führt dazu, dass die umliegenden Krankenhäuser, insbesondere in Trier, mit einem höheren Patientenaufkommen konfrontiert wer-den. Dies führt zu längeren Wartezeiten und einer Überforderung der Kapazität.

Soziale und emotionale Folgen für die Bevölkerung

Das Krankenhaus war in seinem bisherigen Leistungsangebot ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge und der Identität der Region. Der Betrieb als Medizin-Campus wird als Verlust eines gewachsenen, vertrauten Ortes empfunden und sorgt für große Verunsicherung in der Bevölkerung.

Strukturelle Benachteiligung ländlicher Regionen

Die Umstrukturierung inkl. des Entfalls der Notaufnahme verschärft die ohnehin bestehende Ungleichheit zwischen städtischen und ländlichen Regionen in Bezug auf die medizinische Versorgung. Ländliche Gebiete werden weiter abgehängt, was langfristig auch die Attraktivität der Region als Wohn- und Arbeitsort mindert.

Wirtschaftliche und demografische Auswirkungen

Ein funktionierendes Krankenhaus ist ein Standortfaktor für die Region. Die aktuelle Entwicklung wirkt sich negativ auf die Ansiedlung von Familien und Unternehmen aus und wird die Abwanderung verstärken. Gerade auch mit Blick auf die vorhandenen Industrie- und Gewerbegebiete sowie die entstehenden neuen Gewerbegebiete ist ein Krankenhaus dringend als Standortfaktor zu betrachten.

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf fordert alle Entscheidungsträger mit Nachdruck auf, den Standort Hermeskeil zukunftsfähig weiterzuentwickeln:

1. Regioklinik statt Rückbau

Das St. Josef-Krankenhaus Hermeskeil muss schnellstens als Regioklinik mit einem passgenauen Mix aus ambulanter sowie stationärer Versorgung, hierbei insbesondere für die Vielzahl an Alltagsnotfällen, die nicht in einer voll ausgestatteten Notaufnahme behandelt werden müssen, fortgeführt werden. Die akut-medizinische Versorgung der Menschen im ländlichen Raum des westlichen Hunsrücks darf nicht abgebaut werden! Gegenüber den langen Wegen für Patienten und deren Angehörige zu Zentralkliniken ist einer relativ wohnortnahen Krankenhausversorgung der Vorrang einzuräumen.

2. 24/7-Notfallversorgung sicherstellen

Zur adäquaten medizinischen Versorgung im ländlichen Raum wird eine 24/7 Notaufnahme für „Alltagsnotfälle“ gefordert.

3. Gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen

Die Landesregierung wird aufgefordert, durch die Ansiedlung neuer Behandlungsangebote die wirtschaftliche Perspektive zu verbessern! Der geforderte Ausbau als Regioklinik wird die Krankenhausinfrastruktur entlasten sowie die stationäre und ambulante Versorgung wohnortnah kombinieren. Zusätzlich werden in einer Regioklinik somit Ärzte aus unterschiedlichen Fachrichtungen, spezialisierte Pflegekräfte sowie weitere Fachkräfte gemeinsam arbeiten und regionsspezifische Versorgungsbedarfe, beispielsweise in der Geriatrie, abdecken. Um die stationäre Versorgung von mehr als 60.000 Einwohnern flächendeckend gewährleisten zu können, betrachten wir eine Mindestanzahl von 80 Betten als unerlässlich.

4. Fachliche Kooperation und personelle Stärkung

Gefordert werden weitere Kooperationen mit umliegenden Kliniken, Großkliniken sowie Universitätskliniken oder Spezialkliniken, um eine hohe fachliche Qualität im ländlichen Raum etablieren zu können und das Versorgungsangebot stetig weiterzuentwickeln - hin zu zukunftsfähigen Strukturen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Resolution zum Erhalt einer flächendeckenden medizinischen Versorgung in der Hochwaldregion.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 12: Informationen und Verschiedenes

Bürgermeisterin Vera Höfner informiert über die Übergabe des Preisgeldes für die Verbandsgemeinde im Wettbewerb „Stadtradeln“ für die fahrradaktivste Kommune in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024 in Höhe von 2.000 € im Rahmen einer Feierstunde in Neustadt an der Weinstraße. Zudem freut sie sich mitteilen zu können, dass die Gemeinnützige Hertie-Stiftung sich bereit erklärt hat die Bildung eines Jugendparlamentes in der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf aktiv zu unterstützen.

Sodann übergibt sie das Wort an Werkleiter Peter Piegza, der den Rat anhand einer PowerPoint-Präsentation über den Rückgang der Quellschüttungen aufgrund ausbleibender Niederschläge informiert. Um dem entgegen zu wirken, werden aktuell verschiedene Einsparpotentiale, insbesondere im Austausch mit den Großabnehmern, geprüft mit dem Ziel der Entwicklung eines robusten und klimaresilienten Wasserversorgungskonzeptes.

Zu TOP 13: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung

gefassten Beschlüsse

In nichtöffentlicher Sitzung wurden folgende Personalentscheidungen beschlossen:

  • Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b TVöD zum 01.05.2025
  • Stellenbewertung Büroleitung durch die Kommunalberatung