| Tagesordnung | |
| Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. §§ 95 u. 96 GemO | |
| 2. | Sachstand der Errichtung einer Photovoltaikanlage |
| 3. | Lärmschutz im Bauzimmer |
| 4. | Änderung Zugangsregelung KiTa |
| 5. | Ersatzbeschaffung Lagerort im Outdoorbereich der Kita |
| 6. | Informationen |
| II. Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Personalangelegenheiten |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 7. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
I. Öffentliche Teil
Zu TOP 1: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. §§ 95 u. 96 GemO
Der Haushaltsplan des Zweckverbandes Kindertagesstätte Berglicht für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurde in der Sitzung am 07.12.2022 als Doppelhaushalt beschlossen. Die zuständige Kommunalaufsicht als Aufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 13.12.2022 unter Ziffer II folgende Beanstandung:
„Die unter § 4 der Haushaltssatzung getroffene Regelung, wonach die Kredite zur Liquiditätssicherung vor dem Hintergrund des § 68 GemO in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde abgebildet werden, wird beanstandet. Die Verbandsversammlung wird aufgefordert eine rechtmäßige Regelung zu treffen und der Aufsichtsbehörde den entsprechenden Beschluss vorzulegen“.
Die ADD hat ein Merkblatt betreffend der Einheitskasse vorgelegt, aus dem sich ergibt, dass die Führung der Geschäfte über die Einheitskasse nicht zulässig ist. Seitens der Verwaltung wurde die Mindermeinung vertreten, dass eine Führung der Geschäfte durch die Einheitskasse dann zulässig wäre, wenn alle beteiligten Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde ansässig sind. Diese Auffassung wird von der Kommunalaufsichtsbehörde nicht geteilt.
Somit handelt es sich bei der unter § 4 der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 getroffene Regelung um einen materiellen Rechtsverstoß.
Nach der VV Nr. 1.2 zu § 97 GemO ist aufgrund der Beanstandung durch die Kommunalaufsicht die Haushaltssatzung zu ändern, daher ist über die Haushaltssatzung bzw. den § 4 neu zu beschließen. Sofern der Zweckverband die Forderung der Kommunalaufsicht akzeptiert, ist der Forderung beizutreten (Beitrittsbeschluss).
In Änderung der bisherigen Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 soll der Wortlaut des § 4 der Haushaltssatzung des Zweckverbandes wie folgt lauten:
§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 600.000 € festgesetzt.
Der Betrag von 600.000 Euro wurde gewählt, damit eine dauerhafte Finanzierung der Personalkosten möglich ist. Da die Ortsgemeinden die Abschläge je zum 15.02. 15.05. 15.08. und 15.11 zahlen und der Landkreis seine Abschläge bis 2021 vierteljährlich zu gleichen Abschlagszahlungen wird empfohlen ausreichend Liquidität zur Vorfinanzierung von Sach- und Personalkosten bereitzuhalten.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kindertagesstätte Berglicht beschließt, die Änderung des § 4 der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 vom 07.12.2022 wie in der Beschlussvorlage vorgesehen und erwirkt damit einen Beitrittsbeschluss.
Der Beschluss erfolgt einstimmig mit einer Enthaltung.
Zu TOP 2: Sachstand der Errichtung einer Photovoltaikanlage
In der Sitzung am 07.12.2022 wurde die Einrichtung einer Photovoltaikanlage mit Teileinspeisung lt. der Machbarkeitsstudie des Ingenieurbüros INVATEC beschlossen.
Hierzu soll nach Prüfung der Fördermöglichkeiten eine beschränkte Ausschreibung erfolgen.
Beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität wurde am 09.12.2022 angefragt, welche Fördermöglichkeiten für die Einrichtung einer Photovoltaikanlage auf einem kommunalen Gebäude bestehen. Ebenfalls bei der Energieagentur Trier wurde nach Fördermöglichkeiten angefragt. Ergebnis ist, dass es z.Zt. keine Fördermöglichkeiten für die Einrichtung einer Photovoltaikanlage auf einem kommunalen Gebäude gilt.
Die Verbandsversammlung spricht sich ungeachtet der fehlenden Förderungsmöglichkeit für die Umsetzung des Projektes aus. Die beschränkte Ausschreibung soll zeitnah erfolgen. Die Mitglieder des Zweckverbandes nennen bereits 3 Firmen, die angeschrieben werden sollen. Seitens der Verwaltung sollen noch weitere Firmen benannt werden.
Die Verbandversammlung beschließt das Projekt „Photovoltaikanlage“ umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt zeitnah eine beschränkte Ausschreibung zu veranlassen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 3: Lärmschutz im Bauzimmer
Der Vorsitzende erläutert kurz die durchgeführten Lärmschutzmaßnahmen im Bauzimmer der Kindertagesstätte, die zu einer wesentlichen Verminderung des Lärms beitragen. Das Ergebnis dieser Maßnahme wird auch seitens des Personals sehr begrüßt. Daher sollen weitere Lärmschutzmaßnahmen im Gruppenraum „Spatzennest“ vorgenommen werden. In diesem Gruppenraum befinden sich die Kinder vor Vollendung des 3. Lebensjahres. Dieser Raum wurde als nächstes für Lärmschutzmaßnahme vorgesehen und entsprechende Mittel sind im Haushalt eingestellt. Ein entsprechendes Angebot liegt bereits vor. Die Kita-Leitung fragt nach, ob im Rahmen dieser Maßnahme zusätzlich eine bewegliche Stellwand als Lärmschutz für das Bistro angeschafft werden kann. Falls nach Abschluss der raumakustischen Maßnahme im Gruppenraum „Spatzennest“ noch Mittel vorhanden sind, können Angebote für eine raumakustische Stellwand im Bistro eingeholt werden.
Der Auftrag für die raumakustische Maßnahme im Gruppenraum „Spatzennest“ ist an die Firma ORG-Delta lt. vorliegendem Angebot zu erteilen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 4: Änderung Zugangsreglung KiTa
Bereits in der Sitzung am 07.12.2022 wurde über eine Lösung für den Zugang zur KiTa beraten. Die Tür kann über das Telefon anhand einer elektrischen Schließanlage geöffnet werden. Jedoch funktioniert die Öffnung über das Telefon nicht regelmäßig, sodass eine Erzieherin zur Tür gehen muss, um diese zu öffnen. Dadurch wird der Kita-Betrieb gestört und es kann zu einer Aufsichtspflichtverletzung kommen. Seitens der Kita-Leitung wurde vorgeschlagen, an der Tür ein Codeschloss zu installieren. Die Eltern erhalten den Code, um die Tür beim Bringen oder Abholen ihres Kindes zu öffnen. Während den Schließzeiten, kann das Codeschloss nicht bedient werden. Damit kann beim Bringen und Abholen der Kinder der Kita-Betrieb ungestört weiterlaufen und die Aufsichtspflicht garantiert werden.
Angebote für die Installation eines Codeschlosses wurden von verschiedenen Firmen angefordert. Ein Angebot wurde eingereicht. Die Kosten betragen 995,55 € inkl. MwSt.
Die Verbandsversammlung beschließt, den Auftrag zur Installation eines Codeschlosses an der Haupteingangstür der Kita an die Firma Elektro Vochtel, Thalfang, zu dem v.g. Angebotspreis in Höhe von 995,55 € brutto zu vergeben.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 5: Ersatzbeschaffung Lagerort im Outdoorbereich der Kita
Zur Unterstellung der Außenspielgeräte befinden sich im Außenbereich zwei Holzhütten, in die Ungeziefer eindringt, da diese Holzhütten an verschiedenen Stellen kleine Öffnungen haben. Um das Eindringen von Ungeziefer zu vermeiden, sollen Abdichtungsmaßnahmen durch den Hausmeister vorgenommen werden. Jedoch sind diese Holzhütten auf längere Sicht gesehen nicht als sichere Unterstellmöglichkeit für Spielsachen geeignet, da bei Eindringen von Ungeziefer die Spielsachen komplett gereinigt und desinfiziert werden müssen. Daher wird vorgeschlagen eine Unterstellmöglichkeit aus einem anderen Material (Metall oder Kunststoff) zu beschaffen. Die Kosten für ein geeignetes Gartenhaus bzw. eines Containers belaufen sich auf ca. 3.000 €.
Die Verbandsversammlung beschließt, die Anschaffung eines Gartenhauses bzw. eines Containers im Außenbereich im nächsten Haushalt einzuplanen. Die bestehenden Holzhütten sollen für den Übergang abgedichtet werden.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 6: Informationen
| Der Vorsitzende informiert die Verbandsmitglieder wie folgt: | |
| - | Schäden beim Außenputz; Prüfung der Gewährleistung wird vorgenommen. |
| - | Der Wartungsvertrag für die Raffrollos wird vorerst nicht abgeschlossen. Im Rahmen der Einrichtung der Photovoltaikanlage wird eine andere Beschattungsmöglichkeit geprüft. |
| - | Vorstellung des neuen Schutzkonzeptes der Kita „Prävention und Intervention gegen übergriffiges Verhalten“. |
| - | Einrichtung einer Baustelle für Kinder im Außenbereich. |
| - | Vorstellung der neuen pädagogischen Fachkraft, die zum 01.04.2023 eingestellt wurde. |
Zu TOP 7: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
In Personalangelegenheiten wurden entsprechende Beschlüsse gefasst.