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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 28/2024
Unsere Dörfer
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Dhronecken für das Haushaltsjahr 2024 vom 12.07.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 184.002 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  223.118 Euro

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf  —  - 39.116 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen  —  - 26.296 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  0 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  26.296 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten im Rahmen der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse wird festgesetzt auf

für das Jahr 2024:

606.000 Euro.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A auf

650 v. H.

-

Grundsteuer B auf

650 v. H.

-

Gewerbesteuer auf

385 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

80 Euro

-

für den zweiten Hund

90 Euro

-

für jeden weiteren Hund

110 Euro.

§ 6 Öffentlich-rechtliche Entgelte

Die Sätze der öffentlich-rechtlichen Entgelte für ständige Gemeindeeinrichtungen gem. den

Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit den im Einzelfall maßgebenden z. Zt. gültigen Benutzungsordnungen werden wie folgt festgesetzt:

Benutzungsentgelte Bürgerhaus/ Grillhütte

1. Benutzungsgebühren Bürgerhaus:

a)

Großer Saal mit Küche

255,00 €

b)

Großer Saal mit Küche und Gewölbekeller

320,00 €

c)

Gewölbekeller

115,00 €

d)

Gewölbekeller mit Küche

150,00 €

e)

Standesamtliche Trauung (incl. Reinigung)

110,00 €

f)

Freie Trauung in Atrium

90,00 €

Bei einer zusätzlichen Nutzung der Grillhütte erhöht sich die jeweilige Gebühr um 40 €.

2. Benutzungsgebühren Grillhütte:

a)

Grillhütte mit Toilette im Bürgerhaus

85,00 €

b)

Grillhütte mit Küche und Toilette im Bürgerhaus

115,00 €

3. Gewinnorientierte Veranstaltungen:

Vereine, Verbände, Firmen u.a. Veranstalter

230,00 €

zuzüglich für jeden weiteren Tag

60,00 €

4. Benutzungsgebühren für kulturelle, gemeinnützige und kurzfristige Veranstaltungen:

a)

Großer Saal

70,00 €

b)

Großer Saal mit Küche

90,00 €

c)

Großer Saal mit Küche und Gewölbekeller

110,00 €

d)

Gewölbekeller

50,00 €

e)

Gewölbekeller mit Küche

65,00 €

Über die Art und den Umfang der kulturellen, gemeinnützigen und kurzfristigen Veranstaltungen entscheidet der Ortsbürgermeister bzw. sein Vertreter.

5. Geringfügige Nutzungen:

Das Bürgerhaus und die Grillhütte können auch in einem geringfügigen Umfang genutzt werden.

Über Art und Umfang der geringfügigen Benutzung entscheidet der Ortsbürgermeister bzw. sein Vertreter. Bei einer geringfügigen Benutzung ist mindestens die Hälfte der unter Ziffer 1 a) bis d) und 2 aufgeführten Gebühren zu entrichten.

6. Stromkosten:

Die Stromkosten werden nach dem tatsächlichen Verbrauch mit 0,50 €/Kwh abgerechnet (zutreffend für Ziffer 1 a) bis d), 2, 3, 4 und 5).

7. Heizkosten:

Die Heizkosten werden nach dem Verbrauch pro 1 Kwh x Faktor 50 mit 0,20 € abgerechnet.

8. Reinigung:

Die Grund- und Endreinigung wird grundsätzlich von der Ortsgemeinde beauftragten Reinigungskräften durchgeführt.

Die Räumlichkeiten, einschließlich der Grillhütte sind besenrein zu hinterlassen. Der Müll ist nach Vorgabe zu entsorgen.

Das Reinigungsentgelt beträgt:

a)

Gewölbekeller

20,00 €

b)

Gewölbekeller, Toilette unten

40,00 €

c)

Gewölbekeller, Küche, Toilette unten

60,00 €

d)

Gewölbekeller, Küche, Toiletten

80,00 €

e)

Bürgerhaus, Toilette oben

20,00 €

f)

Bürgerhaus, Küche und Toilette oben

40,00 €

g)

Bürgerhaus, großer Saal, Küche und Toiletten

100,00 €

h)

Bürgerhaus insgesamt

140,00 €

Veranstaltungen der örtlichen Vereine, die dem jeweiligen Vereinszweck dienen, sind von der Benutzungsgebühr und den Stromkosten befreit. (Ausnahme: gewinnorientierter Veranstaltungen).

§ 7 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum

31.12.2022 beträgt

- 646.086 Euro

31.12.2023 beträgt

- 696.528 Euro

31.12.2024 beträgt

- 735.644 Euro

§ 8 Bewirtschaftungsregeln

Innerhalb eines Teilhaushaltes sind grundsätzlich alle Aufwendungsansätze gegenseitig deckungsfähig, dies gilt auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt. Die Summe aller Mehrerträge/Mehreinzahlungen abzüglich der Summe aller Mindererträge/Mindereinzahlungen kann insgesamt zur Verstärkung der Aufwendungsansätze/Auszahlungsansätze herangezogen werden. Darüber hinaus bilden Personal, Versorgungsaufwendungen sowie bilanzielle Abschreibungen produkt- und/oder teilhaushaltübergreifend jeweils eine eigenständige Bewirtschaftungseinheit und werden daher gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 Euro überschritten sind.

§ 10 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

Dhronecken, den 12.07.2024
- Niedzwiedz -
Ortsbürgermeister
Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, 15.07.2024 bis Mittwoch, 24.07.2024

während den regulären Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 15 öffentlich aus.

Dhronecken, den 12.07.2024
gez.
Oliver Niedzwiedz
Ortsbürgermeister