Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf — 184.002 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 223.118 Euro |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf — - 39.116 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — - 26.296 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 26.296 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0 Euro |
| zusammen auf | 0 Euro |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse wird festgesetzt auf
| für das Jahr 2024: | 606.000 Euro. |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - | Grundsteuer A auf | 650 v. H. |
| - | Grundsteuer B auf | 650 v. H. |
| - | Gewerbesteuer auf | 385 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| - | für den ersten Hund | 80 Euro |
| - | für den zweiten Hund | 90 Euro |
| - | für jeden weiteren Hund | 110 Euro. |
Die Sätze der öffentlich-rechtlichen Entgelte für ständige Gemeindeeinrichtungen gem. den
Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit den im Einzelfall maßgebenden z. Zt. gültigen Benutzungsordnungen werden wie folgt festgesetzt:
Benutzungsentgelte Bürgerhaus/ Grillhütte
1. Benutzungsgebühren Bürgerhaus:
| a) | Großer Saal mit Küche | 255,00 € |
| b) | Großer Saal mit Küche und Gewölbekeller | 320,00 € |
| c) | Gewölbekeller | 115,00 € |
| d) | Gewölbekeller mit Küche | 150,00 € |
| e) | Standesamtliche Trauung (incl. Reinigung) | 110,00 € |
| f) | Freie Trauung in Atrium | 90,00 € |
Bei einer zusätzlichen Nutzung der Grillhütte erhöht sich die jeweilige Gebühr um 40 €.
2. Benutzungsgebühren Grillhütte:
| a) | Grillhütte mit Toilette im Bürgerhaus | 85,00 € |
| b) | Grillhütte mit Küche und Toilette im Bürgerhaus | 115,00 € |
3. Gewinnorientierte Veranstaltungen:
| Vereine, Verbände, Firmen u.a. Veranstalter | 230,00 € |
| zuzüglich für jeden weiteren Tag | 60,00 € |
4. Benutzungsgebühren für kulturelle, gemeinnützige und kurzfristige Veranstaltungen:
| a) | Großer Saal | 70,00 € |
| b) | Großer Saal mit Küche | 90,00 € |
| c) | Großer Saal mit Küche und Gewölbekeller | 110,00 € |
| d) | Gewölbekeller | 50,00 € |
| e) | Gewölbekeller mit Küche | 65,00 € |
Über die Art und den Umfang der kulturellen, gemeinnützigen und kurzfristigen Veranstaltungen entscheidet der Ortsbürgermeister bzw. sein Vertreter.
5. Geringfügige Nutzungen:
Das Bürgerhaus und die Grillhütte können auch in einem geringfügigen Umfang genutzt werden.
Über Art und Umfang der geringfügigen Benutzung entscheidet der Ortsbürgermeister bzw. sein Vertreter. Bei einer geringfügigen Benutzung ist mindestens die Hälfte der unter Ziffer 1 a) bis d) und 2 aufgeführten Gebühren zu entrichten.
6. Stromkosten:
Die Stromkosten werden nach dem tatsächlichen Verbrauch mit 0,50 €/Kwh abgerechnet (zutreffend für Ziffer 1 a) bis d), 2, 3, 4 und 5).
7. Heizkosten:
Die Heizkosten werden nach dem Verbrauch pro 1 Kwh x Faktor 50 mit 0,20 € abgerechnet.
8. Reinigung:
Die Grund- und Endreinigung wird grundsätzlich von der Ortsgemeinde beauftragten Reinigungskräften durchgeführt.
Die Räumlichkeiten, einschließlich der Grillhütte sind besenrein zu hinterlassen. Der Müll ist nach Vorgabe zu entsorgen.
Das Reinigungsentgelt beträgt:
| a) | Gewölbekeller | 20,00 € |
| b) | Gewölbekeller, Toilette unten | 40,00 € |
| c) | Gewölbekeller, Küche, Toilette unten | 60,00 € |
| d) | Gewölbekeller, Küche, Toiletten | 80,00 € |
| e) | Bürgerhaus, Toilette oben | 20,00 € |
| f) | Bürgerhaus, Küche und Toilette oben | 40,00 € |
| g) | Bürgerhaus, großer Saal, Küche und Toiletten | 100,00 € |
| h) | Bürgerhaus insgesamt | 140,00 € |
Veranstaltungen der örtlichen Vereine, die dem jeweiligen Vereinszweck dienen, sind von der Benutzungsgebühr und den Stromkosten befreit. (Ausnahme: gewinnorientierter Veranstaltungen).
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum
| 31.12.2022 beträgt | - 646.086 Euro |
| 31.12.2023 beträgt | - 696.528 Euro |
| 31.12.2024 beträgt | - 735.644 Euro |
Innerhalb eines Teilhaushaltes sind grundsätzlich alle Aufwendungsansätze gegenseitig deckungsfähig, dies gilt auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt. Die Summe aller Mehrerträge/Mehreinzahlungen abzüglich der Summe aller Mindererträge/Mindereinzahlungen kann insgesamt zur Verstärkung der Aufwendungsansätze/Auszahlungsansätze herangezogen werden. Darüber hinaus bilden Personal, Versorgungsaufwendungen sowie bilanzielle Abschreibungen produkt- und/oder teilhaushaltübergreifend jeweils eine eigenständige Bewirtschaftungseinheit und werden daher gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 Euro überschritten sind.
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom Montag, 15.07.2024 bis Mittwoch, 24.07.2024
während den regulären Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 15 öffentlich aus.