-Öffentliche Sitzung-
TOP 1: Vergabe der Ingenieurleistungen für die Erschließungsplanung des Gewerbegebietes Hinter Kreuz in Morbach-Gonzerath
Sach- und Rechtslage:
Die Ingenieurleistungen für die Erschließungsplanung des Gewerbegebietes Hinter Kreuz in Morbach-Gonzerath wurden entsprechend der Beschlussfassung der Verbandsversammlung europaweit ausgeschrieben. Mit der Ausschreibung war eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt.
Die Ausschreibung erfolgte als Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb und wurde am 13.02.2026 auf der TED-Website (Homepage zum EU-Amtsblatt) veröffentlicht. Bis zur Abgabefrist der Teilnehmeranträge am 16.03.2026 wurden drei Bewerbungen eingereicht. Nach der Eignungsprüfung wurden alle drei Bewerber aufgefordert bis 27.04.2026 ein Angebot vorzulegen.
Die Angebotsverhandlung fand am 11.05.2026 statt. Nach Auswertung der im Wertungsgremium entwickelten Wertungsmatrix und der getroffenen Vergabeentscheidung wird empfohlen, das Büro Jakobs-Fuchs, Morbach, mit den Ingenieurleistungen für die Erschließungsplanung des Gewerbegebietes Hinter Kreuz in Morbach-Gonzerath zu beauftragen.
Beschluss: Das Büro Jakobs-Fuchs, Morbach, wird mit den Ingenieurleistungen für die Erschließungsplanung des Gewerbegebietes Hinter Kreuz in Morbach-Gonzerath beauftragt. Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt einen entsprechenden Ingenieurvertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 2: Anfragen und Mitteilungen
Ohne Aussprache erhalten die Verbandsmitglieder davon Kenntnis,
dass die Kreisverwaltung mit Schreiben vom 09.06.26 den Haushalt des Zweckverbandes HuMos für das Haushaltsjahr 2026 genehmigt hat. Gleichzeitig ist darauf hingewiesen worden, dass die Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2017 bis 2024 zeitnah aufzustellen sind. Für die folgenden Haushaltsjahre wurde darüber hinaus angemahnt, dass die Jahresrechnungen künftig fristgerecht zu erstellen und vorzulegen sind.
Des Weiteren wird zur Kenntnis gegeben, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 29.06.2026 die Belegprüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2024 vornehmen wird. Nach den Sommerferien ist eine Sitzung der Verbandsversammlung vorgesehen, in der die Entlastungen zu den Jahresrechnungen erteilt werden sollen.