Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| 1. | Satzung über die Benutzung der Schulgelände der Schulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf |
| 2. | Organisation der betreuenden Grundschule Thalfang |
| 3. | Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme am Mittagessen im Rahmen der Ganztagsschule an der Erbeskopf Realschule plus Thalfang und der Grundschule Thalfang |
| 4. | Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für das Betreuungsangebot an den Grundschulen |
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| a) Grundschule Heidenburg |
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| b) Grundschule Thalfang |
| 5. | Informationen |
Zu TOP 1: Satzung über die Benutzung der Schulgelände der Schulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt die Vorsitzende das Wort an Fachbereichsleiterin Beate Kimmling, die die Vorlage des Satzungsentwurfs erläutert.
Frau Kimmling führt aus, dass mit dieser Satzung eine rechtliche Handhabe zur Ahndung von Verstößen geschaffen wird, um die Bedürfnisse der Kinder zu schützen. Nach kurzer Beratung der Sachlage kommt der Ausschuss zu folgendem Beschluss:
Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Satzung über die Nutzung der Schulgelände der Schulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf wie vorgelegt zu beschließen.
Der Beschluss erfolgt mit 10 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen
Zu TOP 2: Organisation der betreuenden Grundschule Thalfang
Im Haupt- und Finanzausschuss wurde beschlossen, dass ein Vergleich der Kosten der betreuenden Grundschule Thalfang für die Betreuung von montags bis freitags und nur für freitags von der Verwaltung erarbeitet werden soll.
In der Grundschule Thalfang besteht eine Doppelstruktur von Betreuungsangeboten.
Die Ganztagschule findet von montags bis donnerstags von 12.15 Uhr (1. und 2. Klasse) und von 13.15 Uhr (3. und 4. Klasse) bis 15.55 Uhr statt. Die Teilnahme an der Ganztagsschule ist verpflichtend. Die Personalkosten für das Betreuungspersonal werden komplett durch das Land übernommen. Die Teilnahme an der Ganztagschule ist gebührenfrei.
Um das Betreuungsangebot zu erweitern und keine verpflichtende Teilnahme zur Schulbetreuung anzubieten, wird neben dem Ganztagsangebot der Grundschule Thalfang zusätzlich eine freiwillige außerschulische Betreuung (Betreuende Grundschule) angeboten.
Bei der betreuenden Grundschule handelt es sich um ein freiwilliges Angebot des Trägers.
Die Betreuungskräfte werden durch den Träger angestellt. Der Träger des Betreuungsangebotes trägt die Personal- und Sachkosten. Hierfür kann er Elternbeiträge unter Berücksichtigung von sozialen Gesichtspunkten in angemessener Höhe erheben.
Die Betreuende Grundschule kann von montags bis freitags von 12.15 Uhr (1. und 2. Klasse) und 13.15 Uhr (3. und 4. Klasse) bis 17.00 Uhr in Anspruch genommen werden.
Die Personalkosten können durch den derzeitigen monatlichen Elternbeitrag von 20,00 € nicht gedeckt werden. Bei Weiterführung der Betreuenden Grundschule sind daher in Zukunft die Elternbeiträge erheblich zu erhöhen.
Nach eingehender Beratung, sieht der Schulträgerausschuss eine Weiterführung der Betreuenden Grundschule nur zur Ergänzung der Ganztagsschule für notwendig. Daher soll eine Bedarfsabfrage durchgeführt werden, um festzustellen, wie das Ergänzungsangebot angenommen wird.
Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Betreuende Grundschule nur noch als Ergänzung zur Ganztagsschule in den Zeiten von Montag – Donnerstag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie freitags von 12:15 Uhr / 13.15 Uhr bis 17:00 Uhr, sofern die Mindestgröße von 8 Kinder erreicht wird, anzubieten. Hierzu ist eine Bedarfsabfrage durchzuführen.
Der Beschluss erfolgt mit 8 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen
Zu TOP 3: Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme am Mittagessen im Rahmen der Ganztagsschule an der Erbeskopf Realschule plus Thalfang und der Grundschule Thalfang
Der Tagesordnungspunkt wird nicht beraten.
Zu TOP 4: Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für das Betreuungsangebot an den Grundschulen
a) Grundschule Heidenburg
Die Vorsitzende übergibt das Wort an Frau Kimmling, die den Satzungsentwurf vorstellt. Nach Erörterung wird der Satzungsentwurf beraten. Hierzu werden die Ratschläge der Schulleitung berücksichtigt. Seitens des Ausschusses werden folgende Änderungen der Satzung gewünscht:
- § 3; es werden 2 Betreuungsblöcke anstatt 3 angeboten
- § 5; die Abschlagszahlungen sind entsprechend zu optimieren
- § 7 Abs. 2; Ergänzung: Eine Kündigung des Schulträgers mit Absprache des
Schulleiters kann aus anderen wichtigen Gründen erfolgen.
Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für das Betreuungsangebot mit den entsprechenden Änderungen zu erlassen.
Der Beschluss erfolgt mit 11 Ja-Stimmen und 2 Enthaltung.
b) Grundschule Thalfang
Das Ergebnis der Bedarfsabfrage (TOP 2) ist abzuwarten. Der Tagesordnungspunkt wird nicht beraten.
Zu TOP 5: Informationen
| - | Schaden durch Eintreten von Wasser durch die Decke in der Grundschule Thalfang |
| - | Anfrage bezüglich der Busbeförderung von den Schulen zum EGZ (Schwimmbad) Thalfang |
| - | 4. Spendenlauf zu Gunsten der gemeinnützigen Gesellschaft „DIREKT FÜR KINDER“ und des Fördervereins der Schule |
| - | Reaktivierung der Jugendverkehrsschule |
| - | Vertretung der Schulleitung |