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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 29/2024
Sonstige Mitteilungen
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Verbandsgemeinderates Thalfang am Erbeskopf am Mittwoch, den 15.05.2024

Bürgermeisterin Vera Höfner eröffnet um 18.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen Form und Frist der Einladung werden keine Einwände erhoben. Zudem verweist sie auf § 22 (5) GemO, wonach vor Beratung und Beschlussfassung mitzuteilen ist, ob Ausschließungsgründe vorliegen oder Tatsachen dafürsprechen, dass solche Gründe vorliegen könnten.

Vor Eintritt in die Tagesordnung informiert die Vorsitzende darüber, dass der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Herr Christian Synwoldt, Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 06.02.2024 gem. § 41 (3) GemO vorgebracht hat, über die der Verbandsgemeinderat in seiner heutigen Sitzung entscheiden muss. Sie übergibt das Wort an Herrn Synwoldt, der im Folgenden seine Einwendungen erläutert.

Herr Synwoldt führt aus, dass er, entgegen den Ausführungen in seinem den Fraktionen schriftlich vorliegenden Antrag, lediglich die Änderung der tabellarischen Darstellung der Projekte im Rahmen der Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt 11 „Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang, Teilgebiet Windenergie“ – „11.1 Aufstellungsbeschluss“ beantragt.

Demnach soll die ursprüngliche Darstellung in der Niederschrift vom 06.02.2024:

Heidenburg

JUWI GmbH

4 WEA

47,39 ha

SolidaRIEDät (1)

Prokon eG

6 WEA

38,92 ha

Haardtwald (2)

ABO Wind AG

5 WEA

42,03 ha

Reitzenberg (3)

ABO Wind AG

2 WEA

7,34 ha

Gesamt

17 WEA

135,68 ha

Zusätzlich:

Malborn (4)

Statkraft GmbH

10 WEA

42,00 ha

nunmehr wie folgt abgeändert werden:

Heidenburg

JUWI GmbH

4 WEA

47,39 ha

SolidaRIEDät (1)

Prokon eG

6 WEA

38,92 ha

Haardtwald (2)

ABO Wind AG

5 WEA

42,03 ha

Reitzenberg (3)

ABO Wind AG

2 WEA

7,34 ha

Malborn (4)

Statkraft GmbH

10 WEA

42,00 ha

Gesamt

27 WEA

177,68 ha

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Einwendungen zuzustimmen und die tabellarische Darstellung der Projekte im Rahmen der Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt 11 „Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang, Teilgebiet Windenergie“ – „11.1 Aufstellungsbeschluss“ wie aufgezeigt abzuändern.

Der Beschluss erfolgt mit 16 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen.

Ratsmitglied Alfred Eberhard hat gem. § 26 (5) GeschO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

Sodann beantragt die Vorsitzende die Tagesordnung aus Dringlichkeitsgründen gem. § 34 (7) GemO im öffentlichen Teil um den Tagesordnungspunkt „Vergabe Mittagessen für die Grundschule Thalfang und die Erbeskopf Realschule plus“ zu erweitern.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zudem beantragt der Fraktionsvorsitzende der Thalfanger Freien Liste, Herr Stefan Brück, im Namen aller Fraktionen aus Dringlichkeitsgründen gem. § 34 (7) GemO die Erweiterung der Tagesordnung im öffentlichen Teil um den Tagesordnungspunkt „Sicherstellung der ärztlichen Notfallversorgung im Zuge der Umstrukturierung des St. Josef-Krankenhauses in Hermeskeil“.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Demnach wird folgende Tagesordnung beraten:

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Ortsentwässerung Heidenburg;

Vergabe Ausführung Maßnahmenpaket M1, M4a, M7a

3.

Entgeltsatzungen Verbandsgemeindewerke; Beitragsfähige Aufwendungen

4.

Nachtragswirtschaftsplan 2024 für die Betriebszweige Wasserversorgung;

Abwasserreinigung und Wärmeversorgung

5.

I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan 2024

gem. § 98 GemO

6.

Teilnahme Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)

7.

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang;

Teilgebiet Windenergie (IPP Malborn);

Städtebaulicher Vertrag über Planungsleistungen

8.

Flurbereinigung Thalfang Nord;

Grundsatzbeschluss zur Übernahme der Eigenleistung

9.

Änderung Gesellschaftervertrag Hunsrück-Touristik GmbH

10.

Vergabe Mittagessen für die Grundschule Thalfang und die Erbeskopf Realschule plus

11.

Sicherstellung der ärztlichen Notfallversorgung im Zuge der Umstrukturierung des St. Josef-Krankenhauses in Hermeskeil

12.

Informationen

II. Nichtöffentlicher Teil

1.

Personalangelegenheiten

2.

Abschluss der Organisationsanalyse für die Kernverwaltung

3.

Informationen

I. Öffentlicher Teil

13.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

Zu TOP 1:

Einwohnerfragestunde

Von der nach § 16 a GemO und § 21 der Geschäftsordnung eingeräumten Möglichkeit, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, wird wie folgt Gebrauch gemacht:

Herr Thomas Kopper informiert über starke Verschmutzungen durch Hundekot, insbesondere bei Veranstaltungen an Wochenenden und Feiertagen, im Gewerbegebiet „Vorwald“ in Thalfang. Zudem kommt es vermehr vor, dass Hunde innerhalb der Ortslage nicht angeleint werden. Er bittet diesbezüglich um Abhilfe.

Die Vorsitzende dankt Herrn Kopper für seine Frage und zeigt Verständnis für dessen Anliegen. Ähnliche Probleme treten auch an anderen Orten in der Verbandsgemeinde auf. Die Verwaltung wird erneut über verschiedene Medien an die Hundehalter appellieren und das Ordnungsamt im Bedarfsfall angemessen reagieren.

Zu TOP 2:

Ortsentwässerung Heidenburg;

Vergabe Ausführung Maßnahmenpaket M1, M4a, M7a

Werkleiter Peter Piegza führt aus, dass der Werkausschuss in seiner Sitzung vom 12.10.2022 das Ingenieurbüro Fuchs GmbH, Hermeskeil mit der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses zum Maßnahmenpaket M1, M4a, M7a zur Ortsentwässerung in Heidenburg beauftragt hat.

Die Ausschreibung und Vergabe wurde durch das Ingenieurbüro Fuchs GmbH, Hermeskeil und der VBS Vergabeberatungsstelle GmbH aus Montabaur begleitet.

Die Lose 01 und 02 zur o.g. Baumaßnahme wurden öffentlich ausgeschrieben. Am 23.04.2024 erfolgte die Submission für das Los 02 (grabenlose Kanalsanierung). Die Submission zum Los 01 erfolgte am 29. April 2024.

Los 01 – Tief-, Kanal und Verkehrswegebauarbeiten (M1, M4a, M7a)

10 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 29.04.2024, 10:00 Uhr 3 Angebote vor.

Los 02 - Kanalsanierung in geschlossener Bauweise

10 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 23.04.2024, 10:20 Uhr 3 Angebote vor.

Die Bindefrist endet am 24.05.2024.

Das Ergebnis des Vergabeverfahrens zum Los 01 und Los 02 im Vergleich mit der Kostenprognose kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Die Angebotsprüfung (technische und wirtschaftliche Prüfung sowie Prüfung der Bietereignung) ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Der Beschlussvorschlag steht daher noch unter dem Vorbehalt der Ergebnisse der Submission am 29. April sowie des positiven Abschlusses der Angebotsprüfung.

Mit dem Wirtschaftsplan 2024 wurde im Betriebszweig Wasserversorgung ein

  • Kostenansatz von 70.000 € netto (WJ 2024) beschlossen.

Mit dem Wirtschaftsplan 2024 wurde im Betriebszweig Abwasserreinigung ein

  • Kostenansatz von 200.000 € brutto (WJ 2024) und
  • eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 700.000 € brutto (WJ 2025) beschlossen.

Die Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigungen und kreditfinanzierten Verpflichtungsermächtigungen dient nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, welche nachweislich rentierlich sind, die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen.

Die Finanzierung für die geplante Investitionsmaßnahme kann somit aktuell sichergestellt werden.

Die Grundsätze der Sparsamkeit und Nachhaltigkeit werden ebenfalls gewahrt. Durch die Maßnahme werden die Sicherstellung der Abwasserreinigung und Wasserversorgung gewährleistet und die Instandhaltung der Infrastruktur sichergestellt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Werkleitung mit der Vergabe für folgende Lose zu betrauen:

  1. Los 01 an die Firma Max Düpre GmbH, Hermeskeil, gemäß Angebot vom 26.04.2024 zu einem Gesamtbetrag von 837.665,38 € (brutto, incl. 19% MwSt.).
  2. Los 02 an die Firma KATEC Kanaltechnik Müller & Wahl GmbH, Simmern, gemäß Angebot vom 15.04.2024 zu einem Gesamtbetrag von 351.343,57 € (brutto, incl. 19 % MwSt.).
  3. Die Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigungen und kreditfinanzierten Verpflichtungsermächtigungen dient nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, welche nachweislich rentierlich sind, die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 3:

Entgeltsatzungen Verbandsgemeindewerke;

Beitragsfähige Aufwendungen

Gemäß der Beschlussfassung in der Verbandsgemeinderatssitzung vom 12.12.2023, in der die Neufassung der Satzungen der Verbandsgemeindewerke beschlossen wurde, wird, auf Hinweis des Verbandsgemeinderatsmitgliedes Werner Breit, der Werkausschuss um Klärung und Beschlussfassung zum Thema Entgeltsatzungen Verbandsgemeindewerke - Beitragsfähige Aufwendungen gebeten.

Herr Breit hat auf die Paragraphen zwei der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung hingewiesen, insbesondere in Bezug auf die beitragsfähigen Aufwendungen für zentrale Anlagen. Die Werkleitung beabsichtigt, die Ratsmitglieder zu informieren und eine gemeinsame Vorgehensweise für zukünftige Beitragserhebungen bei der Erschließung von Neubaugebieten zu beschließen.

Gemäß den Neufassungen der Satzungen können beitragsfähige Aufwendungen für zentrale Anlagen (ausschließlich für Neubaugebiete) grundsätzlich erhoben werden. Die Beiträge können ohne Beschluss der Gremien erhoben werden, aufgrund der Rechtmäßigkeit der Entgeltsatzungen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung. Bisher wurden die Beiträge für alle erschlossenen Neubaugebiete über Erschließungsverträge zwischen den betroffenen Ortsgemeinden und den Verbandsgemeindewerken abgerechnet.

Die Erhebung einmaliger Beiträge für Neubaugebiete unter Hinzurechnung der Anschaffungskosten für zentrale Anlagen, würde zu erheblichen Kostensteigerungen führen.

Die Verbandsgemeindewerke beabsichtigen, auch in Zukunft an der bisherigen Praxis der Erschließungsverträge festzuhalten. Nach Rücksprache mit der Kommunalberatung wird die Streichung des Punktes empfohlen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die in der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten Dokumente:

  • Entwurf I. Satzung zur Änderung der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung
  • Entwurf I. Satzung zur Änderung der Entgeltsatzung Wasserversorgung

Der Beschluss erfolgt mit 21 Ja-Stimmen und 1-Nein-Stimme.

Zu TOP 4:

I. Nachtragswirtschaftsplan 2024 für die Betriebszweige Wasserversorgung; Abwasserreinigung und Wärmeversorgung

Gem. § 15 Abs. 1 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) hat der Eigenbetrieb vor Beginn des Wirtschaftsjahres einen Wirtschafsplan aufzustellen. Für das Wirtschaftsjahr 2024 erfolgte die Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat Thalfang am Erbeskopf in seiner Sitzung am 12.12.2023.

Der Wirtschaftsplan ist gem. § 15 Abs. 3 EigAnVO darüber hinaus unter bestimmten Umständen zu ändern. Die Änderung des Wirtschaftsplanes 2024 erfolgt dabei durch den I. Nachtrags-Wirtschaftsplan.

Zusammengefasst werden im Rahmen des I. Nachtragswirtschaftsplanes 2024 folgende Thema behandelt:

  • Anpassung Stellenplan
  • Anpassung der Investitionen
  • Anpassung der Erträge und Aufwendungen

Nachfolgend erläutert Werkleiter Peter Piegza detailliert die Änderungen im Vermögensplan der Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserreinigung.

In der sich anschließenden Beratung wird ein Redebeitrag von Ratsmitglied Richard Pestemer mit einem Antrag „Zur Geschäftsordnung“ gem. § 18 GeschO unterbunden, da dieser vom Beratungsgegenstand abweicht.

Der Beschluss erfolgt mit 19 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung.

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den vorliegenden I. Nachtragswirtschaftsplan 2024 für die Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung der Verbandsgemeindewerke Thalfang am Erbeskopf (Eigenbetrieb).

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 5:

I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan 2024 gem. § 98 GemO

Bürgermeisterin Vera Höfner erläutert die bereits im Haupt- und Finanzausschuss vorberatene I. Nachtragshaushaltssatzung und den I. Nachtragshaushaltsplan 2024 und geht dabei insbesondere auf die Maßnahmen im investiven Finanzhaushalt (Schließanlage 25.000 €, Ratsinformationssystem 15.000 € und Verpflichtungsermächtigung für Container 80.000 €) und die Änderungen im Stellenplan ein.

Stefan Thömmes (Fraktionsvorsitzender Neue Liste e.V.) kündigt an, dass seine Fraktion dem Nachtrag nicht zustimmen wird, da sie auch dem ursprünglichen Haushalt nicht zugestimmt hat. Er kritisiert die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 80.000 € für die Errichtung von Bürocontainern. Hier sollten zunächst andere Alternativen zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze geprüft werden. Zudem fordert er die ausstehende Anpassung der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Feuerwehrleute vorzunehmen und unmittelbar auszuzahlen. Die Refinanzierung könnte über eine zeitnahe Abrechnung der Einsätze erfolgen.

Die Vorsitzende erklärt, dass die Verpflichtungsermächtigung für die Container der Verwaltung den notwendigen Handlungsspielraum einräumt. Über eine entsprechende Vergabe muss der Verbandsgemeinderat zu gegebener Zeit beraten. Die Anpassung der Aufwandsentschädigungen ist bereits im Haushaltsplan enthalten und soll zeitnah umgesetzt werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Feuerwehrleute zeitnah anzupassen und unmittelbar auszuzahlen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die I. Nachtragshaushaltssatzung und den I. Nachtragshaushaltsplan 2024 in der von der Verwaltung vorgelegten Form.

Der Beschluss erfolgt mit 17 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Zu TOP 6:

Teilnahme Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP))

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat in seiner Sitzung am 25.01.2023 das Landesgesetz über die „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)“ verabschiedet. Ziel dieses Programms ist die Entschuldung der Kommunen, die von einer hohen Liquiditätskreditverschuldung besonders belastet sind. Das Entschuldungsvolumen beträgt in Summe für alle rheinland-pfälzischen Kommunen 3 Milliarden Euro. Nähere Bestimmungen zur Umsetzung des o.g. Landesgesetzes wurden vom Ministerium der Finanzen in Form einer Landesverordnung erlassen, die am 01.04.2023 in Kraft getreten ist.

Im Rahmen des PEK-RP sind über das Entschuldungsprogramm hinausgehende Änderungen des gemeindlichen Haushaltsrechts erfolgt, die – unabhängig von einer Teilnahme am PEK-RP – für alle Kommunen gelten.

Unter anderem sind Kommunen dazu verpflichtet, ihre zum 31.12.2023 bestehenden Liquiditätskredite bzw. Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse innerhalb von 30 Jahren zu tilgen. Der jährliche sog. Mindest-Rückführungsbetrag beträgt 1/30 des Bestandes zum 31.12.2023, ggfs. abzüglich Entschuldungsbetrag im Rahmen des PEK, und ist von der Kommune zusätzlich zu erwirtschaften, da er in die Beurteilung des Haushaltsausgleichs im Finanzhaushalt einfließt. Seitens der Kommunalaufsicht wurden nunmehr, erstmals für 2024, unausgeglichene Haushalte nur in besonders begründbaren Ausnahmefällen genehmigt und die Aufsicht dahingehend deutlich verschärft.

Die Teilnahme am PEK-RP ist freiwillig und wird durch Vertragsschluss mit dem Land Rheinland-Pfalz begründet; hierzu ist gem. § 9 Abs. 2 LVOPEK-RP i.V.m. § 17 Abs. 1 LGPEK-RP ein zustimmender Ratsbeschluss erforderlich. Notwendige Angaben sowie ein Teilnahmeantrag für die in Betracht kommenden Kommunen wurden verwaltungsseitig bereits in 2023 fristgerecht an das Land Rheinland-Pfalz herangetragen. Daraus ergibt sich noch keine Verpflichtung, sondern die Möglichkeit zum jetzigen Zeitpunkt über eine Teilnahme am Entschuldungsprogramm zu beraten und zu beschließen. Die Vertragsangebote liegen zwischenzeitlich vor.

Die Entschuldung erfolgt grundsätzlich in Form einer Schuldübernahme; d.h. es erfolgt ein Schuldnerwechsel in bestehenden Kreditverträgen. Sofern eine vollständige Kreditübernahme nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist kommt die Leistung einer Tilgungshilfe in Betracht (§ 9 Abs. 3 LVO PEK-RP).

Der bilanzielle Ausgleich der Entschuldung erfolgt durch Zunahme der Kapitalrücklage. Durch diesen sog. Passivtausch erhöht sich das Eigenkapital der Verbandsgemeinde bzw. der nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag wird reduziert und ggfs. beseitigt.

Die Ermittlung des Entschuldungsbetrages der jeweiligen Kommune richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der Einwohner (EW) zum 31.12.2020 sowie der sog. Bemessungsgrundlage:

1.

Ausgangspunkt der Bemessungsgrundlage ist der Bestand der Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten zum 31.12.2020 abzüglich Barvermögen und Einlagen. Dieser Wert bildet die Höchstgrenze der Bemessungsgrundlage.

2.

Davon ausgehend werden Verbesserungen der Kassenbestände zum 31.12.2021 berücksichtigt; Anstiege der Verbindlichkeiten können aufgrund der Höchstgrenze nicht berücksichtigt werden.

3.

Von dieser Grundlage ausgehend sind wiederum erhebliche Auswirkungen (Änderung der Bemessungsgrundlage oder des Entschuldungsvolumens um mindestens 25 %) zu berücksichtigen. Maßgeblich zur Beurteilung ist der Verbindlichkeitsbestand aus Liquiditätskrediten zum 31.08.2023. Ggfs. zu berücksichtigende, zweckgebundene Mittel wurden im Vorfeld auf deren Anerkennungsfähigkeit geprüft und erhöhe den Verbindlichkeitsbestand entsprechend.

Die so ermittelte Bemessungsgrundlage je Einwohner (=“Entschuldungstarif“) wird nunmehr gem. § 7 LGPEK-RP einem „Sockelbetrag“, „Spitzenbetrag“ sowie einer „maximalen Restschuld“ gegenübergestellt.

Bis zur Höhe des Sockelbetrages (167 €/EW) erfolgt keine Entschuldung. Ab dem Sockelbetrag bis zum Spitzenbetrag (833 €/EW) wird die Hälfte der Differenz zwischen Bemessungsgrundlage je EW und dem Sockelbetrag entschuldet. Ab dem Spitzenbetrag wird die Differenz zwischen Bemessungsgrundlage je EW und der maximalen Restschuld (500 €/EW) entschuldet. Dies entspricht dem errechneten „Entschuldungsvolumen nach Tarif“. Das tatsächliche Entschuldungsvolumen je Kommune liegt oberhalb dieses ermittelten Betrages; bisher in der Gesamtheit der rheinland-pfälzischen Kommunen zu berücksichtigende Verbesserungen der finanziellen Lage seit dem Stichtag 31.12.2020 erhöhen den jeweiligen Anteil an der Gesamtsumme (3 Mrd. €).

Das sich aus der dargestellten Berechnung ergebende endgültige Entschuldungsvolumen der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf in Höhe von 7.383.197 Euro wird nach Vertragsabschluss mittels Bewilligungsbescheid landesseitig rechtsverbindlich festgesetzt. Es kann sich nach Auskunft des Finanzministeriums lediglich nochmals ändern, wenn es die aktuellen Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse bis zum Erlass des Bewilligungsbescheides übersteigt.

Die bestehenden Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten stellen einen Rechtsverstoß dar und schränken die finanzielle Handlungs- und Leistungsfähigkeit (vgl. Haushaltsverfügungen der Kommunalaufsicht) der Kommune erheblich ein.

Schon aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist eine Teilnahme am PEK-RP geboten, u.a. da der Zinssatz für Liquiditätskredite nach langanhaltender Niedrigzinsphase seit 2022 um über 4 %-Punkte angestiegen ist und die Zinslast erheblich ansteigt. Die Entschuldung erleichtert bei den betroffenen Kommunen demnach die Erfüllung der haushaltsrechtlichen Pflichten und entspricht dem Wirtschaftlichkeitsprinzip.

Der Verbandsgemeinde wird – ohne zusätzliche Gegenleistung, da die vertragliche Rückführung der bestehenden Verbindlichkeiten ohnehin in § 105 Abs. 4 GemO verpflichtend normiert ist – ein erheblicher Anteil der bestehenden Verbindlichkeiten aus konsumtiven Ausgaben der Vergangenheit abgenommen.

Das Vertragsangebot liegt den Ratsmitgliedern vor

Ratsmitglied Richard Pestemer bezweifelt die Sinnhaftigkeit des PEK und fordert die Landesregierung auf ihrer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen und die Gemeinden finanziell ausreichend auszustatten.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Teilnahme an der „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (PEK-RP) gem. beigefügtem Vertragsentwurf und beauftragt die Bürgermeisterin zum Vertragsabschluss.

Der Beschluss erfolgt mit 19 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme bei 2 Enthaltungen.

Zu TOP 7:

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang; Teilgebiet Windenergie (IPP Malborn);

Städtebaulicher Vertrag über Planungsleistungen

Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 06. Februar 2024 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, auch auf der Gemarkung Malborn den Flächennutzungsplan, Teilgebiet Windenergie, fortzuschreiben.

Der Projektierer ist bereit, die Planungsleistungen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilgebiet Windkraft, durch die B.K.S. Ingenieurgesellschaft für Stadtplanung, Maximinstraße 17b, 54292 Trier, auf eigene Kosten erstellen zu lassen.

Die Bereitstellung der Planungsleistungen soll durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf und dem Projektierer geregelt werden. Die formale Durchführung des Planverfahrens obliegt demnach weiterhin der Verbandsgemeinde, während der Projektierer bzw. das beauftragte Planungsbüro durch Erbringen der erforderlichen Planungsleistungen sämtliche Verfahrensschritte in Abstimmung mit der Verbandsgemeinde vorbereitet.

Ein Anspruch auf die Änderung des Flächennutzungsplanes wird durch den Abschluss des Vertrages ausdrücklich nicht begründet. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes der Genehmigung der Unteren Landesplanungsbehörde, Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, bedarf. Den Vertragsparteien ist weiterhin bekannt, dass für die beabsichtigte isolierte Positivplanung die Durchführung eines Zielabweichungsverfahren vom Regionalen Raumordnungsplan Region Trier, Teilfortschreibung Energieversorgung/Teilbereich Windenergie (2004 (ROP Trier), erforderlich ist.

Der Bau- und Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 18. April 2024 empfohlen, den vorliegenden Vertragsentwurf zuzustimmen.

Ein Entwurf des Städtebaulichen Vertrages ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

Ortsbürgermeisterin Petra-Claudia Hogh (Malborn) begrüßt die dargestellte Vorgehensweise, weist jedoch darauf hin, dass dies noch keine Garantie für die Umsetzung der Maßnahme ist.

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Abschluss des beigefügten Städtebaulichen Vertrages über Planungsleistungen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang, Teilgebiet Windenergie, zuzustimmen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 8:

Flurbereinigung Thalfang Nord;

Grundsatzbeschluss zur Übernahme der Eigenleistung

Mit dem 2. Änderungsbeschluss des DLR Mosel vom 16.02.2024 wurde das neue Teilverfahren aus dem bisherigen Stammverfahren „Oberlauf Kleine Dhron“ abgeteilt und wird unter der Bezeichnung „Thalfang Nord“ fortgeführt.

Auch im neuen Verfahren ist vorgesehen gemeinschaftliche Anlagen neu zu schaffen oder bestehende Anlagen ggf. zu verändern. Damit diese Anlagen nach Beendigung der Bodenordnung ihre Funktion erfüllen können ist es auch hier notwendig, dass die jeweiligen Ortsgemeinden oder die Verbandsgemeinde diese in die Unterhaltung übernehmen.

Nach dem bereits am 25.03.2014 erteilten Grundsatzbeschluss für das gesamte Verfahrensgebiet „Oberlauf Kleine Dhron“ soll nunmehr auch für das neue Teilverfahren die Zustimmung zur Übernahme der Flurstücke und der darauf geplanten gemeinschaftlichen Anlagen, sowie die Zustimmung zur Übernahme der Eigenleistung zu den Ausführungskosten erteilt werden. Dieser Beschluss ist Voraussetzung dafür, dass der noch aufzustellende Wege- und Gewässerplan (§ 41 FlurbG) und der Finanzierungsplan durch die ADD genehmigt werden kann.

Für die Umsetzung der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen sollen Flächen an den Fließgewässern ausgewiesen werden und vorab in das Eigentum der Verbandsgemeinde übertragen werden. Das DLR schlägt hierfür einen einheitlichen Preis von 1,00 €/m² vor, der damit etwas oberhalb der aktuell vorliegenden Bodenrichtwerte liegt.

Der Ankauf der Flächen soll über das Programm Aktion Blau Plus gefördert werden. Bei der derzeitigen Förderung von 90 % verbleibt beim Ankauf ein Eigenanteil in Höhe von 0,10 €/m²

Die Ortsgemeinden Dhronecken und Malborn haben den Änderungen bereits zugestimmt und gleichzeitig die Aufstellung eines Starkregenvorsorgekonzeptes beschlossen. Die Aufgabenbeschreibung für die Ausschreibung und die Auftragserteilung zur Erstellung des Konzeptes stehen noch aus.

Der Bau- und Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 18. April 2024 die Übernahme der Eigenleistung empfohlen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Bau- und Liegenschaftsausschusses,

1. Übernahme der gemeinschaftlichen Anlagen

Die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf übernimmt die ihr zugeteilten Flurstücke im Flurbereinigungsverfahren Thalfang Nord, sowie die neu geschaffenen oder veränderten gemeinschaftlichen Anlagen in Eigentum und Unterhaltung. Die Übernahme umfasst:

-

Die befestigten und unbefestigten Wirtschaftswege, einschließl. Nebenanl.,

-

Die wasserwirtschaftlichen Anlagen und

-

Die landespflegerischen Anlagen.

Die Übernahme der Unterhaltung erfolgt jeweils nach beendetem Ausbau und bleibt einer gesonderten Übergabeverhandlung vorbehalten.

2. Übernahme der Eigenleistung zu den Ausführungskosten

Der durch die Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen entstehende finanzielle Anteil zu den Ausführungskosten (Eigenleistung) wird durch die Verbandsgemeinde Thalfang übernommen.

3. Übernahme der Eigenleistung beim Grunderwerb

Für die Umsetzung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen sollen nach Verfügbarkeit vorab Flurstücke erworben und in das Eigentum der Verbandsgemeinde übertragen werden. Der Ankauf der Flächen soll über das Programm Aktion Blau Plus erfolgen und mit den entsprechenden Fördermitteln bezuschusst werden. Die Verbandsgemeinde verpflichtet sich den erforderlichen finanziellen Anteil der Eigenleistung zum Erwerb der Flächen zu übernehmen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 9:

Änderung Gesellschaftervertrag Hunsrück-Touristik GmbH

In der letzten Aufsichtsratssitzung der Hunsrück-Touristik GmbH wurde besprochen, dass die VG Saarburg-Kell die Gesellschaftsanteile an der Hunsrück-Touristik GmbH vom Hochwald Ferienland e.V. übernehmen wird. Die ADD hat der Übernahme der Gesellschaftsanteile durch die VG Saarburg-Kell zugestimmt. Das Notariat Liersch in Kastellaun wird die entsprechenden Unterlagen kurzum an alle Gesellschafter zur Unterschrift versenden.

Die ADD hat uns diesbezüglich den Hinweis gegeben, dass nach der GemO § 92 Abs. 2S. 1 Nr. 4 alle kommunalen Gesellschafter der Hunsrück-Touristik GmbH diese Änderungen des Gesellschaftervertrages bei der Kommunalaufsicht anzeigen und in ihren Gremien beschließen lassen müssen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf beschließt die Übernahme der Gesellschafteranteile der VG Saarburg-Kell an der Hunsrück-Touristik GmbH vom Hochwald Ferienland e.V.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 10:

Vergabe Mittagessen für die Grundschule Thalfang und die Erbeskopf Realschule plus

Die Essenskosten für die Schüler in der Grundschule und Erbeskopf Realschule plus in Thalfang wurden zum 01.08.2023 durch den Caterer erhöht, so dass im Vergleich zur Grundschule Heidenburg ein höherer Elternbeitrag für das Mittagessen seit dem 01.09.2024 zu erheben ist.

Der Schulträgerausschuss hat daher die Kündigung des bestehenden Liefervertrages und eine neue Ausschreibung der Essensvergabe vorgeschlagen.

Der bestehende Liefervertrag wurde zum Ende des Schuljahres 2023/2024 gekündigt, so dass für das Schuljahr 2024/2025 eine neue Auftragsvergabe notwendig ist.

Am 23.11.2023 wurde eine beschränkte Ausschreibung an 5 Firmen veranlasst. Es wurden 4 Angebote eingereicht und ausgewertet.

Der Schulträgerausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung über die Angebote beraten und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Vergabe zur Lieferung des Mittagessens an die Grundschule Thalfang und die Erbeskopf Realschule plus Thalfang an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Sander Catering GmbH in Wiebelsheim zu einem Angebotspreis von 2,92 € inkl. 7 % MwSt. pro Essen zu vergeben. Der bisherige Preis für das Mittagessen beträgt 3,60 € inkl. 7 % MwSt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Vergabe zur Lieferung des Mittagessens an die Grundschule Thalfang und Erbeskopf Realschule plus Thalfang an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Sander Catering GmbH in Wiebelsheim zum Angebotspreis von 2,92 € inkl. 7 % MwSt. pro Essen für das Schuljahr 2024/2025 zu vergeben.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 11:

Sicherstellung der ärztlichen Notfallversorgung im Zuge der Umstrukturierung des St. Josef-Krankenhauses in Hermeskeil

Bürgermeisterin Vera Höfner informiert über die Umstrukturierungsmaßnahmen im St. Josef-Krankenhaus in Hermeskeil und die damit einhergehenden Einschränkungen in der Notfallversorgung unter anderem auch für das Gebiet der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf.

Fraktionsvorsitzender Stefan Brück (Thalfanger Freie Liste e.V.) unterstreicht die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Thematik und bitte darum alle sich bietenden Möglichkeiten der Einflussnahme zu nutzen um die Notfallversorgung weiterhin garantieren zu können.

Ratsmitglied Dr. Sandra Adam weist darauf hin, dass die Umstrukturierung in Hermeskeil bereits abgeschlossen ist. Hier hat der Verbandsgemeinderat keine Einflussmöglichkeiten mehr. Vielmehr sollte man sich für die Stärkung des DRK-Ortsvereins Thalfang und die Einsatzbereitschaft der Rettungswagen einsetzen.

In der folgenden Beratung ist der Verbandsgemeinderat einstimmig der Meinung, dass die Situation in der Notfallversorgung, insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und vielfältiger anderer Problematiken im medizinischen Bereich, so nicht hingenommen werden kann und eine entsprechende Resolution zu verfassen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, sich dafür einzusetzen, dass die ärztliche Notfallversorgung für das Gebiet der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf aufgrund der räumlichen Nähe weiterhin über das St. Josef-Krankenhaus in Hermeskeil sichergestellt werden muss.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 12:

Informationen

Bürgermeisterin Vera Höfner informiert über folgende Themen:

- Im Zuge der Einführung einer gemeinsamen Software für die Sozialbereiche der Kreisverwaltung und der Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der EG Morbach, wurde die „Satzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich über die Durchführung von Sozialaufgaben vom 16.06.2019“ sowie die „Satzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich über die Durchführung von Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom 16.06.2019“ zum 01.04.2024 im Kreistag angepasst.

Die größte Änderung ist, dass sämtliche Aufwendungen im Rahmen der Durchführung von Aufgaben des Landkreises durch die Beauftragten (vormals: Delegationsnehmer) unmittelbar aus dem Kreishaushalt geleistet werden. Forderungen werden unmittelbar über den Kreishaushalt gebucht. Die Sollstellungen müssen zwingend über die von der Kreisverwaltung bereitgestellte Software erfolgen. Hiermit entfallen dann künftig die Quartalsabrechnungen für sämtliche Leistungen, die aufgrund der Satzungen delegiert wurden.

Zudem beabsichtigt der Landkreis, neben den bislang delegierten Aufgaben, zusätzlich die Sozialleistung „Bildung und Teilhabe gem. § 34 SGB XII“ an die jeweilige Hauptleistung zu binden, d. h., das Sachgebiet, das z. B. Wohngeld oder Asylbewerberleistungen gewährt, ist zuständig für die Gewährung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Die Bearbeitung von Bildung und Teilhabe bei der Kreisverwaltung (mit Ausnahme für Leistungsberechtigte nach dem SGB II) war bislang nicht über die Fachanwendung des Sozialbereiches möglich. Bei der neuen Software ist diese Leistung künftig abgebildet und lässt sich zusammen mit der Hauptleistung bearbeiten und auszahlen.

Den Delegationssatzungen über die Durchführung von Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und von Sozialhilfeaufgaben hat der Kreistag in seiner Sitzung am 29.04.2024 zugestimmt.

Die Satzungen treten mit Einführung der neuen Software zum 01.04.2024 in Kraft.

- Im Rahmen des Chemie-Unfalls bei der Hochwald Sprudel am 10.05.2024 waren insbesondere auch Feuerwehren aus dem Gebiet der Verbandsgemeinde im Einsatz. Die Vorsitzende dankt den zahlreichen Einsatzkräften am Produktionsstandort in Thalfang. Eine Gefahr für die Anwohner hat zu keiner Zeit bestanden.

- Die Vorsitzende verweist auf die Neuerungen des § 16 c GemO, wonach Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben der Gemeinden die Ihre Interessen berühren in angemessener Weise beteiligt werden sollen. Hierzu plant die Verwaltung in der kommenden Legislaturperiode ein Jugendparlament ins Leben zu rufen.

Abschließend dankt Bürgermeisterin Vera Höfner allen Rats- und Ausschussmitgliedern, den Ortsbürgermeistern und Beigeordneten, den Ortsvorstehern und allen ehrenamtlich Tätigen für ihr Engagement in der zu Ende gehenden Legislaturperiode. Der Einsatz für die Gesellschaft ist gelebte Demokratie und insbesondere in der heutigen Zeit keine Selbstverständlichkeit. Vielen Dank!

Zu TOP 13:

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

In nichtöffentlicher Sitzung wurde beschlossen:

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Die Stellenausschreibung für einen Wassermeister durchzuführen.

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Eine Sachbearbeiterin im Fachbereich 2 „Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen“ zum 01.07.2024 einzustellen