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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 29/2025
Sonstige Mitteilungen
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des

Verbandsgemeinderates Thalfang am Erbeskopf am

Donnerstag, den 03.07.2025

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 – 2027 (2028)

I. Öffentlicher Teil

Zu TOP 1: Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 – 2027 (2028)

In der vorangegangenen Ausschreibungsperiode (2023 bis 2025) erfolgte die Ausschreibung der Strombeschaffung über die Kommunalberatung des Gemeinde- und Städtebundes. Damals wurden für eine Vielzahl von Losen keine Angebote abgegeben. In Nachverhandlungen konnten nur noch relativ unvorteilhafte (teure) Ergebnisse realisiert werden. Daher verständigten sich die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben- Trarbach und Wittlich-Land, die Einheitsgemeinde Morbach, die Stadt Wittlich und der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel die Ausschreibung des Strombezugs selbst zu organisieren.

Mit der administrativen Durchführung der Ausschreibung wurde das Rechtsanwaltsbüro Webeler aus Koblenz beauftragt, dass im Bereich derartiger Ausschreibungen eine hohe Expertise vorweisen kann.

Der ausgeschriebene Zeitraum bezieht sich auf die Jahre 2026 und 2027 mit einer einmaligen Option für eine Verlängerung (mit beidseitigem Kündigungsrecht) um ein weiteres Jahr (2028).

Der Kostenanteil beträgt 180 Euro (brutto) je Teilnehmer (Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde, Zweckverband, Eigenbetrieb) plus einen Zuschlag ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 14,00 Euro (brutto).

Es können Normalstrom und/oder Ökostrom gewählt werden.

Die Beschaffung erfolgt über eine strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an vier (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und bei Ziehung der Verlängerungsoption für 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen.

Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt bei ± 20% (80/120).

Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest.

Die Beschaffung erfolgt als europaweite Ausschreibung. Das Verfahren hat zum Ziel, ein wirtschaftliches Angebot (keine Losbildung, folglich nur 1 Auftragnehmer) für folgende Stromteilmengen zu erhalten:

SLP-Zähler (Standard-Lastprofil; einmalige Abrechnung pro Jahr)

als Normalstrom

und als Ökostrom

RLM-Zähler (Registrierende Leistungsmessung; monatliche Abrechnung)

als Normalstrom

und als Ökostrom

Straßenbeleuchtung

als Normalstrom

und als Ökostrom

Die Verbandsgemeinde(-verwaltung) führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter zustande. Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.

In der sich anschließenden kontrovers geführten Diskussion wird insbesondere die Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms (Ökostrom oder Normalstrom) thematisiert. Dabei wird einerseits auf den „Nachhaltigkeitsbeschluss“ des Verbandsgemeinderates und andererseits auf die ökonomischen Zwänge aufgrund der angespannten Haushaltslage verwiesen. Trotz der letztendlich geringen Preisunterschiede zwischen Normal- und Ökostrom sieht der Verbandsgemeinderat sich aktuell nicht in der Lage hier mehrheitliche eine Entscheidung herbeizuführen. Tenor ist jedoch in der heutigen Sitzung keine Grundsatzdebatte zu führen und sich der kreisweiten Ausschreibung durch das Rechtsanwaltsbüro Webeler anzuschließen.

Beschluss:

1.

Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2026, die Zuschlagserteilung und den Abschluss eines Stromliefervertrages pro Ortsgemeinde / Verbandsgemeinde/Zweckverband.

2.

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption zur Kenntnis.

3.

Die Verbandsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

Der Beschluss erfolgt einstimmig bei 2 Enthaltungen.

Über die Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms (Normalstrom / Ökostrom) soll später entschieden werden.