Tagesordnung
| I. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Gestattungsvertrag für waldpädagogische Angebote der GbR Leise Wunder |
| 3. | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025/2026 gem. §§ 95 und 96 GemO |
| 4. | Erneuerung Wärmemengenzähler im gesamten Gebäude Kirchgasse 10 |
| 5. | Sanierung Gemeindehaus und Mietwohnungen, Treppenanlage, Eingang und Außentreppe |
| 6. | Antrag auf Umbau eines Wohnhauses zu einem Mehrfamilienwohnhaus; |
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| Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB |
| 7. | Baumpflegearbeiten |
| 8. | Informationen und Verschiedenes |
Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde
Es wird festgestellt, dass auf dem Friedhof die Kreuze der Kriegsgräber aufgerichtet und neu befestigt werden müssen. Dazu sind Erdbewegungen nötig. Außerdem müssten die vorhandenen Buchsbäume und weitere Pflanzen entfernt werden. Es wird angeregt, in diesem Zuge das Blumenbeet zu beseitigen und Rasen einzusäen.
Der Vorsitzende nimmt die Anregung auf und sagt zu, den Sachverhalt zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten.
Zu TOP 2: Gestattungsvertrag für waldpädagogische Angebote der GbR Leise
Wunder
Der Vorsitzende informiert über den bei ihm eingegangenen Antrag bezüglich des Abschlusses eines Gestattungsvertrages für waldpädagogische Angebote. Er berichtet, dass die Antragsteller einen solchen Vertrag bereits mit einer anderen Gemeinde geschlossen haben. Dieser Vertrag steht als Muster zur Verfügung.
Angedacht sind Wanderungen in der Natur - ähnlich dem Waldbaden. Zum Begehen mit Gruppen (max. 10 Personen) sollen die Wege rund um das Grundstück der Antragsteller genutzt werden. Auf diese Weise sollen Begegnungen mit der Natur zustande kommen, die für beide Seiten passend sind.
Revierleiterin Frau Teufel heißt das geplante Angebot gut. In Form einer Power-Point-Präsentation gibt sie Informationen zur erforderlichen Verkehrssicherung und den zu berücksichtigenden rechtlichen Grundlagen. Ein Muster-Gestattungsvertrag (von Landesforsten) kann von ihr zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist aus ihrer Sicht, die Punkte Verkehrssicherung, Gewährleistung, Haftung und Schadensersatz vertraglich zu regeln. Sinnvoll sei es auch, eine zweimal jährlich stattfindende Kontrolle durch eine sachkundige Person zu verankern.
Im Rahmen einer einstimmig beschlossenen Sitzungsunterbrechung erhalten die als Zuhörer anwesenden Antragsteller die Gelegenheit, ihr Angebot und die bisherigen Planungen darzustellen. Die Antragsteller beabsichtigen insbesondere die Wege zu nutzen. Hütten zu bauen wird hingegen nicht beabsichtigt. Außerdem sollen ihre Angebote lediglich 5 - 6mal jährlich stattfinden und sich überwiegend auf deren eigenes Gelände konzentrieren. Mittels Kartenmaterial wird die Lage der Flächen, die die Antragsteller zu nutzen beabsichtigen, aufgezeigt. Von den Ratsmitgliedern kritisch gesehen wird dabei, dass nach den vorhandenen Karten die Bereiche genutzt werden sollen, die seitens des Vereins der Bogenschützen genutzt werden. Es ergibt sich, dass hier bereits Kontakte geknüpft und diese Strecken bereits verworfen wurden. Um hier eine Klärung herbeizuführen werden die Antragsteller aktualisiertes Kartenmaterial an den Vorsitzenden übersenden.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung ergeht von Seiten des Vorsitzenden an Frau Teufel die Bitte, den ihr vorliegenden Mustervertrag unter Hinweis auf die bereits erfolgte juristische Prüfung an ihn zu übersenden.
Es wird folgender Grundsatzbeschluss gefasst:
Der Ortsgemeinderat stimmt grundsätzlich dem Abschluss eines Vertrages zu. Der Vorsitzende wird beauftragt, vorbehaltlich eines noch auszufertigenden Vertrages, die Abstimmung mit den Antragstellern unter Beteiligung des Forstrevieres vorzunehmen.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Zu TOP 3: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025/2026 gem. §§ 95 und 96 GemO
Der I. Beigeordnete Hoff stellt fest, dass der Entwurf des Haushaltsplanes den Ratsmitgliedern im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung gestellt wurde. Er übergibt dann das Wort an Verbandsgemeindeangestellte Andrea Scherer, die den Planentwurf vorstellt.
Sie zeigt auf, dass es zwischenzeitlich, durch Änderungen der Gemeindeordnung neue Regelungen bezogen auf den Haushaltsausgleich gibt. Sowohl Ergebnis-, als auch Finanzhaushalt sind auszugleichen.
Der Ergebnishaushalt weist im vorliegenden Entwurf für beide Haushaltsjahre einen Überschuss (2025: 32.042 Euro/2026: 72.370 Euro) aus. Auch in den Folgejahren kann ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes voraussichtlich erreicht werden. Ein Ausgleich des Finanzhaushalts ist in 2025 nicht möglich (- 51.113 Euro). In den Folgejahren wird der Ausgleich des Finanzhaushaltes, trotz bereits eingeplanter außerordentlicher Tilgungen, voraussichtlich erreicht (2026: 47.275 Euro).
Die finanzielle Situation der Ortsgemeinde wird anhand der produktorientierten Ergebnis- und Finanzhaushaltsplanentwürfe detailliert betrachtet. Geplante Investitionen und deren Finanzierung werden thematisiert.
Der Ortsgemeinderat diskutiert den vorliegenden Entwurf. Dabei wird festgestellt, dass für erforderliche Rissesanierungsmaßnahmen in beiden Haushaltsjahren zusätzlich 4.000 Euro benötigt werden.
Außerdem soll im Haushaltsjahr 2025 für die Instandhaltung des Friedhofs ein Betrag von 1.200 Euro vorgesehen werden, der dann auch 500 Euro für die Begradigung von Grabsteinen beinhaltet.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025/2026 unter Berücksichtigung der, in der vorangegangenen Beratung besprochenen Änderungen, und bittet um Einholung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung.
Der Beschluss erfolgt einstimmig
Zu TOP 4: Erneuerung Wärmemengenzähler im gesamten Gebäude Kirchgasse 10
Der Vorsitzende informiert über das zwischenzeitlich vorliegende Angebot, welches die Ausführung der Arbeiten zum Bruttopreis von 1.026,02 Euro vorsieht.
Zur Erforderlichkeit der Maßnahme bzw. zum vorliegenden Angebot gibt es keinen Beratungsbedarf.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Büdlich beschließt, den Auftrag zur Ausführung der Erneuerung der Wärmezähler zum Angebotspreis in Höhe von 1.026,02 Euro (Brutto) an die Firma Herbert Schu GmH, Reichgasse 5, 54340 Leiwen, zu vergeben.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Zu TOP 5: Sanierung Gemeindehaus und Mietwohnung, Treppenanlage, Eingang
und Außentreppen
Der Vorsitzende führt aus, dass er sowohl die Sanierung des kompletten Treppenbereichs, als auch die Sanierung lediglich der schadhaften Stellen bei einer Fachfirma angefragt hat. Zwischenzeitlich liegen ihm beide Angebote vor. Von der Fachfirma wird die Teilsanierung empfohlen. Der entsprechende Angebotspreis beträgt 2.070,60 Euro (Brutto). Beide Angebote werden den Ratsmitgliedern zur Einsichtnahme ausgehändigt.
Es gibt keinen weiteren Beratungsbedarf.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Büdlich beschließt, den Auftrag zur Sanierung der Treppenanlage zum Brutto-Angebotspreis in Höhe von 2.070,60 Euro an die Firma Udo Pospischil e.K., Saarstraße 63, 54411 Hermeskeil zu vergeben.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 6: Antrag auf Umbau eines Wohnhauses zu einem Mehrfamilienwohnhaus;
Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB
Zusammen mit der Einladung war den Ratsmitgliedern die Vorlage des Bauamts der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf zugegangen.
Für das Vorhaben wurde bereits 2024 eine Baugenehmigung beantragt. Der Ortsgemeinderat hatte dazu am 21.03.2024 sein Einvernehmen erteilt. Die Baugenehmigung konnte in 2024 nicht erteilt werden, weil die damals notwendige Baulast auf dem Nachbargrundstück aus verschiedenen Gründen nicht eingetragen werden konnte. Der Bauantrag wurde daraufhin zurückgezogen und wird nunmehr neu gestellt.
Der Neuantrag unterscheidet sich zum vorherigen darin, dass eine Außenwand abgebrochen wird und damit die notwendigen Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden und die Eintragung einer Baulast dadurch nicht mehr erforderlich ist.
Der Ortsgemeinderat hatte in seinem Beschluss vom März 2024 auf den Entwurf des Starkregenvorsorgekonzeptes hingewiesen. Dort ist das Grundstück, zumindest in Teilen, als „gefährdet“ beschrieben. Das Grundstück grenzt unmittelbar an den Büdlicher Bach. Durch den vorhandenen quadratischen Durchlass besteht ein Risiko, dass das Grundstück im Falle von Starkregen überflutet wird. Insbesondere der Teil des Grundstücks auf dem die Stellplätze nachgewiesen sind.
Die Kreisverwaltung beabsichtigt, den Bauherren eine Veränderung, gem. der vom Vorsitzenden verteilten Skizze vorzuschlagen.
Nach kurzer Beratung unterbreitet der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat Büdlich beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB vorbehaltlich der Berücksichtigung der Gefährdungslage gemäß dem Hochwasserschutzkonzept zu erteilen. Die Veränderung der Stellplätze, um Gefahren bei Starkregen zu entschärfen, wird, entsprechend dem Vorschlag der Kreisverwaltung unterstützt.
Der Beschluss wird mit 5 Ja-Stimmen und einer Enthaltung gefasst.
TOP 7: Baumpflegearbeiten
In seinen einleitenden Ausführungen nimmt der Vorsitzende Bezug auf das Baumkataster, welches Gefahrenbäume ausweist. Ihm liegt ein Angebot der Firma Garten- und Landschaftsbau Tholl, 54317 Korlingen, bezüglich der Entfernung von Totholz vor. Diese Firma habe diese Arbeiten auch zuletzt ausgeführt.
Es wird angeregt 2 weitere Vergleichsangebote einzuholen.
Nach kurzer Beratung wird folgender Beschluss gefasst:
Es sind Baumpflegearbeiten erforderlich. Der Vorsitzende wird beauftragt, entsprechende Preisangebote einzuholen und die anschließende Auftragsvergabe durchzuführen.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Zu TOP 8: Informationen und Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte über folgende Sachverhalte:
| - | Windpark Berglicht: Die Ortsgemeinde hat die Entschädigung nach § 6 EEG erhalten |
| - | Windpark Berglicht: Das Mindestentgelt (für 2024 zeitanteilig) wurde bereits angewiesen |
| - | Zählerwechsel in der Grillhütte ist durch Westnetz erfolgt |
| - | TÜV-Prüfung Erdtank hat stattgefunden |
| - | Wasserzähler im Gemeindehaus wurde erneuert |
| - | Standsicherheitsprüfung der Grabsteine hat stattgefunden |
| - | Feuerlöscher im Gemeindehaus wurden ausgetauscht |
| - | Spielplatz: Sicherheitsprüfung hat stattgefunden |
| - | Ein Dienstleister hat bisher die Nebenkostenabrechnung für die Mietwohnung im Gemeindehaus erstellt; |
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| Der Vertrag wurde zwischenzeitlich gekündigt (eigentlich wäre der Dienstleister noch bis einschließlich 2025 vertraglich gebunden, hat jedoch vom Sonderkündigungsrecht, da die Leistung nicht mehr erbracht werden kann, Gebrauch gemacht). Künftig soll die Abwicklung über die Verwaltung erfolgen. |
| - | Der Durchlauferhitzer in der Mietwohnung war defekt und wurde zwischenzeitlich erneuert. Der Vorsitzende dankt Herrn Daniel Lauer für die ehrenamtliche Unterstützung. |
| - | Über der Mietwohnung sind Dachschindeln verrutscht, eine Reparatur ist erforderlich. |
| - | Graue-Flecken- Programm: Der Ortsteil Büdlicherbrück wird ab der 30. KW 2025 ausgebaut |
| - | Im Rathaus fand die Unterweisung der Gemeindearbeiter statt. Der Vorsitzende hat teilgenommen. |
Abschließend dankte der Vorsitzende Herrn Karl Thömmes und Herrn Berthold Lehnen, sowie allen übrigen Helferinnen und Helfern für die in der Ortsgemeinde durchgeführten Verschönerungsarbeiten.