Ich bitte den korrigierten Fristablauf zu beachten.
Der Holzlagerplatz Nr. 1 (92 qm) ist ab dem 01.11.2025 zu vergeben. Die Vergabe erfolgt gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates vom 17.06.2021. Danach gilt
| - | Die Vergabe eines Holzlagerplatzes erfolgt nur an Ortsansässige. Maßgeblich ist der Erstwohnsitz. |
| - | Es erfolgt keine Vergabe von Holzlagerplätzen an Gewerbetreibende. |
| - | Wird nachträglich ein Gewerbe angemeldet oder der Erstwohnsitz verlegt, ist der Holzlagerplatz bis Jahresende des jeweiligen Jahres zu räumen. |
| - | Es kann nur 1 Holzlagerplatz pro Haushalt angemietet werden. |
Berechtigte können bis zum 26.07.2025 Angebote in einem verschlossenen Kuvert beim Ortsbürgermeister abgeben. Ich bitte das Kuvert deutlich als Angebot zu kennzeichnen. Spätere Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Kuverts werden in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates geöffnet. Die Vergabe erfolgt an den Höchstbietenden. Das Mindestgebot beträgt 23,00 Euro.