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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 29/2026
Sonstige Mitteilungen
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Unterrichtung

über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Thalfang am Erbeskopf am Mittwoch, den 17.06.2026, um 18.00 Uhr

Bürgermeisterin Tamara Breitbach eröffnet um 18.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen Form und Frist der Einladung werden keine Einwände erhoben. Zudem verweist sie auf § 22 (5) GemO, wonach vor Beratung und Beschlussfassung mitzuteilen ist, ob Ausschließungsgründe vorliegen oder Tatsachen dafürsprechen, dass solche Gründe vorliegen könnten.

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt die Vorsitzende den Tagesordnungspunkt 17.2 „Aufstellungsbeschluss für die geplanten Projekte Berglicht, Gräfendhron und Immert“ gem. § 34 (7) Nr.2 GemO von der Tagesordnung abzusetzen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Demnach wird folgende Tagesordnung beraten:

Tagesordnung

A. Öffentlicher Teil

1.

Sachstand Serviceknoten Thalfang

2.

Einwohnerfragestunde

3.

Einrichtung / Förderung einer Jugendpflegerstelle; Antrag Neue Liste e.V, SPD-Fraktion

4.

Einrichtung einer/s Seniorenbeauftragten; Antrag SPD-Fraktion

5.

Einrichtung eines Bürgerbusses; Antrag SPD

6.

Sachstand Dachsanierung Grundschule Thalfang; Antrag TFL e.V.

7.

Wahl eines stellv. Mitgliedes für den Kreisseniorenbeirat

8.

Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges 3000 (TLF 3000); Vergabe Los I - Fahrgestell

9.

Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges 3000 (TLF 3000); Vergabe Los II - Fahrzeugaufbau

10.

Feuerwehrbedarfsplan

11.

Änderung der Hauptsatzung

12.

Änderung der Gebührensatzung Feuerwehr

13.

Neubau Feuerwehrgerätehaus Deuselbach

14.

Neubau Feuerwehrgerätehaus Horath; Grundsatzbeschluss solitärer Neubau

15.

Feuerwehrgerätehaus Dhronecken

16.

Änderung des Flächennutzungsplanes "Windkraft I";

16.1

Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behördenbeteiligung) und § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit Nachbargemeinden)

16.2

Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplan-Fortschreibung

17.

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bezüglich PV-Freiflächenanlagen;

17.1

Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines Leitfadens / Kriterienkataloges

17.2

Entwicklungsmöglichkeiten Solidarfonds

18.

Sanierung des Erholungs- und Gesundheitszentrums; Förderantrag zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder" (SKS-Schwimmbäder)

19.

Informationen

B. Nichtöffentlicher Teil

20.

Personalangelegenheiten

21.

Informationen

C. Öffentlicher Teil

22.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

A. Öffentlicher Teil

Zu TOP 1: Sachstand Serviceknoten Thalfang

Bürgermeisterin Tamara Breitbach nimmt Bezug auf die umfangreichen Vorberatungen in den Gremien und begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Leiter des pastoralen Raumes Hermeskeil, Herrn Dekan Christian Heinz. Sodann übergibt sie diesem, aufgrund eines einstimmigen Beschlusses, das Wort zur Erläuterung des Projektes.

Die Einrichtung des Serviceknoten Thalfang, in enger Zusammenarbeit mit der Kirche und der Ortsgemeinde Thalfang soll insbesondere das gesellschaftliche und kommunale Leben in der Region stärken.

Das Projekt umfasst sowohl das Pfarrhaus als auch die Kirche und verfolgt das Ziel, einen zentralen Ort für Begegnung, Beratung und Dienstleistungen zu schaffen. Das Pfarrhaus soll hierfür zu einem modernen Mehrfunktionsgebäude weiterentwickelt werden, das Bürgerdienste, soziale Angebote und gemeinschaftliche Nutzungsmöglichkeiten unter einem Dach vereint. Neben Verwaltungsleistungen aus einer Hand sollen Räume für Begegnung, Austausch und Bildung entstehen. Gleichzeitig werden verschiedene soziale und beratende Angebote an einem Standort gebündelt, um Synergien zu schaffen und die Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Darüber hinaus ist die Schaffung eines Co-Working- und Living-Spaces als sogenannter „Dritter Ort“ vorgesehen. Ergänzt wird das Vorhaben durch eine CO₂-neutrale energetische Sanierung mit moderner Heiztechnik, Photovoltaik und Barrierefreiheit sowie die Einrichtung eines modernen Lagezentrums.

Bereits jetzt gibt es erste sichtbare Zeichen der geplanten Entwicklung. Mit der Aufstellung eines öffentlichen Bücherschranks wurde ein erster Schritt hin zu einem lebendigen und offenen Treffpunkt gemacht. Dieser steht bereits jetzt symbolisch für die künftige Ausrichtung des Standortes als Ort der Begegnung und des Miteinanders.

Mit dem Service-Knoten sollen Kirche, Verwaltung und weitere Akteure enger zusammenarbeiten und ihre Angebote vernetzen. Ziel ist es, einen zukunftsfähigen Ort zu schaffen, der Dienstleistungen, Beratung, Begegnung und gesellschaftliches Engagement miteinander verbindet.

Der Verbandsgemeinderat befürwortet mehrheitlich und fraktionsübergreifend das visionäre Projekt, sodass in den kommenden Monaten die Planungen weiter konkretisiert und die nächsten Schritte für die Umsetzung festgelegt werden können.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Zu TOP 2: Einwohnerfragestunde

Von der nach § 16 a Gemeindeordnung und § 21 der Geschäftsordnung eingeräumten Möglichkeit, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, wird kein Gebrauch gemacht.

Zu TOP 3: Einrichtung / Förderung einer Jugendpflegerstelle; Antrag Neue Liste e.V, SPD-Fraktion

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt die Vorsitzende das Wort an den Fraktionsvorsitzenden der Neuen Liste, Herrn Rouven-Bruce Schording, der im Folgenden den als Anlage 1 beigefügten Antrag der Neuen Liste erläutert. Die Schaffung einer Jugendpflegerstelle wird zudem auch von der SPD-Fraktion beantragt.

Ratsmitglied Silvia Pfeiffer gibt den als Anlage 2 beigefügten Redebeitrag der Wählergemeinschaft Erbeskopf e.V. zu Protokoll.

Nach kurzer Beratung ergeht folgender Beschuss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Anträge bezüglich der Einrichtung einer Jugendpflegerstelle weiter zu verfolgen. Zudem sollen die Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) diesbezüglich und eventuelle Fördermöglichkeiten geprüft werden.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 4: Einrichtung einer/s Seniorenbeauftragten; Antrag SPD-Fraktion

Für die SPD-Fraktion erläutert Frau Bettina Brück den als Anlage 3 beigefügten Antrag. Anschließend gibt Ratsmitglied Silvia Pfeiffer (Wählergemeinschaft Erbeskopf e.V.) den als Anlage 4 beigefügten Redebeitrag zu Protokoll.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt im Sinne der Stärkung demokratischer Teilhabe auch personelle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Generationen in der Verbandsgemeinde ihre Zukunft gut gestalten und am gesellschaftlichen Leben partizipieren können. Dazu sollen zum nächstmöglichen Zeitpunkt sowohl eine Stelle eines/einer Jugendpflegerin/Jugendpflegers als auch einer/eines Seniorenbeauftragten geschaffen werden. Die Maßnahme soll zunächst im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten werden.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 5: Einrichtung eines Bürgerbusses; Antrag SPD

Auch unter diesem Tagesordnungspunkt erläutert Frau Bettina Brück den Antrag der SPD-Fraktion, der als Anlage 5 der Niederschrift beigefügt ist.

Nach erfolgter Aussprache ergeht folgender Beschuss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Verwaltung mit der Prüfung der Möglichkeiten zur Einrichtung eines Bürgerbusses für die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf mit dem Ziel der Realisierung ab dem Jahr 2027 zu beauftragen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 6: Sachstand Dachsanierung Grundschule Thalfang; Antrag TFL e.V.

Aufgrund eines Antrages der Thalfanger Freien Liste (Anlage 6) informiert Bürgermeisterin Tamara Breitbach über den Sachstand in folgenden Projekten:

-

Dachsanierung Grundschule Thalfang

-

Fassadensanierung Erbeskopf Realschule plus

-

Übertragung der Schulträgerschaft der Erbeskopf Realschule plus

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Zu TOP 7: Wahl eines stellv. Mitgliedes für den Kreisseniorenbeirat

Herr Günter Stutzenberger hat zum 05.03.2026 u.a. sein Mandat im Kreisseniorenbeirat niedergelegt. Aufgrund dessen ist die Wahl eines neuen stellvertretenen Mitgliedes für den Kreisseniorenbeirat notwendig.

Vorgeschlagen werden können Einwohnerinnen und Einwohner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Sinnvoll ist die Benennung von Personen, die sich in der jeweiligen Kommune in besonderer Weise für die Belange von Seniorinnen und Senioren eingesetzt haben und auch weiter einsetzen.

Sofern ein gemeinsamer Wahlvorschlag erfolgt, ist diesbezüglich das Wahlverfahren gem. § 40 Abs. 5 GemO anzuwenden. Demnach ist die Wahl geheim durchzuführen, sofern nicht der Verbandsgemeinderat etwas anderes beschließt.

Der Fraktionsvorsitzende der Thalfanger Freien Liste, Herr Stefan Brück, schlägt Herrn Frank Hürtgen, Neunkirchener Weg 10, 54424 Thalfang vor.

Da es sich um einen gemeinsamen Wahlvorschlag handelt, beantragt die Vorsitzende gem. § 40 Abs. 5 GemO offene Abstimmung. Dem stimmt der Rat in einem einstimmigen Beschluss zu.

Sodann wird Herrn Frank Hürtgen, Thalfang einstimmig gewählt.

Zu TOP 8: Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges 3000 (TLF 3000); Vergabe Los I - Fahrgestell

Die Leistungen wurden vom 11.03.2026 bis 21.04.2026 auf der Vergabeplattform ELVIS-Subreport in einem Offenen Verfahren europaweit ausgeschrieben. Die Vergabeunterlagen für Los I – Fahrgestell wurden von 15 Firmen angefordert. Zur Angebotsöffnung lagen 3 gültige Angebot vor. Die Angebote wurde nach VgV rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.

Wirtschaftlichster Anbieter ist die Firma Wiss GmbH & Co. KG Feuerwehrfahrzeuge, Konrad-Adenauer-Ring 4, 79336 Herbolzheim, mit einem Angebotspreis in Höhe von 267.112,64 € (Brutto).

Es handelt sich hier um ein Vorführfahrzeug. Der Aufbau wurde mit angeboten. Das Fahrzeug wurde vorbehaltlich eines Abverkaufs angeboten. Aus diesem Grund kann die Vergabe in diesem Fall nur für Fahrgestell und Aufbau

zusammen erfolgen.

Im Haushaltsplan war eine Verpflichtungsermächtigung für das Komplettfahrzeug von 410.000 € eingeplant. Die Finanzierung der Differenz soll über eine Verpflichtungsermächtigung in 2027 finanziert werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten den Auftrag zur Lieferung des Fahrgestells des Tanklöschfahrzeuges 3000 (TLF 3000) an die Firma Wiss GmbH + Co. KG Feuerwehrfahrzeuge, Konrad Adenauer Ring 4, 79336 Herbolzheim, mit einem Angebotspreis in Höhe von 143.317,65 € (Brutto) zu vergeben.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 9: Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges 3000 (TLF 3000); Vergabe Los II - Fahrzeugaufbau

Die Leistungen wurden vom 11.03.2026 bis 21.04.2026 auf der Vergabeplattform ELVIS-Subreport in einem Offenen Verfahren europaweit ausgeschrieben. Die Vergabeunterlagen für Los I – Fahrgestell wurden von 12 Firmen angefordert. Zur Angebotsöffnung lagen 3 gültige Angebot vor. Die Angebote wurde nach VgV rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.

Wirtschaftlichster Anbieter ist die Firma BAI Sonderfahrzeuge GmbH, Industriestraße 96, 75181 Pforzheim, mit einem Angebotspreis in Höhe von 284.404,05 € (Brutto). Hier verweist die Verwaltung jedoch darauf, dass es aufgrund nur eines vorhandenen Servicefahrzeuges für Deutschland zu langen Wartezeiten (ca. 3 – 4 Wochen) im Service kommen kann. Weiter befindet sich der Hauptsitz der Firma BAI Sonderfahrzeuge GmbH, Industriestraße 96, 75181 Pforzheim, in Italien, was aufgrund der Entfernung voraussichtlich zu hohen Wartungskosten führen wird. Der Standort in Pforzheim ist lediglich ein Büro. Außerdem wurden in der damaligen Ausschreibung maximal 12 Monate Lieferzeit nach Anlieferung des Fahrgestells gefordert, die Firma BAI Sonderfahrzeuge hat hier jedoch eine Lieferzeit von 13 Monaten angegeben.

Das angebotene Vorführfahrzeug der Firma Wiss GmbH und Co. KG Feuerwehrfahrzeuge, Konrad Adenauer Ring 4, 79336 Herbolzheim, ist hingegen insgesamt mit 454.957,23 € nur rund 11.500,00 € teurer in der Anschaffung als der angebotene Fahrzeugaufbau der Fa. BAI Sonderfahrzeuge GmbH mit dem Angebot des zweitwirtschaftlichsten Anbieters für das Fahrgestell. Weiter ist aufgrund des in Deutschland ansässigen Firmenhauptsitz mit einem schnelleren Service im jeweiligen Fall zu rechnen sowie voraussichtlich geringere Wartungskosten aufgrund der geringeren Entfernung zum Hauptstandort zu erwarten.

Im Haushaltsplan war eine Verpflichtungsermächtigung für das Komplettfahrzeug von 410.000 € eingeplant. Die Finanzierung der Differenz soll über eine Verpflichtungsermächtigung in 2027 finanziert werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten den Auftrag zur Lieferung des Fahrzeugaufbaus des Tanklöschfahrzeuges 3000 (TLF 3000) an die Firma Wiss GmbH + Co. KG Feuerwehrfahrzeuge, Konrad Adenauer Ring 4, 79336 Herbolzheim, mit einem Angebotspreis in Höhe von 311.639,58 € (Brutto) zu vergeben.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 10: Feuerwehrbedarfsplan

Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 LBKG sind die Feuerwehren den örtlichen Verhältnissen entsprechend aufzustellen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten; hierzu können die Verbandsgemeinden einen Bedarfsplan für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe aufstellen sowie in regelmäßigen Abständen fortschreiben, in dem insbesondere der Bedarf an Personal, Ausbildung, Fahrzeugen, Geräten, Gebäuden und Einrichtungen festgelegt und die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zu berücksichtigen sind.

Nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Inneren und für Sport vom 24. Juni 2026 sind grundsätzlich nur Maßnahmen zuwendungsfähig, die Bestandteil des durch die Aufsichtsbehörde gebilligten Bedarfs- und Entwicklungsplanes sind.

Die Auszahlung der pauschalen Zuwendung des Landes erfolgt jährlich, ohne dass es eines Antrages für jede zu bewilligende Maßnahme durch die kommunalen Aufgabenträger bedarf. Die Antragsstellung erfolgt fünfjährlich durch Vorlage einer durch die Aufsichtsbehörde bewilligten Bedarfs- und Entwicklungsplanung beim Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz. Ab dem Jahr 2028 ist die Vorlage eines vom Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz genehmigten Bedarfs- und Entwicklungsplanes Bewilligungsvoraussetzung für eine Zuwendung.

Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses wurde dem Verbandsgemeinde-rat empfohlen aufgrund der Komplexität der Aufgabe und der im Raum stehenden Investitionssummen, ein Fachbüro mit der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes (Bedarfs- und Entwicklungsplan) zu beauftragen. Der Verbandsgemeinderat hat daraufhin in seiner Sitzung vom 16.10.2024 den vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan mehrheitlich befürwortet. Im Jahr 2025 wurden daraufhin entsprechende Mittel im Haushalt eingestellt.

Da der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 16.10.2024 die Beauftragung eines Fachbüros zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes lediglich befürwortet hat, ist die Erneuerung des Beschlusses notwendig.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten die Erneuerung des Beschlusses vom 16.10.2024 zur Beauftragung eines Fachbüros zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes und der Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln für 2027.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 11: Änderung der Hauptsatzung

In der Hauptsatzung vom 29.11.2024 und der Änderung vom 15.12.2025 wurde die Regelung nach § 47 Abs. 8 Satz 3 und 8 LBKG für die Zahlung der Aufwandsentschädigung von Feuerwehrangehörigen für Einsätze, bei denen Kostersatz nach § 55 LBKG geleistet worden ist, nach Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 16.10.2024, gestrichen. Somit besteht die Grundlage zur Auszahlung der den Feuerwehrangehörigen zustehenden Aufwandsentschädigung nicht mehr, obwohl der grundsätzliche rechtliche Anspruch auf Zahlung der Aufwandsentschädigung nach der vorstehenden Rechtsvorschrift weiterhin bestehen bleibt.

Folglich ist eine Änderung der Hauptsatzung nötig, da ansonsten die Aufwandsentschädigung seit dem 29.11.2024 nicht mehr ausgezahlt werden kann.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten die Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 12: Änderung der Gebührensatzung Feuerwehr

Bisher hat die Aufwandsentschädigung nach § 47 Abs. 8 Satz 3 und Satz 8 LBKG i. V. m. der Hauptsatzung vom 15.08.2019 7,50 € pro Einsatzstunde betragen.

Die Höhe des Zuschlags für die Aufwandsentschädigung ergibt sich aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des LBKG vom 16.10.2015. Hier hat die Anlage zum Satzungsmuster Kostenersatz des Gemeinde- und Städtebundes ebenfalls drauf verwiesen. Die Anlage zur Satzung über den Kostenersatz vom 11.12.2025 ist entsprechend anzupassen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, den Zuschlag zur Aufwandsentschädigung nach § 47 Abs. 8 Satz 3 LBKG auf 8,00 € pro Einsatzstunde festzusetzen. Die Personalkosten erhöhen sich dementsprechend auf 46,30 € pro Stunde.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 13: Neubau Feuerwehrgerätehaus Deuselbach

Nach den ersten Besprechungsterminen bezüglich Vorentwürfe des Feuerwehrgerätehauses Deuselbach mit dem Ingenieurbüro Jakobs + Fuchs in den Jahren 2022 und 2024, hat es nach längerer Ruhephase ein weiteres Gespräch Anfang 2026 gegeben. Hier fand im Vorfeld ein Ortstermin in Deuselbach zwischen Vertretern des Ingenieurbüros und der Verwaltung statt. Es wurde an das Gespräch aus 2024 angeknüpft und der damalige Entwurf als Grundlage herangezogen. Der Entwurf wurde inzwischen vom Ingenieurbüro entsprechend den Raumgrößen mit den aktuellen Mannschaftsstärken abgeglichen und angepasst. Außerdem wurde der Kostenrahmen nach heutigen BKI-Kostenindex-Zahlen angepasst.

In einem weiteren Gespräch am 24.03.2026 wurde der angepasste Entwurf bezüglich des Abgleichs des Raumbedarfs mit der aktuellen Mannschaftsstärke aus 01/2024 mit dem Stand aus 02/2026 diskutiert. Es wurde sich darauf geeinigt die Sanitärräume der Damen barrierefrei zu planen, um der Problematik des fehlenden barrierefreien WCs entgegen zu wirken. Weiter wurde zur optimalen Raumnutzung entschieden, den Trocknungsraum in den Abstellraum zu integrieren.

Da jedoch nach Anpassung der Mannschaftsstärke nun der Raumbedarf im Schulungsraum nach oben korrigiert werden muss, kam hier die Überlegung auf, die räumlich abgetrennte Küche in den Schulungsraum mittels einer Küchenzeile zu integrieren.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, zur Anpassung des erhöhten Raumbedarfes die abgetrennte Küche in den Schulungsraum mittels einer Küchenzeile zu integrieren.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 14: Neubau Feuerwehrgerätehaus Horath;

Grundsatzbeschluss solitärer Neubau

Zwischen der Architekten Stein-Hemmes-Wirtz PartGmbB, der Ortsgemeinde Horath und der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf wurde mit Datum vom 20.02.2019 / 07.06.2019, ein Architektenvertrag zur Neuanlage eines multifunktionalen Bürgerhauses in der Gemarkung Horath, Flur 11 Nr. 28/1 mit den Nutzungseinheiten Bürgerhaus und Feuerwehrgerätehaus in Horath geschlossen.

Nach mehreren Beratungen in den einzelnen Gremien hat der Verbandsgemeinderat Thalfang am Erbeskopf am 24. März 2021 entschieden, die beiden Bauvorhaben Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehrgerätehaus zu trennen, den bestehenden Architektenvertrag aufzulösen und die Architekten Stein-Hemmes-Wirtz PartGmbB mit der Planung und Ausführung eines Feuerwehrgerätehauses in der Ortsgemeinde Horath zu beauftragen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat in der Ortslage Horath die Grundstücke Fl. 24, Flurstück 8/1, 8/2, 9/1 und 9/2 in zum Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses erworben.

Um die rechtliche, finanzielle und organisatorische Basis für den Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses zu sichern sollte der Beschluss des Verbandsgemeinderates zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses konkretisiert werden, da sich durch die Trennung der ursprünglichen Doppelnutzung (Bürgerhaus und Feuerwehr) an einem gemeinsamen Standort und der neuen Lage die Rahmenbedingungen verändert haben.

Der Bau- und Liegenschaftsausschuss hat die Beschlussfassung am 09. Juni 2026 empfohlen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Beratung und Beschlussfassung über den solitären Neubau des Feuerwehrgerätehauses Horath auf den Grundstücken Flur 24, Flurstücke 8/1, 8/2, 9/1 und 9/2 zu vertagen und in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates erneut aufzugreifen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 15: Feuerwehrgerätehaus Dhronecken

Im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen am Feuerwehrgerätehaus Dhronecken wurde eine Ausbesserung der Fassade beauftragt. Der Anbau wurde vor ca. 20 Jahren in Eigenleistung in Holzständerbauweise errichtet. Zu Beginn der Arbeiten wurde festgestellt, dass massive Schäden an der Holzkonstruktion vorliegen. Zur genaueren Analyse wurden verschiedene Öffnungen hergestellt um die Schäden zu begutachten. Die Schäden befinden sich umlaufend um den Aufenthalts- bzw. Schulungsraum. Eine erste Kostenschätzung zur Instandsetzung der Konstruktion und der Fassade beläuft sich auf ca. 42.000 €.

Der Bau- und Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.08.2025 beschlossen, die notwendigen Arbeiten zu beauftragen und die Mitglieder im Rahmen einer Kostenfortschreibung über den Sachstand zu informieren und eine Fachfirma mit der Ermittlung der anfallenden Kosten für die Instandsetzung der Holzkonstruktion zu beauftragen.

Eine weitere Kostenschätzung durch die Firma Anton Holzbau für die Instandsetzung der Holzständerkonstruktion belief sich auf ca. 23.000 Euro.

Am 21.04.2026 fand die Öffnung der Fassade im vorderen und seitlichen Bereich durch die Firma Anton Holzbau statt. Hier wurde festgestellt, dass die Tragkonstruktion in einem gefährlich maroden Zustand ist.

Als weitere Vorgehensweise wurde festgelegt, die Konstruktion umgehend von Innen abzustützen. Hierzu wurde seitens der freiwilligen Feuerwehr Dhronecken die Räumlichkeit soweit leergeräumt, dass die Notabstützung durch die Firma Anton Holzbau eingebracht werden kann. Anschließend war geplant, in der KW 17 mit der Entfernung des Außenputzes sowie der Dämmung zu beginnen, um die Fäulnisgrenze festlegen zu können. Nach Entfernung des Holzständerwerkes im unteren Bereich bis zu einer Höhe von ca. 1m bis 1,2m (je nach Fäulniszustand) soll im nächsten Schritt rund um den Anbau ein Arbeitsraum von ca. 1,5 Meter durch eine Baufirma freigelegt werden. Anschließend wird auf die Bodenplatte ein Aufbau des Sockels incl. Abdichtung von ca. 50cm durch selbige erfolgen, damit das neue Ständerwerk nicht mehr wie bisher im Erdreich liegt. Die Arbeiten waren für die KW 19/20 geplant. Im Anschluss sollte durch die Firma Anton Holzbau das Ständerwerk erneuert und gedämmt und anschließend die Fassade durch die Firma Gerhard wiederhergestellt werden. Nach Abschluss dieser Arbeiten sollte durch die bauausführende Firma der Arbeitsraum zurückgebaut und die Entwässerung sowie das Natursteinpflaster neu verlegt werden.

Die Sanierung der rückwärtigen Fassade müsste im Anschluss in ähnlicher Weise erfolgen. Hier wird seitens der Firma Anton ein Arbeitsgerüst vorgehalten, da die Arbeiten unmittelbar an ein Gewässer grenzen.

Die Sanierungsmaßnahme sollten bis November 2026 abgeschlossen sein, die Gesamtkosten werden aus Sicht der Bauabteilung nach Auswertung der vorhandenen Angebote bei ca. 100.000 Euro inclusive neuer Fenster mit Wärmeschutzverglasung liegen.

Am 21.04.2026 wurde die Bürgermeisterin Frau Breitbach über die massiven Mängel informiert. Aufgrund der zu erwartenden Kosten wurde die Maßnahme durch die Bürgermeisterin gestoppt, um die Möglichkeit einer Förderung durch eine Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) der BAFA zu prüfen (Förderung 15%). Hierzu wurde eine Projektgruppe, bestehend aus Energie- und Fördermittelmanager, der Bauabteilung und der Bürgermeisterin gebildet. Die Maßnahme ist als Einzelmaßnahme förderfähig. Hierzu müssen jedoch gewisse Kennzahlen eingehalten werden, die Ermittlung dieser erfolgte bereits durch den Energiemanager. Eine Antragstellung setzt zwingend die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (wird mit 50 % gefördert) voraus. Hier wurde das Ingenieurbüro Felix Haun am 11.05.2026 mit Durchführung der Maßnahme beauftragt.

Die bisherigen Kosten für die Öffnung der Bauteile sowie zur Absicherung belaufen sich auf ca. 5.500 €.

Der Bau- und Liegenschaftsausschuss hat die untenstehende Beschlussfassung am 09. Juni 2026 empfohlen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Bau- und Liegenschaftsausschusses, die Sanierung wie beschrieben durchzuführen. Die Beauftragung der Gewerke erfolgt durch die Verwaltung. Das Ergebnis der Förderfähigkeitsprüfung wird den Gremien in den nachfolgenden Sitzungen mitgeteilt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig bei 5 Enthaltungen.

Zu TOP 16: Änderung des Flächennutzungsplanes "Windkraft I"

16.1 Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behördenbeteiligung) und § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit Nachbargemeinden)

Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Thalfang Teilgebiet „Windenergie I“ wurde am 12.03.2026 durchgeführt. Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden war Gelegenheit zur Rückäußerung bis einschließlich 15.04.2026 eingeräumt worden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Zeit vom 21.03.2026 bis einschließlich 21.04.2026.

Die im Zuge der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen werden dem Verbandsgemeinderat im Einzelnen vorgestellt.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden auf Empfehlung des Bau- und Liegenschaftsausschusses im Verbandsgemeinderat am 11.03.2026 diskutiert und behandelt. Die Ergebnisse der Behandlung dieser Anregungen / Stellungnahmen wurden in der Entwurfsfassung des Flächennutzungsplanes zur Offenlage berücksichtigt.

Auf die Zusammenstellung/Synopse aus der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vom 11.03.2026 wird an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen. Der Bau- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die gefassten Beschlüsse im Rahmen der jetzt durchzuführenden Gesamtabwägung erneut, soweit nicht eine Anpassung vorgeschlagen wurde.

Der Bau- und Liegenschaftsausschuss hat am 09. Juni 2026 folgende Beschlussfassung empfohlen:

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat berät en bloc über die Stellungnahmen und beschließt den Handlungsempfehlungen des Planungsbüros und der Verwaltung zu folgen. Im Übrigen nimmt der Verbandsgemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis.

Der Beschluss erfolgt einstimmig bei 1 Enthaltungen.

16.2 Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplan-Fortschreibung

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Fortschreibung des Flächennutzungsplans, Teilgebiet „Windenergie I“ bestehend aus:

1. Planurkunden mit Legende und Regeln für Maßnahmen

2. Begründung

3. Umweltbericht

als endgültige Planfassung anzuerkennen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig bei 1 Enthaltungen.

Zu TOP 17: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bezüglich

PV-Freiflächenanlagen

17.1 Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines Leitfadens / Kriterienkataloges

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bezüglich PV-Freiflächenanlagen grundsätzlich zuzustimmen. Im Rahmen dessen soll ein entsprechender Leitlinienkatalog durch die Verwaltung erarbeitet werden.

Der Leitlinienkatalog wird als steuerndes städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) ohne drittverbindliche Ausschlusswirkung entwickelt; quantitative Vorgaben wie Mindestabstände und Flächenbudget sind als abwägungsoffene Regelwerte mit Einzelfallprüfung auszugestalten.

Hinsichtlich der Erarbeitung eines Leitlinienkataloges steht die Verwaltung zwischenzeitlich im engen Austausch mit der Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz. Diese wird die Verbandsgemeinde bei der Aufstellung der Leitlinien unterstützen.

In einem ersten Schritt wurde eine grobe Kriterienliste erstellt, die typischerweise als Grundlage dienen könnte. Hier ist es natürlich noch erforderlich die entsprechenden Kriterien auf die Verbandsgemeinde Thalfang herunterzubrechen, um einen individuellen Leitlinienkatalog zu erstellen.

Es wird vorgeschlagen den Leitlinienkatalog aus den folgenden 11 Kriterien zu entwickeln:

1) Planungs- und Rechtsrahmen

Planungsrechtlicher Status: Innen-/Außenbereich, Privilegierungstatbestände, Erforderlichkeit von FNP-/B-Plan, Zielabweichung

Raumordnung/Regionalplanung: Vorrang-/Vorbehaltsgebiete (Landwirtschaft, Natur, Rohstoffe, Wasser, Forst, Wind etc.), Zielkonformität

2) Natur- und Artenschutz

Schutzgebiete: NSG, LSG, Natura 2000 (FFH/Vogelschutz), Naturparke, Kern-/Pufferzonen

Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG/entspr. Landesrecht), Biotopverbund/Ökokorridore

Arten/Brut-/Rastgebiete: kollisions- oder störungssensible Arten, Schwerpunkträume

Ausgleichs-/Kompensationsflächen: Ökokonten, Ausgleichsflächen aus Bebauungsplänen/Verkehrsprojekten

Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen: Durchgängigkeit, Zaungestaltung, Mahd/Beweidung, Biodiversitätskonzept

3) Wasser, Boden, Klima

Wasserschutz: WSG-Zonen, Quellbereiche, Gewässerrandstreifen, Drainagen

Hochwasser/Überflutung, Starkregenvorsorgekonzepte, Retentionsräume

Bodenwertigkeit/Landwirtschaft: Ackerzahl/Bodenzahl/EMZ, Vorrang Landwirtschaft, „ertragsschwache“ Böden als Positivkriterium

Bodenschutz: Erosion (Wind/Wasser), Hangneigung, Verdichtung, Moor-/organische Böden

4) Landschaftsbild und Erholung

Landschaftsschutz / visuelle Sensibilität: prägende Talräume, Kuppenlagen, Panoramen, Sichtachsen

Erholungsnutzung: Wander-/Radwege, Aussichtspunkte, touristische Schwerpunktbereiche

Gestaltung/Einbindung: Eingrünung, Höhenbegrenzung, Reihenorientierung, Blendgutachten/Visualisierungen

5) Siedlung und Immissionen

Abstand/Verträglichkeit zu Wohnen: Siedlungsnähe, Einzelgehöfte, Splittersiedlungen (je nach Leitlinie mit Mindestabständen oder Einzelfallprüfung)

Blendung: Verkehrssicherheit, Wohnverträglichkeit (Reflexion/Glare)

Lärm: Wechselrichter/Transformatoren (Standort/Schallschutz)

6) Infrastruktur und technische Realisierbarkeit

Netzanbindung: Distanz/Verfügbarkeit von Netzverknüpfungspunkten, Netzkapazität, Trassen

Verkehrliche Erschließung: Bau- und Wartungszufahrt, Tragfähigkeit Wege, Baustellenlogistik

Konflikte mit Leitungen/Trassen: Hochspannungsleitungen, Pipelines, Bahn, Straßen, Richtfunk, Schutzstreifen

Synergien mit „vorbelasteten“ Räumen, Gewerbe/Industrie, Deponien, Konversionsflächen

7) Landnutzung, Eigentum, Flächenzuschnitt

Flächengröße/Mindestgröße: Vermeidung von „Zersplitterung“, wirtschaftliche Mindestflächen

Kompaktheit/Arrondierung: zusammenhängende Flächen, geringes Konflikt-Randverhältnis

Eigentums-/Pachtverhältnisse: Flächenverfügbarkeit, Fragmentierung, Gemeindeflächen

8) Kultur- und Denkmalschutz

Bau- und Bodendenkmale: Sichtbeziehungen, archäologische Verdachtsflächen

Kulturlandschaftselemente: historische Terrassen, Hohlwege, Feldgehölze/Heckenstrukturen

9) Wechselwirkungen mit anderen EE / Nutzungen

Koexistenz mit Windenergie: Abstand/Schattenwurf/Erreichbarkeit, Kabeltrassen

Agri-PV / Doppelnutzung: Beweidung, Sonderkulturen, Wassermanagement

10) Anforderungen an Projektqualität und Rückbau

Biodiversitäts-/Pflegekonzept (Mahd, Saatgut, Insektenförderung)

Boden- und Wasserbaubegleitplanung (Baustellenmanagement, Erosionsschutz)

Rückbauverpflichtung/Sicherheiten: Rückbau nach Betriebsende, finanzielle Absicherung

Monitoring/Reporting: Natur-/Betriebsmonitoring, Nachsteuerungsmöglichkeiten

11) Kommunale Steuerung und Akzeptanz

Wertschöpfung vor Ort: kommunale Beteiligung, Bürgerenergie, Pacht-/Gewerbesteuer, Fonds

Flächenbudget/Deckel: z. B. Anteil an Gemeindefläche oder Zielpfade (energie-/flächenpolitisch)

Verfahrensregeln: Kriterien als Vorprüfung, Transparenz, Priorisierung, Umgang mit konkurrierenden Projekten

Der Bau- und Liegenschaftsausschuss hat folgende Beschlussfassung am 09. Juni 2026 empfohlen:

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Bau- und Liegenschaftsausschusses, im Grundsatz, den Leitlinienkatalog Freiflächen-PV für die Verbandsgemeinde Thalfang auf Basis der vorgeschlagenen 11 Hauptkriterien zu entwickeln. Die Erarbeitung des Konzeptes soll in enger Abstimmung mit der Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz, der Landwirtschaftskammer, dem Bauern- und Winzerverband sowie der Landjugend Bernkastel-Wittlich erfolgen. Die Kriterien sollen in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses, des Verbandsgemeinderates und der Ortsgemeinden beraten werden.

Der Beschluss erfolgt einstimmig bei 1 Enthaltungen.

17.2 Entwicklungsmöglichkeiten Solidarfonds

Im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bzgl. PV-Freiflächenanlagen erscheint es sinnvoll, den bestehenden Vertrag über den Solidarfonds „Windenergie“ der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf vom 18.06.2024 entsprechend zu ergänzen bzw. weiterzuentwickeln.

Die bisherigen Regelungen des Solidarfonds beruhen auf interkommunalen vertraglichen Vereinbarungen, die zwar Kooperation ermöglichen, jedoch im Hinblick auf die finanzielle Solidarität zwischen Standort- und Nichtstandortgemeinden nicht die beabsichtigten positiven Effekte erzielen.

Vor dem Hintergrund zunehmender finanzieller, organisatorischer und rechtlicher Anforderungen sollte geprüft werden, ob die bestehende Struktur langfristig zweckmäßig ist oder durch eine institutionalisierte Organisationsform ergänzt bzw. ersetzt werden sollte.

Als mögliche Organisationsform kommt insbesondere die Errichtung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), vergleichbar der AÖR „Energiewelt Hunsrück-Mosel“, in Betracht. Diese könnte Aufgaben der Mittelverwaltung, Mittelverteilung sowie gegebenenfalls weiterer gemeinsamer Projekte übernehmen.

Eine AÖR stellt eine rechtlich selbstständige kommunale Organisationsform dar, die insbesondere für dauerhafte interkommunale Aufgabenwahrnehmungen genutzt werden kann. Sie ermöglicht eine eigenständige Wirtschafts- und Vermögensführung innerhalb eines klar geregelten organisatorischen Rahmens.

Im direkten Vergleich stellen sich beide Organisationsformen wie folgt dar:

Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ergeben sich durch die Gründung einer AÖR nicht unerhebliche finanzielle Vorteile für die beteiligten Gemeinden:

Gewerbesteuereinnahmen bleiben vor Ort

Wenn die AöR selbst Betreiberin oder Mitbetreiberin der Anlagen ist, fließen Gewerbesteuern teilweise direkt an die beteiligten Gemeinden.

Kommunale Gewinne statt externer Konzerngewinne

Bei einer AöR verbleiben Überschüsse in öffentlicher Hand. Gewinne können wieder in Infrastruktur, Schulen, Straßen, Kitas oder niedrigere kommunale Gebühren investiert werden.

Langfristig stabile Energiepreise

Eigene erneuerbare Energieprojekte können Gemeinden unabhängiger von Strommarktpreisen machen. Das hilft insbesondere kommunalen Einrichtungen wie Schwimmbädern, Schulen oder Kläranlagen.

Regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze

Planung, Bau, Wartung und Betrieb erzeugen lokale Aufträge für Handwerk, Bauunternehmen und Dienstleister. Studien zeigen, dass Regionen mit starkem EE-Ausbau wirtschaftlich profitieren können.

Bessere Finanzierungsmöglichkeiten

Eine AöR kann häufig günstiger Kredite aufnehmen als private Projektgesellschaften, weil kommunale Träger als stabil gelten. Dadurch verbessert sich die Wirtschaftlichkeit der Projekte.

Beteiligung der Bürger stärkt Akzeptanz,

Wenn Bürger und Gemeinden finanziell profitieren, steigt oft die Akzeptanz für Wind- und Solarprojekte. Das kann Planungs- und Genehmigungsprozesse erleichtern.

Bessere Nutzung zukünftiger Geschäftsmodelle

Eine AöR kann neue wirtschaftliche Tätigkeiten wie z.B. Batteriespeicher, Nahwärmenetze, Wasserstoffprojekte, Ladeinfrastruktur, Bürgerstrommodelle, Direktvermarktung von Strom, etc. einfacher integrieren als eine Gemeinde.

Im Rahmen der Beratung gibt Ratsmitglied Silvia Pfeiffer (Wählergemeinschaft Erbeskopf e.V.) den als Anlage 7 beigefügten Redebeitrag zu Protokoll.

Der Bau- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Bau- und Liegenschaftsausschusses:

1.

Die Möglichkeit der Zusammenfassung erneuerbarer Energien in einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) grundsätzlich zu prüfen.

2.

Die Verwaltung zu beauftragen, die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen einer solchen Struktur näher in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz auszuarbeiten.

3.

Die Ortsgemeinden am Prozess zu beteiligen. Bestehende vertragliche Regelungen gelten ausnahmslos bis zur Inkraftsetzung einer eventuellen Neuregelung des Solidarfonds.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 18: Sanierung des Erholungs- und Gesundheitszentrums;

Förderantrag zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder" (SKS-Schwimmbäder)

Bisher wurden die geplanten Sanierungsmaßnahmen für das Erholungs- und Gesundheitszentrum aus dem Bundesprogramm Sanierung Kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur gefördert. Hierfür liegt ein Förderbescheid in Höhe von 745.200,00 € vor. Die ersten Gewerke sind ausgeschrieben und sollen schnellst möglich zur Ausführung kommen. Insgesamt sollen die Sanierungsmaßnahmen noch in 2026 abgeschlossen werden.

Ursprünglich war in dem Sanierungskonzept auch eine umfangreiche Dachsanierung (inklusive neuer Dämmung und PV-Anlage) vorgesehen. Da diese umfangreichen Maßnahmen aber den Kostenrahmen sprengen würden, wurde mit dem Zuwendungsgeber vereinbart, die Dachsanierung aus dem Förderantrag herauszunehmen und erst in einem zweiten Bauabschnitt durchzuführen.

Mittlerweile hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einen Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ (SKS-Schwimmbäder) veröffentlicht. Das Programm wird vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) durchgeführt. Ziel des Förderaufrufs ist die Sanierung und Modernisierung kommunaler Schwimmbäder mit dem Fokus auf Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Barrierefreiheit und sozialer Integration.

Das Antragverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe muss zunächst bis zum 19.06.2026 lediglich eine Projektskizze eingereicht werden. In der zweiten Stufe wird nach einem Koordinierungsgespräch über den Förderantrag entschieden.

Dieses Förderprogramm bietet der Verbandsgemeinde Thalfang nicht nur die Möglichkeit die bereits vorgesehene Dachsanierung durchzuführen, sondern das Erholungs- und Gesundheitszentrum vor allem unter den Gesichtspunkten Energieeffizienz und nachhaltiger Modernisierung zukunftsfähig zu sanieren.

Um diese Chance zu nutzen soll eine möglichst umfangreiche Modernisierung beantragt werden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen folgende Einzelmaßnahmen aufzunehmen:

1.

Dachsanierung mit Dämmung, statischen Zusatzmaßnahmen und Dachflächen – PV

2.

Anpassung und Ertüchtigung der Lüftungsanlage

3.

Klimawandelanpassungsmaßnahmen;

Sommerlicher Wärmeschutz (SAGEGlas, Bifaziale PV)

4.

Schaffung eines weiteren Einspeisepunktes der Nahwärmeversorgung für die öffentlichen Gebäude

5.

Intelligente KI-basierte Regelungstechnik

6.

Umstellung auf LED-Beleuchtung

Ein genauer Kostenrahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ermittelt werden. Derzeit laufen hierzu Gespräche mit geeigneten Ingenieur- und Architekturbüros. Die Förderquote beträgt bis zu 90 %. Bei grob geschätzten Baukosten in Höhe von 3.000.000,00 € könnten folgende Zuwendungen in Frage kommen:

Baukosten

Förderquote

25 %

45 %

90 %

3.000.000 €

750.000 €

1.350.000 €

2.700,000 €

Der Bau- und Liegenschaftsausschuss hat folgende Beschlussfassung am 09. Juni 2026 empfohlen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, für die weitere Sanierung des Erholungs- und Gesundheitszentrums beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einen Förderantrag im Rahmen des Förderprogramms Sanierung kommunaler Schwimmbäder (SKS) einzureichen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 19: Informationen

Mit der Änderung des Landesbeamtengesetzes für Rheinland-Pfalz wurden in § 119 Abs. 3 Kommunalbeamte auf Zeit verpflichtet, bis zum 01. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu unterrichten. Demnach informiert Bürgermeisterin Tamara Breitbach die Anwesenden über ihre ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter. Eine entsprechende Übersicht ist der Niederschrift als Anlage 8 beigefügt.

C. Öffentlicher Teil

Zu TOP 22: Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:

-

Ernennung eines Beamten auf Probe zum 01.07.2026

-

Übertragung der Tätigkeit des Digitalisierungsmanagers

-

Einstellung einer Anwärterin für das 3. Einstiegsamt

-

Höhergruppierung