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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 29/2026
Unsere Dörfer
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Unterrichtung

über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Büdlich am Mittwoch, dem 27.05.2026

Beauftragte Tamara Breitbach eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Sie stellt fest, dass der Ortsgemeinderat nach ordnungsgemäßer Einladung in beschlussfähiger Zahl erschienen ist. Gegen Form und Frist der Einladung werden keine Bedenken erhoben.

Da das zu verpflichtende Ratsmitglied zum Sitzungsbeginn noch nicht anwesend ist, wird vor Eintritt in die Tagesordnung die Reihenfolge derselben gem. § 34 Abs. 7 Satz 2 GemO dahingehend geändert, dass die Einwohnerfragestunde vorgezogen wird.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Es wird folgende Tagesordnung beraten:

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Verpflichtung eines Ratsmitgliedes

3.

Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

4.

Ernennung, Vereidigung und Einführung der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

5.

Zustimmung der Ortsgemeinde nach § 67 Abs. 2 S. 2 und 3 GemO zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans „Windkraft I“

6.

Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 EEG 2023

7.

Bauantrag Büdlich, Fl. 6 Nr. 26;

Erteilung des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB

8.

Informationen und Verschiedenes

II. Nichtöffentlicher Teil

1.

Jagdpachtangelegenheiten

I. Öffentlicher Teil

9.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde

Folgende Angelegenheiten wurden von den anwesenden Einwohnern/innen thematisiert:

1.

Die Pflege der Soldatengräber auf dem Friedhof Büdlich kann derzeit nur beschränkt erfolgen. Verschiedene Lösungsmöglichkeiten werden erörtert. Der Ortsgemeinderat dankt den Bürgerinnen, die schon seit vielen Jahren ehrenamtlich die Pflege der Soldatengräber übernehmen.

2.

Eine Einwohnerin bemängelt die aktuelle Verkehrslage in der Ortsgemeinde Büdlich aufgrund der Vollsperrung der L 150 zwischen Talling und Büdlicherbrück wegen Sanierungsarbeiten und der damit eingerichteten Umleitung durch die Ortslage Büdlich und fordert adäquate Lösungen zur Verbesserung der Situation. Diese sollten so erfolgen, dass auch langfristig eine Verkehrsberuhigung in der Ortslage möglich wird.

3.

Es wird angefragt, wer die Kosten für die Behebung der Schäden trägt, die aufgrund der Umleitungsstrecke durch Lastkraftwagen an Gehwegen, Straßenrinnen etc. entstehen. Eine regelmäßige Dokumentation der Schäden im Hinblick auf evtl. Kostenersätze wird für sinnvoll erachtet.

4.

Eine Anwohnerin weist darauf hin, dass aufgrund einer privaten Baumaßnahme die Baustellenfahrzeuge den angrenzenden gepflasterten Weg benutzen und erhebliche Schäden verursacht haben. Sie fragte an, wer für die Beseitigung und Kostenübernahme der Schäden verantwortlich sei.

5.

Von den Anwesenden wird ausgeführt, dass ein Busunternehmer darum gebeten hat, die Bäume am Straßenrand aus Richtung Breit zurückzuschneiden.

Zu TOP 2: Verpflichtung eines Ratsmitgliedes

Gemäß § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Ortsbürgermeister (oder ein Vertreter) die Ratsmitglieder vor Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Absatz 1 des § 30 GemO begründet bereits in genereller Form einen Pflichtenkatalog, auf den bei der Verpflichtung hingewiesen wird. Sonstige weitere Pflichten sind im Wesentlichen

  • Schweigepflicht (§ 20 GemO)
  • Treuepflicht (§ 21 GemO)
  • Pflicht zum Hinweis auf Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 4, Satz 1 GemO)
  • Pflicht sich nicht grob ungebührlich bei der Sitzung des Rates zu verhalten

Die Verpflichtung ist eine formelle Bekräftigung. Eine rechtsbegründende Wirkung hat sie nicht, da den Ratsmitgliedern ihr Amt unmittelbar durch die rechtsgültig konstitutiv wirkende Wahl übertragen wird.

Sodann verpflichtet die Beauftragte Tamara Breitbach Herrn Andreas Paulus per Handschlag.

Zu TOP 3: Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

Gem. § 53 Abs. 1 GemO wird der Ortsbürgermeister von den Bürgern der Ortsgemeinde gewählt. Bei der Kommunalwahl am 09.06.2024 konnte die Wahl zum Ortsbürgermeister jedoch nicht stattfinden, da keine gültige Bewerbung eingereicht wurde. Daher ist der Ortsbürgermeister gem. § 53 Abs. 2 GemO vom Ortsgemeinderat zu wählen.

Die Wahl des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters hat nach § 53 Abs. 2 Satz 2 GemO spätestens 8 Wochen nach der ausgefallenen Wahl zu erfolgen. Gewählt wird gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO, d.h., in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Zu berücksichtigen ist dabei § 36 Abs. 3 GemO, wonach das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen ruht.

Vor Beginn des Abstimmungsvorganges erläutert Beauftragte Tamara Breitbach den Ratsmitgliedern detailliert den technischen Ablauf der Wahlhandlung. Sie verweist insbesondere auf die zwingend vorgeschriebene Nutzung der Abstimmungseinrichtungen (Wahlkabine, Stift, Stimmzettel, Umschlag Wahlurne) und die Art der Kennzeichnung.

Sodann bittet sie um Vorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters.

Vorgeschlagen wird Herr Albert Hoff. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Im anschließenden Wahlvorgang entfallen, in geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel und gemäß besonderer Wahlniederschrift, auf Herrn Albert Hoff 6 Ja-Stimmen und 0-Nein-Stimmen.

Damit hat Herr Albert Hoff mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht und ist damit als Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Büdlich gewählt.

Der Gewählte nimmt die Wahl an.

Zu TOP 4: Ernennung, Vereidigung und Einführung der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

Ortsbürgermeister Herr Albert Hoff wurde unter TOP 3 gem. § 53 (2) GemO vom Ortsgemeinderat gewählt. Er hat mitgeteilt, dass er die Wahl zum Ortsbürgermeister annimmt.

Herr Albert Hoff wird durch die Beauftragte Tamara Breitbach durch Aushändigung der Ernennungsurkunde entsprechend § 54 (1) GemO zum Ehrenbeamten ernannt. Anschließend wird er gem. besonderer Niederschrift vereidigt und in das Amt eingeführt.

Die Beauftragte Tamara Breitbach gratuliert Ortsbürgermeister Hoff zur Wahl und wünscht ihm viel Erfolg bei seiner Amtsausübung.

Sodann übernimmt Ortsbürgermeister Hoff den Vorsitz.

Zu TOP 5: Zustimmung der Ortsgemeinde nach § 67 Abs. 2 S. 2 und 3. GemO zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans „Windkraft I“

Zum zügigen Ausbau von Windkraftanlagen im Verbandsgemeindegebiet Thalfang ist im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans eine Erweiterung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen für Windenergieanlagen im Sinne einer isolierten Positivplanung gemäß der Übergangsvorschrift § 245 e Abs. 1 BauGB vorgesehen.

Die Planung sieht eine Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land gemäß § 249 c i.V.m. § 245 e BauGB sowie von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Windenergieanlagen an Land“ im planerischen Außenbereich vor.

Der Aufstellungsbeschluss für dieses Verfahren erfolgte am 16.Oktober 2024.

Der Beschluss der Annahme des Planentwurfs und der Beteiligung nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde am 11.03.2026 gefasst.

Beschluss

Der Ortsgemeinderat Büdlich stimmt der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vom 16. Oktober 2024 über die Fortschreibung „Windkraft I“ des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf in der Fassung des Planentwurfs für die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu. Dieser Beschluss wird als Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Abwägung berücksichtigt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 6: Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 EEG 2023

Mit Mail vom 07.04.2026 bietet der Betreiber des WP Heidenburg I, Windpool Heidenburg GmbH & Co. KG, der Ortsgemeinde Büdlich den Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung der Kommunen an den Erträgen gem. § 6 EEG 2023 an.

Gem § 6 EEG 2023 darf der Betreiber von Windenergie- und Freiflächenanlagen den betroffenen Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines 2,5 km-Radius um die entsprechende Anlage befindet, 0,2 Ct/kwh tatsächlich eingespeiste Strommenge (etc.) ohne Gegenleistung anbieten, wenn die Anlage eine installierte Leistung > 1.000 KW hat.

Lt. Angaben des Betreibers und einer vorsichtigen Schätzung (durch die VG) könnten hierbei rd. € 900,00 p.a. auf die Ortsgemeinde Büdlich entfallen.

Der Betreiber bittet aus abrechnungstechnischen Gründen darum, dass der Vertrag bis spätestens zur Sommerpause unterzeichnet wird.

Beschluss

Der Ortsgemeinderat Büdlich beschließt, den „Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen) gem. § 6 EEG 2023“ mit Windpool Heidenburg GmbH & Co. KG abzuschließen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 7: Bauantrag Büdlich Flur 6 Nr. 26; Erteilung des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB

Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Büdlich, Flur 6, Flurstück 26, den Rückbau und Erneuerung des Scheunendachs.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Hier sind die Vorschriften über den unbeplanten Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB anwendbar.

Dort ist ein Vorhaben zulässig, wenn es innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegt, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Gebäude verkleinert sich vom Maß her. Die Nutzungsweise des Gebäudes bleibt beibehalten. Sämtliche Kriterien hinsichtlich des Einfügens aus § 34 BauGB sind somit erfüllt.

Beschluss

Der Ortsgemeinderat Büdlich erteilt für den Bauantrag auf Rückbau und Erneuerung des Scheunendachs auf dem Grundstück Gemarkung Büdlich, Flur 6, Flurstück 26, sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 8: Informationen

1.

Der Vorsitzende berichtet über die bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich stattgefundene Info-Veranstaltung zum Thema „Bauturbo“ und die damit verbundenen geänderten Zuständigkeiten in Bezug auf Baugenehmigungen etc.

2.

Aus der Mitte des Rates wird kritisiert, dass nach der Umsetzung der Grundsteuerreform die von der Politik versprochene Aufkommensneutralität nicht gewahrt wurde. Die vorliegenden Zahlen und Fakten belegen dies.

3.

Die Firma Westnetz beabsichtigt, im Zuge des Glasfaserausbaus den Bau eines Schachtes im Bereich "In der Treff". In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, die aus einer früheren überörtlichen Maßnahme resultierenden Schäden mit einer evtl. 30 %igen Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde zu beheben. Eine abschließende Entscheidung ist noch zu treffen.

4.

Zur Beseitigung der Risse in der Teerdecke der Gemeindestraßen sollte eine gebündelte Ausschreibung und Vergabe gemeinsam mit anderen Kommunen angestrebt werden.

5.

Es wird darüber informiert, dass der Brennholzverkauf 2025/2026 nunmehr abgeschlossen sei.

6.

Für das klimaangepasste Waldmanagement hat die Ortsgemeinde eine Förderung in Höhe von 19.770,00 € erhalten.

7.

Die bei der Überprüfung des Spielplatzes festgestellten Mängel auf der Rückseite des Spielhauses sollen kurzfristig - evtl. in Eigenregie/Elterninitiative - beseitigt werden.

8.

Die Ersatzbeschaffung des defekten Dämpfers für die Essenzubereitung in der Kita Berglicht erfordert Kosten in Höhe von rd. 14.000 €. Davon entfällt auf die Ortsgemeinde Büdlich ein anteiliger Betrag.

9.

Die Ortsgemeinde Büdlich hat von der Firma CEE Windpark Berglicht gem. § 6 für das Jahr 2025 einen Betrag in Höhe von 2.955,21 € erhalten.

I. Öffentlicher Teil

Zu TOP 9: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, der vorzeitigen Vertragsverlängerung des Jagdpachtvertrages über den Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Büdlich für weitere 9 Jahre zuzustimmen.