Wie Ihr bestimmt schon alle in den Medien mitbekommen habt, wurden die Auflagen für die Wägen, welche für den Umzug eingesetzt werden, verschärft.
Hier jetzt mal die für die Session 2023 geltenden Vorschriften:
Beim Einsatz von Brauchtums-Veranstaltungen muss laut RKK für jedes eingesetzte Fahrzeug (Zugfahrzeug und Anhänger) eine Betriebserlaubnis vorliegen. Anhänger mit Aufbauten zum Motivwagen hatten jedoch oftmals weder eine Betriebserlaubnis, noch Papiere, da diese in der Landwirtschaft eingesetzt würden. Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis benötigen daher ein Gutachten von einer staatlich anerkannten Prüfstelle. Sollte das Gutachten aus formalen Gründen nicht erstellt werden können, so hält das Ministerium eine Teilnahme an Umzügen bis einschließlich Februar 2023 für vertretbar, "sofern die Fahrzeuge alle technischen Voraussetzungen erfüllen" um eine Betriebserlaubnis zu erlangen. Das in der Vergangenheit erstellte "Brauchtumsgutachten“ wird nicht mehr anerkannt.
Da wir das natürlich nicht selbst als Veranstalter kontrollieren können, ist jeder Fahrzeugführer bzw. Fahrzeughalter selbst für sein Gespann verantwortlich.
Dass die Fahrzeuge alle technischen Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis zu erlangen erfüllen, muss uns dann der Fahrzeugführer mit seiner Unterschrift bestätigen.
Bitte achtet auch darauf, dass die ziehenden Fahrzeuge noch gültigen TÜV haben.
Ab 2024 muss dann jeder Wagen der mitfährt, über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen und auch vorlegen, sonst darf er bei Umzügen nicht mehr eingesetzt werden.
Eure Helschder Scheierpoarzler, bei evtl. Rückfragen könnt Ihr Euch gerne bei uns melden.
Bernd Kling 0171 6987 529
Karl-Heinz Blatt 0160 1842 898
oder per Email unter kv.scheierpoarzler@gmail.com