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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 3/2024
Unsere Dörfer
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Ortsgemeinderates Rorodt am Dienstag, dem 05.12.2023

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Reparatur der Gemeindeglocke

3.

Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden und sonstigen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO

II. Nichtöffentlicher Teil

1.

Vertragsangelegenheiten

I. Öffentlicher Teil

4.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

5.

Aufstellungsbeschluss PV-Freiflächenanlage

6.

Termine und Verschiedenes

I. Öffentlicher Teil

Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde

Von der nach § 16 a der Gemeindeordnung und § 21 der Mustergeschäftsordnung eingeräumten Möglichkeit, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, wird kein Gebrauch gemacht.

Zu TOP 2: Reparatur der Gemeindeglocke

Ortsbürgermeister Sascha Kropp führt aus, dass die Gemeindeglocke der Ortsgemeinde Rorodt defekt sei und repariert werden müsse.

Er habe hierfür bereits zwei Spendenzusagen von insgesamt 1.150€ erhalten.

Die Kosten würden sich auf schätzungsweise 2000 € belaufen. Die Mitglieder des Ortsgemeinderates weisen darauf hin, dass auch ein Ansatz für die Unterhaltung der Gemeindeglocke im Haushalt der Ortsgemeinde Rorodt vorhanden ist.

Nach anschließender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Rorodt die Reparatur der Gemeindeglocke. Die hierfür anfallenden Kosten sollen aus den zugesagten Spenden und den im Haushalt dafür eingestellten Mitteln finanziert werden.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 3: Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden und sonstigen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO

Gemäß § 94 Abs. 3 GemO darf die Ortsgemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

Über die Annahme entscheidet der Ortsgemeinderat.

Bis zum 09.08.2023 wurden im Einzelnen folgend aufgeführte und erläuterte Spenden verbucht:

Name:

Verwendungszweck:

Datum:

Betrag €:

Kirner Privatbrauerei

Zuschuss für Werbung für den

Rorodt-Deuselbach-Tag

09.08.2023

250,00

Der Ortsgemeinderat beschließt, den bezeichneten Zuschuss vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde anzunehmen. Es wird in allen Fällen klargestellt, dass nach erfolgter Prüfung ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen Geber und Ortsgemeinde nicht besteht.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 4: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende informiert über die in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse:

- Die Ortsgemeinde wird den vorliegenden Vertrag mit der Firma Prokon für Freiflächen-Photovoltaikanlagen unterschreiben.

Zu TOP 5: Aufstellungsbeschluss PV-Freiflächenanlage

Der Ortsgemeinderat Rorodt beschließt gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2018 (BGBI.) S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBL. I S. 674) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Oberster Hofberg“.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über die Bereiche mit der Flurbezeichnung: 9.

Er umfasst hier die Flurstücke: 2/3, 9/2, 27/1, 30/3, 40/1.

Die in der Örtlichkeit wahrnehmbaren Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Solarpark Hofberg“ lassen sich wie folgt beschreiben:

-

im Norden: angrenzend an Weg der „In den Pferdsstücken“ und „Am Immerterpfad die große Gewann“ trennt

-

im Süden: angrenzend an Weg der die Fläche zu „Im Sauerthal“ trennt

-

im Westen: angrenzend an „Am Tannenstück“, „Auf Görgenwies“ und „Auf Görgenwiesenkopf“

-

im Osten: angrenzend an Fläche „Auf der Nauwies unterm Steeg“ und „In Scholtesnaaf“

Die Abgrenzung des/der Geltungsbereichs/e sind/ist aus Anlage 1 zu entnehmen. Die Abgrenzung umfasst die in blau eingefärbten Flächen.

Der Ortsgemeinderat Rorodt beantragt bei der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf eine Änderung des Allgemeinen Flächennutzungsplanes mit dem Ziel, die für die Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage vorgesehenen Flächen als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ im Allgemeinen Flächennutzungsplan auszuweisen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Die Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 6: Termine und Verschiedenes

-

Ratsmitglied Hermann Klein schlägt vor, Umgestaltungen am Gemeindeplatz und am Brunnen vorzunehmen.

-

Am 20.01.2024 wird eine Drückjagd in Rorodt stattfinden, zum Abschluss der Veranstaltung an der Grillhütte sind die Mitglieder des Ortsgemeinderates herzlich eingeladen.