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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 3/2025
Unsere Dörfer
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung

des Ortsgemeinderates Burtscheid

am Montag, den 02.12.2024

Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Wahl eines/r weiteren Beigeordneten

3.

Ernennung, Vereidigung und Einführung der/des Beigeordneten

4.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021

5.

Entlastung gem. § 111 GemO zum Jahresabschluss 31.12.2021

6.

Grundsteuerreform – Grundsteuer ab dem 01.01.2025 – Erlass einer Hebesatzung

7.

Informationen und Verschiedenes

I. Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde

Von der nach § 16 a GemO und § 21 der Mustergeschäftsordnung eingeräumten Möglichkeit, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, wird wie folgt Gebrauch gemacht:

-

Wie sieht es mit der Kindertür als Rollo für das Gemeindehaus aus?

Das Rollo ist da und soll am Samstag eingebaut werden.

-

Warum wurde die Regenrinne an der Grillhütte noch nicht repariert?

Die Arbeiten haben begonnen und ein Teil der Regenrinne wurde bereits repariert.

-

Wurde an der Außenlampe am Gemeindehaus ein Bewegungsmelder angebracht?

Ja.

-

Ins Feuerwehrhaus gelangt Wasser.

Das Fallrohr ist abgerutscht. Der Schaden wird zeitnah behoben.

-

Wasserdurchlauf des Brunnens läuft wieder ab, aber der Ablauf ist stellenweise verschlammt, dadurch läuft Wasser auf den Weg.

Ein Ratsmitglied wird sich darum kümmern.

-

Das Schneeschild wurde verkauft, was wird mit dem Erlös gemacht?

Der Erlös fließt in den Haushalt der Ortsgemeinde (nicht zweckgebunden).

Zu TOP 2: Wahl eines/r weiteren Beigeordneten

Nach § 53 a GemO werden die Beigeordneten, sofern die Voraussetzungen gem. § 53 Abs. 3 und 4 vorliegen, gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt, d.h., in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Zu berücksichtigen ist dabei § 36 Abs. 3 GemO, wonach das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen ruht.

Nach der Hauptsatzung hat die Ortsgemeinde bis zu 2 Beigeordneten. Der Erste Beigeordnete wurde bereits in der konstituierenden Sitzung am 03.09.2024 gewählt. Nun erfolgt die Wahl eines weiteren Beigeordneten.

Der Vorsitzende bittet um Benennung von zwei Wahlhelfern aus dem Kreis der Ratsmitglieder. Die Ratsmitglieder Christian Heib und Sascha Voll sind bereit diese Aufgabe zu übernehmen.

Vor Beginn des Abstimmungsvorganges erläutert Ortsbürgermeister Graul den Ratsmitgliedern den technischen Ablauf der Wahlhandlung.

Sodann bittet er um Vorschläge für die Wahl der/des weiteren Beigeordneten. Vorgeschlagen werden Achim Schmidt und Timo Klein. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Im anschließenden Wahlvorgang entfallen, in geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel und gemäß besonderer Wahlniederschrift, auf Achim Schmidt 5 Stimmen und auf Timo Klein 1 Stimme.

Damit hat Herr Achim Schmidt mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht und ist damit als weiterer Beigeordneter gewählt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.

Zu TOP 3: Ernennung, Vereidigung und Einführung des Beigeordneten

Die Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten gem. § 54 GemO erfolgt durch den Ortsbürgermeister oder dessen noch im Amt befindlichen Vorgänger oder durch den allgemeinen Vertreter in öffentlicher Sitzung, wobei nach Aushändigung der Ernennungsurkunde die Vereidigung und anschließend die Einführung erfolgt.

Ortsbürgermeister Graul ernennt sodann den weiteren Beigeordneten Achim Schmidt gemäß § 54 GemO nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Ehrenbeamten. Anschließend wird er gemäß besonderer Niederschrift vereidigt und in das Amt eingeführt.

Herr Achim Schmidt bedankt sich bei den Ratsmitgliedern für die Wahl und das entgegengebrachte Vertrauen.

Zu TOP 4: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt der Vorsitzende das Wort an Ratsmitglied Sascha Voll, der das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 wie folgt erläutert:

I. Gesamtaussage zum Jahresabschluss

Die Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss – bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang – für das Haushaltsjahr 2021 in ihrer Sitzung am 25.11.2024 nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Dem Jahresabschluss waren als Anlagen beigefügt: Der Rechenschaftsbericht, der Beteiligungsbericht, die Anlagen-/Sonderpostenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen.

Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Rheinland-Pfalz und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Burtscheid. Aufgabe der Rechnungsprüfer ist es auf der Grundlage durchgeführter Prüfungen eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben.

II. Prüfergebnis

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Burtscheid.

Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 führte zu folgendem Ergebnis:

1.

Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 1.003.306,70 € ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 12.283,49 € aus.

2.

Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen:

-

Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze gemäß § 33 GemHVO wurden eingehalten;

-

ein Inventar gem. § 31 GemHVO liegt vor;

-

die Buchführung ist in dem von uns geprüften Umfang beweiskräftig;

-

der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und seine Angaben vermitteln keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Burtscheid.

3.

Es wird ein Eigenkapital in Höhe von 540.298,55 € ausgewiesen.

Das Eigenkapital hat sich demnach gegenüber dem 31.12.2020 um 12.283,49 € verringert.

4.

Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen:

-

Im Prüfungszeitraum hat sich das Vermögen um 5.308,52 € auf 1.003.306,70 € vermindert;

-

das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen erhöhte sich um 19.746,58 € auf 229.313,70 €.

5.

Abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung:

-

Die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde ist in 2021 um 24.142,49 € auf 136.482,96 € gestiegen.

-

Die Investitionskredite haben sich in 2021 um 5.794,16 € auf 74.494,11 € verringert.

6.

Prüfungsempfehlung:

Nach Abschluss unserer Prüfung empfehlen wir die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 durch den Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Burtscheid und die Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO. Es wird empfohlen, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen (§ 100 GemO).

Nach erfolgter Beratung wird der Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit Anhang und Anlagen entsprechend der Verwaltungsvorlage vom Ortsgemeinderat gem. § 114 Abs. 1 S 1 GemO festgestellt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Ortsbürgermeister Graul und die beiden Beigeordneten Heib und Schmidt nehmen an der Abstimmung nicht teil.

Zu TOP 5: Entlastung gem. § 111 GemO zum Jahresabschluss 31.12.2021

Aufgrund der Prüfung und den Feststellungen zum Jahresabschluss 2021 wird von Ratsmitglied Sascha Voll der Antrag gestellt, der Bürgermeisterin, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Ortsbürgermeisterin Graul und die beiden Beigeordneten Heib und Schmidt nehmen an der Abstimmung nicht teil.

Zu TOP 6: Grundsteuerreform – Grundsteuer ab dem 01.01.2025 – Erlass einer Hebesatzung

Der Hebesatz für die Grundsteuern wird für ein oder mehrere Jahre in der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde festgesetzt. Die Festsetzung gilt jedoch höchstens für den „Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge“. Mit Ablauf des 31.12.2024 endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung des Hebesatzes über den 01.01.2025 hinaus – erstmals seit dem 01.01.1964 – nicht gegeben ist.

Obwohl die Hebesätze für das Jahr 2025 bereits im Rahmen der Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2024/2025 festgesetzt wurden, empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund den Erlass einer gesonderten Hebesatzsatzung, damit die Jahreshauptveranlagung der Grundsteuern zweifelsfrei rechtskonform erfolgen kann.

Ein Entwurf der Hebesatzsatzung ist als Anlage beigefügt.

In den Entwurf der Hebesatzsatzung wurden die Hebesätze der beschlossenen Haushaltssatzung 2024/2025 übernommen.

Sofern sich im Zusammenhang mit der Wahrung der Aufkommensneutralität die Möglichkeit der Senkung der Hebesätze ergibt, wird dies im Rahmen des Erlasses einer Nachtragshaushaltssatzung geschehen. Verwaltungsseits weisen wir jedoch bereits jetzt daraufhin, dass neben der Aufkommensneutralität auch die Vorschriften über den Haushaltsausgleich (§ 18 GemHVO) sowie die Vorschriften des Landesfinanzausgleichsgesetzes in Bezug auf die Berechnung der Steuerkraft als Grundlage für Schlüsselzuweisungen und allgemeine Umlagen Berücksichtigung finden müssen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Hebesatzsatzung in der von der Verwaltung vorgelegten Form.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 7: Informationen und Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert über folgende Sachverhalte:

-

Gegen den Bescheid über die Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage für das Jahr 2024 und die Erhebung der Vorausleistungen für das Jahr 2025 soll nach Absprache mit den Ratsmitgliedern Widerspruch eingelegt werden.

-

Wasserrohrbruch in den alten Toiletten im Gemeindehaus wurde der Versicherung gemeldet, Leckage Ortung wurde durchgeführt. Gutachter hat eine Neuverlegung der Wasserleitung empfohlen, Entscheidung der Versicherung muss abgewartet werden.

-

Wahl zum 21. deutschen Bundestag wird wahrscheinlich am 23.02.2025 stattfinden

-

Wahl zum/zur hauptamtlichen Bürgermeister/in wird am 15.06.2025 stattfinden, mögliche Stichwahl am 29.06.2025

-

Zweckverband der 12 Gemeinden hat einen neuen Verbandsvorsteher:

Stefan Thömmes

-

Zweckverband Forstverband Thalfang hat einen neuen Verbandsvorsteher:

Roland Schmidt